Teilnahmebedingungen für kostenpflichtige Veranstaltungen der SüdniedersachsenStiftung

1. Veranstalter

SüdniedersachsenStiftung, Maschmühlenweg 105, 37081 Göttingen.

2. Geltung

Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle kostenpflichtigen Veranstaltungen des Veranstalters.

3. Anmeldung und Vertragsschluss

  • Der Vertrag kommt erst durch eine Anmeldebestätigung des Veranstalters zustande. Die Anmeldebestätigung erfolgt per E-Mail an die angegebene Teilnehmeradresse. Die Darstellung der Veranstaltung in der Veranstaltungsdatenbank stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern lediglich die Aufforderung durch eine Anmeldung ein Angebot auf Abschluss dieses Vertrages abzugeben.
  • Die Anmeldung erfolgt durch Online-Anmeldung über die Website der SüdniedersachsenStiftung. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt.
  • Bei einer Online-Anmeldung wird durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig anmelden“ eine verbindliche Anmeldung zur dargestellten Veranstaltung erklärt. Die Bestätigung des Zugangs der Anmeldung erfolgt durch eine automatisierte E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Anmeldung und stellt die Vertragsannahme dar.
  • Mit der Anmeldung über die Website der SüdniedersachsenStiftung wird die Geltung dieser Teilnahmebedingungen akzeptiert.
  • Kann eine Anmeldung vom Veranstalter nicht berücksichtigt werden, so wird dies mitgeteilt.

4. Gebühren, Rabattierung, Zahlung

  • Das Teilnahmeentgelt wird nach der Durchführung des Seminars durch Rechnungsstellung fällig.
  • Ist das Seminar über mehrere Tage verteilt, erfolgt die Rechnungstellung nach dem erfolgten ersten Seminartag.
  • Das fällige Entgelt ist per Überweisung unter Angabe der Rechnungsnummer innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.

5. Verhinderung und Kündigung der TeilnehmerInnen

Sollten TeilnehmerInnen nach erfolgter verbindlicher Anmeldung zum Termin verhindert sein, können sie alternativ einen anderen Mitarbeiter des Unternehmens zur Teilnahme anmelden. Sollte das nicht möglich sein, treten folgende Regelungen ein:

  • TeilnehmerInnen können bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten, ohne dass ein Teilnahmeentgelt zu zahlen ist.
  • Erfolgt der Rücktritt innerhalb der letzten 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bis eine Woche vor der Veranstaltung, ist der Veranstalter berechtigt, 30% des Rechnungsbetrages als Kostenpauschale zu verlangen.
  • Bei einem Rücktritt innerhalb einer Woche oder weniger vor dem Veranstaltungstag sowie nach Beginn der Veranstaltung beträgt die Kostenpauschale 100% des Teilnahmeentgelts. Die Kostenpauschale entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
  • Der Rücktritt hat in Textform zu erfolgen (E-Mail ausreichend). Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.

6. Absage und Änderung von Veranstaltungen durch den Veranstalter

  • Die Veranstaltung kann vom Veranstalter aus wichtigem Grund abgesagt werden, insbesondere mangels kostendeckender Teilnehmerzahl, wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit des Referenten ohne Möglichkeit des Einsatzes eines Ersatzreferenten oder aufgrund höherer Gewalt. In diesem Fall bestehen gegenüber dem Veranstalter keine Ansprüche.
  • Der Veranstalter ist zum Wechsel von Referenten oder zu Verschiebungen im Ablaufplan aus triftigem Grund, z.B. wegen Erkrankung des Referenten, berechtigt, soweit dies dem Teilnehmer zumutbar ist.

7. Haftung

Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und aus dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und regelmäßig vertrauen darf. Im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8. Datenschutz

Die Daten des Teilnehmers und/ oder des Vertragspartners beziehungsweise dessen Vertreters werden zur Durchführung der Veranstaltung durch den Veranstalter verarbeitet. Die Übersendung der Anmeldebestätigung kann auch per unverschlüsselter E-Mail erfolgen. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese von Dritten gelesen wird.

Weitere Informationen zum Datenschutz sowie zu Ihren Rechten finden Sie unter https://www.suedniedersachsenstiftung.de/datenschutz.

9. Fotos für die Öffentlichkeitsarbeit

Wir weisen darauf hin, dass am Veranstaltungstag Fotos aufgenommen werden. Mit Ihrer Teilnahme an dem Seminar willigen Sie ein, dass gegebenenfalls Fotos von Ihnen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit in verschiedenen Medien genutzt werden. Sollten Sie dies nicht wollen, geben Sie bitte vor Ort dem Veranstalter Bescheid.

10. Urheberrecht

Arbeitsunterlagen und verwendete Computersoftware sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren oder die Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Zustimmung des Urheberrechteinhabers zulässig.

11. Vertragsbeginn

Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit seinem Abschluss und endet Abschluss der Veranstaltung automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

12. Salvatorische Klausel

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt.

(Stand: 24. Januar 2022)

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