
Egal, ob Sie eine passende Schule, Beratung oder Fördermöglichkeiten suchen – die Bildungswegweiser stellen passende Informationen übersichtlich dar, um sich verlässlich in der Bildungslandschaft Südniedersachsens zu orientieren.
Südniedersachsen verfügt über eine Vielzahl exzellenter Bildungsangebote – von der frühkindlichen Bildung über weiterführende Schulen bis hin zur Beruflichen Bildung. Die Bildungswegweiser bieten umfassende Informationen zu den verschiedenen Angeboten. Sie umfassen Bildungsakteure und Bildungseinrichtungen der Region sowie die passenden Kontaktdaten.
Unser Ziel ist es, Schüler:innen, Eltern und Lehrkräfte bei der Orientierung zu unterstützen. Egal, ob sie eine passende Schule, Beratung oder Fördermöglichkeiten suchen – hier finden sie alles auf einen Blick. Die Bildungswegweiser bieten eine verlässliche und übersichtliche Orientierung in der Bildungslandschaft Südniedersachsens.
Hier geht es zu der Bildungsdatenbank. Dort sind Informationen und Kontaktdaten der unterschiedlichen Bildungsakteure in Südniedersachsen zu finden.
Hier geht es zu dem Bildungsatlas. Dort sind kartographisch aufbereitete Informationen zu den Bildungseinrichtungen in Südniedersachsen zu finden.
Ein Wegweiser für Schüler:innen, Eltern, Lehrer:innen und alle, die junge Menschen dabei unterstützen wollen, den Lebensabschnitt nach der Schulzeit zu planen.
Die Plattform bietet umfassende Informationen und Unterstützung zur Berufsorientierung für Schüler:innen, Eltern und Lehrkräfte in Südniedersachsen.
Die Bildungsregion Südniedersachsen möchte dich darin unterstützen, deinen weiteren Bildungsweg einfach, übersichtlich und schnell zu finden. Dazu haben wir den Wegweiser „Bildungswege… Schule und dann?“ entwickelt. Damit kannst du dich jederzeit über die verschiedenen Möglichkeiten nach der Schule informieren, auch wenn deine Schulzeit schon etwas länger her ist.
Du hast keine Lust mehr zur Schule zu gehen, musst aber noch deine Schulpflicht erfüllen? Dann ist es wichtig, dich über deine weiteren Möglichkeiten beraten zu lassen.
Pro-Aktiv-Centren sind Beratungseinrichtungen, die jungen Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf passende Einzelfallhilfen anbieten. Es wird eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen, die deine Lebenssituation verbessern soll und die zur sozialen und beruflichen Eingliederung beiträgt.
Du kannst dich aber auch in einer Jugendwerkstatt beraten lassen. Hier werden junge Menschen mit beruflichen Eingliederungshemmnissen und besonderem sozialpädagogischen Förderbedarf persönlich stabilisiert, sozial integriert und durch betriebsnahe Qualifizierung auf eine Ausbildung oder Beschäftigung vorbereitet. Diese Maßnahmen dauern 1 Jahr und können der Schulpflichterfüllung dienen.
Weitere Beratungsmöglichkeiten gibt es bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr mit besonderem Förderbedarf.
Die jeweilige Beratungsstelle.
Individuell unterschiedlich.
Erfüllung der Schulpflicht.
Unterstützung bei der beruflichen und sozialen Eingliederung, Verbesserung der persönlichen Lebenssituation.
Die Schulpflicht in Niedersachsen dauert grundsätzlich 12 Jahre. Sie endet nicht mit dem Erreichen der Volljährigkeit. Alle Schulpflichtigen besuchen zunächst 9 bzw. 10 Jahre eine Schule des Primarbereiches und des Sekundarbereiches I. Im Anschluss an den Schulbesuch im Sekundarbereich I ist die Schulpflicht durch den weiteren Besuch einer allgemeinbildenden oder einer berufsbildenden Schule zu erfüllen.
Die Schulpflicht kann aber auch durch den Besuch einer Jugendwerkstatt oder einer anderen Einrichtung erfüllt werden, die auf eine Berufsausbildung oder eine berufliche Tätigkeit vorbereitet.
Du hast keine Lust mehr zur Schule zu gehen?
Du musst aber noch deine Schul·pflicht erfüllen?
Dann ist es wichtig, dich zu deinen weiteren Möglichkeiten beraten zu lassen.
Pro-Aktiv-Centren sind Beratungs·einrichtungen.
Sie bieten dir für deine Situation passende Unterstützung.
In der Beratung schließt du eine Eingliederungs·vereinbarung ab.
Eine Eingliederungs·vereinbarung soll deine Lebens·situation verbessern.
Sie soll bei deiner sozialen und beruflichen Eingliederung helfen.
Du kannst dich auch in einer Jugend·werkstatt beraten lassen.
Die Jugend·werkstatt hilft jungen Menschen dabei:
- ihr Leben zu verbessern.
- sich in Gruppen einzufügen.
- sich auf eine Ausbildung oder Beschäftigung vorzubereiten.
Die Maßnahmen dauern 1 Jahr.
So kannst du auch außerhalb der Schule deine Schul·pflicht erfüllen.
Die Jugend·werkstatt bietet zum Beispiel betriebs·nahe Fortbildung.
Weitere Beratungs·möglichkeiten gibt es bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr mit besonderem Förder·bedarf
an die jeweilige Beratungs·stelle
unterschiedlich
Erfüllung der Schul·pflicht,
Unterstützung bei der beruflichen und sozialen Eingliederung,
Verbesserung der persönlichen Lebens·situation
Die Schul·pflicht in Niedersachsen dauert 12 Jahre.
Sie endet nicht mit dem Erreichen der Volljährigkeit.
Die Schul·pflicht gliedert sich meist in verschiedene Teile:
- 9 oder 10 Jahre: Unterricht im Primar·bereich und Sekundar·bereich I
- 2 oder 3 Jahre: allgemein·bildender oder berufs·bildender Unterricht
Die Schul·pflicht kann aber auch anders erfüllt werden:
- durch den Besuch einer Jugend·werkstatt oder
- durch den Besuch einer anderen Einrichtung, die auf eine Berufs·ausbildung oder eine berufliche Tätigkeit vorbereitet.
Landkreis Northeim: Pro-Aktiv-Centren
Landkreis Göttingen: Pro-Aktiv-Center
Kinder & Jugendbüro Landkreis Göttingen
Beschäftigungsförderung Göttingen: Schule / Schulpflicht
Beschäftigungsförderung Göttingen: Übergang Schule - Beruf
Bei der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen gibt es für die Teilnehmer eine intensive Begleitung und Betreuung. Sie bietet dir:
• Nachhilfe in Theorie und Praxis
• Vorbereitung auf Klassenarbeiten
• Prüfungsvorbereitung
• Nachhilfe in Deutsch
• Unterstützung bei Alltagsproblemen
• Vermittelnde Gespräche mit Ausbildern, Lehrkräften und Eltern
Benachteiligte ausbildungswillige Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erstausbildung. Du musst bei der Agentur für Arbeit Göttingen ausbildungssuchend gemeldet sein.
Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters prüfen deinen Bedarf und ob du die Fördervoraussetzungen erfüllst.
je nach Ausbildungsberuf, maximal 2 - 3,5 Jahre
Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf
Ausbildungsvergütung, Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit), Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Die Ausbildung findet in ausgewählten Berufsfeldern statt. Während der Ausbildung erfolgt eine zusätzliche sozialpädagogische Begleitung. Weitere Informationen gibt es bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit in Göttingen und/oder der zuständigen Integrationsfachkraft des Jobcenters für Jugendliche in Göttingen oder Northeim.
BaE ist die Abkürzung für: Berufs·ausbildung in außer·betrieblichen Einrichtungen.
In der BaE bekommt man eine intensive Begleitung und Betreuung.
Die BaE bietet:
- Nachhilfe in Theorie und Praxis
- Vorbereitung auf Klassen·arbeiten
- Prüfungs·vorbereitung
- Nachhilfe in Deutsch
- Unterstützung bei Alltags·problemen
- Unterstützung für Gespräche mit Ausbildern, Lehrern und Eltern
Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erst·ausbildung, die
- eine Ausbildung machen möchten,
- benachteiligt sind
- bei der Agentur für Arbeit Göttingen ausbildungs·suchend gemeldet sind
an die Berufs·beratung der Agentur für Arbeit oder das Jobcenter;
Dort wird geprüft, ob eine BaE passt.
unterschiedlich, je nach Ausbildungs·beruf, maximal 2 bis 3,5 Jahre
Erwerb eines Berufs·abschlusses in einem Ausbildungs·beruf
Man bekommt ein Ausbildungs·gehalt.
Man kann Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Außerdem kann man manchmal Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bekommen.
Die Ausbildung findet in ausgewählten Berufen statt.
Während der Ausbildung bekommt man eine zusätzliche sozial·pädagogische Begleitung.
Weitere Informationen gibt es an diesen Stellen:
- Berufs·beratung der Agentur für Arbeit in Göttingen
- Integrations·fachkraft des Jobcenters für Jugendliche in Göttingen oder Northeim
Arbeitsagentur Göttingen
Jobcenter Landkreis Göttingen
Jobcenter Landkreis Northeim
Jobcenter Stadt Göttingen
Die Berufseinstiegsschule (BES) umfasst die Klasse 1 (ehemals BVJ) und Klasse 2 (ehemals BEK). Die Klasse 1 ist eine berufliche Volzeitklasse und dauert 1 Jahr. Eine Eingangsberatung ist erforderlich. Die Schüler*innen erhalten eine besondere, individuelle Förderung, die ihre Kompetenzen und Bedarfe im Fokus hat.
Die Klasse 2 kann in Vollzeit oder in Teilzeit absolviert werden und dauert 1 Jahr. Voraussetzung für die Teilnahme an Klasse 2 ist die erfolgreiche Teilnahme an Klasse 1. Außerdem können Schüler*innen einer Abschlussklasse der Sekundarstufe 1 in Klasse 2 in Vollzeit aufgenommen werden, die keinen Hauptschulabschluss haben oder diesen verbessern möchten.
Die BES ist ein Bildungsangebot im Rahmen der Berufsvorbereitung.
Berufsschulpflichtige Jugendliche, die die allgemeinbildende Schule (ohne Abschluss) verlassen und keine Ausbildung beginnen.
Die BES ist für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpägagogischer Unterstützung oder für Menschen mit erhöhten Sprachbedarf geeignet.
Berufsbildende Schulen, Eigeninitiative der/des Jugendlichen, Agentur für Arbeit Göttingen
2 Jahre
Steigerung der Ausbildungsreife. Erreichen bzw. die Verbesserung des Hauptschulabschlusses.
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), unter bestimmten Voraussetzungen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Ab dem Schuljahr 2020/21 gibt es das BVJ und BEK nicht mehr. Beide Angebote wurden zur Berufseinstiegsschule BES zusammengeführt. Neu eingereiste Schüler*innen, die noch nicht 19 Jahre alt sind, können die Klasse Sprache und Integration Vollzeit besuchen.
Alle Schüler*innen mit erhöhtem Sprachförderbedarf oder mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, welche an einer Einstiegsqualifzierung in einem Betrieb teilnehmen, können die Klasse Sprache/Integration Teilzeit besuchen.
Die Abkürzung BES steht für: Berufseinstiegsschule.
Die BES hat 2 Klassen. Klasse 1 ist eine berufliche Vollzeit·klasse. Sie dauert 1 Jahr.
Du kannst eine besondere Förderung bekommen.
Klasse 2 gibt es in Voll·zeit oder in Teil·zeit.
Sie dauert 1 Jahr.
Die BES ist ein Bildungs·angebot im Bereich Berufs·ausbildungs·vorbereitung.
Eine BES kommt für dich in Frage, wenn du
- aus einer Abschluss·klasse kommst und keinen Hauptschul·abschluss hast.
- aus einer Abschluss·klasse kommst und nur einen schwachen Hauptschul·abschluss hast.
- dich in keinem (Aus-)Bildungs·gang oder in keiner Bildungs·maßnahme befindest.
an Berufs·bildende Schulen, an die Agentur für Arbeit Göttingen
2 Jahre
Verbesserung der Chance auf einen Ausbildungs·platz.
Erwerb des Hauptschul·abschlusses
Man kann Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Frauen und Männer jeden Alters, sich außerhalb von Schule und Beruf für das Allgemeinwohl zu engagieren. Einsatzbereiche gibt es im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich sowie im Bereich des Sports, der Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes.
Der Bundesfreiwilligendienst richtet sich an alle, die ihre Pflichtschulzeit an einer allgemeinbildenden Schule (9 Jahre) absolviert haben. Alter, Geschlecht, Nationalität oder die Art des Schulabschlusses spielen keine Rolle.
Bewerbung bei sozialen Verbänden, Altenheimen und sonstigen Trägern.
6 - 24 Monate, i.d.R. 1 Jahr
Sammeln von berufspraktischen Erfahrungen in Organisationen und Einrichtungen des Gemeinwesens, des Sports, der Kultur, der Ökologie oder der Integration.
Die Einsatzstelle kann ein Taschengeld bis max. 438,-€ (Stand:2023) zahlen. Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Freiwilligendienst leisten, können Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.
Einsatzstellen können zusätzlich zum Taschengeld auch Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung stellen.
Weitere Informationen unter:
www.bundesfreiwilligendienst.de
Schulpflichtige, die einen Freiwilligendienst oder einen freiwilligen Wehrdienst ableisten, können bei der Landesschulbehörde einen Antrag auf Ruhen der Schulpflicht für die berufsbildende Schule stellen.
Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Frauen und Männer jeden Alters.
Man kann sich für das Allgemein·wohl engagieren.
Einsatz·bereiche gibt es im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich.
Außerdem gibt es den Bundesfreiwilligendienst in den Bereichen Sport, Integration und Zivil- und Katastrophen·schutz.
für alle Interessierten, die mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen sind.
an soziale Verbände, Alten·heime und sonstige Organisationen
6 bis 24 Monate, meistens 1 Jahr
Sammeln von praktischen Erfahrungen für das Berufs·leben,
zum Beispiel in den Bereichen Sport, Kultur, Ökologie oder Integration
Die Einsatz·stelle kann ein Taschen·geld bis zu 438,00 Euro zahlen.
Man kann Kinder·geld bekommen, wenn man unter 26 Jahre alt ist.
Dann haben die Eltern Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Einsatz·stellen können auch Unterkunft, Verpflegung und Arbeits·kleidung bereit·stellen.
Weitere Informationen findet man unter: www.bundesfreiwilligendienst.de
Auch Schul·pflichtige können einen Bundesfreiwilligendienst machen.
Dafür können sie bei der Landes·schul·behörde einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Antrag auf Ruhen der Schul·pflicht für die berufs·bildende Schule.
Bundeswehr ist die Bezeichnung für die Streitkräfte der Bundesrepubik Deutschland. Sie gliedert sich in die Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine, sowie den Sanitätsdienst und die sogenannte Streitkräftebasis. Zu den vielfältigen Aufgaben gehören Einsätze zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung und der internationale Katastrophenschutz. Außerdem wurde der Kampf gegen den internationalen Terrorismus den Zielen hinzugefügt. Es gibt die Möglichkeit, eine militärische oder eine zivile Laufbahn bei der Bundeswehr einzuschlagen: Berufsausbildung, Schulbildung oder Studium.
Z.B. bietet der Freiwillige Wehrdienst die Möglichkeit, den Arbeitgeber Bundeswehr kennenzulernen, sich beruflich zu orientieren und persönlich weiterzuentwickeln.
Als „Freiwillig Wehrdienstleistender“ – kurz „FWDL“ - erhält man eine fundierte militärische Ausbildung. Nach der dreimonatigen Grundausbildung folgt meist die einsatzvorbereitende Ausbildung.
Junge Menschen können bis zu 23 Monaten freiwilligen Dienst in den Streitkräften leisten, wenn sie das 17. Lebensjahr vollendet, das Einverständnis der Eltern und die Vollzeitschulpflicht an einer allgemeinbildenden Schule (9 Jahre) erfüllt haben sowie die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
Sie sollten zudem teamfähig, durchsetzungsstark und körperlich fit sein.
Karriereberatungsbüros der Bundeswehr
Je nach Laufbahn unterschiedlich
z. B. FWD - 7 bis 23 Monate
Ziel z. B. des Freiwilligen Wehrdienstes ist es, den Austausch zwischen Gesellschaft und Streitkräften zu stärken.
Freiwillig Wehrdienstleistende können sich sozial, kulturell oder für die Umwelt bewähren sowie die Bundeswehr mit allem, was dazu gehört, unterstützen.
Wehrsold und ein nach Tagessätzen bemessener Wehrdienstzuschlag; Verpflegung, Unterkunft, Uniform und ärztliche Versorgung werden übernommen.
Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Freiwilligendienst leisten, können Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.
Die ersten sechs Monate sind Probezeit. Hier kann man sich die Bundeswehr erst einmal anschauen und die notwendigen Grundlagen für den Soldatenberuf aneignen. In dieser Zeit können beide Seiten – also der FWDLer oder auch die Bundeswehr – kündigen. Danach wird das Dienstverhältnis auf die gewünschte Verpflichtungszeit festgesetzt und ist bindend. Wer gute Leistungen zeigt, kann auch als Soldatin oder Soldat auf Zeit übernommen werden, mit vielfältigen Entwicklungschancen in den Streitkräften.
Schulpflichtige, die einen Freiwilligendienst oder einen freiwilligen Wehrdienst ableisten, müssen beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag auf Ruhen der Schulpflicht für die berufsbildende Schule stellen.
Bundeswehr ist die Bezeichnung für das Militär der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bundeswehr besteht aus unterschiedlichen Bereichen:
- Heer
- Luft·waffe
- Marine
- Sanitäts·dienst
- und die Streitkräfte·basis.
Die Bundeswehr übernimmt viele Aufgaben.
Beispiele für diese Aufgaben sind:
- internationale Einsätze zur Konflikt·vermeidung und Krisen·bewältigung
- Kampf gegen den internationalen Terrorismus
- Katastrophen·schutz
Wenn man bei der Bundeswehr arbeitet, gibt es zwei Lauf·bahnen: die militärische und die zivile Lauf·bahn.
Für beide Lauf·bahnen gibt es Berufs·ausbildungen, schulische Bildung oder ein Studium.
Wenn man die Bundeswehr kennen·lernen möchte, gibt es den Freiwilligen Wehrdienst.
Die Abkürzung für Freiwilliger Wehrdienst heißt: FWD.
Der FWD kann bei der Berufs·wahl helfen.
Außerdem kann man sich und seine Fähigkeiten weiter·entwickeln.
Während des FWD erhält man eine militärische Ausbildung.
Die Grund·ausbildung dauert 3 Monate.
Darauf folgt die einsatz·vorbereitende Ausbildung.
Junge Menschen können bis zu 23 Monaten FWD leisten.
Die Voraussetzungen dafür sind:
- Man muss die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
- Man muss mindestens 18 Jahre alt sein.
- Wenn man unter 18 Jahren alt ist, braucht man das Einverständnis der Eltern .
Außerdem muss man mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen sein.
Außerdem sollte man team·fähig, durchsetzungs·stark und körperlich fit sein.
an die Karriere·beratungs·büros der Bundeswehr
unterschiedlich, je nach Lauf·bahn;
Der FWD dauert 7 bis 23 Monate.
stärkerer Austausch zwischen Gesellschaft und Militär;
Während des FWD unterstützt man die Bundeswehr.
Während des FDW bekommt man Wehr·sold und einen Wehrdienst·zuschlag;
Außerdem übernimmt die Bundeswehr:
- Verpflegung
- Unterkunft
- Uniform
- ärztliche Versorgung
Außerdem kann man Kinder·geld bekommen.
Wenn man unter 26 Jahren alt ist, haben die Eltern Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Die ersten 6 Monate sind Probe·zeit.
In der Probe·zeit kann man sich die Bundeswehr anschauen.
Außerdem lernt man die Grund·lagen für den Soldaten·beruf.
In der Probe·zeit können beide Seiten kündigen: man selbst oder die Bundeswehr.
Nach der Probe·zeit wird das Dienst·verhältnis fest·gesetzt. Das heißt: Man entscheidet sich, wie lange der FWD dauert.
Diese Entscheidung ist verpflichtend.
Man muss solange der FWD dauert, bei der Bundeswehr bleiben.
Wer gute Leistungen zeigt, kann nach dem FWD übernommen werden.
Dann ist man Soldatin oder Soldat auf Zeit.
Auch Schul·pflichtige können FWD leisten.
Dafür können sie beim Regionales Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Antrag auf Ruhen der Schul·pflicht für die berufs·bildende Schule.
Bundeswehr entdecken
Freiwilliger Wehrdienst
Bundeswehr
Bildungsangebot der Bundeswehr
Mit dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) wird jungen Menschen im Alter zwischen 15-26 Jahren ein Angebot unterbreitet, für die Umwelt praktisch tätig zu sein und gleichzeitig ökologische und umweltpolitische Zusammenhänge in ihrem gesellschaftlichen Kontext besser zu verstehen.
Jugendliche und junge Erwachsene von 15 - 26 Jahren, die ihre Pflichtschulzeit an einer allgemeinbildenden Schule (9 Jahre) absolviert haben. Einige Organisationen nehmen Interessierte jedoch erst ab 18 Jahren auf. Die Teilnahmeplätze sind meist stark nachgefragt und werden frühzeitig vergeben.
Bewerbungen bei den Träger:innen sollten frühzeitig, mindestens 1 Jahr vorher, erfolgen.
6 - 24 Monate
Das Ziel ist das Sammeln von berufspraktischen Erfahrungen in Organisationen und Einrichtungen in Naturschutzprojekten.
Im Durchschnitt zahlen Einsatzstellen 150,- € Taschengeld. Maximal sind 330,- € möglich. Zahlreiche Einsatzstellen übernehmen Kosten für Verpflegung und Unterkunft. Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Freiwilligendienst leisten, können Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.
Das FÖJ kann als Wartensemster für ein Studium angerechnet werden.
Für einige Ausbildungsberufe werden FSJ und FÖJ als Praktikum anerkannt.
Es kann auch im Ausland geleistet werden.
Schulpflichtige, die einen Freiwilligendienst ableisten, können beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag auf Ruhen der Schulpflicht für die berufsbildende Schule stellen.
Das FÖJ ist ein Freiwilligen·dienst in ökologischen Bereichen.
Im FÖJ kann man zum Beispiel im Umwelt·schutz arbeiten.
Man kann besser verstehen, wie Umwelt und Gesellschaft zusammen·hängen.
Die Abkürzung FÖJ steht für: Freiwilliges Ökologisches Jahr.
Ein FÖJ ist für Jugendliche und junge Erwachsene von 15 bis 26 Jahren.
Man muss mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen sein.
Einige Organisationen nehmen Interessierte erst ab 18 Jahren auf.
Die FÖJ-Plätze sind oft stark nach·gefragt.
Sie werden früh·zeitig vergeben.
an die Organisationen;
Dort kann man sich direkt bewerben.
Man sollte sich früh·zeitig bewerben. Das heißt: mindestens 1 Jahr vorher.
6 bis 24 Monate
Sammeln von praktischen Erfahrungen für das Berufs·leben im Natur·schutz
Die Organisation zahlt Taschen·geld, höchstens sind es 330 Euro im Monat. Organisationen bezahlen oft das Essen und die Wohnung.
Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Das FÖJ kann als Warte·semester für ein Studium zählen.
Für einige Ausbildungs·berufe braucht man ein Praktikum.
Ein FÖJ kann als Praktikum zählen.
Ein FÖJ kann man auch im Ausland machen.
Auch Schul·pflichtige können ein FÖJ machen.
Dafür können sie beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Antrag auf Ruhen der Schul·pflicht für die berufs·bildende Schule.
Das FSJ ist ein Freiwilligendienst in sozialen Bereichen und wurde vor einigen Jahren um die Bereiche Sport, Denkmalpflege, Politik und Kultur erweitert. Jugendliche und junge Erwachsene, die die Vollzeitschulpflicht bereits erfüllt haben und noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben können ein FSJ absolvieren.
Jugendliche und junge Erwachsene von 15 - 26 Jahren, die ihre Pflichtschulzeit an einer allgemeinbildenden Schule (9 Jahre) absolviert haben. Einige Organisationen nehmen Interessierte jedoch erst ab 18 Jahren auf. Die Teilnahmeplätze sind meist stark nachgefragt und werden frühzeitig vergeben.
Bewerbungen bei den Träger:innen sollten frühzeitig, mindestens 1 Jahr vorher, erfolgen.
6 - 24 Monate
Das Ziel ist das Sammeln von berufspraktischen Erfahrungen in Organisationen und Einrichtungen des Sozialwesens, des Sports, der Kultur und Denkmalpflege.
Im Durchschnitt zahlen Einsatzstellen 150,- € Taschengeld. Maximal sind 330,- € möglich. Zahlreiche Einsatzstellen übernehmen Kosten für Verpflegung und Unterkunft. Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Freiwilligendienst leisten, können Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.
Das FSJ bietet für die Freiwilligen im Zeitraum zwischen Schule und Beruf eine Möglichkeit, die eigene Persönlichkeit zu stärken und soziale und interkulturelle Fähigkeiten zu entwickeln.
Für einige Ausbildungsberufe werden FSJ und FÖJ als Praktikum anerkannt.
Schulpflichtige, die einen Freiwilligendienst ableisten, müssen beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag auf Ruhen der Schulpflicht für die berufsbildende Schule stellen.
Das FSJ ist ein Freiwilligen·dienst in sozialen Bereichen.
Ein FSJ gibt es seit einigen Jahren auch in den Bereichen: Sport, Denkmal·pflege, Politik und Kultur.
Die Abkürzung FSJ steht für: Freiwilliges Soziales Jahr.
Ein FSJ ist für Jugendliche und junge Erwachsene von 15 bis 26 Jahren.
Man muss mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen sein.
Einige Organisationen nehmen Interessierte erst ab 18 Jahren auf.
Die FSJ-Plätze sind oft stark nach·gefragt.
Sie werden oft früh·zeitig vergeben.
an die Organisationen;
Dort kann man sich direkt bewerben.
Man sollte sich früh·zeitig bewerben. Das heißt: mindestens 1 Jahr vorher.
6 bis 24 Monate
Sammeln von praktischen Erfahrungen für das Berufs·leben in Organisationen und sozialen Einrichtungen
Die Organisation zahlt Taschen·geld, höchstens sind es 330 Euro im Monat. Organisationen bezahlen oft das Essen und die Wohnung.
Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Das FSJ macht man oft in der Zeit zwischen Schule und Beruf.
Das FSJ bietet die Möglichkeit, Neues zu lernen.
Außerdem kann man Fähigkeiten weiter·entwickeln.
Zum Beispiel im Kontakt mit Menschen.
Für einige Ausbildungs·berufe braucht man ein Praktikum.
Ein FSJ kann als Praktikum zählen.
Auch Schul·pflichtige können ein FSJ machen.
Dafür können sie beim Regionalen Landes·amt für Schule und Bildung einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Antrag auf Ruhen der Schul·pflicht für die berufs·bildende Schule.
Allgemeinbildende Schule (ABS) ist ein Oberbegriff für alle Schulen, die nicht mit einem Berufsabschluss enden. In der ABS wird Allgemeinwissen vermittelt. Allgemeinbildende Schulen können Pflichtschulen (Schulen zur Erfüllung der Schulpflicht) oder weiterführende Schulen, Regelschulen oder Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen), Spezial- oder Förderschulen sein.
Je nach Schulform unterschiedlich.
Anmeldungen sind bei der jeweiligen Schule vorzunehmen. Teilweise müssen Fristen beachtet werden.
Je nach Schulform unterschiedlich.
Je nach Schulform unterschiedlich: Erwerb von Allgemeinwissen, Erwerb eines Schulabschlusses
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit), Schüler-BAföG
Zu den Allgemeinbildenden Schulen gehören die Grundschule, die Hauptschule, die Realschule, die Oberschule, das Gymnasium, die Gesamtschule, die Förderschule, das Abendgymnasium und das Kolleg.
Eine Auflistung aller Allgemeinbildenden Schulen in Südniedersachsen, gegliedert nach Hauptschule, Realschule usw., findest du in unserer Bildungsdatenbank.
Allgemein·bildende Schule ist ein Ober·begriff.
Die Abkürzung heißt: ABS.
Zu den ABS zählen alle Schulen, die nicht mit einem Berufs·abschluss enden.
In der ABS erwirbt man Allgemein·wissen.
Diese Schulen können ABS sein:
- Pflicht·schulen (Schulen zur Erfüllung der Schul·pflicht)
- weiter·führende Schulen
- Regel·schulen
- Privat·schulen
- Spezial- oder Förder·schulen
unterschiedlich, je nach Schul·form
an die jeweilige Schule;
Dort kann man sich anmelden.
