(v.li.) Die Geschäftsführende Vorstandsvorsitzende Claudia Weitemeyer, Northeims Landrätin Astrid Klinkert-Kittel, der stellvertretende Stiftungsratsvorsitzende Ulrich Herfurth und Göttingens Oberbürgermeisterin Petra Broistedt. Foto: SüdniedersachsenStiftung
Der Stiftungsrat der SüdniedersachsenStiftung hat in seiner Sitzung am 26. August Claudia Weitemeyer einstimmig bis Ende 2028 als Geschäftsführende Vorstandsvorsitzende wiederberufen.
Ebenfalls für zwei weitere Jahre in den Vorstand gewählt wurden der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Florian Renneberg, Prof. Dr. Kilian Bizer, Dekan der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Göttingen, sowie Markus Teichert, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Duderstadt. Dem Vorstand gehören außerdem Carola Müller, Geschäftsführerin der VHS Göttingen Osterode gGmbH, und Lars Obermann, Geschäftsführer der Obermann Logistik GmbH in Osterode am Harz, an.
Darüber hinaus wurden Göttingens Oberbürgermeisterin Petra Broistedt und Northeims Landrätin Astrid Klinkert-Kittel aus dem Stiftungsrat verabschiedet. Mit dem Ende ihrer Amtszeiten als Hauptverwaltungsbeamtinnen zum 31. Oktober endet auch ihre Mitgliedschaft im Stiftungsrat, dem Aufsichtsorgan der SüdniedersachsenStiftung.
Astrid Klinkert-Kittel wurde im März 2016 nach ihrer Wahl zur Northeimer Landrätin in den Stiftungsrat berufen, Petra Broistedt gehört dem Gremium nach ihrer Wahl zur Göttinger Oberbürgermeisterin seit November 2021 an. Beide stellen sich bei den Kommunalwahlen am 13. September nicht erneut zur Wahl.
Über den Stiftungsrat
Der Stiftungsrat ist das Aufsichtsorgan der SüdniedersachsenStiftung und bestimmt im Rahmen der Satzung die Leitlinien der Stiftungsarbeit. Er besteht aus höchstens 32 Personen und ergänzt sich selbst durch Zuwahl. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Wiederwahl ist unbegrenzt zulässig.
- Sechs Sitze werden durch die Hauptverwaltungsbeamt:innen der Landkreise Göttingen, Goslar, Holzminden, Northeim und Eichsfeld sowie der Stadt Göttingen besetzt.
- Vier Sitze werden aus der Wissenschaft durch ein Präsidiumsmitglied der regionalen Hochschulen Universität Göttingen, HAWK Hildesheim/Holzminden/Göttingen, PFH Private Hochschule Göttingen und TU Clausthal besetzt.
- Sechs Sitze werden aus der regionalen Wirtschaft besetzt.
- Die verbleibenden Sitze können frei besetzt werden.
Über den Vorstand
Der Vorstand ist als vollziehendes Organ durch den Stiftungsrat berufen worden. Er vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand besteht laut Satzung aus drei bis sieben Personen. Diese werden für die Dauer von bis zu zwei Jahren berufen. Wiederberufungen sind mehrfach möglich.