Teilweise muss man Anmelde·fristen beachten.
unterschiedlich, je nach Schul·form
Erwerb von Allgemein·wissen,
Erwerb eines Schul·abschlusses
Man kann Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Man kann auch Schüler-BAföG beantragen.
Zu den ABS gehören:
- die Grund·schule
- die Haupt·schule
- die Real·schule
- die Ober·schule
- das Gymnasium
- die Gesamt·schule
- die Förder·schule
- das Abend·gymnasium
- das Kolleg
Eine Liste mit allen Allgemein·bildenden Schulen in Süd·niedersachsen findest du in unserer Bildungs·datenbank.
Die Liste ist nach Schul·formen geordnet, zum Beispiel nach Haupt·schule und Real·schule.
Die Berufseinstiegsschule (BES) umfasst die Klasse 1 (ehemals BVJ) und Klasse 2 (ehemals BEK). Die Klasse 1 ist eine berufliche Volzeitklasse und dauert 1 Jahr. Eine Eingangsberatung ist erforderlich. Die Schüler*innen erhalten eine besondere, individuelle Förderung, die ihre Kompetenzen und Bedarfe im Fokus hat.
Die Klasse 2 kann in Vollzeit oder in Teilzeit absolviert werden und dauert 1 Jahr. Voraussetzung für die Teilnahme an Klasse 2 ist die erfolgreiche Teilnahme an Klasse 1. Außerdem können Schüler*innen einer Abschlussklasse der Sekundarstufe 1 in Klasse 2 in Vollzeit aufgenommen werden, die keinen Hauptschulabschluss haben oder diesen verbessern möchten.
Die BES ist ein Bildungsangebot im Rahmen der Berufsvorbereitung.
Berufsschulpflichtige Jugendliche, die die allgemeinbildende Schule (ohne Abschluss) verlassen und keine Ausbildung beginnen.
Die BES ist für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpägagogischer Unterstützung oder für Menschen mit erhöhten Sprachbedarf geeignet.
Berufsbildende Schulen, Eigeninitiative der/des Jugendlichen, Agentur für Arbeit Göttingen
2 Jahre
Steigerung der Ausbildungsreife. Erreichen bzw. die Verbesserung des Hauptschulabschlusses.
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), unter bestimmten Voraussetzungen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Ab dem Schuljahr 2020/21 gibt es das BVJ und BEK nicht mehr. Beide Angebote wurden zur Berufseinstiegsschule BES zusammengeführt. Neu eingereiste Schüler*innen, die noch nicht 19 Jahre alt sind, können die Klasse Sprache und Integration Vollzeit besuchen.
Alle Schüler*innen mit erhöhtem Sprachförderbedarf oder mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, welche an einer Einstiegsqualifzierung in einem Betrieb teilnehmen, können die Klasse Sprache/Integration Teilzeit besuchen.
Die Abkürzung BES steht für: Berufseinstiegsschule.
Die BES hat 2 Klassen. Klasse 1 ist eine berufliche Vollzeit·klasse. Sie dauert 1 Jahr.
Du kannst eine besondere Förderung bekommen.
Klasse 2 gibt es in Voll·zeit oder in Teil·zeit.
Sie dauert 1 Jahr.
Die BES ist ein Bildungs·angebot im Bereich Berufs·ausbildungs·vorbereitung.
Eine BES kommt für dich in Frage, wenn du
- aus einer Abschluss·klasse kommst und keinen Hauptschul·abschluss hast.
- aus einer Abschluss·klasse kommst und nur einen schwachen Hauptschul·abschluss hast.
- dich in keinem (Aus-)Bildungs·gang oder in keiner Bildungs·maßnahme befindest.
an Berufs·bildende Schulen, an die Agentur für Arbeit Göttingen
2 Jahre
Verbesserung der Chance auf einen Ausbildungs·platz.
Erwerb des Hauptschul·abschlusses
Man kann Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sollen junge Leute auf das Berufsleben vorbereiten. Hierunter fallen alle beruflichen Bildungsmaßnahmen ab dem 17. Lebensjahr, die auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vorbereiten.
Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt und in der Regel das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Berufsberatung der Agentur für Arbeit Göttingen weist nach Prüfung des Bedarfs zu.
10 Monate
Vorbereitung auf die Aufnahme einer Ausbildung, Praktikum in mehreren Berufsfeldern, Erwerb des Hauptschulabschlusses möglich.
Kindergeld (Anspruch der Eltern), Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Jugendliche müssen bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Göttingen gemeldet sein.
BvB ist die Abkürzung für: Berufs·vorbereitende Bildungs·maßnahmen.
BvB sollen junge Leute auf das Berufs·leben vorbereiten.
Dazu zählen: alle beruflichen Bildungs·maßnahmen ab 17 Jahren, die auf eine Berufs·ausbildung vorbereiten.
BvB sind für Jugendliche und junge Erwachsene, die
- keine berufliche Erst·ausbildung haben,
- die allgemeine Schul·pflicht erfüllt haben und
- unter 26 Jahren alt sind.
Bei der Alters·grenze gibt es manchmal Ausnahmen.
an die Berufs·beratung der Agentur für Arbeit Göttingen;
Die Agentur für Arbeit entscheidet, ob eine BvB sinnvoll ist.
10 Monate
Vorbereitung auf die Aufnahme einer Ausbildung,
Praktikum in mehreren Berufen,
Erwerb des Hauptschul·abschlusses ist möglich.
Man kann Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Außerdem kann man Berufs·ausbildungs·beihilfe (BAB) bekommen.
Jugendliche müssen bei der Berufs·beratung der Agentur für Arbeit Göttingen gemeldet sein.
„Dual“ bedeutet eine zweigeteilte Form der Ausbildung an zwei verschiedenen Ausbildungsorten: In der Berufsschule wird das theoretische Fachwissen und im Betrieb die praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben. Während der betrieblichen Ausbildung wird ein Ausbildungslohn gezahlt.
Rein rechtlich gibt es keine bestimmten Voraussetzungen, wenn man einen Beruf nach dem dualen System erlernen möchte. Eigentlich kann laut BBiG jeder jede beliebige duale Ausbildung absolvieren, unabhängig von Alter oder Schulabschluss. In der Praxis legen viele Betriebe bestimmte Mindestanforderungen fest, die Bewerber erfüllen sollen. Z.B. wird von den Betrieben oft ein bestimmter Schulabschluss oder gute Noten in einzelnen Fächern gefordert.
Berufsberatung der Agentur für Arbeit Göttingen, Handwerkskammer Hildesheim Südniedersachsen, Industrie- und Handelskammer Hannover
Je nach Ausbildungsberuf 2 - 3,5 Jahre
Abgeschlossene Berufsausbildung
Die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet sich jeweils nach der Branche, dem Ausbildungsberuf und dem Ausbildungsbetrieb. Es kann ergänzend BAB oder AbH beantragt werden.
Es wird gesetzlich kein bestimmter Schulabschluss vorausgesetzt. Je nach Ausbildungsberuf und Ausbildungsbetrieb werden unterschiedliche schulische Voraussetzungen erwartet. Schulabgänger*innen, die einen Ausbildungsplatz finden, obwohl sie keinen Schulabschluss haben, erwerben automatisch den Hauptschulabschluss, wenn sie die Berufsschule erfolgreich beendet haben. Der Betrieb muss bei den zuständigen Kammern als Ausbildungsbetrieb anerkannt sein.
Für die Fachhochschulreife muss ein schulischer und ein berufsbezogener Teil absolviert werden. Die Berufsausbildung kann als berufsbezogener Teil anerkannt werden. Der erforderliche schulische Teil kann mit der Klasse 12 z. B. an einer FOS erfüllt werden.
„Dual“ bedeutet eine geteilte Ausbildung an 2 Ausbildungs·orten:
- In der Berufs·schule lernt man das theoretische Fach·wissen.
- Im Betrieb erwirbt man die praktischen Kenntnisse.
Während der betrieblichen Ausbildung erhält man einen Ausbildungs·lohn.
Gesetzlich gibt es keine Voraussetzungen für eine duale Berufs·ausbildung.
In der Praxis legen viele Betriebe aber bestimmte Mindest·anforderungen fest.
Diese sind zum Beispiel:
- ein bestimmter Schul·abschluss
- gute Noten in einzelnen Schul·fächern
an die Berufs·beratung der Agentur für Arbeit Göttingen,
Handwerkskammer Hildesheim Südniedersachsen,
Industrie- und Handelskammer Hannover
je nach Ausbildungs·beruf 2 bis 3,5 Jahre
abgeschlossene Berufs·ausbildung
Die Höhe des Ausbildungs·lohns richtet sich nach:
- dem Ausbildungs·beruf
- dem Ausbildungs·betrieb
Außerdem kann man Berufs·ausbildungs·beihilfe (BAB) und Ausbildungs·begleitende Hilfen (AbH) bekommen.
Die Voraussetzungen für eine duale Ausbildung sind unterschiedlich: je nach Ausbildungs·beruf und Ausbildungs·betrieb.
Wer keinen Schul·abschluss hat und eine Ausbildung erfolgreich beendet, erwirbt dadurch auch den Hauptschul·abschluss.
Dafür muss man die Berufsschule erfolgreich beenden.
Außerdem muss der Betrieb als Ausbildungs·betrieb anerkannt sein.
Für die Fachhochschul·reife muss man einen schulischen und einen berufs·bezogenen Teil absolvieren.
Die Berufs·ausbildung kann als berufs·bezogener Teil anerkannt werden.
Der schulische Teil kann mit der Klasse 12 erfüllt werden, zum Beispiel an einer Fach·oberschule.
HWK-Hildesheim
IHK-Hannover
Arbeitsagentur Göttingen
Berufswahl Regional
Die Nichtschülerprüfung dient dem nachträglichen Erwerb eines Schulabschlusses. Im Sekundarbereich I können der Hauptschulabschluss, der Sekundarabschluss I - Hauptschule, der Sekundarabschluss I - Realschule oder der Erweiterte Sekundarabschluss I absolviert werden. Aber auch der schulische Teil der Fachhochschulreife oder das Abitur können im Sekundarbereich II über eine Nichtschülerprüfung erworben werden. Die Vorbereitung auf die jeweilige Prüfung kann in Eigenarbeit geleistet werden oder durch die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs bei einem Bildungsträger und muss bei der Prüfungsanmeldung entsprechend nachgewiesen werden.
Über eine Nichtschülerprüfung bzw. einem Nichtschülerabitur können Schulabschlüsse aller Allgemeinbildenden Schulen nachgeholt werden. Zur Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler kann zugelassen werden, wer in dem der Prüfung vorausgegangenen Jahr nicht Schülerin oder Schüler einer gymnasialen Oberstufe einer öffentlichen oder nach Landesrecht ihr gleichgestellten privaten Schule oder eines Abendgymnasiums gewesen ist und nachweisen kann, dass sie oder er sich angemessen auf die Prüfung vorbereitet hat.
Verschiedene Bildungseinrichtungen, z. B. Volkshochschulen, bereiten auf die Prüfungen vor. Prüfungsanmeldungen beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung.
Die Dauer richtet sich nach der individuellen Vorbereitungszeit, bzw. nach der Dauer der Vorbereitungskurse des Bildungsträgers.
Erwerb eines nachträglichen Schulabschlusses.
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen); z. T. Förderung durch die Agentur für Arbeit
Die Prüfungsvorbereitung erfolgt komplett autodidaktisch oder mithilfe externer Anbieter, wie Fernschulen, Volkshochschulen oder anderen privaten Bildungseinrichtungen - sie ermöglichen den unkomplizierten Nachweis einer ordnungsgemäßen Vorbereitung, der für die Zulassung zur Nichtschülerprüfung notwendig ist.
Mit der Nichtschülerprüfung kann man einen Schul·abschluss nachholen.
Diese Schul·abschlüsse kann man nachholen:
- Hauptschul·abschluss (Sekundarabschluss I – Hauptschule)
- Realschul·abschluss (Sekundarabschluss I – Realschule)
- Erweiterter Realschul·abschluss (Erweiterter Sekundarabschluss I)
- schulischer Teil der Fach·hochschul·reife
- Abitur (Allgemeine Hochschul·reife)
Auf die jeweilige Prüfung kann man sich in Eigen·arbeit vorbereiten.
Oder man nimmt an einem Vorbereitungs·kurs teil.
Vorbereitungs·kurse gibt es bei unterschiedlichen Bildungs·einrichtungen.
Die Vorbereitung muss man bei der Prüfungs·anmeldung nachweisen.
Es gibt die Nichtschülerprüfung und das Nichtschülerabitur.
So kann man Schul·abschlüsse aller Allgemein·bildenden Schulen nachholen.
Man kann zum Nichtschülerabitur zugelassen werden, wenn man
- im Jahr vor der Prüfung nicht Schüler einer gymnasialen Ober·stufe war.
Das gilt für alle öffentlichen Schulen, gleichgestellten privaten Schule und Abend·gymnasien.
- nachweisen kann, dass man sich angemessen auf die Prüfung vorbereitet hat.
an die verschiedenen Bildungs·träger, zum Beispiel Volkshochschulen;
Die Bildungs·träger bereiten auf die Prüfungen vor.
Die Prüfungs·anmeldungen ist bei der Niedersächsischen Landes·schul·behörde.
unterschiedlich, je nach Vorbereitungs·zeit oder Vorbereitungs·kurs
Nachholen eines Schul·abschlusses.
Man kann Kinder·geld bekommen.
Wenn man unter 26 Jahren alt ist, haben die Eltern Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Manchmal gibt es auch Förderungen durch die Agentur für Arbeit.
Verschiedene Bildungs·träger bieten Kurse zur Prüfungs·vorbereitung an.
Beispiele für Anbieter:
- Fern·schulen
- Volkshochschulen
- andere private Bildungs·einrichtungen
Ein Vorbereitungs·kurs hat den Vorteil: Man kann die Vorbereitung leicht nachweisen.
Weitere Informationen unter: https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schueler/pruefungen/navo
Der Zweite Bildungsweg bietet jungen Menschen und Erwachsenen in Niedersachsen die Möglichkeit, Schulabschlüsse nachzuholen. Diese sind die Basis für einen erfolgreichen Eintritt in die Arbeitswelt sowie für die weitere berufliche Entwicklung und Qualifizierung. Je nach Schulform findet der Unterricht tagsüber, am Abend oder am Wochenende statt. Die Voraussetzungen und die möglichen Bildungseinrichtungen richten sich nach dem angestrebten Schulabschluss.
Junge Menschen und Erwachsene, die nachträglich einen Schulabschluss erwerben oder ein Studium absolvieren möchten.
Bildungsträger vor Ort z. B. Volkshochschulen, Anmeldefristen beachten!
Je nach Schulabschluss 1 - 3 Jahre
Nachträglicher Erwerb eines Schulabschlusses oder Berufsabschlusses,
Verbesserung der beruflichen Möglichkeiten
Schüler-BAföG, Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen)
Die Teilnahme an vorbereitenden Kursen für die Abschlussprüfungen sind in der Regel kostenpflichtig. Informationen dazu gibt es bei dem jeweiligen Bildungsträger.
Auf dem Zweiten Bildungsweg kann man einen Schul·abschluss nachholen.
In Niedersachsen können junge Menschen und Erwachsene diese Möglichkeit nutzen.
Ein Schul·abschluss ist die Basis für einen erfolgreichen Eintritt in die Arbeits·welt.
Außerdem kann man sich beruflich weiter·entwickeln.
Der Unterricht findet tagsüber, am Abend oder am Wochenende statt.
Die Unterrichts·zeit hängt von der Schul·form ab.
Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Schul·abschluss.
Außerdem gibt es unterschiedliche Schulen und Bildungs·einrichtungen.
junge Menschen und Erwachsene, die
- nachträglich einen Schul·abschluss erwerben oder
- ein Studium absolvieren möchten.
an die Bildungs·einrichtungen vor Ort, zum Beispiel: Volkshochschulen;
Anmelde·fristen beachten!
unterschiedlich, je nach Schul·abschluss 1 bis 3 Jahre
Nachholen eines Schul·abschlusses oder Berufs·abschlusses,
Verbesserung der beruflichen Möglichkeiten
Man kann Kinder·geld bekommen.
Wenn man unter 26 Jahre alt ist, haben die Eltern Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Man kann auch Schüler-BAföG beantragen.
Oft kosten die Vorbereitungs·kurse für die Abschluss·prüfungen Geld.
Informationen dazu gibt es bei den jeweiligen Bildungs·einrichtungen.
ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen
Ländliche Erwachsenenbildung in Niedersachsen e. V.
Volkshochschule Göttingen Osterode gGmbH
Unter Auslandsaufenthalt ist ein längerfristiger Aufenthalt im Ausland gemeint. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten wie den Besuch einer High School, Work & Travel, Aupair, Freiwilligenarbeit, Auslandspraktikum oder Sprachreisen. Auslandsaufenthalte können schul- oder berufsbegleitend, aber auch separat absolviert werden.
Interessierte, die z. B. eine Fremdsprache vertiefen oder erlernen oder eine andere Kultur kennenlernen möchten und neue Erfahrungen sammeln wollen.
Anbieter von Auslandsaufenthalten
individuell unterschiedlich
Förderung der Sprachkenntnisse, kennenlernen fremder Länder und neuer Kulturen. Erwerb neuer Fähigkeiten und Fertigkeiten, Inspiration und Orientierung für den weiteren Lebensweg.
Schüler-BAföG oder Studenten-BAföG, Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), Stipendium
Nach dem Berufsbildungsgesetz können Teile der dualen Ausbildung in einem anderen Land absolviert werden, bis zu einem Viertel der regulären Ausbildungszeit. Zudem besteht die Möglichkeit, internationale Zusatzqualifikationen zu der jeweiligen Ausbildung im Ausland zu erwerben. Ein Auslandsaufenthalt bringt neue Eindrücke, verändert die Sicht auf Länder, Menschen, Kulturen und Arbeitswelten und erweitert den fachlichen Horizont sowie die Fremdsprachenkenntnisse.
Ein Auslandsaufenthalt ist ein längerer Aufenthalt im Ausland.
Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten wie zum Beispiel:
- Besuch einer High School
- Work & Travel
- Aupair
- Freiwilligen·arbeit
- Auslands·praktikum
- Sprach·reisen
Auslandsaufenthalte können auch schul- oder berufs·begleitend sein.
Interessierte, die zum Beispiel
- eine Fremd·sprache verbessern oder lernen wollen.
- eine andere Kultur kennen·lernen möchten.
- neue Erfahrungen sammeln wollen
an die Anbieter von Auslands·aufenthalten
unterschiedlich
Förderung der Sprach·kenntnisse,
Kennen·lernen fremder Länder und Kulturen
Erwerb neuer Kenntnisse und Ideen für den weiteren Lebens·weg
Man kann Schüler-BAföG oder Studenten-BAföG beantragen.
Man kann Kinder·geld bekommen, wenn man unter 26 Jahre alt ist.
Dann haben die Eltern Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Man kann auch ein Stipendium bekommen.
Ein Stipendium ist eine finanzielle Förderung.
Zum Beispiel von einer Organisation.
Für ein Stipendium muss man sich bewerben.
Teile einer dualen Ausbildung kann man im Ausland machen.
Das kann bis zu ein Viertel der Ausbildungs·zeit sein.
Diese Regel steht im Berufs·bildungs·gesetz.
Außerdem kann man sich im Ausland weiter·bilden: Man kann internationale Zusatz·qualifikationen erwerben.
Eine Zusatz·qualifikation kann zum Beispiel eine Weiter·bildung für die Ausbildung sein.
Ein Auslandsaufenthalt bringt neue Eindrücke.
Er verändert die Sicht auf Länder, Menschen, Kulturen und Arbeits·welten.
Außerdem verbessert man Fremd·sprachen·kenntnisse.
Die Berufseinstiegsschule (BES) umfasst die Klasse 1 (ehemals BVJ) und Klasse 2 (ehemals BEK). Die Klasse 1 ist eine berufliche Volzeitklasse und dauert 1 Jahr. Eine Eingangsberatung ist erforderlich. Die Schüler*innen erhalten eine besondere, individuelle Förderung, die ihre Kompetenzen und Bedarfe im Fokus hat.
Die Klasse 2 kann in Vollzeit oder in Teilzeit absolviert werden und dauert 1 Jahr. Voraussetzung für die Teilnahme an Klasse 2 ist die erfolgreiche Teilnahme an Klasse 1. Außerdem können Schüler*innen einer Abschlussklasse der Sekundarstufe 1 in Klasse 2 in Vollzeit aufgenommen werden, die keinen Hauptschulabschluss haben oder diesen verbessern möchten.
Die BES ist ein Bildungsangebot im Rahmen der Berufsvorbereitung.
Berufsschulpflichtige Jugendliche, die die allgemeinbildende Schule (ohne Abschluss) verlassen und keine Ausbildung beginnen.
Die BES ist für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpägagogischer Unterstützung oder für Menschen mit erhöhten Sprachbedarf geeignet.
Berufsbildende Schulen, Eigeninitiative der/des Jugendlichen, Agentur für Arbeit Göttingen
2 Jahre
Steigerung der Ausbildungsreife. Erreichen bzw. die Verbesserung des Hauptschulabschlusses.
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), unter bestimmten Voraussetzungen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Ab dem Schuljahr 2020/21 gibt es das BVJ und BEK nicht mehr. Beide Angebote wurden zur Berufseinstiegsschule BES zusammengeführt. Neu eingereiste Schüler*innen, die noch nicht 19 Jahre alt sind, können die Klasse Sprache und Integration Vollzeit besuchen.
Alle Schüler*innen mit erhöhtem Sprachförderbedarf oder mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, welche an einer Einstiegsqualifzierung in einem Betrieb teilnehmen, können die Klasse Sprache/Integration Teilzeit besuchen.
Die Abkürzung BES steht für: Berufseinstiegsschule.
Die BES hat 2 Klassen. Klasse 1 ist eine berufliche Vollzeit·klasse. Sie dauert 1 Jahr.
Du kannst eine besondere Förderung bekommen.
Klasse 2 gibt es in Voll·zeit oder in Teil·zeit.
Sie dauert 1 Jahr.
Die BES ist ein Bildungs·angebot im Bereich Berufs·ausbildungs·vorbereitung.
Eine BES kommt für dich in Frage, wenn du
- aus einer Abschluss·klasse kommst und keinen Hauptschul·abschluss hast.
- aus einer Abschluss·klasse kommst und nur einen schwachen Hauptschul·abschluss hast.
- dich in keinem (Aus-)Bildungs·gang oder in keiner Bildungs·maßnahme befindest.
an Berufs·bildende Schulen, an die Agentur für Arbeit Göttingen
2 Jahre
Verbesserung der Chance auf einen Ausbildungs·platz.
Erwerb des Hauptschul·abschlusses
Man kann Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sollen junge Leute auf das Berufsleben vorbereiten. Hierunter fallen alle beruflichen Bildungsmaßnahmen ab dem 17. Lebensjahr, die auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vorbereiten.
Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt und in der Regel das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Berufsberatung der Agentur für Arbeit Göttingen weist nach Prüfung des Bedarfs zu.
10 Monate
Vorbereitung auf die Aufnahme einer Ausbildung, Praktikum in mehreren Berufsfeldern, Erwerb des Hauptschulabschlusses möglich.
Kindergeld (Anspruch der Eltern), Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Jugendliche müssen bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Göttingen gemeldet sein.
BvB ist die Abkürzung für: Berufs·vorbereitende Bildungs·maßnahmen.
BvB sollen junge Leute auf das Berufs·leben vorbereiten.
Dazu zählen: alle beruflichen Bildungs·maßnahmen ab 17 Jahren, die auf eine Berufs·ausbildung vorbereiten.
BvB sind für Jugendliche und junge Erwachsene, die
- keine berufliche Erst·ausbildung haben,
- die allgemeine Schul·pflicht erfüllt haben und
- unter 26 Jahren alt sind.
Bei der Alters·grenze gibt es manchmal Ausnahmen.
an die Berufs·beratung der Agentur für Arbeit Göttingen;
Die Agentur für Arbeit entscheidet, ob eine BvB sinnvoll ist.
10 Monate
Vorbereitung auf die Aufnahme einer Ausbildung,
Praktikum in mehreren Berufen,
Erwerb des Hauptschul·abschlusses ist möglich.
Man kann Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Außerdem kann man Berufs·ausbildungs·beihilfe (BAB) bekommen.
Jugendliche müssen bei der Berufs·beratung der Agentur für Arbeit Göttingen gemeldet sein.
Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Frauen und Männer jeden Alters, sich außerhalb von Schule und Beruf für das Allgemeinwohl zu engagieren. Einsatzbereiche gibt es im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich sowie im Bereich des Sports, der Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes.
Der Bundesfreiwilligendienst richtet sich an alle, die ihre Pflichtschulzeit an einer allgemeinbildenden Schule (9 Jahre) absolviert haben. Alter, Geschlecht, Nationalität oder die Art des Schulabschlusses spielen keine Rolle.
Bewerbung bei sozialen Verbänden, Altenheimen und sonstigen Trägern.
6 - 24 Monate, i.d.R. 1 Jahr
Sammeln von berufspraktischen Erfahrungen in Organisationen und Einrichtungen des Gemeinwesens, des Sports, der Kultur, der Ökologie oder der Integration.
Die Einsatzstelle kann ein Taschengeld bis max. 438,-€ (Stand:2023) zahlen. Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Freiwilligendienst leisten, können Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.
Einsatzstellen können zusätzlich zum Taschengeld auch Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung stellen.
Weitere Informationen unter:
www.bundesfreiwilligendienst.de
Schulpflichtige, die einen Freiwilligendienst oder einen freiwilligen Wehrdienst ableisten, können bei der Landesschulbehörde einen Antrag auf Ruhen der Schulpflicht für die berufsbildende Schule stellen.
Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Frauen und Männer jeden Alters.
Man kann sich für das Allgemein·wohl engagieren.
Einsatz·bereiche gibt es im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich.
Außerdem gibt es den Bundesfreiwilligendienst in den Bereichen Sport, Integration und Zivil- und Katastrophen·schutz.
für alle Interessierten, die mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen sind.
an soziale Verbände, Alten·heime und sonstige Organisationen
6 bis 24 Monate, meistens 1 Jahr
Sammeln von praktischen Erfahrungen für das Berufs·leben,
zum Beispiel in den Bereichen Sport, Kultur, Ökologie oder Integration
Die Einsatz·stelle kann ein Taschen·geld bis zu 438,00 Euro zahlen.
Man kann Kinder·geld bekommen, wenn man unter 26 Jahre alt ist.
Dann haben die Eltern Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Einsatz·stellen können auch Unterkunft, Verpflegung und Arbeits·kleidung bereit·stellen.
Weitere Informationen findet man unter: www.bundesfreiwilligendienst.de
Auch Schul·pflichtige können einen Bundesfreiwilligendienst machen.
Dafür können sie bei der Landes·schul·behörde einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Antrag auf Ruhen der Schul·pflicht für die berufs·bildende Schule.
Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) beinhaltet ein betriebliches Langzeitpraktikum von mindestens 6 bis maximal 12 Monaten. Eine Übernahme in Ausbildung sollte vom Unternehmen angestrebt werden.
Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr ohne Ausbildungsverhältnis, die bei der Agentur für Arbeit Göttingen ausbildungssuchend gemeldet sind und von der Berufsberatung als ausbildungsreif eingeschätzt werden.
Berufsberatung der Agentur für Arbeit Göttingen oder die Jobcenter Göttingen und Northeim
6 bis max. 12 Monate
Kennenlernen eines anerkannten Ausbildungsberufs und des Berufsalltags in einem Betrieb. Das Ziel ist die Einmündung möglichst in eine Ausbildung im Praktikumsbetrieb.
Praktikumsvergütung, Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Ausbildungsbegleitende Hilfen (AbH)
Bei Übernahme in eine anschließende Ausbildung erfolgtvielleicht die Anrechnung der EQ auf die Ausbildungszeit.
EQ ist die Abkürzung für Einstiegs·qualifizierung.
Die betriebliche EQ beinhaltet ein Langzeit·praktikum in einem Betrieb.
Dieses Praktikum dauert zwischen 6 und 12 Monaten.
Wenn alles gut läuft, dann übernimmt der Betrieb den Praktikanten.
Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Lebens·jahr, die
- keinen Ausbildungs·platz haben,
- ausbildungs·suchend gemeldet sind (bei der Agentur für Arbeit Göttingen) und
- von der Berufs·beratung als bereit für eine Ausbildung eingeschätzt werden.
an die Berufs·beratung der Agentur für Arbeit Göttingen
oder die Jobcenter Göttingen und Northeim
6 bis 12 Monate
Kennen·lernen eines Ausbildungs·berufs und des Berufs·alltags in einem Betrieb,
die Aufnahme einer Ausbildung im Praktikums·betrieb
Man kann Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Außerdem bekommt man ein Praktikums·gehalt.
Man kann Berufs·ausbildungsbeihilfe (BAB) und Ausbildungs·begleitende Hilfen (AbH) bekommen.
Bei Übernahme in eine Ausbildung wird die EQ manchmal auf die Ausbildungs·zeit angerechnet.
Arbeitsagentur Göttingen
Jobcenter Landkreis Göttingen
Jobcenter Landkreis Northeim
Jobcenter Stadt Göttingen
Mit dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) wird jungen Menschen im Alter zwischen 15-26 Jahren ein Angebot unterbreitet, für die Umwelt praktisch tätig zu sein und gleichzeitig ökologische und umweltpolitische Zusammenhänge in ihrem gesellschaftlichen Kontext besser zu verstehen.
Jugendliche und junge Erwachsene von 15 - 26 Jahren, die ihre Pflichtschulzeit an einer allgemeinbildenden Schule (9 Jahre) absolviert haben. Einige Organisationen nehmen Interessierte jedoch erst ab 18 Jahren auf. Die Teilnahmeplätze sind meist stark nachgefragt und werden frühzeitig vergeben.
Bewerbungen bei den Träger:innen sollten frühzeitig, mindestens 1 Jahr vorher, erfolgen.
6 - 24 Monate
Das Ziel ist das Sammeln von berufspraktischen Erfahrungen in Organisationen und Einrichtungen in Naturschutzprojekten.
Im Durchschnitt zahlen Einsatzstellen 150,- € Taschengeld. Maximal sind 330,- € möglich. Zahlreiche Einsatzstellen übernehmen Kosten für Verpflegung und Unterkunft. Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Freiwilligendienst leisten, können Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.
Das FÖJ kann als Wartensemster für ein Studium angerechnet werden.
Für einige Ausbildungsberufe werden FSJ und FÖJ als Praktikum anerkannt.
Es kann auch im Ausland geleistet werden.
Schulpflichtige, die einen Freiwilligendienst ableisten, können beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag auf Ruhen der Schulpflicht für die berufsbildende Schule stellen.
Das FÖJ ist ein Freiwilligen·dienst in ökologischen Bereichen.
Im FÖJ kann man zum Beispiel im Umwelt·schutz arbeiten.
Man kann besser verstehen, wie Umwelt und Gesellschaft zusammen·hängen.
Die Abkürzung FÖJ steht für: Freiwilliges Ökologisches Jahr.
Ein FÖJ ist für Jugendliche und junge Erwachsene von 15 bis 26 Jahren.
Man muss mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen sein.
Einige Organisationen nehmen Interessierte erst ab 18 Jahren auf.
Die FÖJ-Plätze sind oft stark nach·gefragt.
Sie werden früh·zeitig vergeben.
an die Organisationen;
Dort kann man sich direkt bewerben.
Man sollte sich früh·zeitig bewerben. Das heißt: mindestens 1 Jahr vorher.
6 bis 24 Monate
Sammeln von praktischen Erfahrungen für das Berufs·leben im Natur·schutz
Die Organisation zahlt Taschen·geld, höchstens sind es 330 Euro im Monat. Organisationen bezahlen oft das Essen und die Wohnung.
Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Das FÖJ kann als Warte·semester für ein Studium zählen.
Für einige Ausbildungs·berufe braucht man ein Praktikum.
Ein FÖJ kann als Praktikum zählen.
Ein FÖJ kann man auch im Ausland machen.
Auch Schul·pflichtige können ein FÖJ machen.
Dafür können sie beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Antrag auf Ruhen der Schul·pflicht für die berufs·bildende Schule.
Das FSJ ist ein Freiwilligendienst in sozialen Bereichen und wurde vor einigen Jahren um die Bereiche Sport, Denkmalpflege, Politik und Kultur erweitert. Jugendliche und junge Erwachsene, die die Vollzeitschulpflicht bereits erfüllt haben und noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben können ein FSJ absolvieren.
Jugendliche und junge Erwachsene von 15 - 26 Jahren, die ihre Pflichtschulzeit an einer allgemeinbildenden Schule (9 Jahre) absolviert haben. Einige Organisationen nehmen Interessierte jedoch erst ab 18 Jahren auf. Die Teilnahmeplätze sind meist stark nachgefragt und werden frühzeitig vergeben.
Bewerbungen bei den Träger:innen sollten frühzeitig, mindestens 1 Jahr vorher, erfolgen.
6 - 24 Monate
Das Ziel ist das Sammeln von berufspraktischen Erfahrungen in Organisationen und Einrichtungen des Sozialwesens, des Sports, der Kultur und Denkmalpflege.
Im Durchschnitt zahlen Einsatzstellen 150,- € Taschengeld. Maximal sind 330,- € möglich. Zahlreiche Einsatzstellen übernehmen Kosten für Verpflegung und Unterkunft. Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Freiwilligendienst leisten, können Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.
Das FSJ bietet für die Freiwilligen im Zeitraum zwischen Schule und Beruf eine Möglichkeit, die eigene Persönlichkeit zu stärken und soziale und interkulturelle Fähigkeiten zu entwickeln.
Für einige Ausbildungsberufe werden FSJ und FÖJ als Praktikum anerkannt.
Schulpflichtige, die einen Freiwilligendienst ableisten, müssen beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag auf Ruhen der Schulpflicht für die berufsbildende Schule stellen.
Das FSJ ist ein Freiwilligen·dienst in sozialen Bereichen.
Ein FSJ gibt es seit einigen Jahren auch in den Bereichen: Sport, Denkmal·pflege, Politik und Kultur.
Die Abkürzung FSJ steht für: Freiwilliges Soziales Jahr.
Ein FSJ ist für Jugendliche und junge Erwachsene von 15 bis 26 Jahren.
Man muss mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen sein.
Einige Organisationen nehmen Interessierte erst ab 18 Jahren auf.
Die FSJ-Plätze sind oft stark nach·gefragt.
Sie werden oft früh·zeitig vergeben.
an die Organisationen;
Dort kann man sich direkt bewerben.
Man sollte sich früh·zeitig bewerben. Das heißt: mindestens 1 Jahr vorher.
6 bis 24 Monate
Sammeln von praktischen Erfahrungen für das Berufs·leben in Organisationen und sozialen Einrichtungen
Die Organisation zahlt Taschen·geld, höchstens sind es 330 Euro im Monat. Organisationen bezahlen oft das Essen und die Wohnung.
Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Das FSJ macht man oft in der Zeit zwischen Schule und Beruf.
Das FSJ bietet die Möglichkeit, Neues zu lernen.
Außerdem kann man Fähigkeiten weiter·entwickeln.
Zum Beispiel im Kontakt mit Menschen.
Für einige Ausbildungs·berufe braucht man ein Praktikum.
Ein FSJ kann als Praktikum zählen.
Auch Schul·pflichtige können ein FSJ machen.
Dafür können sie beim Regionalen Landes·amt für Schule und Bildung einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Antrag auf Ruhen der Schul·pflicht für die berufs·bildende Schule.
Der Begriff Praktikum (Plural: „Praktika“) bezeichnet eine auf eine bestimmte Dauer ausgelegte Vertiefung erworbener oder noch zu erwerbender Kenntnisse in praktischer Anwendung oder eine Mitarbeit für das Erlernen neuer Kenntnisse und Fähigkeiten in einem Betrieb.
Für alle Interessierten.
Betriebe und Einrichtungen
nach Absprache
Kennenlernen des gewählten Berufsfelds und dessen Tätigkeitsbereiche, Einschätzen der eigenen Kompetenzen und überprüfen der eigenen beruflichen Vorstellungen.
Während einer Maßnahme der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters gibt es keine zusätzlichen Mittel. Es können eventuell Fahrtkosten oder Kosten für Arbeitskleidung übernommen werden.
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), teilweise Vergütung durch den Betrieb je nach Berufszweig und Dauer, kein Vergütungsanspruch bei Schülerpraktika.
Bei noch nicht volljährigen Praktikant*innen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Dieses regelt zum Beispiel Arbeitszeiten, Urlaub und das Arbeiten an Feiertagen.
Bei einem Praktikum geht es um die Anwendung von Kenntnissen. Zum Beispiel: Wissen und Fähigkeiten aus der Schule.
Es geht auch darum, Neues zu lernen.
Bei einem Praktikum arbeitet man meist in einem Betrieb mit.
Ein Praktikum hat eine bestimmte Dauer.
Der Plural von Praktikum heißt: Praktika.
für alle Interessierten
an Betriebe und Einrichtungen
unterschiedlich, je nach Absprache
Kennen·lernen eines Berufs,
Einschätzen des eigenen Könnens,
Überprüfen der eigenen beruflichen Pläne
Viele Praktika sind unbezahlt.
Nur manchmal gibt es eine Bezahlung. Das hängt ab vom:
- Betrieb
- Beruf
- und der Dauer
Bei Schüler·praktika gibt es keinen Anspruch auf Bezahlung.
Manche Praktika sind Maßnahmen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.
Bei diesen Maßnahmen gibt es keine zusätzlichen Förder·gelder.
Manchmal werden aber Fahrt·kosten oder Kosten für Arbeits·kleidung übernommen.
Außerdem kann man Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Wenn ein Praktikant unter 18 Jahren ist, gilt das Jugend·arbeits·schutz·gesetz (JArbSchG).
Das Gesetz regelt zum Beispiel:
- Arbeits·zeiten
- Urlaub
- das Arbeiten an Feier·tagen
Praktikumsbörse der Bundesagentur für Arbeit
Azubiyo Schülerpraktikum
Praktikumsbörse Karriere in Südniedersachsen
Bei der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen gibt es für die Teilnehmer eine intensive Begleitung und Betreuung. Sie bietet dir:
• Nachhilfe in Theorie und Praxis
• Vorbereitung auf Klassenarbeiten
• Prüfungsvorbereitung
• Nachhilfe in Deutsch
• Unterstützung bei Alltagsproblemen
• Vermittelnde Gespräche mit Ausbildern, Lehrkräften und Eltern
Benachteiligte ausbildungswillige Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erstausbildung. Du musst bei der Agentur für Arbeit Göttingen ausbildungssuchend gemeldet sein.
Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters prüfen deinen Bedarf und ob du die Fördervoraussetzungen erfüllst.
je nach Ausbildungsberuf, maximal 2 - 3,5 Jahre
Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf
Ausbildungsvergütung, Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit), Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Die Ausbildung findet in ausgewählten Berufsfeldern statt. Während der Ausbildung erfolgt eine zusätzliche sozialpädagogische Begleitung. Weitere Informationen gibt es bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit in Göttingen und/oder der zuständigen Integrationsfachkraft des Jobcenters für Jugendliche in Göttingen oder Northeim.
BaE ist die Abkürzung für: Berufs·ausbildung in außer·betrieblichen Einrichtungen.
In der BaE bekommt man eine intensive Begleitung und Betreuung.
Die BaE bietet:
- Nachhilfe in Theorie und Praxis
- Vorbereitung auf Klassen·arbeiten
- Prüfungs·vorbereitung
- Nachhilfe in Deutsch
- Unterstützung bei Alltags·problemen
- Unterstützung für Gespräche mit Ausbildern, Lehrern und Eltern
Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erst·ausbildung, die
- eine Ausbildung machen möchten,
- benachteiligt sind
- bei der Agentur für Arbeit Göttingen ausbildungs·suchend gemeldet sind
an die Berufs·beratung der Agentur für Arbeit oder das Jobcenter;
Dort wird geprüft, ob eine BaE passt.
unterschiedlich, je nach Ausbildungs·beruf, maximal 2 bis 3,5 Jahre
Erwerb eines Berufs·abschlusses in einem Ausbildungs·beruf
Man bekommt ein Ausbildungs·gehalt.
Man kann Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Außerdem kann man manchmal Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bekommen.
Die Ausbildung findet in ausgewählten Berufen statt.
Während der Ausbildung bekommt man eine zusätzliche sozial·pädagogische Begleitung.
Weitere Informationen gibt es an diesen Stellen:
- Berufs·beratung der Agentur für Arbeit in Göttingen
- Integrations·fachkraft des Jobcenters für Jugendliche in Göttingen oder Northeim
Arbeitsagentur Göttingen
Jobcenter Landkreis Göttingen
Jobcenter Landkreis Northeim
Jobcenter Stadt Göttingen
„Dual“ bedeutet eine zweigeteilte Form der Ausbildung an zwei verschiedenen Ausbildungsorten: In der Berufsschule wird das theoretische Fachwissen und im Betrieb die praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben. Während der betrieblichen Ausbildung wird ein Ausbildungslohn gezahlt.
Rein rechtlich gibt es keine bestimmten Voraussetzungen, wenn man einen Beruf nach dem dualen System erlernen möchte. Eigentlich kann laut BBiG jeder jede beliebige duale Ausbildung absolvieren, unabhängig von Alter oder Schulabschluss. In der Praxis legen viele Betriebe bestimmte Mindestanforderungen fest, die Bewerber erfüllen sollen. Z.B. wird von den Betrieben oft ein bestimmter Schulabschluss oder gute Noten in einzelnen Fächern gefordert.
Berufsberatung der Agentur für Arbeit Göttingen, Handwerkskammer Hildesheim Südniedersachsen, Industrie- und Handelskammer Hannover
Je nach Ausbildungsberuf 2 - 3,5 Jahre
Abgeschlossene Berufsausbildung
Die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet sich jeweils nach der Branche, dem Ausbildungsberuf und dem Ausbildungsbetrieb. Es kann ergänzend BAB oder AbH beantragt werden.
Es wird gesetzlich kein bestimmter Schulabschluss vorausgesetzt. Je nach Ausbildungsberuf und Ausbildungsbetrieb werden unterschiedliche schulische Voraussetzungen erwartet. Schulabgänger*innen, die einen Ausbildungsplatz finden, obwohl sie keinen Schulabschluss haben, erwerben automatisch den Hauptschulabschluss, wenn sie die Berufsschule erfolgreich beendet haben. Der Betrieb muss bei den zuständigen Kammern als Ausbildungsbetrieb anerkannt sein.
Für die Fachhochschulreife muss ein schulischer und ein berufsbezogener Teil absolviert werden. Die Berufsausbildung kann als berufsbezogener Teil anerkannt werden. Der erforderliche schulische Teil kann mit der Klasse 12 z. B. an einer FOS erfüllt werden.
„Dual“ bedeutet eine geteilte Ausbildung an 2 Ausbildungs·orten:
- In der Berufs·schule lernt man das theoretische Fach·wissen.
- Im Betrieb erwirbt man die praktischen Kenntnisse.
Während der betrieblichen Ausbildung erhält man einen Ausbildungs·lohn.
Gesetzlich gibt es keine Voraussetzungen für eine duale Berufs·ausbildung.
In der Praxis legen viele Betriebe aber bestimmte Mindest·anforderungen fest.
Diese sind zum Beispiel:
- ein bestimmter Schul·abschluss
- gute Noten in einzelnen Schul·fächern
an die Berufs·beratung der Agentur für Arbeit Göttingen,
Handwerkskammer Hildesheim Südniedersachsen,
Industrie- und Handelskammer Hannover
je nach Ausbildungs·beruf 2 bis 3,5 Jahre
abgeschlossene Berufs·ausbildung
Die Höhe des Ausbildungs·lohns richtet sich nach:
- dem Ausbildungs·beruf
- dem Ausbildungs·betrieb
Außerdem kann man Berufs·ausbildungs·beihilfe (BAB) und Ausbildungs·begleitende Hilfen (AbH) bekommen.
Die Voraussetzungen für eine duale Ausbildung sind unterschiedlich: je nach Ausbildungs·beruf und Ausbildungs·betrieb.
Wer keinen Schul·abschluss hat und eine Ausbildung erfolgreich beendet, erwirbt dadurch auch den Hauptschul·abschluss.
Dafür muss man die Berufsschule erfolgreich beenden.
Außerdem muss der Betrieb als Ausbildungs·betrieb anerkannt sein.
Für die Fachhochschul·reife muss man einen schulischen und einen berufs·bezogenen Teil absolvieren.
Die Berufs·ausbildung kann als berufs·bezogener Teil anerkannt werden.
Der schulische Teil kann mit der Klasse 12 erfüllt werden, zum Beispiel an einer Fach·oberschule.
HWK-Hildesheim
IHK-Hannover
Arbeitsagentur Göttingen
Berufswahl Regional
Bundeswehr ist die Bezeichnung für die Streitkräfte der Bundesrepubik Deutschland. Sie gliedert sich in die Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine, sowie den Sanitätsdienst und die sogenannte Streitkräftebasis. Zu den vielfältigen Aufgaben gehören Einsätze zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung und der internationale Katastrophenschutz. Außerdem wurde der Kampf gegen den internationalen Terrorismus den Zielen hinzugefügt. Es gibt die Möglichkeit, eine militärische oder eine zivile Laufbahn bei der Bundeswehr einzuschlagen: Berufsausbildung, Schulbildung oder Studium.
Z.B. bietet der Freiwillige Wehrdienst die Möglichkeit, den Arbeitgeber Bundeswehr kennenzulernen, sich beruflich zu orientieren und persönlich weiterzuentwickeln.
Als „Freiwillig Wehrdienstleistender“ – kurz „FWDL“ - erhält man eine fundierte militärische Ausbildung. Nach der dreimonatigen Grundausbildung folgt meist die einsatzvorbereitende Ausbildung.
Junge Menschen können bis zu 23 Monaten freiwilligen Dienst in den Streitkräften leisten, wenn sie das 17. Lebensjahr vollendet, das Einverständnis der Eltern und die Vollzeitschulpflicht an einer allgemeinbildenden Schule (9 Jahre) erfüllt haben sowie die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
Sie sollten zudem teamfähig, durchsetzungsstark und körperlich fit sein.
Karriereberatungsbüros der Bundeswehr
Je nach Laufbahn unterschiedlich
z. B. FWD - 7 bis 23 Monate
Ziel z. B. des Freiwilligen Wehrdienstes ist es, den Austausch zwischen Gesellschaft und Streitkräften zu stärken.
Freiwillig Wehrdienstleistende können sich sozial, kulturell oder für die Umwelt bewähren sowie die Bundeswehr mit allem, was dazu gehört, unterstützen.
Wehrsold und ein nach Tagessätzen bemessener Wehrdienstzuschlag; Verpflegung, Unterkunft, Uniform und ärztliche Versorgung werden übernommen.
Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Freiwilligendienst leisten, können Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.
Die ersten sechs Monate sind Probezeit. Hier kann man sich die Bundeswehr erst einmal anschauen und die notwendigen Grundlagen für den Soldatenberuf aneignen. In dieser Zeit können beide Seiten – also der FWDLer oder auch die Bundeswehr – kündigen. Danach wird das Dienstverhältnis auf die gewünschte Verpflichtungszeit festgesetzt und ist bindend. Wer gute Leistungen zeigt, kann auch als Soldatin oder Soldat auf Zeit übernommen werden, mit vielfältigen Entwicklungschancen in den Streitkräften.
Schulpflichtige, die einen Freiwilligendienst oder einen freiwilligen Wehrdienst ableisten, müssen beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag auf Ruhen der Schulpflicht für die berufsbildende Schule stellen.
Bundeswehr ist die Bezeichnung für das Militär der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bundeswehr besteht aus unterschiedlichen Bereichen:
- Heer
- Luft·waffe
- Marine
- Sanitäts·dienst
- und die Streitkräfte·basis.
Die Bundeswehr übernimmt viele Aufgaben.
Beispiele für diese Aufgaben sind:
- internationale Einsätze zur Konflikt·vermeidung und Krisen·bewältigung
- Kampf gegen den internationalen Terrorismus
- Katastrophen·schutz
Wenn man bei der Bundeswehr arbeitet, gibt es zwei Lauf·bahnen: die militärische und die zivile Lauf·bahn.
Für beide Lauf·bahnen gibt es Berufs·ausbildungen, schulische Bildung oder ein Studium.
Wenn man die Bundeswehr kennen·lernen möchte, gibt es den Freiwilligen Wehrdienst.
Die Abkürzung für Freiwilliger Wehrdienst heißt: FWD.
Der FWD kann bei der Berufs·wahl helfen.
Außerdem kann man sich und seine Fähigkeiten weiter·entwickeln.
Während des FWD erhält man eine militärische Ausbildung.
Die Grund·ausbildung dauert 3 Monate.
Darauf folgt die einsatz·vorbereitende Ausbildung.
Junge Menschen können bis zu 23 Monaten FWD leisten.
Die Voraussetzungen dafür sind:
- Man muss die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
- Man muss mindestens 18 Jahre alt sein.
- Wenn man unter 18 Jahren alt ist, braucht man das Einverständnis der Eltern .
Außerdem muss man mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen sein.
Außerdem sollte man team·fähig, durchsetzungs·stark und körperlich fit sein.
an die Karriere·beratungs·büros der Bundeswehr
unterschiedlich, je nach Lauf·bahn;
Der FWD dauert 7 bis 23 Monate.
stärkerer Austausch zwischen Gesellschaft und Militär;
Während des FWD unterstützt man die Bundeswehr.
Während des FDW bekommt man Wehr·sold und einen Wehrdienst·zuschlag;
Außerdem übernimmt die Bundeswehr:
- Verpflegung
- Unterkunft
- Uniform
- ärztliche Versorgung
Außerdem kann man Kinder·geld bekommen.
Wenn man unter 26 Jahren alt ist, haben die Eltern Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Die ersten 6 Monate sind Probe·zeit.
In der Probe·zeit kann man sich die Bundeswehr anschauen.
Außerdem lernt man die Grund·lagen für den Soldaten·beruf.
In der Probe·zeit können beide Seiten kündigen: man selbst oder die Bundeswehr.
Nach der Probe·zeit wird das Dienst·verhältnis fest·gesetzt. Das heißt: Man entscheidet sich, wie lange der FWD dauert.
Diese Entscheidung ist verpflichtend.
Man muss solange der FWD dauert, bei der Bundeswehr bleiben.
Wer gute Leistungen zeigt, kann nach dem FWD übernommen werden.
Dann ist man Soldatin oder Soldat auf Zeit.
Auch Schul·pflichtige können FWD leisten.
Dafür können sie beim Regionales Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Antrag auf Ruhen der Schul·pflicht für die berufs·bildende Schule.
Bundeswehr entdecken
Freiwilliger Wehrdienst
Bundeswehr
Bildungsangebot der Bundeswehr
Du hast keine Lust mehr zur Schule zu gehen, musst aber noch deine Schulpflicht erfüllen? Dann ist es wichtig, dich über deine weiteren Möglichkeiten beraten zu lassen.
Pro-Aktiv-Centren sind Beratungseinrichtungen, die jungen Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf passende Einzelfallhilfen anbieten. Es wird eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen, die deine Lebenssituation verbessern soll und die zur sozialen und beruflichen Eingliederung beiträgt.
Du kannst dich aber auch in einer Jugendwerkstatt beraten lassen. Hier werden junge Menschen mit beruflichen Eingliederungshemmnissen und besonderem sozialpädagogischen Förderbedarf persönlich stabilisiert, sozial integriert und durch betriebsnahe Qualifizierung auf eine Ausbildung oder Beschäftigung vorbereitet. Diese Maßnahmen dauern 1 Jahr und können der Schulpflichterfüllung dienen.
Weitere Beratungsmöglichkeiten gibt es bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr mit besonderem Förderbedarf.
Die jeweilige Beratungsstelle.
Individuell unterschiedlich.
Erfüllung der Schulpflicht.
Unterstützung bei der beruflichen und sozialen Eingliederung, Verbesserung der persönlichen Lebenssituation.
Die Schulpflicht in Niedersachsen dauert grundsätzlich 12 Jahre. Sie endet nicht mit dem Erreichen der Volljährigkeit. Alle Schulpflichtigen besuchen zunächst 9 bzw. 10 Jahre eine Schule des Primarbereiches und des Sekundarbereiches I. Im Anschluss an den Schulbesuch im Sekundarbereich I ist die Schulpflicht durch den weiteren Besuch einer allgemeinbildenden oder einer berufsbildenden Schule zu erfüllen.
Die Schulpflicht kann aber auch durch den Besuch einer Jugendwerkstatt oder einer anderen Einrichtung erfüllt werden, die auf eine Berufsausbildung oder eine berufliche Tätigkeit vorbereitet.
Du hast keine Lust mehr zur Schule zu gehen?
Du musst aber noch deine Schul·pflicht erfüllen?
Dann ist es wichtig, dich zu deinen weiteren Möglichkeiten beraten zu lassen.
Pro-Aktiv-Centren sind Beratungs·einrichtungen.
Sie bieten dir für deine Situation passende Unterstützung.
In der Beratung schließt du eine Eingliederungs·vereinbarung ab.
Eine Eingliederungs·vereinbarung soll deine Lebens·situation verbessern.
Sie soll bei deiner sozialen und beruflichen Eingliederung helfen.
Du kannst dich auch in einer Jugend·werkstatt beraten lassen.
Die Jugend·werkstatt hilft jungen Menschen dabei:
- ihr Leben zu verbessern.
- sich in Gruppen einzufügen.
- sich auf eine Ausbildung oder Beschäftigung vorzubereiten.
Die Maßnahmen dauern 1 Jahr.
So kannst du auch außerhalb der Schule deine Schul·pflicht erfüllen.
Die Jugend·werkstatt bietet zum Beispiel betriebs·nahe Fortbildung.
Weitere Beratungs·möglichkeiten gibt es bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr mit besonderem Förder·bedarf
an die jeweilige Beratungs·stelle
unterschiedlich
Erfüllung der Schul·pflicht,
Unterstützung bei der beruflichen und sozialen Eingliederung,
Verbesserung der persönlichen Lebens·situation
Die Schul·pflicht in Niedersachsen dauert 12 Jahre.
Sie endet nicht mit dem Erreichen der Volljährigkeit.
Die Schul·pflicht gliedert sich meist in verschiedene Teile:
- 9 oder 10 Jahre: Unterricht im Primar·bereich und Sekundar·bereich I
- 2 oder 3 Jahre: allgemein·bildender oder berufs·bildender Unterricht
Die Schul·pflicht kann aber auch anders erfüllt werden:
- durch den Besuch einer Jugend·werkstatt oder
- durch den Besuch einer anderen Einrichtung, die auf eine Berufs·ausbildung oder eine berufliche Tätigkeit vorbereitet.
Landkreis Northeim: Pro-Aktiv-Centren
Landkreis Göttingen: Pro-Aktiv-Center
Kinder & Jugendbüro Landkreis Göttingen
Beschäftigungsförderung Göttingen: Schule / Schulpflicht
Beschäftigungsförderung Göttingen: Übergang Schule - Beruf
Bei der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen gibt es für die Teilnehmer eine intensive Begleitung und Betreuung. Sie bietet dir:
• Nachhilfe in Theorie und Praxis
• Vorbereitung auf Klassenarbeiten
• Prüfungsvorbereitung
• Nachhilfe in Deutsch
• Unterstützung bei Alltagsproblemen
• Vermittelnde Gespräche mit Ausbildern, Lehrkräften und Eltern
Benachteiligte ausbildungswillige Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erstausbildung. Du musst bei der Agentur für Arbeit Göttingen ausbildungssuchend gemeldet sein.
Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters prüfen deinen Bedarf und ob du die Fördervoraussetzungen erfüllst.
je nach Ausbildungsberuf, maximal 2 - 3,5 Jahre
Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf
Ausbildungsvergütung, Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit), Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Die Ausbildung findet in ausgewählten Berufsfeldern statt. Während der Ausbildung erfolgt eine zusätzliche sozialpädagogische Begleitung. Weitere Informationen gibt es bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit in Göttingen und/oder der zuständigen Integrationsfachkraft des Jobcenters für Jugendliche in Göttingen oder Northeim.
BaE ist die Abkürzung für: Berufs·ausbildung in außer·betrieblichen Einrichtungen.
In der BaE bekommt man eine intensive Begleitung und Betreuung.
Die BaE bietet:
- Nachhilfe in Theorie und Praxis
- Vorbereitung auf Klassen·arbeiten
- Prüfungs·vorbereitung
- Nachhilfe in Deutsch
- Unterstützung bei Alltags·problemen
- Unterstützung für Gespräche mit Ausbildern, Lehrern und Eltern
Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erst·ausbildung, die
- eine Ausbildung machen möchten,
- benachteiligt sind
- bei der Agentur für Arbeit Göttingen ausbildungs·suchend gemeldet sind
an die Berufs·beratung der Agentur für Arbeit oder das Jobcenter;
Dort wird geprüft, ob eine BaE passt.
unterschiedlich, je nach Ausbildungs·beruf, maximal 2 bis 3,5 Jahre
Erwerb eines Berufs·abschlusses in einem Ausbildungs·beruf
Man bekommt ein Ausbildungs·gehalt.
Man kann Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Außerdem kann man manchmal Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bekommen.
Die Ausbildung findet in ausgewählten Berufen statt.
Während der Ausbildung bekommt man eine zusätzliche sozial·pädagogische Begleitung.
Weitere Informationen gibt es an diesen Stellen:
- Berufs·beratung der Agentur für Arbeit in Göttingen
- Integrations·fachkraft des Jobcenters für Jugendliche in Göttingen oder Northeim
Arbeitsagentur Göttingen
Jobcenter Landkreis Göttingen
Jobcenter Landkreis Northeim
Jobcenter Stadt Göttingen
Die Berufseinstiegsschule (BES) umfasst die Klasse 1 (ehemals BVJ) und Klasse 2 (ehemals BEK). Die Klasse 1 ist eine berufliche Volzeitklasse und dauert 1 Jahr. Eine Eingangsberatung ist erforderlich. Die Schüler*innen erhalten eine besondere, individuelle Förderung, die ihre Kompetenzen und Bedarfe im Fokus hat.
Die Klasse 2 kann in Vollzeit oder in Teilzeit absolviert werden und dauert 1 Jahr. Voraussetzung für die Teilnahme an Klasse 2 ist die erfolgreiche Teilnahme an Klasse 1. Außerdem können Schüler*innen einer Abschlussklasse der Sekundarstufe 1 in Klasse 2 in Vollzeit aufgenommen werden, die keinen Hauptschulabschluss haben oder diesen verbessern möchten.
Die BES ist ein Bildungsangebot im Rahmen der Berufsvorbereitung.
Berufsschulpflichtige Jugendliche, die die allgemeinbildende Schule (ohne Abschluss) verlassen und keine Ausbildung beginnen.
Die BES ist für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpägagogischer Unterstützung oder für Menschen mit erhöhten Sprachbedarf geeignet.
Berufsbildende Schulen, Eigeninitiative der/des Jugendlichen, Agentur für Arbeit Göttingen
2 Jahre
Steigerung der Ausbildungsreife. Erreichen bzw. die Verbesserung des Hauptschulabschlusses.
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), unter bestimmten Voraussetzungen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Ab dem Schuljahr 2020/21 gibt es das BVJ und BEK nicht mehr. Beide Angebote wurden zur Berufseinstiegsschule BES zusammengeführt. Neu eingereiste Schüler*innen, die noch nicht 19 Jahre alt sind, können die Klasse Sprache und Integration Vollzeit besuchen.
Alle Schüler*innen mit erhöhtem Sprachförderbedarf oder mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, welche an einer Einstiegsqualifzierung in einem Betrieb teilnehmen, können die Klasse Sprache/Integration Teilzeit besuchen.
Die Abkürzung BES steht für: Berufseinstiegsschule.
Die BES hat 2 Klassen. Klasse 1 ist eine berufliche Vollzeit·klasse. Sie dauert 1 Jahr.
Du kannst eine besondere Förderung bekommen.
Klasse 2 gibt es in Voll·zeit oder in Teil·zeit.
Sie dauert 1 Jahr.
Die BES ist ein Bildungs·angebot im Bereich Berufs·ausbildungs·vorbereitung.
Eine BES kommt für dich in Frage, wenn du
- aus einer Abschluss·klasse kommst und keinen Hauptschul·abschluss hast.
- aus einer Abschluss·klasse kommst und nur einen schwachen Hauptschul·abschluss hast.
- dich in keinem (Aus-)Bildungs·gang oder in keiner Bildungs·maßnahme befindest.
an Berufs·bildende Schulen, an die Agentur für Arbeit Göttingen
2 Jahre
Verbesserung der Chance auf einen Ausbildungs·platz.
Erwerb des Hauptschul·abschlusses
Man kann Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Frauen und Männer jeden Alters, sich außerhalb von Schule und Beruf für das Allgemeinwohl zu engagieren. Einsatzbereiche gibt es im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich sowie im Bereich des Sports, der Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes.
Der Bundesfreiwilligendienst richtet sich an alle, die ihre Pflichtschulzeit an einer allgemeinbildenden Schule (9 Jahre) absolviert haben. Alter, Geschlecht, Nationalität oder die Art des Schulabschlusses spielen keine Rolle.
Bewerbung bei sozialen Verbänden, Altenheimen und sonstigen Trägern.
6 - 24 Monate, i.d.R. 1 Jahr
Sammeln von berufspraktischen Erfahrungen in Organisationen und Einrichtungen des Gemeinwesens, des Sports, der Kultur, der Ökologie oder der Integration.
Die Einsatzstelle kann ein Taschengeld bis max. 438,-€ (Stand:2023) zahlen. Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Freiwilligendienst leisten, können Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.
Einsatzstellen können zusätzlich zum Taschengeld auch Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung stellen.
Weitere Informationen unter:
www.bundesfreiwilligendienst.de
Schulpflichtige, die einen Freiwilligendienst oder einen freiwilligen Wehrdienst ableisten, können bei der Landesschulbehörde einen Antrag auf Ruhen der Schulpflicht für die berufsbildende Schule stellen.
Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Frauen und Männer jeden Alters.
Man kann sich für das Allgemein·wohl engagieren.
Einsatz·bereiche gibt es im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich.
Außerdem gibt es den Bundesfreiwilligendienst in den Bereichen Sport, Integration und Zivil- und Katastrophen·schutz.
für alle Interessierten, die mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen sind.
an soziale Verbände, Alten·heime und sonstige Organisationen
6 bis 24 Monate, meistens 1 Jahr
Sammeln von praktischen Erfahrungen für das Berufs·leben,
zum Beispiel in den Bereichen Sport, Kultur, Ökologie oder Integration
Die Einsatz·stelle kann ein Taschen·geld bis zu 438,00 Euro zahlen.
Man kann Kinder·geld bekommen, wenn man unter 26 Jahre alt ist.
Dann haben die Eltern Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Einsatz·stellen können auch Unterkunft, Verpflegung und Arbeits·kleidung bereit·stellen.
Weitere Informationen findet man unter: www.bundesfreiwilligendienst.de
Auch Schul·pflichtige können einen Bundesfreiwilligendienst machen.
Dafür können sie bei der Landes·schul·behörde einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Antrag auf Ruhen der Schul·pflicht für die berufs·bildende Schule.
Bundeswehr ist die Bezeichnung für die Streitkräfte der Bundesrepubik Deutschland. Sie gliedert sich in die Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine, sowie den Sanitätsdienst und die sogenannte Streitkräftebasis. Zu den vielfältigen Aufgaben gehören Einsätze zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung und der internationale Katastrophenschutz. Außerdem wurde der Kampf gegen den internationalen Terrorismus den Zielen hinzugefügt. Es gibt die Möglichkeit, eine militärische oder eine zivile Laufbahn bei der Bundeswehr einzuschlagen: Berufsausbildung, Schulbildung oder Studium.
Z.B. bietet der Freiwillige Wehrdienst die Möglichkeit, den Arbeitgeber Bundeswehr kennenzulernen, sich beruflich zu orientieren und persönlich weiterzuentwickeln.
Als „Freiwillig Wehrdienstleistender“ – kurz „FWDL“ - erhält man eine fundierte militärische Ausbildung. Nach der dreimonatigen Grundausbildung folgt meist die einsatzvorbereitende Ausbildung.
Junge Menschen können bis zu 23 Monaten freiwilligen Dienst in den Streitkräften leisten, wenn sie das 17. Lebensjahr vollendet, das Einverständnis der Eltern und die Vollzeitschulpflicht an einer allgemeinbildenden Schule (9 Jahre) erfüllt haben sowie die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
Sie sollten zudem teamfähig, durchsetzungsstark und körperlich fit sein.
Karriereberatungsbüros der Bundeswehr
Je nach Laufbahn unterschiedlich
z. B. FWD - 7 bis 23 Monate
Ziel z. B. des Freiwilligen Wehrdienstes ist es, den Austausch zwischen Gesellschaft und Streitkräften zu stärken.
Freiwillig Wehrdienstleistende können sich sozial, kulturell oder für die Umwelt bewähren sowie die Bundeswehr mit allem, was dazu gehört, unterstützen.
Wehrsold und ein nach Tagessätzen bemessener Wehrdienstzuschlag; Verpflegung, Unterkunft, Uniform und ärztliche Versorgung werden übernommen.
Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Freiwilligendienst leisten, können Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.
Die ersten sechs Monate sind Probezeit. Hier kann man sich die Bundeswehr erst einmal anschauen und die notwendigen Grundlagen für den Soldatenberuf aneignen. In dieser Zeit können beide Seiten – also der FWDLer oder auch die Bundeswehr – kündigen. Danach wird das Dienstverhältnis auf die gewünschte Verpflichtungszeit festgesetzt und ist bindend. Wer gute Leistungen zeigt, kann auch als Soldatin oder Soldat auf Zeit übernommen werden, mit vielfältigen Entwicklungschancen in den Streitkräften.
Schulpflichtige, die einen Freiwilligendienst oder einen freiwilligen Wehrdienst ableisten, müssen beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag auf Ruhen der Schulpflicht für die berufsbildende Schule stellen.
Bundeswehr ist die Bezeichnung für das Militär der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bundeswehr besteht aus unterschiedlichen Bereichen:
- Heer
- Luft·waffe
- Marine
- Sanitäts·dienst
- und die Streitkräfte·basis.
Die Bundeswehr übernimmt viele Aufgaben.
Beispiele für diese Aufgaben sind:
- internationale Einsätze zur Konflikt·vermeidung und Krisen·bewältigung
- Kampf gegen den internationalen Terrorismus
- Katastrophen·schutz
Wenn man bei der Bundeswehr arbeitet, gibt es zwei Lauf·bahnen: die militärische und die zivile Lauf·bahn.
Für beide Lauf·bahnen gibt es Berufs·ausbildungen, schulische Bildung oder ein Studium.
Wenn man die Bundeswehr kennen·lernen möchte, gibt es den Freiwilligen Wehrdienst.
Die Abkürzung für Freiwilliger Wehrdienst heißt: FWD.
Der FWD kann bei der Berufs·wahl helfen.
Außerdem kann man sich und seine Fähigkeiten weiter·entwickeln.
Während des FWD erhält man eine militärische Ausbildung.
Die Grund·ausbildung dauert 3 Monate.
Darauf folgt die einsatz·vorbereitende Ausbildung.
Junge Menschen können bis zu 23 Monaten FWD leisten.
Die Voraussetzungen dafür sind:
- Man muss die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
- Man muss mindestens 18 Jahre alt sein.
- Wenn man unter 18 Jahren alt ist, braucht man das Einverständnis der Eltern .
Außerdem muss man mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen sein.
Außerdem sollte man team·fähig, durchsetzungs·stark und körperlich fit sein.
an die Karriere·beratungs·büros der Bundeswehr
unterschiedlich, je nach Lauf·bahn;
Der FWD dauert 7 bis 23 Monate.
stärkerer Austausch zwischen Gesellschaft und Militär;
Während des FWD unterstützt man die Bundeswehr.
Während des FDW bekommt man Wehr·sold und einen Wehrdienst·zuschlag;
Außerdem übernimmt die Bundeswehr:
- Verpflegung
- Unterkunft
- Uniform
- ärztliche Versorgung
Außerdem kann man Kinder·geld bekommen.
Wenn man unter 26 Jahren alt ist, haben die Eltern Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Die ersten 6 Monate sind Probe·zeit.
In der Probe·zeit kann man sich die Bundeswehr anschauen.
Außerdem lernt man die Grund·lagen für den Soldaten·beruf.
In der Probe·zeit können beide Seiten kündigen: man selbst oder die Bundeswehr.
Nach der Probe·zeit wird das Dienst·verhältnis fest·gesetzt. Das heißt: Man entscheidet sich, wie lange der FWD dauert.
Diese Entscheidung ist verpflichtend.
Man muss solange der FWD dauert, bei der Bundeswehr bleiben.
Wer gute Leistungen zeigt, kann nach dem FWD übernommen werden.
Dann ist man Soldatin oder Soldat auf Zeit.
Auch Schul·pflichtige können FWD leisten.
Dafür können sie beim Regionales Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Antrag auf Ruhen der Schul·pflicht für die berufs·bildende Schule.
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Freiwilliger Wehrdienst
Bundeswehr
Bildungsangebot der Bundeswehr
Mit dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) wird jungen Menschen im Alter zwischen 15-26 Jahren ein Angebot unterbreitet, für die Umwelt praktisch tätig zu sein und gleichzeitig ökologische und umweltpolitische Zusammenhänge in ihrem gesellschaftlichen Kontext besser zu verstehen.
Jugendliche und junge Erwachsene von 15 - 26 Jahren, die ihre Pflichtschulzeit an einer allgemeinbildenden Schule (9 Jahre) absolviert haben. Einige Organisationen nehmen Interessierte jedoch erst ab 18 Jahren auf. Die Teilnahmeplätze sind meist stark nachgefragt und werden frühzeitig vergeben.
Bewerbungen bei den Träger:innen sollten frühzeitig, mindestens 1 Jahr vorher, erfolgen.
6 - 24 Monate
Das Ziel ist das Sammeln von berufspraktischen Erfahrungen in Organisationen und Einrichtungen in Naturschutzprojekten.
Im Durchschnitt zahlen Einsatzstellen 150,- € Taschengeld. Maximal sind 330,- € möglich. Zahlreiche Einsatzstellen übernehmen Kosten für Verpflegung und Unterkunft. Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Freiwilligendienst leisten, können Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.
Das FÖJ kann als Wartensemster für ein Studium angerechnet werden.
Für einige Ausbildungsberufe werden FSJ und FÖJ als Praktikum anerkannt.
Es kann auch im Ausland geleistet werden.
Schulpflichtige, die einen Freiwilligendienst ableisten, können beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag auf Ruhen der Schulpflicht für die berufsbildende Schule stellen.
Das FÖJ ist ein Freiwilligen·dienst in ökologischen Bereichen.
Im FÖJ kann man zum Beispiel im Umwelt·schutz arbeiten.
Man kann besser verstehen, wie Umwelt und Gesellschaft zusammen·hängen.
Die Abkürzung FÖJ steht für: Freiwilliges Ökologisches Jahr.
Ein FÖJ ist für Jugendliche und junge Erwachsene von 15 bis 26 Jahren.
Man muss mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen sein.
Einige Organisationen nehmen Interessierte erst ab 18 Jahren auf.
Die FÖJ-Plätze sind oft stark nach·gefragt.
Sie werden früh·zeitig vergeben.
an die Organisationen;
Dort kann man sich direkt bewerben.
Man sollte sich früh·zeitig bewerben. Das heißt: mindestens 1 Jahr vorher.
6 bis 24 Monate
Sammeln von praktischen Erfahrungen für das Berufs·leben im Natur·schutz
Die Organisation zahlt Taschen·geld, höchstens sind es 330 Euro im Monat. Organisationen bezahlen oft das Essen und die Wohnung.
Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Das FÖJ kann als Warte·semester für ein Studium zählen.
Für einige Ausbildungs·berufe braucht man ein Praktikum.
Ein FÖJ kann als Praktikum zählen.
Ein FÖJ kann man auch im Ausland machen.
Auch Schul·pflichtige können ein FÖJ machen.
Dafür können sie beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Antrag auf Ruhen der Schul·pflicht für die berufs·bildende Schule.
Das FSJ ist ein Freiwilligendienst in sozialen Bereichen und wurde vor einigen Jahren um die Bereiche Sport, Denkmalpflege, Politik und Kultur erweitert. Jugendliche und junge Erwachsene, die die Vollzeitschulpflicht bereits erfüllt haben und noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben können ein FSJ absolvieren.
Jugendliche und junge Erwachsene von 15 - 26 Jahren, die ihre Pflichtschulzeit an einer allgemeinbildenden Schule (9 Jahre) absolviert haben. Einige Organisationen nehmen Interessierte jedoch erst ab 18 Jahren auf. Die Teilnahmeplätze sind meist stark nachgefragt und werden frühzeitig vergeben.
Bewerbungen bei den Träger:innen sollten frühzeitig, mindestens 1 Jahr vorher, erfolgen.
6 - 24 Monate
Das Ziel ist das Sammeln von berufspraktischen Erfahrungen in Organisationen und Einrichtungen des Sozialwesens, des Sports, der Kultur und Denkmalpflege.
Im Durchschnitt zahlen Einsatzstellen 150,- € Taschengeld. Maximal sind 330,- € möglich. Zahlreiche Einsatzstellen übernehmen Kosten für Verpflegung und Unterkunft. Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Freiwilligendienst leisten, können Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.
Das FSJ bietet für die Freiwilligen im Zeitraum zwischen Schule und Beruf eine Möglichkeit, die eigene Persönlichkeit zu stärken und soziale und interkulturelle Fähigkeiten zu entwickeln.
Für einige Ausbildungsberufe werden FSJ und FÖJ als Praktikum anerkannt.
Schulpflichtige, die einen Freiwilligendienst ableisten, müssen beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag auf Ruhen der Schulpflicht für die berufsbildende Schule stellen.
Das FSJ ist ein Freiwilligen·dienst in sozialen Bereichen.
Ein FSJ gibt es seit einigen Jahren auch in den Bereichen: Sport, Denkmal·pflege, Politik und Kultur.
Die Abkürzung FSJ steht für: Freiwilliges Soziales Jahr.
Ein FSJ ist für Jugendliche und junge Erwachsene von 15 bis 26 Jahren.
Man muss mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen sein.
Einige Organisationen nehmen Interessierte erst ab 18 Jahren auf.
Die FSJ-Plätze sind oft stark nach·gefragt.
Sie werden oft früh·zeitig vergeben.
an die Organisationen;
Dort kann man sich direkt bewerben.
Man sollte sich früh·zeitig bewerben. Das heißt: mindestens 1 Jahr vorher.
6 bis 24 Monate
Sammeln von praktischen Erfahrungen für das Berufs·leben in Organisationen und sozialen Einrichtungen
Die Organisation zahlt Taschen·geld, höchstens sind es 330 Euro im Monat. Organisationen bezahlen oft das Essen und die Wohnung.
Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Das FSJ macht man oft in der Zeit zwischen Schule und Beruf.
Das FSJ bietet die Möglichkeit, Neues zu lernen.
Außerdem kann man Fähigkeiten weiter·entwickeln.
Zum Beispiel im Kontakt mit Menschen.
Für einige Ausbildungs·berufe braucht man ein Praktikum.
Ein FSJ kann als Praktikum zählen.
Auch Schul·pflichtige können ein FSJ machen.
Dafür können sie beim Regionalen Landes·amt für Schule und Bildung einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Antrag auf Ruhen der Schul·pflicht für die berufs·bildende Schule.
Allgemeinbildende Schule (ABS) ist ein Oberbegriff für alle Schulen, die nicht mit einem Berufsabschluss enden. In der ABS wird Allgemeinwissen vermittelt. Allgemeinbildende Schulen können Pflichtschulen (Schulen zur Erfüllung der Schulpflicht) oder weiterführende Schulen, Regelschulen oder Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen), Spezial- oder Förderschulen sein.
Je nach Schulform unterschiedlich.
Anmeldungen sind bei der jeweiligen Schule vorzunehmen. Teilweise müssen Fristen beachtet werden.
Je nach Schulform unterschiedlich.
Je nach Schulform unterschiedlich: Erwerb von Allgemeinwissen, Erwerb eines Schulabschlusses
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit), Schüler-BAföG
Zu den Allgemeinbildenden Schulen gehören die Grundschule, die Hauptschule, die Realschule, die Oberschule, das Gymnasium, die Gesamtschule, die Förderschule, das Abendgymnasium und das Kolleg.
Eine Auflistung aller Allgemeinbildenden Schulen in Südniedersachsen, gegliedert nach Hauptschule, Realschule usw., findest du in unserer Bildungsdatenbank.
Allgemein·bildende Schule ist ein Ober·begriff.
Die Abkürzung heißt: ABS.
Zu den ABS zählen alle Schulen, die nicht mit einem Berufs·abschluss enden.
In der ABS erwirbt man Allgemein·wissen.
Diese Schulen können ABS sein:
- Pflicht·schulen (Schulen zur Erfüllung der Schul·pflicht)
- weiter·führende Schulen
- Regel·schulen
- Privat·schulen
- Spezial- oder Förder·schulen
unterschiedlich, je nach Schul·form
an die jeweilige Schule;
Dort kann man sich anmelden.
Teilweise muss man Anmelde·fristen beachten.
unterschiedlich, je nach Schul·form
Erwerb von Allgemein·wissen,
Erwerb eines Schul·abschlusses
Man kann Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Man kann auch Schüler-BAföG beantragen.
Zu den ABS gehören:
- die Grund·schule
- die Haupt·schule
- die Real·schule
- die Ober·schule
- das Gymnasium
- die Gesamt·schule
- die Förder·schule
- das Abend·gymnasium
- das Kolleg
Eine Liste mit allen Allgemein·bildenden Schulen in Süd·niedersachsen findest du in unserer Bildungs·datenbank.
Die Liste ist nach Schul·formen geordnet, zum Beispiel nach Haupt·schule und Real·schule.
Die Berufseinstiegsschule (BES) umfasst die Klasse 1 (ehemals BVJ) und Klasse 2 (ehemals BEK). Die Klasse 1 ist eine berufliche Volzeitklasse und dauert 1 Jahr. Eine Eingangsberatung ist erforderlich. Die Schüler*innen erhalten eine besondere, individuelle Förderung, die ihre Kompetenzen und Bedarfe im Fokus hat.
Die Klasse 2 kann in Vollzeit oder in Teilzeit absolviert werden und dauert 1 Jahr. Voraussetzung für die Teilnahme an Klasse 2 ist die erfolgreiche Teilnahme an Klasse 1. Außerdem können Schüler*innen einer Abschlussklasse der Sekundarstufe 1 in Klasse 2 in Vollzeit aufgenommen werden, die keinen Hauptschulabschluss haben oder diesen verbessern möchten.
Die BES ist ein Bildungsangebot im Rahmen der Berufsvorbereitung.
Berufsschulpflichtige Jugendliche, die die allgemeinbildende Schule (ohne Abschluss) verlassen und keine Ausbildung beginnen.
Die BES ist für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpägagogischer Unterstützung oder für Menschen mit erhöhten Sprachbedarf geeignet.
Berufsbildende Schulen, Eigeninitiative der/des Jugendlichen, Agentur für Arbeit Göttingen
2 Jahre
Steigerung der Ausbildungsreife. Erreichen bzw. die Verbesserung des Hauptschulabschlusses.
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), unter bestimmten Voraussetzungen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Ab dem Schuljahr 2020/21 gibt es das BVJ und BEK nicht mehr. Beide Angebote wurden zur Berufseinstiegsschule BES zusammengeführt. Neu eingereiste Schüler*innen, die noch nicht 19 Jahre alt sind, können die Klasse Sprache und Integration Vollzeit besuchen.
Alle Schüler*innen mit erhöhtem Sprachförderbedarf oder mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, welche an einer Einstiegsqualifzierung in einem Betrieb teilnehmen, können die Klasse Sprache/Integration Teilzeit besuchen.
Die Abkürzung BES steht für: Berufseinstiegsschule.
Die BES hat 2 Klassen. Klasse 1 ist eine berufliche Vollzeit·klasse. Sie dauert 1 Jahr.
Du kannst eine besondere Förderung bekommen.
Klasse 2 gibt es in Voll·zeit oder in Teil·zeit.
Sie dauert 1 Jahr.
Die BES ist ein Bildungs·angebot im Bereich Berufs·ausbildungs·vorbereitung.
Eine BES kommt für dich in Frage, wenn du
- aus einer Abschluss·klasse kommst und keinen Hauptschul·abschluss hast.
- aus einer Abschluss·klasse kommst und nur einen schwachen Hauptschul·abschluss hast.
- dich in keinem (Aus-)Bildungs·gang oder in keiner Bildungs·maßnahme befindest.
an Berufs·bildende Schulen, an die Agentur für Arbeit Göttingen
2 Jahre
Verbesserung der Chance auf einen Ausbildungs·platz.
Erwerb des Hauptschul·abschlusses
Man kann Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sollen junge Leute auf das Berufsleben vorbereiten. Hierunter fallen alle beruflichen Bildungsmaßnahmen ab dem 17. Lebensjahr, die auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vorbereiten.
Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt und in der Regel das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Berufsberatung der Agentur für Arbeit Göttingen weist nach Prüfung des Bedarfs zu.
10 Monate
Vorbereitung auf die Aufnahme einer Ausbildung, Praktikum in mehreren Berufsfeldern, Erwerb des Hauptschulabschlusses möglich.
Kindergeld (Anspruch der Eltern), Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Jugendliche müssen bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Göttingen gemeldet sein.
BvB ist die Abkürzung für: Berufs·vorbereitende Bildungs·maßnahmen.
BvB sollen junge Leute auf das Berufs·leben vorbereiten.
Dazu zählen: alle beruflichen Bildungs·maßnahmen ab 17 Jahren, die auf eine Berufs·ausbildung vorbereiten.
BvB sind für Jugendliche und junge Erwachsene, die
- keine berufliche Erst·ausbildung haben,
- die allgemeine Schul·pflicht erfüllt haben und
- unter 26 Jahren alt sind.
Bei der Alters·grenze gibt es manchmal Ausnahmen.
an die Berufs·beratung der Agentur für Arbeit Göttingen;
Die Agentur für Arbeit entscheidet, ob eine BvB sinnvoll ist.
10 Monate
Vorbereitung auf die Aufnahme einer Ausbildung,
Praktikum in mehreren Berufen,
Erwerb des Hauptschul·abschlusses ist möglich.
Man kann Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Außerdem kann man Berufs·ausbildungs·beihilfe (BAB) bekommen.
Jugendliche müssen bei der Berufs·beratung der Agentur für Arbeit Göttingen gemeldet sein.
„Dual“ bedeutet eine zweigeteilte Form der Ausbildung an zwei verschiedenen Ausbildungsorten: In der Berufsschule wird das theoretische Fachwissen und im Betrieb die praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben. Während der betrieblichen Ausbildung wird ein Ausbildungslohn gezahlt.
Rein rechtlich gibt es keine bestimmten Voraussetzungen, wenn man einen Beruf nach dem dualen System erlernen möchte. Eigentlich kann laut BBiG jeder jede beliebige duale Ausbildung absolvieren, unabhängig von Alter oder Schulabschluss. In der Praxis legen viele Betriebe bestimmte Mindestanforderungen fest, die Bewerber erfüllen sollen. Z.B. wird von den Betrieben oft ein bestimmter Schulabschluss oder gute Noten in einzelnen Fächern gefordert.
Berufsberatung der Agentur für Arbeit Göttingen, Handwerkskammer Hildesheim Südniedersachsen, Industrie- und Handelskammer Hannover
Je nach Ausbildungsberuf 2 - 3,5 Jahre
Abgeschlossene Berufsausbildung
Die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet sich jeweils nach der Branche, dem Ausbildungsberuf und dem Ausbildungsbetrieb. Es kann ergänzend BAB oder AbH beantragt werden.
Es wird gesetzlich kein bestimmter Schulabschluss vorausgesetzt. Je nach Ausbildungsberuf und Ausbildungsbetrieb werden unterschiedliche schulische Voraussetzungen erwartet. Schulabgänger*innen, die einen Ausbildungsplatz finden, obwohl sie keinen Schulabschluss haben, erwerben automatisch den Hauptschulabschluss, wenn sie die Berufsschule erfolgreich beendet haben. Der Betrieb muss bei den zuständigen Kammern als Ausbildungsbetrieb anerkannt sein.
Für die Fachhochschulreife muss ein schulischer und ein berufsbezogener Teil absolviert werden. Die Berufsausbildung kann als berufsbezogener Teil anerkannt werden. Der erforderliche schulische Teil kann mit der Klasse 12 z. B. an einer FOS erfüllt werden.
„Dual“ bedeutet eine geteilte Ausbildung an 2 Ausbildungs·orten:
- In der Berufs·schule lernt man das theoretische Fach·wissen.
- Im Betrieb erwirbt man die praktischen Kenntnisse.
Während der betrieblichen Ausbildung erhält man einen Ausbildungs·lohn.
Gesetzlich gibt es keine Voraussetzungen für eine duale Berufs·ausbildung.
In der Praxis legen viele Betriebe aber bestimmte Mindest·anforderungen fest.
Diese sind zum Beispiel:
- ein bestimmter Schul·abschluss
- gute Noten in einzelnen Schul·fächern
an die Berufs·beratung der Agentur für Arbeit Göttingen,
Handwerkskammer Hildesheim Südniedersachsen,
Industrie- und Handelskammer Hannover
je nach Ausbildungs·beruf 2 bis 3,5 Jahre
abgeschlossene Berufs·ausbildung
Die Höhe des Ausbildungs·lohns richtet sich nach:
- dem Ausbildungs·beruf
- dem Ausbildungs·betrieb
Außerdem kann man Berufs·ausbildungs·beihilfe (BAB) und Ausbildungs·begleitende Hilfen (AbH) bekommen.
Die Voraussetzungen für eine duale Ausbildung sind unterschiedlich: je nach Ausbildungs·beruf und Ausbildungs·betrieb.
Wer keinen Schul·abschluss hat und eine Ausbildung erfolgreich beendet, erwirbt dadurch auch den Hauptschul·abschluss.
Dafür muss man die Berufsschule erfolgreich beenden.
Außerdem muss der Betrieb als Ausbildungs·betrieb anerkannt sein.
Für die Fachhochschul·reife muss man einen schulischen und einen berufs·bezogenen Teil absolvieren.
Die Berufs·ausbildung kann als berufs·bezogener Teil anerkannt werden.
Der schulische Teil kann mit der Klasse 12 erfüllt werden, zum Beispiel an einer Fach·oberschule.
HWK-Hildesheim
IHK-Hannover
Arbeitsagentur Göttingen
Berufswahl Regional
Die Nichtschülerprüfung dient dem nachträglichen Erwerb eines Schulabschlusses. Im Sekundarbereich I können der Hauptschulabschluss, der Sekundarabschluss I - Hauptschule, der Sekundarabschluss I - Realschule oder der Erweiterte Sekundarabschluss I absolviert werden. Aber auch der schulische Teil der Fachhochschulreife oder das Abitur können im Sekundarbereich II über eine Nichtschülerprüfung erworben werden. Die Vorbereitung auf die jeweilige Prüfung kann in Eigenarbeit geleistet werden oder durch die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs bei einem Bildungsträger und muss bei der Prüfungsanmeldung entsprechend nachgewiesen werden.
Über eine Nichtschülerprüfung bzw. einem Nichtschülerabitur können Schulabschlüsse aller Allgemeinbildenden Schulen nachgeholt werden. Zur Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler kann zugelassen werden, wer in dem der Prüfung vorausgegangenen Jahr nicht Schülerin oder Schüler einer gymnasialen Oberstufe einer öffentlichen oder nach Landesrecht ihr gleichgestellten privaten Schule oder eines Abendgymnasiums gewesen ist und nachweisen kann, dass sie oder er sich angemessen auf die Prüfung vorbereitet hat.
Verschiedene Bildungseinrichtungen, z. B. Volkshochschulen, bereiten auf die Prüfungen vor. Prüfungsanmeldungen beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung.
Die Dauer richtet sich nach der individuellen Vorbereitungszeit, bzw. nach der Dauer der Vorbereitungskurse des Bildungsträgers.
Erwerb eines nachträglichen Schulabschlusses.
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen); z. T. Förderung durch die Agentur für Arbeit
Die Prüfungsvorbereitung erfolgt komplett autodidaktisch oder mithilfe externer Anbieter, wie Fernschulen, Volkshochschulen oder anderen privaten Bildungseinrichtungen - sie ermöglichen den unkomplizierten Nachweis einer ordnungsgemäßen Vorbereitung, der für die Zulassung zur Nichtschülerprüfung notwendig ist.
Mit der Nichtschülerprüfung kann man einen Schul·abschluss nachholen.
Diese Schul·abschlüsse kann man nachholen:
- Hauptschul·abschluss (Sekundarabschluss I – Hauptschule)
- Realschul·abschluss (Sekundarabschluss I – Realschule)
- Erweiterter Realschul·abschluss (Erweiterter Sekundarabschluss I)
- schulischer Teil der Fach·hochschul·reife
- Abitur (Allgemeine Hochschul·reife)
Auf die jeweilige Prüfung kann man sich in Eigen·arbeit vorbereiten.
Oder man nimmt an einem Vorbereitungs·kurs teil.
Vorbereitungs·kurse gibt es bei unterschiedlichen Bildungs·einrichtungen.
Die Vorbereitung muss man bei der Prüfungs·anmeldung nachweisen.
Es gibt die Nichtschülerprüfung und das Nichtschülerabitur.
So kann man Schul·abschlüsse aller Allgemein·bildenden Schulen nachholen.
Man kann zum Nichtschülerabitur zugelassen werden, wenn man
- im Jahr vor der Prüfung nicht Schüler einer gymnasialen Ober·stufe war.
Das gilt für alle öffentlichen Schulen, gleichgestellten privaten Schule und Abend·gymnasien.
- nachweisen kann, dass man sich angemessen auf die Prüfung vorbereitet hat.
an die verschiedenen Bildungs·träger, zum Beispiel Volkshochschulen;
Die Bildungs·träger bereiten auf die Prüfungen vor.
Die Prüfungs·anmeldungen ist bei der Niedersächsischen Landes·schul·behörde.
unterschiedlich, je nach Vorbereitungs·zeit oder Vorbereitungs·kurs
Nachholen eines Schul·abschlusses.
Man kann Kinder·geld bekommen.
Wenn man unter 26 Jahren alt ist, haben die Eltern Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Manchmal gibt es auch Förderungen durch die Agentur für Arbeit.
Verschiedene Bildungs·träger bieten Kurse zur Prüfungs·vorbereitung an.
Beispiele für Anbieter:
- Fern·schulen
- Volkshochschulen
- andere private Bildungs·einrichtungen
Ein Vorbereitungs·kurs hat den Vorteil: Man kann die Vorbereitung leicht nachweisen.
Weitere Informationen unter: https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schueler/pruefungen/navo
Der Zweite Bildungsweg bietet jungen Menschen und Erwachsenen in Niedersachsen die Möglichkeit, Schulabschlüsse nachzuholen. Diese sind die Basis für einen erfolgreichen Eintritt in die Arbeitswelt sowie für die weitere berufliche Entwicklung und Qualifizierung. Je nach Schulform findet der Unterricht tagsüber, am Abend oder am Wochenende statt. Die Voraussetzungen und die möglichen Bildungseinrichtungen richten sich nach dem angestrebten Schulabschluss.
Junge Menschen und Erwachsene, die nachträglich einen Schulabschluss erwerben oder ein Studium absolvieren möchten.
Bildungsträger vor Ort z. B. Volkshochschulen, Anmeldefristen beachten!
Je nach Schulabschluss 1 - 3 Jahre
Nachträglicher Erwerb eines Schulabschlusses oder Berufsabschlusses,
Verbesserung der beruflichen Möglichkeiten
Schüler-BAföG, Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen)
Die Teilnahme an vorbereitenden Kursen für die Abschlussprüfungen sind in der Regel kostenpflichtig. Informationen dazu gibt es bei dem jeweiligen Bildungsträger.
Auf dem Zweiten Bildungsweg kann man einen Schul·abschluss nachholen.
In Niedersachsen können junge Menschen und Erwachsene diese Möglichkeit nutzen.
Ein Schul·abschluss ist die Basis für einen erfolgreichen Eintritt in die Arbeits·welt.
Außerdem kann man sich beruflich weiter·entwickeln.
Der Unterricht findet tagsüber, am Abend oder am Wochenende statt.
Die Unterrichts·zeit hängt von der Schul·form ab.
Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Schul·abschluss.
Außerdem gibt es unterschiedliche Schulen und Bildungs·einrichtungen.
junge Menschen und Erwachsene, die
- nachträglich einen Schul·abschluss erwerben oder
- ein Studium absolvieren möchten.
an die Bildungs·einrichtungen vor Ort, zum Beispiel: Volkshochschulen;
Anmelde·fristen beachten!
unterschiedlich, je nach Schul·abschluss 1 bis 3 Jahre
Nachholen eines Schul·abschlusses oder Berufs·abschlusses,
Verbesserung der beruflichen Möglichkeiten
Man kann Kinder·geld bekommen.
Wenn man unter 26 Jahre alt ist, haben die Eltern Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Man kann auch Schüler-BAföG beantragen.
Oft kosten die Vorbereitungs·kurse für die Abschluss·prüfungen Geld.
Informationen dazu gibt es bei den jeweiligen Bildungs·einrichtungen.
ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen
Ländliche Erwachsenenbildung in Niedersachsen e. V.
Volkshochschule Göttingen Osterode gGmbH
Unter Auslandsaufenthalt ist ein längerfristiger Aufenthalt im Ausland gemeint. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten wie den Besuch einer High School, Work & Travel, Aupair, Freiwilligenarbeit, Auslandspraktikum oder Sprachreisen. Auslandsaufenthalte können schul- oder berufsbegleitend, aber auch separat absolviert werden.
Interessierte, die z. B. eine Fremdsprache vertiefen oder erlernen oder eine andere Kultur kennenlernen möchten und neue Erfahrungen sammeln wollen.
Anbieter von Auslandsaufenthalten
individuell unterschiedlich
Förderung der Sprachkenntnisse, kennenlernen fremder Länder und neuer Kulturen. Erwerb neuer Fähigkeiten und Fertigkeiten, Inspiration und Orientierung für den weiteren Lebensweg.
Schüler-BAföG oder Studenten-BAföG, Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), Stipendium
Nach dem Berufsbildungsgesetz können Teile der dualen Ausbildung in einem anderen Land absolviert werden, bis zu einem Viertel der regulären Ausbildungszeit. Zudem besteht die Möglichkeit, internationale Zusatzqualifikationen zu der jeweiligen Ausbildung im Ausland zu erwerben. Ein Auslandsaufenthalt bringt neue Eindrücke, verändert die Sicht auf Länder, Menschen, Kulturen und Arbeitswelten und erweitert den fachlichen Horizont sowie die Fremdsprachenkenntnisse.
Ein Auslandsaufenthalt ist ein längerer Aufenthalt im Ausland.
Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten wie zum Beispiel:
- Besuch einer High School
- Work & Travel
- Aupair
- Freiwilligen·arbeit
- Auslands·praktikum
- Sprach·reisen
Auslandsaufenthalte können auch schul- oder berufs·begleitend sein.
Interessierte, die zum Beispiel
- eine Fremd·sprache verbessern oder lernen wollen.
- eine andere Kultur kennen·lernen möchten.
- neue Erfahrungen sammeln wollen
an die Anbieter von Auslands·aufenthalten
unterschiedlich
Förderung der Sprach·kenntnisse,
Kennen·lernen fremder Länder und Kulturen
Erwerb neuer Kenntnisse und Ideen für den weiteren Lebens·weg
Man kann Schüler-BAföG oder Studenten-BAföG beantragen.
Man kann Kinder·geld bekommen, wenn man unter 26 Jahre alt ist.
Dann haben die Eltern Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Man kann auch ein Stipendium bekommen.
Ein Stipendium ist eine finanzielle Förderung.
Zum Beispiel von einer Organisation.
Für ein Stipendium muss man sich bewerben.
Teile einer dualen Ausbildung kann man im Ausland machen.
Das kann bis zu ein Viertel der Ausbildungs·zeit sein.
Diese Regel steht im Berufs·bildungs·gesetz.
Außerdem kann man sich im Ausland weiter·bilden: Man kann internationale Zusatz·qualifikationen erwerben.
Eine Zusatz·qualifikation kann zum Beispiel eine Weiter·bildung für die Ausbildung sein.
Ein Auslandsaufenthalt bringt neue Eindrücke.
Er verändert die Sicht auf Länder, Menschen, Kulturen und Arbeits·welten.
Außerdem verbessert man Fremd·sprachen·kenntnisse.
Die Berufseinstiegsschule (BES) umfasst die Klasse 1 (ehemals BVJ) und Klasse 2 (ehemals BEK). Die Klasse 1 ist eine berufliche Volzeitklasse und dauert 1 Jahr. Eine Eingangsberatung ist erforderlich. Die Schüler*innen erhalten eine besondere, individuelle Förderung, die ihre Kompetenzen und Bedarfe im Fokus hat.
Die Klasse 2 kann in Vollzeit oder in Teilzeit absolviert werden und dauert 1 Jahr. Voraussetzung für die Teilnahme an Klasse 2 ist die erfolgreiche Teilnahme an Klasse 1. Außerdem können Schüler*innen einer Abschlussklasse der Sekundarstufe 1 in Klasse 2 in Vollzeit aufgenommen werden, die keinen Hauptschulabschluss haben oder diesen verbessern möchten.
Die BES ist ein Bildungsangebot im Rahmen der Berufsvorbereitung.
Berufsschulpflichtige Jugendliche, die die allgemeinbildende Schule (ohne Abschluss) verlassen und keine Ausbildung beginnen.
Die BES ist für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpägagogischer Unterstützung oder für Menschen mit erhöhten Sprachbedarf geeignet.
Berufsbildende Schulen, Eigeninitiative der/des Jugendlichen, Agentur für Arbeit Göttingen
2 Jahre
Steigerung der Ausbildungsreife. Erreichen bzw. die Verbesserung des Hauptschulabschlusses.
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), unter bestimmten Voraussetzungen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Ab dem Schuljahr 2020/21 gibt es das BVJ und BEK nicht mehr. Beide Angebote wurden zur Berufseinstiegsschule BES zusammengeführt. Neu eingereiste Schüler*innen, die noch nicht 19 Jahre alt sind, können die Klasse Sprache und Integration Vollzeit besuchen.
Alle Schüler*innen mit erhöhtem Sprachförderbedarf oder mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, welche an einer Einstiegsqualifzierung in einem Betrieb teilnehmen, können die Klasse Sprache/Integration Teilzeit besuchen.
Die Abkürzung BES steht für: Berufseinstiegsschule.
Die BES hat 2 Klassen. Klasse 1 ist eine berufliche Vollzeit·klasse. Sie dauert 1 Jahr.
Du kannst eine besondere Förderung bekommen.
Klasse 2 gibt es in Voll·zeit oder in Teil·zeit.
Sie dauert 1 Jahr.
Die BES ist ein Bildungs·angebot im Bereich Berufs·ausbildungs·vorbereitung.
Eine BES kommt für dich in Frage, wenn du
- aus einer Abschluss·klasse kommst und keinen Hauptschul·abschluss hast.
- aus einer Abschluss·klasse kommst und nur einen schwachen Hauptschul·abschluss hast.
- dich in keinem (Aus-)Bildungs·gang oder in keiner Bildungs·maßnahme befindest.
an Berufs·bildende Schulen, an die Agentur für Arbeit Göttingen
2 Jahre
Verbesserung der Chance auf einen Ausbildungs·platz.
Erwerb des Hauptschul·abschlusses
Man kann Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sollen junge Leute auf das Berufsleben vorbereiten. Hierunter fallen alle beruflichen Bildungsmaßnahmen ab dem 17. Lebensjahr, die auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vorbereiten.
Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt und in der Regel das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Berufsberatung der Agentur für Arbeit Göttingen weist nach Prüfung des Bedarfs zu.
10 Monate
Vorbereitung auf die Aufnahme einer Ausbildung, Praktikum in mehreren Berufsfeldern, Erwerb des Hauptschulabschlusses möglich.
Kindergeld (Anspruch der Eltern), Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Jugendliche müssen bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Göttingen gemeldet sein.
BvB ist die Abkürzung für: Berufs·vorbereitende Bildungs·maßnahmen.
BvB sollen junge Leute auf das Berufs·leben vorbereiten.
Dazu zählen: alle beruflichen Bildungs·maßnahmen ab 17 Jahren, die auf eine Berufs·ausbildung vorbereiten.
BvB sind für Jugendliche und junge Erwachsene, die
- keine berufliche Erst·ausbildung haben,
- die allgemeine Schul·pflicht erfüllt haben und
- unter 26 Jahren alt sind.
Bei der Alters·grenze gibt es manchmal Ausnahmen.
an die Berufs·beratung der Agentur für Arbeit Göttingen;
Die Agentur für Arbeit entscheidet, ob eine BvB sinnvoll ist.
10 Monate
Vorbereitung auf die Aufnahme einer Ausbildung,
Praktikum in mehreren Berufen,
Erwerb des Hauptschul·abschlusses ist möglich.
Man kann Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Außerdem kann man Berufs·ausbildungs·beihilfe (BAB) bekommen.
Jugendliche müssen bei der Berufs·beratung der Agentur für Arbeit Göttingen gemeldet sein.
Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Frauen und Männer jeden Alters, sich außerhalb von Schule und Beruf für das Allgemeinwohl zu engagieren. Einsatzbereiche gibt es im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich sowie im Bereich des Sports, der Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes.
Der Bundesfreiwilligendienst richtet sich an alle, die ihre Pflichtschulzeit an einer allgemeinbildenden Schule (9 Jahre) absolviert haben. Alter, Geschlecht, Nationalität oder die Art des Schulabschlusses spielen keine Rolle.
Bewerbung bei sozialen Verbänden, Altenheimen und sonstigen Trägern.
6 - 24 Monate, i.d.R. 1 Jahr
Sammeln von berufspraktischen Erfahrungen in Organisationen und Einrichtungen des Gemeinwesens, des Sports, der Kultur, der Ökologie oder der Integration.
Die Einsatzstelle kann ein Taschengeld bis max. 438,-€ (Stand:2023) zahlen. Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Freiwilligendienst leisten, können Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.
Einsatzstellen können zusätzlich zum Taschengeld auch Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung stellen.
Weitere Informationen unter:
www.bundesfreiwilligendienst.de
Schulpflichtige, die einen Freiwilligendienst oder einen freiwilligen Wehrdienst ableisten, können bei der Landesschulbehörde einen Antrag auf Ruhen der Schulpflicht für die berufsbildende Schule stellen.
Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Frauen und Männer jeden Alters.
Man kann sich für das Allgemein·wohl engagieren.
Einsatz·bereiche gibt es im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich.
Außerdem gibt es den Bundesfreiwilligendienst in den Bereichen Sport, Integration und Zivil- und Katastrophen·schutz.
für alle Interessierten, die mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen sind.
an soziale Verbände, Alten·heime und sonstige Organisationen
6 bis 24 Monate, meistens 1 Jahr
Sammeln von praktischen Erfahrungen für das Berufs·leben,
zum Beispiel in den Bereichen Sport, Kultur, Ökologie oder Integration
Die Einsatz·stelle kann ein Taschen·geld bis zu 438,00 Euro zahlen.
Man kann Kinder·geld bekommen, wenn man unter 26 Jahre alt ist.
Dann haben die Eltern Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Einsatz·stellen können auch Unterkunft, Verpflegung und Arbeits·kleidung bereit·stellen.
Weitere Informationen findet man unter: www.bundesfreiwilligendienst.de
Auch Schul·pflichtige können einen Bundesfreiwilligendienst machen.
Dafür können sie bei der Landes·schul·behörde einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Antrag auf Ruhen der Schul·pflicht für die berufs·bildende Schule.
Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) beinhaltet ein betriebliches Langzeitpraktikum von mindestens 6 bis maximal 12 Monaten. Eine Übernahme in Ausbildung sollte vom Unternehmen angestrebt werden.
Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr ohne Ausbildungsverhältnis, die bei der Agentur für Arbeit Göttingen ausbildungssuchend gemeldet sind und von der Berufsberatung als ausbildungsreif eingeschätzt werden.
Berufsberatung der Agentur für Arbeit Göttingen oder die Jobcenter Göttingen und Northeim
6 bis max. 12 Monate
Kennenlernen eines anerkannten Ausbildungsberufs und des Berufsalltags in einem Betrieb. Das Ziel ist die Einmündung möglichst in eine Ausbildung im Praktikumsbetrieb.
Praktikumsvergütung, Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Ausbildungsbegleitende Hilfen (AbH)
Bei Übernahme in eine anschließende Ausbildung erfolgtvielleicht die Anrechnung der EQ auf die Ausbildungszeit.
EQ ist die Abkürzung für Einstiegs·qualifizierung.
Die betriebliche EQ beinhaltet ein Langzeit·praktikum in einem Betrieb.
Dieses Praktikum dauert zwischen 6 und 12 Monaten.
Wenn alles gut läuft, dann übernimmt der Betrieb den Praktikanten.
Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Lebens·jahr, die
- keinen Ausbildungs·platz haben,
- ausbildungs·suchend gemeldet sind (bei der Agentur für Arbeit Göttingen) und
- von der Berufs·beratung als bereit für eine Ausbildung eingeschätzt werden.
an die Berufs·beratung der Agentur für Arbeit Göttingen
oder die Jobcenter Göttingen und Northeim
6 bis 12 Monate
Kennen·lernen eines Ausbildungs·berufs und des Berufs·alltags in einem Betrieb,
die Aufnahme einer Ausbildung im Praktikums·betrieb
Man kann Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Außerdem bekommt man ein Praktikums·gehalt.
Man kann Berufs·ausbildungsbeihilfe (BAB) und Ausbildungs·begleitende Hilfen (AbH) bekommen.
Bei Übernahme in eine Ausbildung wird die EQ manchmal auf die Ausbildungs·zeit angerechnet.
Arbeitsagentur Göttingen
Jobcenter Landkreis Göttingen
Jobcenter Landkreis Northeim
Jobcenter Stadt Göttingen
Mit dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) wird jungen Menschen im Alter zwischen 15-26 Jahren ein Angebot unterbreitet, für die Umwelt praktisch tätig zu sein und gleichzeitig ökologische und umweltpolitische Zusammenhänge in ihrem gesellschaftlichen Kontext besser zu verstehen.
Jugendliche und junge Erwachsene von 15 - 26 Jahren, die ihre Pflichtschulzeit an einer allgemeinbildenden Schule (9 Jahre) absolviert haben. Einige Organisationen nehmen Interessierte jedoch erst ab 18 Jahren auf. Die Teilnahmeplätze sind meist stark nachgefragt und werden frühzeitig vergeben.
Bewerbungen bei den Träger:innen sollten frühzeitig, mindestens 1 Jahr vorher, erfolgen.
6 - 24 Monate
Das Ziel ist das Sammeln von berufspraktischen Erfahrungen in Organisationen und Einrichtungen in Naturschutzprojekten.
Im Durchschnitt zahlen Einsatzstellen 150,- € Taschengeld. Maximal sind 330,- € möglich. Zahlreiche Einsatzstellen übernehmen Kosten für Verpflegung und Unterkunft. Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Freiwilligendienst leisten, können Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.
Das FÖJ kann als Wartensemster für ein Studium angerechnet werden.
Für einige Ausbildungsberufe werden FSJ und FÖJ als Praktikum anerkannt.
Es kann auch im Ausland geleistet werden.
Schulpflichtige, die einen Freiwilligendienst ableisten, können beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag auf Ruhen der Schulpflicht für die berufsbildende Schule stellen.
Das FÖJ ist ein Freiwilligen·dienst in ökologischen Bereichen.
Im FÖJ kann man zum Beispiel im Umwelt·schutz arbeiten.
Man kann besser verstehen, wie Umwelt und Gesellschaft zusammen·hängen.
Die Abkürzung FÖJ steht für: Freiwilliges Ökologisches Jahr.
Ein FÖJ ist für Jugendliche und junge Erwachsene von 15 bis 26 Jahren.
Man muss mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen sein.
Einige Organisationen nehmen Interessierte erst ab 18 Jahren auf.
Die FÖJ-Plätze sind oft stark nach·gefragt.
Sie werden früh·zeitig vergeben.
an die Organisationen;
Dort kann man sich direkt bewerben.
Man sollte sich früh·zeitig bewerben. Das heißt: mindestens 1 Jahr vorher.
6 bis 24 Monate
Sammeln von praktischen Erfahrungen für das Berufs·leben im Natur·schutz
Die Organisation zahlt Taschen·geld, höchstens sind es 330 Euro im Monat. Organisationen bezahlen oft das Essen und die Wohnung.
Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Das FÖJ kann als Warte·semester für ein Studium zählen.
Für einige Ausbildungs·berufe braucht man ein Praktikum.
Ein FÖJ kann als Praktikum zählen.
Ein FÖJ kann man auch im Ausland machen.
Auch Schul·pflichtige können ein FÖJ machen.
Dafür können sie beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Antrag auf Ruhen der Schul·pflicht für die berufs·bildende Schule.
Das FSJ ist ein Freiwilligendienst in sozialen Bereichen und wurde vor einigen Jahren um die Bereiche Sport, Denkmalpflege, Politik und Kultur erweitert. Jugendliche und junge Erwachsene, die die Vollzeitschulpflicht bereits erfüllt haben und noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben können ein FSJ absolvieren.
Jugendliche und junge Erwachsene von 15 - 26 Jahren, die ihre Pflichtschulzeit an einer allgemeinbildenden Schule (9 Jahre) absolviert haben. Einige Organisationen nehmen Interessierte jedoch erst ab 18 Jahren auf. Die Teilnahmeplätze sind meist stark nachgefragt und werden frühzeitig vergeben.
Bewerbungen bei den Träger:innen sollten frühzeitig, mindestens 1 Jahr vorher, erfolgen.
6 - 24 Monate
Das Ziel ist das Sammeln von berufspraktischen Erfahrungen in Organisationen und Einrichtungen des Sozialwesens, des Sports, der Kultur und Denkmalpflege.
Im Durchschnitt zahlen Einsatzstellen 150,- € Taschengeld. Maximal sind 330,- € möglich. Zahlreiche Einsatzstellen übernehmen Kosten für Verpflegung und Unterkunft. Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Freiwilligendienst leisten, können Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.
Das FSJ bietet für die Freiwilligen im Zeitraum zwischen Schule und Beruf eine Möglichkeit, die eigene Persönlichkeit zu stärken und soziale und interkulturelle Fähigkeiten zu entwickeln.
Für einige Ausbildungsberufe werden FSJ und FÖJ als Praktikum anerkannt.
Schulpflichtige, die einen Freiwilligendienst ableisten, müssen beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag auf Ruhen der Schulpflicht für die berufsbildende Schule stellen.
Das FSJ ist ein Freiwilligen·dienst in sozialen Bereichen.
Ein FSJ gibt es seit einigen Jahren auch in den Bereichen: Sport, Denkmal·pflege, Politik und Kultur.
Die Abkürzung FSJ steht für: Freiwilliges Soziales Jahr.
Ein FSJ ist für Jugendliche und junge Erwachsene von 15 bis 26 Jahren.
Man muss mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen sein.
Einige Organisationen nehmen Interessierte erst ab 18 Jahren auf.
Die FSJ-Plätze sind oft stark nach·gefragt.
Sie werden oft früh·zeitig vergeben.
an die Organisationen;
Dort kann man sich direkt bewerben.
Man sollte sich früh·zeitig bewerben. Das heißt: mindestens 1 Jahr vorher.
6 bis 24 Monate
Sammeln von praktischen Erfahrungen für das Berufs·leben in Organisationen und sozialen Einrichtungen
Die Organisation zahlt Taschen·geld, höchstens sind es 330 Euro im Monat. Organisationen bezahlen oft das Essen und die Wohnung.
Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Das FSJ macht man oft in der Zeit zwischen Schule und Beruf.
Das FSJ bietet die Möglichkeit, Neues zu lernen.
Außerdem kann man Fähigkeiten weiter·entwickeln.
Zum Beispiel im Kontakt mit Menschen.
Für einige Ausbildungs·berufe braucht man ein Praktikum.
Ein FSJ kann als Praktikum zählen.
Auch Schul·pflichtige können ein FSJ machen.
Dafür können sie beim Regionalen Landes·amt für Schule und Bildung einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Antrag auf Ruhen der Schul·pflicht für die berufs·bildende Schule.
Der Begriff Praktikum (Plural: „Praktika“) bezeichnet eine auf eine bestimmte Dauer ausgelegte Vertiefung erworbener oder noch zu erwerbender Kenntnisse in praktischer Anwendung oder eine Mitarbeit für das Erlernen neuer Kenntnisse und Fähigkeiten in einem Betrieb.
Für alle Interessierten.
Betriebe und Einrichtungen
nach Absprache
Kennenlernen des gewählten Berufsfelds und dessen Tätigkeitsbereiche, Einschätzen der eigenen Kompetenzen und überprüfen der eigenen beruflichen Vorstellungen.
Während einer Maßnahme der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters gibt es keine zusätzlichen Mittel. Es können eventuell Fahrtkosten oder Kosten für Arbeitskleidung übernommen werden.
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), teilweise Vergütung durch den Betrieb je nach Berufszweig und Dauer, kein Vergütungsanspruch bei Schülerpraktika.
Bei noch nicht volljährigen Praktikant*innen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Dieses regelt zum Beispiel Arbeitszeiten, Urlaub und das Arbeiten an Feiertagen.
Bei einem Praktikum geht es um die Anwendung von Kenntnissen. Zum Beispiel: Wissen und Fähigkeiten aus der Schule.
Es geht auch darum, Neues zu lernen.
Bei einem Praktikum arbeitet man meist in einem Betrieb mit.
Ein Praktikum hat eine bestimmte Dauer.
Der Plural von Praktikum heißt: Praktika.
für alle Interessierten
an Betriebe und Einrichtungen
unterschiedlich, je nach Absprache
Kennen·lernen eines Berufs,
Einschätzen des eigenen Könnens,
Überprüfen der eigenen beruflichen Pläne
Viele Praktika sind unbezahlt.
Nur manchmal gibt es eine Bezahlung. Das hängt ab vom:
- Betrieb
- Beruf
- und der Dauer
Bei Schüler·praktika gibt es keinen Anspruch auf Bezahlung.
Manche Praktika sind Maßnahmen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.
Bei diesen Maßnahmen gibt es keine zusätzlichen Förder·gelder.
Manchmal werden aber Fahrt·kosten oder Kosten für Arbeits·kleidung übernommen.
Außerdem kann man Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Wenn ein Praktikant unter 18 Jahren ist, gilt das Jugend·arbeits·schutz·gesetz (JArbSchG).
Das Gesetz regelt zum Beispiel:
- Arbeits·zeiten
- Urlaub
- das Arbeiten an Feier·tagen
Praktikumsbörse der Bundesagentur für Arbeit
Azubiyo Schülerpraktikum
Praktikumsbörse Karriere in Südniedersachsen
Bei der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen gibt es für die Teilnehmer eine intensive Begleitung und Betreuung. Sie bietet dir:
• Nachhilfe in Theorie und Praxis
• Vorbereitung auf Klassenarbeiten
• Prüfungsvorbereitung
• Nachhilfe in Deutsch
• Unterstützung bei Alltagsproblemen
• Vermittelnde Gespräche mit Ausbildern, Lehrkräften und Eltern
Benachteiligte ausbildungswillige Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erstausbildung. Du musst bei der Agentur für Arbeit Göttingen ausbildungssuchend gemeldet sein.
Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters prüfen deinen Bedarf und ob du die Fördervoraussetzungen erfüllst.
je nach Ausbildungsberuf, maximal 2 - 3,5 Jahre
Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf
Ausbildungsvergütung, Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit), Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Die Ausbildung findet in ausgewählten Berufsfeldern statt. Während der Ausbildung erfolgt eine zusätzliche sozialpädagogische Begleitung. Weitere Informationen gibt es bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit in Göttingen und/oder der zuständigen Integrationsfachkraft des Jobcenters für Jugendliche in Göttingen oder Northeim.
BaE ist die Abkürzung für: Berufs·ausbildung in außer·betrieblichen Einrichtungen.
In der BaE bekommt man eine intensive Begleitung und Betreuung.
Die BaE bietet:
- Nachhilfe in Theorie und Praxis
- Vorbereitung auf Klassen·arbeiten
- Prüfungs·vorbereitung
- Nachhilfe in Deutsch
- Unterstützung bei Alltags·problemen
- Unterstützung für Gespräche mit Ausbildern, Lehrern und Eltern
Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erst·ausbildung, die
- eine Ausbildung machen möchten,
- benachteiligt sind
- bei der Agentur für Arbeit Göttingen ausbildungs·suchend gemeldet sind
an die Berufs·beratung der Agentur für Arbeit oder das Jobcenter;
Dort wird geprüft, ob eine BaE passt.
unterschiedlich, je nach Ausbildungs·beruf, maximal 2 bis 3,5 Jahre
Erwerb eines Berufs·abschlusses in einem Ausbildungs·beruf
Man bekommt ein Ausbildungs·gehalt.
Man kann Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Außerdem kann man manchmal Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bekommen.
Die Ausbildung findet in ausgewählten Berufen statt.
Während der Ausbildung bekommt man eine zusätzliche sozial·pädagogische Begleitung.
Weitere Informationen gibt es an diesen Stellen:
- Berufs·beratung der Agentur für Arbeit in Göttingen
- Integrations·fachkraft des Jobcenters für Jugendliche in Göttingen oder Northeim
Arbeitsagentur Göttingen
Jobcenter Landkreis Göttingen
Jobcenter Landkreis Northeim
Jobcenter Stadt Göttingen
„Dual“ bedeutet eine zweigeteilte Form der Ausbildung an zwei verschiedenen Ausbildungsorten: In der Berufsschule wird das theoretische Fachwissen und im Betrieb die praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben. Während der betrieblichen Ausbildung wird ein Ausbildungslohn gezahlt.
Rein rechtlich gibt es keine bestimmten Voraussetzungen, wenn man einen Beruf nach dem dualen System erlernen möchte. Eigentlich kann laut BBiG jeder jede beliebige duale Ausbildung absolvieren, unabhängig von Alter oder Schulabschluss. In der Praxis legen viele Betriebe bestimmte Mindestanforderungen fest, die Bewerber erfüllen sollen. Z.B. wird von den Betrieben oft ein bestimmter Schulabschluss oder gute Noten in einzelnen Fächern gefordert.
Berufsberatung der Agentur für Arbeit Göttingen, Handwerkskammer Hildesheim Südniedersachsen, Industrie- und Handelskammer Hannover
Je nach Ausbildungsberuf 2 - 3,5 Jahre
Abgeschlossene Berufsausbildung
Die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet sich jeweils nach der Branche, dem Ausbildungsberuf und dem Ausbildungsbetrieb. Es kann ergänzend BAB oder AbH beantragt werden.
Es wird gesetzlich kein bestimmter Schulabschluss vorausgesetzt. Je nach Ausbildungsberuf und Ausbildungsbetrieb werden unterschiedliche schulische Voraussetzungen erwartet. Schulabgänger*innen, die einen Ausbildungsplatz finden, obwohl sie keinen Schulabschluss haben, erwerben automatisch den Hauptschulabschluss, wenn sie die Berufsschule erfolgreich beendet haben. Der Betrieb muss bei den zuständigen Kammern als Ausbildungsbetrieb anerkannt sein.
Für die Fachhochschulreife muss ein schulischer und ein berufsbezogener Teil absolviert werden. Die Berufsausbildung kann als berufsbezogener Teil anerkannt werden. Der erforderliche schulische Teil kann mit der Klasse 12 z. B. an einer FOS erfüllt werden.
„Dual“ bedeutet eine geteilte Ausbildung an 2 Ausbildungs·orten:
- In der Berufs·schule lernt man das theoretische Fach·wissen.
- Im Betrieb erwirbt man die praktischen Kenntnisse.
Während der betrieblichen Ausbildung erhält man einen Ausbildungs·lohn.
Gesetzlich gibt es keine Voraussetzungen für eine duale Berufs·ausbildung.
In der Praxis legen viele Betriebe aber bestimmte Mindest·anforderungen fest.
Diese sind zum Beispiel:
- ein bestimmter Schul·abschluss
- gute Noten in einzelnen Schul·fächern
an die Berufs·beratung der Agentur für Arbeit Göttingen,
Handwerkskammer Hildesheim Südniedersachsen,
Industrie- und Handelskammer Hannover
je nach Ausbildungs·beruf 2 bis 3,5 Jahre
abgeschlossene Berufs·ausbildung
Die Höhe des Ausbildungs·lohns richtet sich nach:
- dem Ausbildungs·beruf
- dem Ausbildungs·betrieb
Außerdem kann man Berufs·ausbildungs·beihilfe (BAB) und Ausbildungs·begleitende Hilfen (AbH) bekommen.
Die Voraussetzungen für eine duale Ausbildung sind unterschiedlich: je nach Ausbildungs·beruf und Ausbildungs·betrieb.
Wer keinen Schul·abschluss hat und eine Ausbildung erfolgreich beendet, erwirbt dadurch auch den Hauptschul·abschluss.
Dafür muss man die Berufsschule erfolgreich beenden.
Außerdem muss der Betrieb als Ausbildungs·betrieb anerkannt sein.
Für die Fachhochschul·reife muss man einen schulischen und einen berufs·bezogenen Teil absolvieren.
Die Berufs·ausbildung kann als berufs·bezogener Teil anerkannt werden.
Der schulische Teil kann mit der Klasse 12 erfüllt werden, zum Beispiel an einer Fach·oberschule.
HWK-Hildesheim
IHK-Hannover
Arbeitsagentur Göttingen
Berufswahl Regional
Bundeswehr ist die Bezeichnung für die Streitkräfte der Bundesrepubik Deutschland. Sie gliedert sich in die Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine, sowie den Sanitätsdienst und die sogenannte Streitkräftebasis. Zu den vielfältigen Aufgaben gehören Einsätze zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung und der internationale Katastrophenschutz. Außerdem wurde der Kampf gegen den internationalen Terrorismus den Zielen hinzugefügt. Es gibt die Möglichkeit, eine militärische oder eine zivile Laufbahn bei der Bundeswehr einzuschlagen: Berufsausbildung, Schulbildung oder Studium.
Z.B. bietet der Freiwillige Wehrdienst die Möglichkeit, den Arbeitgeber Bundeswehr kennenzulernen, sich beruflich zu orientieren und persönlich weiterzuentwickeln.
Als „Freiwillig Wehrdienstleistender“ – kurz „FWDL“ - erhält man eine fundierte militärische Ausbildung. Nach der dreimonatigen Grundausbildung folgt meist die einsatzvorbereitende Ausbildung.
Junge Menschen können bis zu 23 Monaten freiwilligen Dienst in den Streitkräften leisten, wenn sie das 17. Lebensjahr vollendet, das Einverständnis der Eltern und die Vollzeitschulpflicht an einer allgemeinbildenden Schule (9 Jahre) erfüllt haben sowie die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
Sie sollten zudem teamfähig, durchsetzungsstark und körperlich fit sein.
Karriereberatungsbüros der Bundeswehr
Je nach Laufbahn unterschiedlich
z. B. FWD - 7 bis 23 Monate
Ziel z. B. des Freiwilligen Wehrdienstes ist es, den Austausch zwischen Gesellschaft und Streitkräften zu stärken.
Freiwillig Wehrdienstleistende können sich sozial, kulturell oder für die Umwelt bewähren sowie die Bundeswehr mit allem, was dazu gehört, unterstützen.
Wehrsold und ein nach Tagessätzen bemessener Wehrdienstzuschlag; Verpflegung, Unterkunft, Uniform und ärztliche Versorgung werden übernommen.
Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Freiwilligendienst leisten, können Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.
Die ersten sechs Monate sind Probezeit. Hier kann man sich die Bundeswehr erst einmal anschauen und die notwendigen Grundlagen für den Soldatenberuf aneignen. In dieser Zeit können beide Seiten – also der FWDLer oder auch die Bundeswehr – kündigen. Danach wird das Dienstverhältnis auf die gewünschte Verpflichtungszeit festgesetzt und ist bindend. Wer gute Leistungen zeigt, kann auch als Soldatin oder Soldat auf Zeit übernommen werden, mit vielfältigen Entwicklungschancen in den Streitkräften.
Schulpflichtige, die einen Freiwilligendienst oder einen freiwilligen Wehrdienst ableisten, müssen beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag auf Ruhen der Schulpflicht für die berufsbildende Schule stellen.
Bundeswehr ist die Bezeichnung für das Militär der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bundeswehr besteht aus unterschiedlichen Bereichen:
- Heer
- Luft·waffe
- Marine
- Sanitäts·dienst
- und die Streitkräfte·basis.
Die Bundeswehr übernimmt viele Aufgaben.
Beispiele für diese Aufgaben sind:
- internationale Einsätze zur Konflikt·vermeidung und Krisen·bewältigung
- Kampf gegen den internationalen Terrorismus
- Katastrophen·schutz
Wenn man bei der Bundeswehr arbeitet, gibt es zwei Lauf·bahnen: die militärische und die zivile Lauf·bahn.
Für beide Lauf·bahnen gibt es Berufs·ausbildungen, schulische Bildung oder ein Studium.
Wenn man die Bundeswehr kennen·lernen möchte, gibt es den Freiwilligen Wehrdienst.
Die Abkürzung für Freiwilliger Wehrdienst heißt: FWD.
Der FWD kann bei der Berufs·wahl helfen.
Außerdem kann man sich und seine Fähigkeiten weiter·entwickeln.
Während des FWD erhält man eine militärische Ausbildung.
Die Grund·ausbildung dauert 3 Monate.
Darauf folgt die einsatz·vorbereitende Ausbildung.
Junge Menschen können bis zu 23 Monaten FWD leisten.
Die Voraussetzungen dafür sind:
- Man muss die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
- Man muss mindestens 18 Jahre alt sein.
- Wenn man unter 18 Jahren alt ist, braucht man das Einverständnis der Eltern .
Außerdem muss man mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen sein.
Außerdem sollte man team·fähig, durchsetzungs·stark und körperlich fit sein.
an die Karriere·beratungs·büros der Bundeswehr
unterschiedlich, je nach Lauf·bahn;
Der FWD dauert 7 bis 23 Monate.
stärkerer Austausch zwischen Gesellschaft und Militär;
Während des FWD unterstützt man die Bundeswehr.
Während des FDW bekommt man Wehr·sold und einen Wehrdienst·zuschlag;
Außerdem übernimmt die Bundeswehr:
- Verpflegung
- Unterkunft
- Uniform
- ärztliche Versorgung
Außerdem kann man Kinder·geld bekommen.
Wenn man unter 26 Jahren alt ist, haben die Eltern Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Die ersten 6 Monate sind Probe·zeit.
In der Probe·zeit kann man sich die Bundeswehr anschauen.
Außerdem lernt man die Grund·lagen für den Soldaten·beruf.
In der Probe·zeit können beide Seiten kündigen: man selbst oder die Bundeswehr.
Nach der Probe·zeit wird das Dienst·verhältnis fest·gesetzt. Das heißt: Man entscheidet sich, wie lange der FWD dauert.
Diese Entscheidung ist verpflichtend.
Man muss solange der FWD dauert, bei der Bundeswehr bleiben.
Wer gute Leistungen zeigt, kann nach dem FWD übernommen werden.
Dann ist man Soldatin oder Soldat auf Zeit.
Auch Schul·pflichtige können FWD leisten.
Dafür können sie beim Regionales Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Antrag auf Ruhen der Schul·pflicht für die berufs·bildende Schule.
Bundeswehr entdecken
Freiwilliger Wehrdienst
Bundeswehr
Bildungsangebot der Bundeswehr
Du kannst einen Hauptschulabschluss nach dem 9. Schuljahrgang erwerben.
Schriftliche Prüfung: Mathe und Deutsch
Mündliche Prüfung: Du kannst dir ein Wahlpflichtfach aussuchen.
Noten: mindestens eine 4 (ausreichend)
Nach dem 10. Schuljahrgang kannst du den Sekundarabschluss I – Hauptschule erwerben.
Schriftliche Prüfung: Mathe, Deutsch, eine Fremdsprache
Mündliche Prüfung: die Fremdsprache von der schriftlichen Prüfung, ein weiteres Wahlpflichtfach
Noten: mindestens eine 4 (ausreichend), in einem Fach ist eine 5 (mangelhaft) erlaubt
Du hast keine Lust mehr zur Schule zu gehen, musst aber noch deine Schulpflicht erfüllen? Dann ist es wichtig, dich über deine weiteren Möglichkeiten beraten zu lassen.
Pro-Aktiv-Centren sind Beratungseinrichtungen, die jungen Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf passende Einzelfallhilfen anbieten. Es wird eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen, die deine Lebenssituation verbessern soll und die zur sozialen und beruflichen Eingliederung beiträgt.
Du kannst dich aber auch in einer Jugendwerkstatt beraten lassen. Hier werden junge Menschen mit beruflichen Eingliederungshemmnissen und besonderem sozialpädagogischen Förderbedarf persönlich stabilisiert, sozial integriert und durch betriebsnahe Qualifizierung auf eine Ausbildung oder Beschäftigung vorbereitet. Diese Maßnahmen dauern 1 Jahr und können der Schulpflichterfüllung dienen.
Weitere Beratungsmöglichkeiten gibt es bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr mit besonderem Förderbedarf.
Die jeweilige Beratungsstelle.
Individuell unterschiedlich.
Erfüllung der Schulpflicht.
Unterstützung bei der beruflichen und sozialen Eingliederung, Verbesserung der persönlichen Lebenssituation.
Die Schulpflicht in Niedersachsen dauert grundsätzlich 12 Jahre. Sie endet nicht mit dem Erreichen der Volljährigkeit. Alle Schulpflichtigen besuchen zunächst 9 bzw. 10 Jahre eine Schule des Primarbereiches und des Sekundarbereiches I. Im Anschluss an den Schulbesuch im Sekundarbereich I ist die Schulpflicht durch den weiteren Besuch einer allgemeinbildenden oder einer berufsbildenden Schule zu erfüllen.
Die Schulpflicht kann aber auch durch den Besuch einer Jugendwerkstatt oder einer anderen Einrichtung erfüllt werden, die auf eine Berufsausbildung oder eine berufliche Tätigkeit vorbereitet.
Du hast keine Lust mehr zur Schule zu gehen?
Du musst aber noch deine Schul·pflicht erfüllen?
Dann ist es wichtig, dich zu deinen weiteren Möglichkeiten beraten zu lassen.
Pro-Aktiv-Centren sind Beratungs·einrichtungen.
Sie bieten dir für deine Situation passende Unterstützung.
In der Beratung schließt du eine Eingliederungs·vereinbarung ab.
Eine Eingliederungs·vereinbarung soll deine Lebens·situation verbessern.
Sie soll bei deiner sozialen und beruflichen Eingliederung helfen.
Du kannst dich auch in einer Jugend·werkstatt beraten lassen.
Die Jugend·werkstatt hilft jungen Menschen dabei:
- ihr Leben zu verbessern.
- sich in Gruppen einzufügen.
- sich auf eine Ausbildung oder Beschäftigung vorzubereiten.
Die Maßnahmen dauern 1 Jahr.
So kannst du auch außerhalb der Schule deine Schul·pflicht erfüllen.
Die Jugend·werkstatt bietet zum Beispiel betriebs·nahe Fortbildung.
Weitere Beratungs·möglichkeiten gibt es bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr mit besonderem Förder·bedarf
an die jeweilige Beratungs·stelle
unterschiedlich
Erfüllung der Schul·pflicht,
Unterstützung bei der beruflichen und sozialen Eingliederung,
Verbesserung der persönlichen Lebens·situation
Die Schul·pflicht in Niedersachsen dauert 12 Jahre.
Sie endet nicht mit dem Erreichen der Volljährigkeit.
Die Schul·pflicht gliedert sich meist in verschiedene Teile:
- 9 oder 10 Jahre: Unterricht im Primar·bereich und Sekundar·bereich I
- 2 oder 3 Jahre: allgemein·bildender oder berufs·bildender Unterricht
Die Schul·pflicht kann aber auch anders erfüllt werden:
- durch den Besuch einer Jugend·werkstatt oder
- durch den Besuch einer anderen Einrichtung, die auf eine Berufs·ausbildung oder eine berufliche Tätigkeit vorbereitet.
Landkreis Northeim: Pro-Aktiv-Centren
Landkreis Göttingen: Pro-Aktiv-Center
Kinder & Jugendbüro Landkreis Göttingen
Beschäftigungsförderung Göttingen: Schule / Schulpflicht
Beschäftigungsförderung Göttingen: Übergang Schule - Beruf
Bei der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen gibt es für die Teilnehmer eine intensive Begleitung und Betreuung. Sie bietet dir:
• Nachhilfe in Theorie und Praxis
• Vorbereitung auf Klassenarbeiten
• Prüfungsvorbereitung
• Nachhilfe in Deutsch
• Unterstützung bei Alltagsproblemen
• Vermittelnde Gespräche mit Ausbildern, Lehrkräften und Eltern
Benachteiligte ausbildungswillige Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erstausbildung. Du musst bei der Agentur für Arbeit Göttingen ausbildungssuchend gemeldet sein.
Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters prüfen deinen Bedarf und ob du die Fördervoraussetzungen erfüllst.
je nach Ausbildungsberuf, maximal 2 - 3,5 Jahre
Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf
Ausbildungsvergütung, Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit), Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Die Ausbildung findet in ausgewählten Berufsfeldern statt. Während der Ausbildung erfolgt eine zusätzliche sozialpädagogische Begleitung. Weitere Informationen gibt es bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit in Göttingen und/oder der zuständigen Integrationsfachkraft des Jobcenters für Jugendliche in Göttingen oder Northeim.
BaE ist die Abkürzung für: Berufs·ausbildung in außer·betrieblichen Einrichtungen.
In der BaE bekommt man eine intensive Begleitung und Betreuung.
Die BaE bietet:
- Nachhilfe in Theorie und Praxis
- Vorbereitung auf Klassen·arbeiten
- Prüfungs·vorbereitung
- Nachhilfe in Deutsch
- Unterstützung bei Alltags·problemen
- Unterstützung für Gespräche mit Ausbildern, Lehrern und Eltern
Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erst·ausbildung, die
- eine Ausbildung machen möchten,
- benachteiligt sind
- bei der Agentur für Arbeit Göttingen ausbildungs·suchend gemeldet sind
an die Berufs·beratung der Agentur für Arbeit oder das Jobcenter;
Dort wird geprüft, ob eine BaE passt.
unterschiedlich, je nach Ausbildungs·beruf, maximal 2 bis 3,5 Jahre
Erwerb eines Berufs·abschlusses in einem Ausbildungs·beruf
Man bekommt ein Ausbildungs·gehalt.
Man kann Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Außerdem kann man manchmal Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bekommen.
Die Ausbildung findet in ausgewählten Berufen statt.
Während der Ausbildung bekommt man eine zusätzliche sozial·pädagogische Begleitung.
Weitere Informationen gibt es an diesen Stellen:
- Berufs·beratung der Agentur für Arbeit in Göttingen
- Integrations·fachkraft des Jobcenters für Jugendliche in Göttingen oder Northeim
Arbeitsagentur Göttingen
Jobcenter Landkreis Göttingen
Jobcenter Landkreis Northeim
Jobcenter Stadt Göttingen
Die Berufseinstiegsschule (BES) umfasst die Klasse 1 (ehemals BVJ) und Klasse 2 (ehemals BEK). Die Klasse 1 ist eine berufliche Volzeitklasse und dauert 1 Jahr. Eine Eingangsberatung ist erforderlich. Die Schüler*innen erhalten eine besondere, individuelle Förderung, die ihre Kompetenzen und Bedarfe im Fokus hat.
Die Klasse 2 kann in Vollzeit oder in Teilzeit absolviert werden und dauert 1 Jahr. Voraussetzung für die Teilnahme an Klasse 2 ist die erfolgreiche Teilnahme an Klasse 1. Außerdem können Schüler*innen einer Abschlussklasse der Sekundarstufe 1 in Klasse 2 in Vollzeit aufgenommen werden, die keinen Hauptschulabschluss haben oder diesen verbessern möchten.
Die BES ist ein Bildungsangebot im Rahmen der Berufsvorbereitung.
Berufsschulpflichtige Jugendliche, die die allgemeinbildende Schule (ohne Abschluss) verlassen und keine Ausbildung beginnen.
Die BES ist für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpägagogischer Unterstützung oder für Menschen mit erhöhten Sprachbedarf geeignet.
Berufsbildende Schulen, Eigeninitiative der/des Jugendlichen, Agentur für Arbeit Göttingen
2 Jahre
Steigerung der Ausbildungsreife. Erreichen bzw. die Verbesserung des Hauptschulabschlusses.
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), unter bestimmten Voraussetzungen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Ab dem Schuljahr 2020/21 gibt es das BVJ und BEK nicht mehr. Beide Angebote wurden zur Berufseinstiegsschule BES zusammengeführt. Neu eingereiste Schüler*innen, die noch nicht 19 Jahre alt sind, können die Klasse Sprache und Integration Vollzeit besuchen.
Alle Schüler*innen mit erhöhtem Sprachförderbedarf oder mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, welche an einer Einstiegsqualifzierung in einem Betrieb teilnehmen, können die Klasse Sprache/Integration Teilzeit besuchen.
Die Abkürzung BES steht für: Berufseinstiegsschule.
Die BES hat 2 Klassen. Klasse 1 ist eine berufliche Vollzeit·klasse. Sie dauert 1 Jahr.
Du kannst eine besondere Förderung bekommen.
Klasse 2 gibt es in Voll·zeit oder in Teil·zeit.
Sie dauert 1 Jahr.
Die BES ist ein Bildungs·angebot im Bereich Berufs·ausbildungs·vorbereitung.
Eine BES kommt für dich in Frage, wenn du
- aus einer Abschluss·klasse kommst und keinen Hauptschul·abschluss hast.
- aus einer Abschluss·klasse kommst und nur einen schwachen Hauptschul·abschluss hast.
- dich in keinem (Aus-)Bildungs·gang oder in keiner Bildungs·maßnahme befindest.
an Berufs·bildende Schulen, an die Agentur für Arbeit Göttingen
2 Jahre
Verbesserung der Chance auf einen Ausbildungs·platz.
Erwerb des Hauptschul·abschlusses
Man kann Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Frauen und Männer jeden Alters, sich außerhalb von Schule und Beruf für das Allgemeinwohl zu engagieren. Einsatzbereiche gibt es im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich sowie im Bereich des Sports, der Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes.
Der Bundesfreiwilligendienst richtet sich an alle, die ihre Pflichtschulzeit an einer allgemeinbildenden Schule (9 Jahre) absolviert haben. Alter, Geschlecht, Nationalität oder die Art des Schulabschlusses spielen keine Rolle.
Bewerbung bei sozialen Verbänden, Altenheimen und sonstigen Trägern.
6 - 24 Monate, i.d.R. 1 Jahr
Sammeln von berufspraktischen Erfahrungen in Organisationen und Einrichtungen des Gemeinwesens, des Sports, der Kultur, der Ökologie oder der Integration.
Die Einsatzstelle kann ein Taschengeld bis max. 438,-€ (Stand:2023) zahlen. Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Freiwilligendienst leisten, können Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.
Einsatzstellen können zusätzlich zum Taschengeld auch Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung stellen.
Weitere Informationen unter:
www.bundesfreiwilligendienst.de
Schulpflichtige, die einen Freiwilligendienst oder einen freiwilligen Wehrdienst ableisten, können bei der Landesschulbehörde einen Antrag auf Ruhen der Schulpflicht für die berufsbildende Schule stellen.
Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Frauen und Männer jeden Alters.
Man kann sich für das Allgemein·wohl engagieren.
Einsatz·bereiche gibt es im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich.
Außerdem gibt es den Bundesfreiwilligendienst in den Bereichen Sport, Integration und Zivil- und Katastrophen·schutz.
für alle Interessierten, die mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen sind.
an soziale Verbände, Alten·heime und sonstige Organisationen
6 bis 24 Monate, meistens 1 Jahr
Sammeln von praktischen Erfahrungen für das Berufs·leben,
zum Beispiel in den Bereichen Sport, Kultur, Ökologie oder Integration
Die Einsatz·stelle kann ein Taschen·geld bis zu 438,00 Euro zahlen.
Man kann Kinder·geld bekommen, wenn man unter 26 Jahre alt ist.
Dann haben die Eltern Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Einsatz·stellen können auch Unterkunft, Verpflegung und Arbeits·kleidung bereit·stellen.
Weitere Informationen findet man unter: www.bundesfreiwilligendienst.de
Auch Schul·pflichtige können einen Bundesfreiwilligendienst machen.
Dafür können sie bei der Landes·schul·behörde einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Antrag auf Ruhen der Schul·pflicht für die berufs·bildende Schule.
Bundeswehr ist die Bezeichnung für die Streitkräfte der Bundesrepubik Deutschland. Sie gliedert sich in die Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine, sowie den Sanitätsdienst und die sogenannte Streitkräftebasis. Zu den vielfältigen Aufgaben gehören Einsätze zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung und der internationale Katastrophenschutz. Außerdem wurde der Kampf gegen den internationalen Terrorismus den Zielen hinzugefügt. Es gibt die Möglichkeit, eine militärische oder eine zivile Laufbahn bei der Bundeswehr einzuschlagen: Berufsausbildung, Schulbildung oder Studium.
Z.B. bietet der Freiwillige Wehrdienst die Möglichkeit, den Arbeitgeber Bundeswehr kennenzulernen, sich beruflich zu orientieren und persönlich weiterzuentwickeln.
Als „Freiwillig Wehrdienstleistender“ – kurz „FWDL“ - erhält man eine fundierte militärische Ausbildung. Nach der dreimonatigen Grundausbildung folgt meist die einsatzvorbereitende Ausbildung.
Junge Menschen können bis zu 23 Monaten freiwilligen Dienst in den Streitkräften leisten, wenn sie das 17. Lebensjahr vollendet, das Einverständnis der Eltern und die Vollzeitschulpflicht an einer allgemeinbildenden Schule (9 Jahre) erfüllt haben sowie die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
Sie sollten zudem teamfähig, durchsetzungsstark und körperlich fit sein.
Karriereberatungsbüros der Bundeswehr
Je nach Laufbahn unterschiedlich
z. B. FWD - 7 bis 23 Monate
Ziel z. B. des Freiwilligen Wehrdienstes ist es, den Austausch zwischen Gesellschaft und Streitkräften zu stärken.
Freiwillig Wehrdienstleistende können sich sozial, kulturell oder für die Umwelt bewähren sowie die Bundeswehr mit allem, was dazu gehört, unterstützen.
Wehrsold und ein nach Tagessätzen bemessener Wehrdienstzuschlag; Verpflegung, Unterkunft, Uniform und ärztliche Versorgung werden übernommen.
Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Freiwilligendienst leisten, können Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.
Die ersten sechs Monate sind Probezeit. Hier kann man sich die Bundeswehr erst einmal anschauen und die notwendigen Grundlagen für den Soldatenberuf aneignen. In dieser Zeit können beide Seiten – also der FWDLer oder auch die Bundeswehr – kündigen. Danach wird das Dienstverhältnis auf die gewünschte Verpflichtungszeit festgesetzt und ist bindend. Wer gute Leistungen zeigt, kann auch als Soldatin oder Soldat auf Zeit übernommen werden, mit vielfältigen Entwicklungschancen in den Streitkräften.
Schulpflichtige, die einen Freiwilligendienst oder einen freiwilligen Wehrdienst ableisten, müssen beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag auf Ruhen der Schulpflicht für die berufsbildende Schule stellen.
Bundeswehr ist die Bezeichnung für das Militär der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bundeswehr besteht aus unterschiedlichen Bereichen:
- Heer
- Luft·waffe
- Marine
- Sanitäts·dienst
- und die Streitkräfte·basis.
Die Bundeswehr übernimmt viele Aufgaben.
Beispiele für diese Aufgaben sind:
- internationale Einsätze zur Konflikt·vermeidung und Krisen·bewältigung
- Kampf gegen den internationalen Terrorismus
- Katastrophen·schutz
Wenn man bei der Bundeswehr arbeitet, gibt es zwei Lauf·bahnen: die militärische und die zivile Lauf·bahn.
Für beide Lauf·bahnen gibt es Berufs·ausbildungen, schulische Bildung oder ein Studium.
Wenn man die Bundeswehr kennen·lernen möchte, gibt es den Freiwilligen Wehrdienst.
Die Abkürzung für Freiwilliger Wehrdienst heißt: FWD.
Der FWD kann bei der Berufs·wahl helfen.
Außerdem kann man sich und seine Fähigkeiten weiter·entwickeln.
Während des FWD erhält man eine militärische Ausbildung.
Die Grund·ausbildung dauert 3 Monate.
Darauf folgt die einsatz·vorbereitende Ausbildung.
Junge Menschen können bis zu 23 Monaten FWD leisten.
Die Voraussetzungen dafür sind:
- Man muss die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
- Man muss mindestens 18 Jahre alt sein.
- Wenn man unter 18 Jahren alt ist, braucht man das Einverständnis der Eltern .
Außerdem muss man mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen sein.
Außerdem sollte man team·fähig, durchsetzungs·stark und körperlich fit sein.
an die Karriere·beratungs·büros der Bundeswehr
unterschiedlich, je nach Lauf·bahn;
Der FWD dauert 7 bis 23 Monate.
stärkerer Austausch zwischen Gesellschaft und Militär;
Während des FWD unterstützt man die Bundeswehr.
Während des FDW bekommt man Wehr·sold und einen Wehrdienst·zuschlag;
Außerdem übernimmt die Bundeswehr:
- Verpflegung
- Unterkunft
- Uniform
- ärztliche Versorgung
Außerdem kann man Kinder·geld bekommen.
Wenn man unter 26 Jahren alt ist, haben die Eltern Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Die ersten 6 Monate sind Probe·zeit.
In der Probe·zeit kann man sich die Bundeswehr anschauen.
Außerdem lernt man die Grund·lagen für den Soldaten·beruf.
In der Probe·zeit können beide Seiten kündigen: man selbst oder die Bundeswehr.
Nach der Probe·zeit wird das Dienst·verhältnis fest·gesetzt. Das heißt: Man entscheidet sich, wie lange der FWD dauert.
Diese Entscheidung ist verpflichtend.
Man muss solange der FWD dauert, bei der Bundeswehr bleiben.
Wer gute Leistungen zeigt, kann nach dem FWD übernommen werden.
Dann ist man Soldatin oder Soldat auf Zeit.
Auch Schul·pflichtige können FWD leisten.
Dafür können sie beim Regionales Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Antrag auf Ruhen der Schul·pflicht für die berufs·bildende Schule.
Bundeswehr entdecken
Freiwilliger Wehrdienst
Bundeswehr
Bildungsangebot der Bundeswehr
Mit dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) wird jungen Menschen im Alter zwischen 15-26 Jahren ein Angebot unterbreitet, für die Umwelt praktisch tätig zu sein und gleichzeitig ökologische und umweltpolitische Zusammenhänge in ihrem gesellschaftlichen Kontext besser zu verstehen.
Jugendliche und junge Erwachsene von 15 - 26 Jahren, die ihre Pflichtschulzeit an einer allgemeinbildenden Schule (9 Jahre) absolviert haben. Einige Organisationen nehmen Interessierte jedoch erst ab 18 Jahren auf. Die Teilnahmeplätze sind meist stark nachgefragt und werden frühzeitig vergeben.
Bewerbungen bei den Träger:innen sollten frühzeitig, mindestens 1 Jahr vorher, erfolgen.
6 - 24 Monate
Das Ziel ist das Sammeln von berufspraktischen Erfahrungen in Organisationen und Einrichtungen in Naturschutzprojekten.
Im Durchschnitt zahlen Einsatzstellen 150,- € Taschengeld. Maximal sind 330,- € möglich. Zahlreiche Einsatzstellen übernehmen Kosten für Verpflegung und Unterkunft. Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Freiwilligendienst leisten, können Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.
Das FÖJ kann als Wartensemster für ein Studium angerechnet werden.
Für einige Ausbildungsberufe werden FSJ und FÖJ als Praktikum anerkannt.
Es kann auch im Ausland geleistet werden.
Schulpflichtige, die einen Freiwilligendienst ableisten, können beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag auf Ruhen der Schulpflicht für die berufsbildende Schule stellen.
Das FÖJ ist ein Freiwilligen·dienst in ökologischen Bereichen.
Im FÖJ kann man zum Beispiel im Umwelt·schutz arbeiten.
Man kann besser verstehen, wie Umwelt und Gesellschaft zusammen·hängen.
Die Abkürzung FÖJ steht für: Freiwilliges Ökologisches Jahr.
Ein FÖJ ist für Jugendliche und junge Erwachsene von 15 bis 26 Jahren.
Man muss mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen sein.
Einige Organisationen nehmen Interessierte erst ab 18 Jahren auf.
Die FÖJ-Plätze sind oft stark nach·gefragt.
Sie werden früh·zeitig vergeben.
an die Organisationen;
Dort kann man sich direkt bewerben.
Man sollte sich früh·zeitig bewerben. Das heißt: mindestens 1 Jahr vorher.
6 bis 24 Monate
Sammeln von praktischen Erfahrungen für das Berufs·leben im Natur·schutz
Die Organisation zahlt Taschen·geld, höchstens sind es 330 Euro im Monat. Organisationen bezahlen oft das Essen und die Wohnung.
Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Das FÖJ kann als Warte·semester für ein Studium zählen.
Für einige Ausbildungs·berufe braucht man ein Praktikum.
Ein FÖJ kann als Praktikum zählen.
Ein FÖJ kann man auch im Ausland machen.
Auch Schul·pflichtige können ein FÖJ machen.
Dafür können sie beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Antrag auf Ruhen der Schul·pflicht für die berufs·bildende Schule.
Das FSJ ist ein Freiwilligendienst in sozialen Bereichen und wurde vor einigen Jahren um die Bereiche Sport, Denkmalpflege, Politik und Kultur erweitert. Jugendliche und junge Erwachsene, die die Vollzeitschulpflicht bereits erfüllt haben und noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben können ein FSJ absolvieren.
Jugendliche und junge Erwachsene von 15 - 26 Jahren, die ihre Pflichtschulzeit an einer allgemeinbildenden Schule (9 Jahre) absolviert haben. Einige Organisationen nehmen Interessierte jedoch erst ab 18 Jahren auf. Die Teilnahmeplätze sind meist stark nachgefragt und werden frühzeitig vergeben.
Bewerbungen bei den Träger:innen sollten frühzeitig, mindestens 1 Jahr vorher, erfolgen.
6 - 24 Monate
Das Ziel ist das Sammeln von berufspraktischen Erfahrungen in Organisationen und Einrichtungen des Sozialwesens, des Sports, der Kultur und Denkmalpflege.
Im Durchschnitt zahlen Einsatzstellen 150,- € Taschengeld. Maximal sind 330,- € möglich. Zahlreiche Einsatzstellen übernehmen Kosten für Verpflegung und Unterkunft. Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Freiwilligendienst leisten, können Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.
Das FSJ bietet für die Freiwilligen im Zeitraum zwischen Schule und Beruf eine Möglichkeit, die eigene Persönlichkeit zu stärken und soziale und interkulturelle Fähigkeiten zu entwickeln.
Für einige Ausbildungsberufe werden FSJ und FÖJ als Praktikum anerkannt.
Schulpflichtige, die einen Freiwilligendienst ableisten, müssen beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag auf Ruhen der Schulpflicht für die berufsbildende Schule stellen.
Das FSJ ist ein Freiwilligen·dienst in sozialen Bereichen.
Ein FSJ gibt es seit einigen Jahren auch in den Bereichen: Sport, Denkmal·pflege, Politik und Kultur.
Die Abkürzung FSJ steht für: Freiwilliges Soziales Jahr.
Ein FSJ ist für Jugendliche und junge Erwachsene von 15 bis 26 Jahren.
Man muss mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen sein.
Einige Organisationen nehmen Interessierte erst ab 18 Jahren auf.
Die FSJ-Plätze sind oft stark nach·gefragt.
Sie werden oft früh·zeitig vergeben.
an die Organisationen;
Dort kann man sich direkt bewerben.
Man sollte sich früh·zeitig bewerben. Das heißt: mindestens 1 Jahr vorher.
6 bis 24 Monate
Sammeln von praktischen Erfahrungen für das Berufs·leben in Organisationen und sozialen Einrichtungen
Die Organisation zahlt Taschen·geld, höchstens sind es 330 Euro im Monat. Organisationen bezahlen oft das Essen und die Wohnung.
Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Das FSJ macht man oft in der Zeit zwischen Schule und Beruf.
Das FSJ bietet die Möglichkeit, Neues zu lernen.
Außerdem kann man Fähigkeiten weiter·entwickeln.
Zum Beispiel im Kontakt mit Menschen.
Für einige Ausbildungs·berufe braucht man ein Praktikum.
Ein FSJ kann als Praktikum zählen.
Auch Schul·pflichtige können ein FSJ machen.
Dafür können sie beim Regionalen Landes·amt für Schule und Bildung einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Antrag auf Ruhen der Schul·pflicht für die berufs·bildende Schule.
Schule mit Vollzeitunterricht von mindestens einjähriger Dauer, für deren Besuch keine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit vorausgesetzt wird. Sie hat die Aufgabe, allgemeine und fachliche Inhalte zu vermitteln und den Schüler zu befähigen,
• einen höheren Schulabschluss zu erwerben
• den Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu erlangen
• einen Teil der Berufsausbildung in einem oder mehreren anerkannten Ausbildungsberufen zu ersetzen
• zu einem Berufsausbildungsabschluss zu führen, der nur in Schulen erworben werden kann.
Die einjährige Berufsfachschule ist ein Ausbildungsangebot für erfolgreiche Absolvent*innen allgemeinbildender Schulen mit einem Sekundarabschluss I. Sie kann als erstes Lehrjahr angerechnet werden.
Die zweijährige Berufsfachschule vermittelt - nach der berufsbezogenen Grundbildung in der einjährigen Berufsfachschule - in Klasse 2 einen höheren schulischen Abschluss, den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss bzw. den Erweiterten Sekundarabschluss I.
Berufsqualifizierende Berufsfachschulen führen zu einem beruflichen Abschluss. Aufnahmevoraussetzung ist der Sekundarabschluss I - Realschulabschluss.
Anmeldungen und Antragsformulare sind bei den jeweiligen Berufsbildenden Schulen oder Online erhältlich. Anmeldefristen beachten!
1 oder 2 Jahre
Ausbildungsberufe, die ausschließlich über die berufsqualifzierende BFS erlernt werden können, können bis zu 3 Jahre dauern.
Ziele sind hier je nach Ausrichtung die berufsbezogene Grundbildung, der Erwerb eines höherwertigen Schulabschlusses oder eines Berufsabschlusses.
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), Schüler-BAföG
Die Berufsfachschulen bieten verschiedene Fachrichtungen an. Informationen gibt es bei der jeweiligen Berufsbildenden Schule bzw. privaten Schule.
Die Berufs·fachschule ist eine Schule mit Vollzeit·unterricht.
Sie dauert mindestens ein Jahr.
Man braucht keine Berufs·ausbildung, um die Berufs·fachschule zu besuchen.
Man braucht auch keine berufliche Tätigkeit.
Die Berufs·fachschule vermittelt allgemeine und fachliche Inhalte.
Außerdem befähigt sie die Schüler dazu:
- einen höheren Schul·abschluss zu erlangen.
- den Abschluss in einem Ausbildungs·beruf zu erlangen.
- einen Teil der Berufs·ausbildung in einem oder mehreren Ausbildungs·berufen zu ersetzen.
- einen Berufs·ausbildungs·abschluss zuerlangen, den man nur in Schulen erwerben kann.
Die ein·jährige Berufs·fachschule ist für Schüler mit einem Sekundar·abschluss I – Hauptschul·abschluss.
Die Berufs·fachschule kann als erstes Lehr·jahr angerechnet werden.
Es geht um eine berufs·bezogene Grund·bildung.
Die zwei·jährige Berufs·fachschule vermittelt in Klasse 2 einen höheren schulischen Abschluss.
Dieser Abschluss ist der Sekundar·abschluss I – Realschul·abschluss oder der Erweiterte Sekundarabschluss I.
Berufs·qualifizierende Berufs·fachschulen führen zu einem beruflichen Abschluss. Aufnahme·voraussetzung ist der Sekundar·abschluss I – Realschul·abschluss
an die jeweiligen berufs·bildenden Schulen;
Dort kann man sich anmelden.
Man kann sich auch online anmelden.
Anmelde·fristen beachten!
1 oder 2 Jahre;
Manche Ausbildungs·berufe kann man nur über die berufs·qualifizierende Berufs·fachschule erlernen.
Die Ausbildung dauert bis zu 3 Jahre.
unterschiedlich, je nach Ausrichtung:
- die berufs·bezogene Grund·bildung
- der Erwerb eines höheren Schul·abschlusses
- der Erwerb eines Berufs·abschlusses
Man kann Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Außerdem kann man Schüler-BAföG beantragen.
Die Berufs·fachschulen bieten verschiedene Fach·richtungen an.
Informationen gibt es bei der jeweiligen Berufs·bildenden Schule oder privaten Schule.
Nds. Kultusministerium-Berufsfachschule
Berufsfachschule Dr. Muschinsky
Bundeswehr ist die Bezeichnung für die Streitkräfte der Bundesrepubik Deutschland. Sie gliedert sich in die Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine, sowie den Sanitätsdienst und die sogenannte Streitkräftebasis. Zu den vielfältigen Aufgaben gehören Einsätze zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung und der internationale Katastrophenschutz. Außerdem wurde der Kampf gegen den internationalen Terrorismus den Zielen hinzugefügt. Es gibt die Möglichkeit, eine militärische oder eine zivile Laufbahn bei der Bundeswehr einzuschlagen: Berufsausbildung, Schulbildung oder Studium.
Z.B. bietet der Freiwillige Wehrdienst die Möglichkeit, den Arbeitgeber Bundeswehr kennenzulernen, sich beruflich zu orientieren und persönlich weiterzuentwickeln.
Als „Freiwillig Wehrdienstleistender“ – kurz „FWDL“ - erhält man eine fundierte militärische Ausbildung. Nach der dreimonatigen Grundausbildung folgt meist die einsatzvorbereitende Ausbildung.
Junge Menschen können bis zu 23 Monaten freiwilligen Dienst in den Streitkräften leisten, wenn sie das 17. Lebensjahr vollendet, das Einverständnis der Eltern und die Vollzeitschulpflicht an einer allgemeinbildenden Schule (9 Jahre) erfüllt haben sowie die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
Sie sollten zudem teamfähig, durchsetzungsstark und körperlich fit sein.
Karriereberatungsbüros der Bundeswehr
Je nach Laufbahn unterschiedlich
z. B. FWD - 7 bis 23 Monate
Ziel z. B. des Freiwilligen Wehrdienstes ist es, den Austausch zwischen Gesellschaft und Streitkräften zu stärken.
Freiwillig Wehrdienstleistende können sich sozial, kulturell oder für die Umwelt bewähren sowie die Bundeswehr mit allem, was dazu gehört, unterstützen.
Wehrsold und ein nach Tagessätzen bemessener Wehrdienstzuschlag; Verpflegung, Unterkunft, Uniform und ärztliche Versorgung werden übernommen.
Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Freiwilligendienst leisten, können Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.
Die ersten sechs Monate sind Probezeit. Hier kann man sich die Bundeswehr erst einmal anschauen und die notwendigen Grundlagen für den Soldatenberuf aneignen. In dieser Zeit können beide Seiten – also der FWDLer oder auch die Bundeswehr – kündigen. Danach wird das Dienstverhältnis auf die gewünschte Verpflichtungszeit festgesetzt und ist bindend. Wer gute Leistungen zeigt, kann auch als Soldatin oder Soldat auf Zeit übernommen werden, mit vielfältigen Entwicklungschancen in den Streitkräften.
Schulpflichtige, die einen Freiwilligendienst oder einen freiwilligen Wehrdienst ableisten, müssen beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag auf Ruhen der Schulpflicht für die berufsbildende Schule stellen.
Bundeswehr ist die Bezeichnung für das Militär der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bundeswehr besteht aus unterschiedlichen Bereichen:
- Heer
- Luft·waffe
- Marine
- Sanitäts·dienst
- und die Streitkräfte·basis.
Die Bundeswehr übernimmt viele Aufgaben.
Beispiele für diese Aufgaben sind:
- internationale Einsätze zur Konflikt·vermeidung und Krisen·bewältigung
- Kampf gegen den internationalen Terrorismus
- Katastrophen·schutz
Wenn man bei der Bundeswehr arbeitet, gibt es zwei Lauf·bahnen: die militärische und die zivile Lauf·bahn.
Für beide Lauf·bahnen gibt es Berufs·ausbildungen, schulische Bildung oder ein Studium.
Wenn man die Bundeswehr kennen·lernen möchte, gibt es den Freiwilligen Wehrdienst.
Die Abkürzung für Freiwilliger Wehrdienst heißt: FWD.
Der FWD kann bei der Berufs·wahl helfen.
Außerdem kann man sich und seine Fähigkeiten weiter·entwickeln.
Während des FWD erhält man eine militärische Ausbildung.
Die Grund·ausbildung dauert 3 Monate.
Darauf folgt die einsatz·vorbereitende Ausbildung.
Junge Menschen können bis zu 23 Monaten FWD leisten.
Die Voraussetzungen dafür sind:
- Man muss die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
- Man muss mindestens 18 Jahre alt sein.
- Wenn man unter 18 Jahren alt ist, braucht man das Einverständnis der Eltern .
Außerdem muss man mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen sein.
Außerdem sollte man team·fähig, durchsetzungs·stark und körperlich fit sein.
an die Karriere·beratungs·büros der Bundeswehr
unterschiedlich, je nach Lauf·bahn;
Der FWD dauert 7 bis 23 Monate.
stärkerer Austausch zwischen Gesellschaft und Militär;
Während des FWD unterstützt man die Bundeswehr.
Während des FDW bekommt man Wehr·sold und einen Wehrdienst·zuschlag;
Außerdem übernimmt die Bundeswehr:
- Verpflegung
- Unterkunft
- Uniform
- ärztliche Versorgung
Außerdem kann man Kinder·geld bekommen.
Wenn man unter 26 Jahren alt ist, haben die Eltern Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Die ersten 6 Monate sind Probe·zeit.
In der Probe·zeit kann man sich die Bundeswehr anschauen.
Außerdem lernt man die Grund·lagen für den Soldaten·beruf.
In der Probe·zeit können beide Seiten kündigen: man selbst oder die Bundeswehr.
Nach der Probe·zeit wird das Dienst·verhältnis fest·gesetzt. Das heißt: Man entscheidet sich, wie lange der FWD dauert.
Diese Entscheidung ist verpflichtend.
Man muss solange der FWD dauert, bei der Bundeswehr bleiben.
Wer gute Leistungen zeigt, kann nach dem FWD übernommen werden.
Dann ist man Soldatin oder Soldat auf Zeit.
Auch Schul·pflichtige können FWD leisten.
Dafür können sie beim Regionales Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Antrag auf Ruhen der Schul·pflicht für die berufs·bildende Schule.
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Freiwilliger Wehrdienst
Bundeswehr
Bildungsangebot der Bundeswehr
Die Gesamtschule vermittelt ihren Schülern*innen eine grundlegende, erweiterte oder breite und vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht ihnen, ihren Bildungsweg berufs- oder studienbezogen fortzusetzen. Bei der Gesamtschule müssen zwei unterschiedliche Typen unterschieden werden: Kooperative Gesamtschule (KGS) und Integrierte Gesamtschule (IGS). In der IGS werden Schüler*innen aller Schulformen in einem Klassenverband unterrichtet. In der KGS werden die verschiedenen Schulformen, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, organisatorisch zu einer Schule verbunden, jedoch getrennt unterrichtet.
Für Schüler*innen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Anmeldungen sind bei der jeweiligen Gesamtschule möglich. Teilweise müssen Fristen beachtet werden. Wenn die Anmeldezahlen die Aufnahmekapazität der Schule überschreiten, werden die Plätze durch das Losverfahren vergeben.
Klasse 5 - 13
An der Gesamtschule können die Schüler dieselben Abschlüsse erwerben wie an der Hauptschule, der Realschule, Oberschule oder dem Gymnasium. Für den Bildungsgang und die Abschlussbedingungen gelten die Vorschirften der entsprechenden Schulformen. Die Allgemeine Hochschulreife wird nach 13 Schuljahren vergeben.
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), Schüler-BAföG
Sowohl die Integrative als auch die Kooperative Gesamtschule können mit gymnasialer Oberstufe geführt werden. Nach 13 Schuljahren kann das Abitur (Allgemeine Hochschulreife) erworben werden.
Die Gesamtschule vermittelt eine grundlegende, erweiterte oder vertiefte Allgemein·bildung.
Außerdem erlernt man berufs- oder studien·bezogene Fähigkeiten.
Es gibt 2 Formen der Gesamtschule: die Integrative Gesamtschule und die Kooperative Gesamtschule.
An beiden Schul·formen kann es eine gymnasiale Ober·stufe geben.
Dort kann man nach 13 Schul·jahren das Abitur erwerben.
Das Abitur ist die allgemeine Hochschul·reife.
Außerdem kann man die Fach·hochschul·reife erwerben.
Die Fach·hochschul·reife hat einen schulischen und einen berufs·bezogenen Teil.
Den schulischen Teil kann man nach 12 Schul·jahren erwerben.
Für den berufs·bezogenen Teil gibt es 2 Möglichkeiten:
- eine Berufs·ausbildung (mindestens 2 Jahre) oder
- ein Praktikum (mindestens 960 Stunden)
für Schüler unter 26 Jahren
an die jeweiligen Gesamtschulen;
Dort kann man sich anmelden.
Anmelde·fristen beachten!
3 Jahre
Die Gesamtschule bietet dieselben Schul·abschlüsse wie die Schul·formen:
- Hauptschule
- Realschule
- Gymnasium
Es gelten die Vorschriften der entsprechenden Schul·formen.
Der höchste Schul·abschluss ist das Abitur. Das Abitur kann man nach 13 Schul·jahren erwerben.
Man kann Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Man kann auch Schüler-BAföG beantragen.
Die Gesamtschule bietet dieselben Schul·abschlüsse wie die Schul·formen:
- Hauptschule
- Realschule
- Oberschule
- Gymnasium
Es gelten die Vorschriften der entsprechenden Schul·formen.
Das gilt für die schulische Ausbildung und für die Abschluss·bedingungen.
Die Hauptschule ist eine Allgemeinbildende Schule, die die Schuljahrgänge 5 bis 9 umfasst. Der Besuch einer 10. Klasse ist an der Hauptschule freiwillig. In dieser Schulform wird besonders das handlungsbezogene Lernen gefördert. Die Hauptschule vermittelt eine grundlegende Allgemeinbildung und eine individuelle Berufsorientierung. Der Unterricht in der Hauptschule besteht aus Pflichtunterricht, Wahlpflichtunterricht und aus Angeboten im wahlfreien Unterricht. Englisch wird als 1. Fremdsprache unterrichtet. Vom 9. Schuljahrgang an gibt es in den Fächern Englisch und Mathematik Fachleistungskurse.
Für alle Schüler*innen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Anmeldungen sind bei der jeweiligen Hauptschule möglich. Teilweise müssen Fristen beachtet werden.
Klasse 5 bis 9 oder 10
Nach Klasse 9: Erwerb des Hauptschulabschlusses
Nach Klasse 10: Erwerb des Erweiterten Sekundarabschluss I sowie Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss oder des Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit), Schüler-BAföG
Für die Schüler*innen werden berufsorientierende und berufsbildende Maßnahmen an mindestens insgesamt 80 Tagen (Praxistage) durchgeführt. Die Schwerpunktsetzung erfolgt im 9. und 10. Schuljahrgang. Praxistage können in Berufsbildenden Schulen, in Betrieben, in anderen geeigneten Einrichtungen oder in der Schule durchgeführt werden.
Die Hauptschule ist eine Allgemein·bildende Schule.
Sie umfasst die Schul·klassen 5 bis 9.
Die 10. Klasse ist an der Hauptschule freiwillig.
Die Hauptschule vermittelt eine grund·legende Allgemein·bildung und eine Berufs·orientierung.
Der Unterricht in der Hauptschule besteht aus:
- Pflicht·unterricht
- Wahlpflicht·unterricht und
- wahl·freiem Unterricht
Englisch wird als 1. Fremdsprache unterrichtet.
Ab der 9. Klasse gibt es in den Fächern Englisch und Mathematik Fach·leistungs·kurse.
für alle Schüler unter 26 Jahren
an die jeweilige Hauptschule;
Dort kann man sich anmelden.
Teilweise muss man Anmelde·fristen beachten.
Klasse 5 bis 9 oder
Klasse 5 bis 10
Nach Klasse 9:
- Erwerb des Hauptschul·abschlusses
Nach Klasse 10:
- Erwerb des Hauptschul·abschlusses (Sekundar·abschluss I – Hauptschule)
- Erwerb des Realschul·abschlusses (Sekundar·abschluss I – Realschule)
- Erwerb des Erweiterten Realschul·abschlusses (Erweiterter Sekundar·abschluss I)
Man kann Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Man kann auch Schüler-BAföG beantragen.
In der Hauptschule gibt es mindestens 80 Praxis·tage.
An diesen Tagen gibt es berufs·orientierende und berufs·bildende Maßnahmen.
In der 9. und in der 10. Klasse wird ein Schwer·punkt gesetzt.
Hier können die Praxis·tage durchgeführt werden:
- in Berufsbildenden Schulen
- in Betrieben
- in der Schule
- in anderen Einrichtungen
Die Oberschule ist eine allgemeinbildende Schule und umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 10. Es gibt Oberschulen ohne gymnasiales Angebot und Oberschulen mit einem gymnasialen Angebot. An Oberschulen mit einem gymnasialen Angebot wird eine zweite Fremdsprache als Pflichtunterricht erteilt.
Die Oberschule bietet in der 9. und 10. Klasse einen berufspraktischen Schwerpunkt mit Aktionen zur Berufsorientierung und Berufsbildung, die Profile Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales an. Im gymnasialen Angebot gibt es eine Vorbereitung auf den Besuch der gymnasialen Oberstufe.
Für alle Schüler*innen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Anmeldungen sind bei der jeweiligen Oberschule möglich. Teilweise müssen Fristen beachtet werden
Klasse 5 - 9 oder 10
Am Ende des 9. Schuljahrgangs kann der Hauptschulabschluss erworben werden.
Am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:
• Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss
• Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
• Erweiterter Sekundarabschluss I
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit), Schüler-BAföG
Oberschulen können unterschiedliche Strukturen haben. Der Unterricht kann nach den Schulzweigen Hauptschule und Realschule gegliedert sein. Er kann aber auch jahrgangsbezogen sein. Hier findet der Unterricht in Mathematik, Deutsch und Englisch in Fachleistungskursen statt.
Der Unterricht an einer Oberschule besteht aus Pflichtunterricht, Wahlpflichtunterricht und Wahlunterricht. Der Wahlpflichtunterricht kann zum Beispiel eine zweite Fremdsprache sein.
Die Oberschule ist eine allgemein·bildende Schule.
Sie umfasst die Schul·jahr·gänge 5 bis 10.
Es gibt zwei Arten von Oberschulen: mit und ohne gymnasiales Angebot.
Im gymnasialen Angebot gehört eine 2. Fremd·sprache zum Pflicht·unterricht.
Die Oberschule bietet in der 9. und 10. Klasse einen berufs·praktischen Schwer·punkt.
Die Schwer·punkte können beinhalten:
- Aktionen zur Berufs·orientierung und Berufs·bildung
- Fremd·sprachen
- Wirtschaft
- Technik
- Gesundheit
- Soziales
Im gymnasialen Angebot gibt es eine Vorbereitung auf die gymnasiale Oberstufe.
für alle Schüler unter 26 Jahren
an die jeweilige Oberschule;
Dort kann man sich anmelden.
Teilweise muss man Anmelde·fristen beachten.
Klasse 5 bis 9
oder Klasse 5 bis 10
Am Ende von Klasse 9 kann man den Hauptschul·abschluss erwerben.
Am Ende von Klasse 10 kann man folgende Abschlüsse erwerben:
- Sekundar·abschluss I – Hauptschul·abschluss
- Sekundar·abschluss I – Realschul·abschluss
- Erweiterter Sekundar·abschluss I
Man kann Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Man kann auch Schüler-BAföG beantragen.
Der Unterricht an Oberschulen kann unterschiedliche Strukturen haben:
- nach den Schul·zweigen Haupt·schule und Real·schule gegliedert
- jahrgangs·bezogen
Jahrgangs·bezogen heißt hier: Der Unterricht in Mathematik, Deutsch und Englisch findet in Fach·leistungs·kursen statt.
Der Unterricht an einer Oberschule besteht aus:
- Pflicht·unterricht
- Wahlpflicht·unterricht
- Wahl·unterricht.
Der Wahlpflicht·unterricht kann zum Beispiel eine 2. Fremdsprache sein.
Die Realschule ist eine Allgemeinbildende Schule, die die Schuljahrgänge 5 bis 10 umfasst. Der Unterricht besteht aus Pflichtunterricht, Wahlpflichtunterricht und wahlfreiem Unterricht. Ab Klasse 6 wird eine zweite Fremdsprache, meistens Französisch, angeboten. Je nach Möglichkeiten der Schule kann in den Klassen 9 und 10 im Wahlpflichtbereich eines der Profile Wirtschaft, Technik oder Gesundheit und Soziales belegt werden.
Für alle Schüler*innen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Anmeldungen sind bei der jeweiligen Realschule möglich. Teilweise müssen Fristen beachtet werden.
Klasse 5 bis 10
Am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:
• Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss
• Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
• Erweiterter Sekundarabschluss I
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit), Schüler-BAföG
An mindestens insgesamt 30 Schultagen werden berufsorientierende Maßnahmen als Praxistage durchgeführt.
In Realschulen mit wenigstens zwei Zügen kann in den Fächern Mathematik und Englisch eine Differenzierung nach Fachleistungskursen durchgeführt werden.
Die Realschule ist eine Allgemein·bildende Schule.
Sie umfasst die Schul·klassen 5 bis 10.
Der Unterricht besteht aus:
- Pflicht·unterricht
- Wahlpflicht·unterricht und
- wahl·freiem Unterricht
Ab Klasse 6 kann man eine 2. Fremdsprache wählen: meistens Französisch.
In manchen Schulen kann man in den Klassen 9 und 10 einen Wahlpflicht·bereich wählen.
Es gibt die Bereiche:
- Wirtschaft
- Technik
- Gesundheit
- Soziale
für alle Schüler unter 26 Jahren
an die jeweilige Realschule;
Dort kann man sich anmelden.
Teilweise muss man Anmelde·fristen beachten.
Klasse 5 bis 10
Am Ende von Klasse 10 können folgende Abschlüsse erworben werden:
- Sekundar·abschluss I – Hauptschul·abschluss
- Sekundar·abschluss I – Realschul·abschluss
- Erweiterter Realschulabschluss – Erweiterter Sekundar·abschluss I
Man kann Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Man kann auch Schüler-BAföG beantragen.
In der Realschule gibt es mindestens 30 Praxis·tage.
An diesen Tagen bietet die Schule berufs·orientierende Maßnahmen.
An manchen Schulen gibt es in Englisch und Mathematik Fach·leistungs·kurse.
Der Zweite Bildungsweg bietet jungen Menschen und Erwachsenen in Niedersachsen die Möglichkeit, Schulabschlüsse nachzuholen. Diese sind die Basis für einen erfolgreichen Eintritt in die Arbeitswelt sowie für die weitere berufliche Entwicklung und Qualifizierung. Je nach Schulform findet der Unterricht tagsüber, am Abend oder am Wochenende statt. Die Voraussetzungen und die möglichen Bildungseinrichtungen richten sich nach dem angestrebten Schulabschluss.
Junge Menschen und Erwachsene, die nachträglich einen Schulabschluss erwerben oder ein Studium absolvieren möchten.
Bildungsträger vor Ort z. B. Volkshochschulen, Anmeldefristen beachten!
Je nach Schulabschluss 1 - 3 Jahre
Nachträglicher Erwerb eines Schulabschlusses oder Berufsabschlusses,
Verbesserung der beruflichen Möglichkeiten
Schüler-BAföG, Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen)
Die Teilnahme an vorbereitenden Kursen für die Abschlussprüfungen sind in der Regel kostenpflichtig. Informationen dazu gibt es bei dem jeweiligen Bildungsträger.
Auf dem Zweiten Bildungsweg kann man einen Schul·abschluss nachholen.
In Niedersachsen können junge Menschen und Erwachsene diese Möglichkeit nutzen.
Ein Schul·abschluss ist die Basis für einen erfolgreichen Eintritt in die Arbeits·welt.
Außerdem kann man sich beruflich weiter·entwickeln.
Der Unterricht findet tagsüber, am Abend oder am Wochenende statt.
Die Unterrichts·zeit hängt von der Schul·form ab.
Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Schul·abschluss.
Außerdem gibt es unterschiedliche Schulen und Bildungs·einrichtungen.
junge Menschen und Erwachsene, die
- nachträglich einen Schul·abschluss erwerben oder
- ein Studium absolvieren möchten.
an die Bildungs·einrichtungen vor Ort, zum Beispiel: Volkshochschulen;
Anmelde·fristen beachten!
unterschiedlich, je nach Schul·abschluss 1 bis 3 Jahre
Nachholen eines Schul·abschlusses oder Berufs·abschlusses,
Verbesserung der beruflichen Möglichkeiten
Man kann Kinder·geld bekommen.
Wenn man unter 26 Jahre alt ist, haben die Eltern Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Man kann auch Schüler-BAföG beantragen.
Oft kosten die Vorbereitungs·kurse für die Abschluss·prüfungen Geld.
Informationen dazu gibt es bei den jeweiligen Bildungs·einrichtungen.
ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen
Ländliche Erwachsenenbildung in Niedersachsen e. V.
Volkshochschule Göttingen Osterode gGmbH
Unter Auslandsaufenthalt ist ein längerfristiger Aufenthalt im Ausland gemeint. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten wie den Besuch einer High School, Work & Travel, Aupair, Freiwilligenarbeit, Auslandspraktikum oder Sprachreisen. Auslandsaufenthalte können schul- oder berufsbegleitend, aber auch separat absolviert werden.
Interessierte, die z. B. eine Fremdsprache vertiefen oder erlernen oder eine andere Kultur kennenlernen möchten und neue Erfahrungen sammeln wollen.
Anbieter von Auslandsaufenthalten
individuell unterschiedlich
Förderung der Sprachkenntnisse, kennenlernen fremder Länder und neuer Kulturen. Erwerb neuer Fähigkeiten und Fertigkeiten, Inspiration und Orientierung für den weiteren Lebensweg.
Schüler-BAföG oder Studenten-BAföG, Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), Stipendium
Nach dem Berufsbildungsgesetz können Teile der dualen Ausbildung in einem anderen Land absolviert werden, bis zu einem Viertel der regulären Ausbildungszeit. Zudem besteht die Möglichkeit, internationale Zusatzqualifikationen zu der jeweiligen Ausbildung im Ausland zu erwerben. Ein Auslandsaufenthalt bringt neue Eindrücke, verändert die Sicht auf Länder, Menschen, Kulturen und Arbeitswelten und erweitert den fachlichen Horizont sowie die Fremdsprachenkenntnisse.
Ein Auslandsaufenthalt ist ein längerer Aufenthalt im Ausland.
Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten wie zum Beispiel:
- Besuch einer High School
- Work & Travel
- Aupair
- Freiwilligen·arbeit
- Auslands·praktikum
- Sprach·reisen
Auslandsaufenthalte können auch schul- oder berufs·begleitend sein.
Interessierte, die zum Beispiel
- eine Fremd·sprache verbessern oder lernen wollen.
- eine andere Kultur kennen·lernen möchten.
- neue Erfahrungen sammeln wollen
an die Anbieter von Auslands·aufenthalten
unterschiedlich
Förderung der Sprach·kenntnisse,
Kennen·lernen fremder Länder und Kulturen
Erwerb neuer Kenntnisse und Ideen für den weiteren Lebens·weg
Man kann Schüler-BAföG oder Studenten-BAföG beantragen.
Man kann Kinder·geld bekommen, wenn man unter 26 Jahre alt ist.
Dann haben die Eltern Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Man kann auch ein Stipendium bekommen.
Ein Stipendium ist eine finanzielle Förderung.
Zum Beispiel von einer Organisation.
Für ein Stipendium muss man sich bewerben.
Teile einer dualen Ausbildung kann man im Ausland machen.
Das kann bis zu ein Viertel der Ausbildungs·zeit sein.
Diese Regel steht im Berufs·bildungs·gesetz.
Außerdem kann man sich im Ausland weiter·bilden: Man kann internationale Zusatz·qualifikationen erwerben.
Eine Zusatz·qualifikation kann zum Beispiel eine Weiter·bildung für die Ausbildung sein.
Ein Auslandsaufenthalt bringt neue Eindrücke.
Er verändert die Sicht auf Länder, Menschen, Kulturen und Arbeits·welten.
Außerdem verbessert man Fremd·sprachen·kenntnisse.
Die Berufseinstiegsschule (BES) umfasst die Klasse 1 (ehemals BVJ) und Klasse 2 (ehemals BEK). Die Klasse 1 ist eine berufliche Volzeitklasse und dauert 1 Jahr. Eine Eingangsberatung ist erforderlich. Die Schüler*innen erhalten eine besondere, individuelle Förderung, die ihre Kompetenzen und Bedarfe im Fokus hat.
Die Klasse 2 kann in Vollzeit oder in Teilzeit absolviert werden und dauert 1 Jahr. Voraussetzung für die Teilnahme an Klasse 2 ist die erfolgreiche Teilnahme an Klasse 1. Außerdem können Schüler*innen einer Abschlussklasse der Sekundarstufe 1 in Klasse 2 in Vollzeit aufgenommen werden, die keinen Hauptschulabschluss haben oder diesen verbessern möchten.
Die BES ist ein Bildungsangebot im Rahmen der Berufsvorbereitung.
Berufsschulpflichtige Jugendliche, die die allgemeinbildende Schule (ohne Abschluss) verlassen und keine Ausbildung beginnen.
Die BES ist für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpägagogischer Unterstützung oder für Menschen mit erhöhten Sprachbedarf geeignet.
Berufsbildende Schulen, Eigeninitiative der/des Jugendlichen, Agentur für Arbeit Göttingen
2 Jahre
Steigerung der Ausbildungsreife. Erreichen bzw. die Verbesserung des Hauptschulabschlusses.
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), unter bestimmten Voraussetzungen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Ab dem Schuljahr 2020/21 gibt es das BVJ und BEK nicht mehr. Beide Angebote wurden zur Berufseinstiegsschule BES zusammengeführt. Neu eingereiste Schüler*innen, die noch nicht 19 Jahre alt sind, können die Klasse Sprache und Integration Vollzeit besuchen.
Alle Schüler*innen mit erhöhtem Sprachförderbedarf oder mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, welche an einer Einstiegsqualifzierung in einem Betrieb teilnehmen, können die Klasse Sprache/Integration Teilzeit besuchen.
Die Abkürzung BES steht für: Berufseinstiegsschule.
Die BES hat 2 Klassen. Klasse 1 ist eine berufliche Vollzeit·klasse. Sie dauert 1 Jahr.
Du kannst eine besondere Förderung bekommen.
Klasse 2 gibt es in Voll·zeit oder in Teil·zeit.
Sie dauert 1 Jahr.
Die BES ist ein Bildungs·angebot im Bereich Berufs·ausbildungs·vorbereitung.
Eine BES kommt für dich in Frage, wenn du
- aus einer Abschluss·klasse kommst und keinen Hauptschul·abschluss hast.
- aus einer Abschluss·klasse kommst und nur einen schwachen Hauptschul·abschluss hast.
- dich in keinem (Aus-)Bildungs·gang oder in keiner Bildungs·maßnahme befindest.
an Berufs·bildende Schulen, an die Agentur für Arbeit Göttingen
2 Jahre
Verbesserung der Chance auf einen Ausbildungs·platz.
Erwerb des Hauptschul·abschlusses
Man kann Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Schule mit Vollzeitunterricht von mindestens einjähriger Dauer, für deren Besuch keine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit vorausgesetzt wird. Sie hat die Aufgabe, allgemeine und fachliche Inhalte zu vermitteln und den Schüler zu befähigen,
• einen höheren Schulabschluss zu erwerben
• den Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu erlangen
• einen Teil der Berufsausbildung in einem oder mehreren anerkannten Ausbildungsberufen zu ersetzen
• zu einem Berufsausbildungsabschluss zu führen, der nur in Schulen erworben werden kann.
Die einjährige Berufsfachschule ist ein Ausbildungsangebot für erfolgreiche Absolvent*innen allgemeinbildender Schulen mit einem Sekundarabschluss I. Sie kann als erstes Lehrjahr angerechnet werden.
Die zweijährige Berufsfachschule vermittelt - nach der berufsbezogenen Grundbildung in der einjährigen Berufsfachschule - in Klasse 2 einen höheren schulischen Abschluss, den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss bzw. den Erweiterten Sekundarabschluss I.
Berufsqualifizierende Berufsfachschulen führen zu einem beruflichen Abschluss. Aufnahmevoraussetzung ist der Sekundarabschluss I - Realschulabschluss.
Anmeldungen und Antragsformulare sind bei den jeweiligen Berufsbildenden Schulen oder Online erhältlich. Anmeldefristen beachten!
1 oder 2 Jahre
Ausbildungsberufe, die ausschließlich über die berufsqualifzierende BFS erlernt werden können, können bis zu 3 Jahre dauern.
Ziele sind hier je nach Ausrichtung die berufsbezogene Grundbildung, der Erwerb eines höherwertigen Schulabschlusses oder eines Berufsabschlusses.
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), Schüler-BAföG
Die Berufsfachschulen bieten verschiedene Fachrichtungen an. Informationen gibt es bei der jeweiligen Berufsbildenden Schule bzw. privaten Schule.
Die Berufs·fachschule ist eine Schule mit Vollzeit·unterricht.
Sie dauert mindestens ein Jahr.
Man braucht keine Berufs·ausbildung, um die Berufs·fachschule zu besuchen.
Man braucht auch keine berufliche Tätigkeit.
Die Berufs·fachschule vermittelt allgemeine und fachliche Inhalte.
Außerdem befähigt sie die Schüler dazu:
- einen höheren Schul·abschluss zu erlangen.
- den Abschluss in einem Ausbildungs·beruf zu erlangen.
- einen Teil der Berufs·ausbildung in einem oder mehreren Ausbildungs·berufen zu ersetzen.
- einen Berufs·ausbildungs·abschluss zuerlangen, den man nur in Schulen erwerben kann.
Die ein·jährige Berufs·fachschule ist für Schüler mit einem Sekundar·abschluss I – Hauptschul·abschluss.
Die Berufs·fachschule kann als erstes Lehr·jahr angerechnet werden.
Es geht um eine berufs·bezogene Grund·bildung.
Die zwei·jährige Berufs·fachschule vermittelt in Klasse 2 einen höheren schulischen Abschluss.
Dieser Abschluss ist der Sekundar·abschluss I – Realschul·abschluss oder der Erweiterte Sekundarabschluss I.
Berufs·qualifizierende Berufs·fachschulen führen zu einem beruflichen Abschluss. Aufnahme·voraussetzung ist der Sekundar·abschluss I – Realschul·abschluss
an die jeweiligen berufs·bildenden Schulen;
Dort kann man sich anmelden.
Man kann sich auch online anmelden.
Anmelde·fristen beachten!
1 oder 2 Jahre;
Manche Ausbildungs·berufe kann man nur über die berufs·qualifizierende Berufs·fachschule erlernen.
Die Ausbildung dauert bis zu 3 Jahre.
unterschiedlich, je nach Ausrichtung:
- die berufs·bezogene Grund·bildung
- der Erwerb eines höheren Schul·abschlusses
- der Erwerb eines Berufs·abschlusses
Man kann Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Außerdem kann man Schüler-BAföG beantragen.
Die Berufs·fachschulen bieten verschiedene Fach·richtungen an.
Informationen gibt es bei der jeweiligen Berufs·bildenden Schule oder privaten Schule.
Nds. Kultusministerium-Berufsfachschule
Berufsfachschule Dr. Muschinsky
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sollen junge Leute auf das Berufsleben vorbereiten. Hierunter fallen alle beruflichen Bildungsmaßnahmen ab dem 17. Lebensjahr, die auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vorbereiten.
Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt und in der Regel das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Berufsberatung der Agentur für Arbeit Göttingen weist nach Prüfung des Bedarfs zu.
10 Monate
Vorbereitung auf die Aufnahme einer Ausbildung, Praktikum in mehreren Berufsfeldern, Erwerb des Hauptschulabschlusses möglich.
Kindergeld (Anspruch der Eltern), Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Jugendliche müssen bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Göttingen gemeldet sein.
BvB ist die Abkürzung für: Berufs·vorbereitende Bildungs·maßnahmen.
BvB sollen junge Leute auf das Berufs·leben vorbereiten.
Dazu zählen: alle beruflichen Bildungs·maßnahmen ab 17 Jahren, die auf eine Berufs·ausbildung vorbereiten.
BvB sind für Jugendliche und junge Erwachsene, die
- keine berufliche Erst·ausbildung haben,
- die allgemeine Schul·pflicht erfüllt haben und
- unter 26 Jahren alt sind.
Bei der Alters·grenze gibt es manchmal Ausnahmen.
an die Berufs·beratung der Agentur für Arbeit Göttingen;
Die Agentur für Arbeit entscheidet, ob eine BvB sinnvoll ist.
10 Monate
Vorbereitung auf die Aufnahme einer Ausbildung,
Praktikum in mehreren Berufen,
Erwerb des Hauptschul·abschlusses ist möglich.
Man kann Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Außerdem kann man Berufs·ausbildungs·beihilfe (BAB) bekommen.
Jugendliche müssen bei der Berufs·beratung der Agentur für Arbeit Göttingen gemeldet sein.
Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Frauen und Männer jeden Alters, sich außerhalb von Schule und Beruf für das Allgemeinwohl zu engagieren. Einsatzbereiche gibt es im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich sowie im Bereich des Sports, der Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes.
Der Bundesfreiwilligendienst richtet sich an alle, die ihre Pflichtschulzeit an einer allgemeinbildenden Schule (9 Jahre) absolviert haben. Alter, Geschlecht, Nationalität oder die Art des Schulabschlusses spielen keine Rolle.
Bewerbung bei sozialen Verbänden, Altenheimen und sonstigen Trägern.
6 - 24 Monate, i.d.R. 1 Jahr
Sammeln von berufspraktischen Erfahrungen in Organisationen und Einrichtungen des Gemeinwesens, des Sports, der Kultur, der Ökologie oder der Integration.
Die Einsatzstelle kann ein Taschengeld bis max. 438,-€ (Stand:2023) zahlen. Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Freiwilligendienst leisten, können Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.
Einsatzstellen können zusätzlich zum Taschengeld auch Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung stellen.
Weitere Informationen unter:
www.bundesfreiwilligendienst.de
Schulpflichtige, die einen Freiwilligendienst oder einen freiwilligen Wehrdienst ableisten, können bei der Landesschulbehörde einen Antrag auf Ruhen der Schulpflicht für die berufsbildende Schule stellen.
Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Frauen und Männer jeden Alters.
Man kann sich für das Allgemein·wohl engagieren.
Einsatz·bereiche gibt es im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich.
Außerdem gibt es den Bundesfreiwilligendienst in den Bereichen Sport, Integration und Zivil- und Katastrophen·schutz.
für alle Interessierten, die mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen sind.
an soziale Verbände, Alten·heime und sonstige Organisationen
6 bis 24 Monate, meistens 1 Jahr
Sammeln von praktischen Erfahrungen für das Berufs·leben,
zum Beispiel in den Bereichen Sport, Kultur, Ökologie oder Integration
Die Einsatz·stelle kann ein Taschen·geld bis zu 438,00 Euro zahlen.
Man kann Kinder·geld bekommen, wenn man unter 26 Jahre alt ist.
Dann haben die Eltern Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Einsatz·stellen können auch Unterkunft, Verpflegung und Arbeits·kleidung bereit·stellen.
Weitere Informationen findet man unter: www.bundesfreiwilligendienst.de
Auch Schul·pflichtige können einen Bundesfreiwilligendienst machen.
Dafür können sie bei der Landes·schul·behörde einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Antrag auf Ruhen der Schul·pflicht für die berufs·bildende Schule.
Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) beinhaltet ein betriebliches Langzeitpraktikum von mindestens 6 bis maximal 12 Monaten. Eine Übernahme in Ausbildung sollte vom Unternehmen angestrebt werden.
Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr ohne Ausbildungsverhältnis, die bei der Agentur für Arbeit Göttingen ausbildungssuchend gemeldet sind und von der Berufsberatung als ausbildungsreif eingeschätzt werden.
Berufsberatung der Agentur für Arbeit Göttingen oder die Jobcenter Göttingen und Northeim
6 bis max. 12 Monate
Kennenlernen eines anerkannten Ausbildungsberufs und des Berufsalltags in einem Betrieb. Das Ziel ist die Einmündung möglichst in eine Ausbildung im Praktikumsbetrieb.
Praktikumsvergütung, Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Ausbildungsbegleitende Hilfen (AbH)
Bei Übernahme in eine anschließende Ausbildung erfolgtvielleicht die Anrechnung der EQ auf die Ausbildungszeit.
EQ ist die Abkürzung für Einstiegs·qualifizierung.
Die betriebliche EQ beinhaltet ein Langzeit·praktikum in einem Betrieb.
Dieses Praktikum dauert zwischen 6 und 12 Monaten.
Wenn alles gut läuft, dann übernimmt der Betrieb den Praktikanten.
Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Lebens·jahr, die
- keinen Ausbildungs·platz haben,
- ausbildungs·suchend gemeldet sind (bei der Agentur für Arbeit Göttingen) und
- von der Berufs·beratung als bereit für eine Ausbildung eingeschätzt werden.
an die Berufs·beratung der Agentur für Arbeit Göttingen
oder die Jobcenter Göttingen und Northeim
6 bis 12 Monate
Kennen·lernen eines Ausbildungs·berufs und des Berufs·alltags in einem Betrieb,
die Aufnahme einer Ausbildung im Praktikums·betrieb
Man kann Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Außerdem bekommt man ein Praktikums·gehalt.
Man kann Berufs·ausbildungsbeihilfe (BAB) und Ausbildungs·begleitende Hilfen (AbH) bekommen.
Bei Übernahme in eine Ausbildung wird die EQ manchmal auf die Ausbildungs·zeit angerechnet.
Arbeitsagentur Göttingen
Jobcenter Landkreis Göttingen
Jobcenter Landkreis Northeim
Jobcenter Stadt Göttingen
Mit dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) wird jungen Menschen im Alter zwischen 15-26 Jahren ein Angebot unterbreitet, für die Umwelt praktisch tätig zu sein und gleichzeitig ökologische und umweltpolitische Zusammenhänge in ihrem gesellschaftlichen Kontext besser zu verstehen.
Jugendliche und junge Erwachsene von 15 - 26 Jahren, die ihre Pflichtschulzeit an einer allgemeinbildenden Schule (9 Jahre) absolviert haben. Einige Organisationen nehmen Interessierte jedoch erst ab 18 Jahren auf. Die Teilnahmeplätze sind meist stark nachgefragt und werden frühzeitig vergeben.
Bewerbungen bei den Träger:innen sollten frühzeitig, mindestens 1 Jahr vorher, erfolgen.
6 - 24 Monate
Das Ziel ist das Sammeln von berufspraktischen Erfahrungen in Organisationen und Einrichtungen in Naturschutzprojekten.
Im Durchschnitt zahlen Einsatzstellen 150,- € Taschengeld. Maximal sind 330,- € möglich. Zahlreiche Einsatzstellen übernehmen Kosten für Verpflegung und Unterkunft. Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Freiwilligendienst leisten, können Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.
Das FÖJ kann als Wartensemster für ein Studium angerechnet werden.
Für einige Ausbildungsberufe werden FSJ und FÖJ als Praktikum anerkannt.
Es kann auch im Ausland geleistet werden.
Schulpflichtige, die einen Freiwilligendienst ableisten, können beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag auf Ruhen der Schulpflicht für die berufsbildende Schule stellen.
Das FÖJ ist ein Freiwilligen·dienst in ökologischen Bereichen.
Im FÖJ kann man zum Beispiel im Umwelt·schutz arbeiten.
Man kann besser verstehen, wie Umwelt und Gesellschaft zusammen·hängen.
Die Abkürzung FÖJ steht für: Freiwilliges Ökologisches Jahr.
Ein FÖJ ist für Jugendliche und junge Erwachsene von 15 bis 26 Jahren.
Man muss mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen sein.
Einige Organisationen nehmen Interessierte erst ab 18 Jahren auf.
Die FÖJ-Plätze sind oft stark nach·gefragt.
Sie werden früh·zeitig vergeben.
an die Organisationen;
Dort kann man sich direkt bewerben.
Man sollte sich früh·zeitig bewerben. Das heißt: mindestens 1 Jahr vorher.
6 bis 24 Monate
Sammeln von praktischen Erfahrungen für das Berufs·leben im Natur·schutz
Die Organisation zahlt Taschen·geld, höchstens sind es 330 Euro im Monat. Organisationen bezahlen oft das Essen und die Wohnung.
Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Das FÖJ kann als Warte·semester für ein Studium zählen.
Für einige Ausbildungs·berufe braucht man ein Praktikum.
Ein FÖJ kann als Praktikum zählen.
Ein FÖJ kann man auch im Ausland machen.
Auch Schul·pflichtige können ein FÖJ machen.
Dafür können sie beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Antrag auf Ruhen der Schul·pflicht für die berufs·bildende Schule.
Das FSJ ist ein Freiwilligendienst in sozialen Bereichen und wurde vor einigen Jahren um die Bereiche Sport, Denkmalpflege, Politik und Kultur erweitert. Jugendliche und junge Erwachsene, die die Vollzeitschulpflicht bereits erfüllt haben und noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben können ein FSJ absolvieren.
Jugendliche und junge Erwachsene von 15 - 26 Jahren, die ihre Pflichtschulzeit an einer allgemeinbildenden Schule (9 Jahre) absolviert haben. Einige Organisationen nehmen Interessierte jedoch erst ab 18 Jahren auf. Die Teilnahmeplätze sind meist stark nachgefragt und werden frühzeitig vergeben.
Bewerbungen bei den Träger:innen sollten frühzeitig, mindestens 1 Jahr vorher, erfolgen.
6 - 24 Monate
Das Ziel ist das Sammeln von berufspraktischen Erfahrungen in Organisationen und Einrichtungen des Sozialwesens, des Sports, der Kultur und Denkmalpflege.
Im Durchschnitt zahlen Einsatzstellen 150,- € Taschengeld. Maximal sind 330,- € möglich. Zahlreiche Einsatzstellen übernehmen Kosten für Verpflegung und Unterkunft. Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Freiwilligendienst leisten, können Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.
Das FSJ bietet für die Freiwilligen im Zeitraum zwischen Schule und Beruf eine Möglichkeit, die eigene Persönlichkeit zu stärken und soziale und interkulturelle Fähigkeiten zu entwickeln.
Für einige Ausbildungsberufe werden FSJ und FÖJ als Praktikum anerkannt.
Schulpflichtige, die einen Freiwilligendienst ableisten, müssen beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag auf Ruhen der Schulpflicht für die berufsbildende Schule stellen.
Das FSJ ist ein Freiwilligen·dienst in sozialen Bereichen.
Ein FSJ gibt es seit einigen Jahren auch in den Bereichen: Sport, Denkmal·pflege, Politik und Kultur.
Die Abkürzung FSJ steht für: Freiwilliges Soziales Jahr.
Ein FSJ ist für Jugendliche und junge Erwachsene von 15 bis 26 Jahren.
Man muss mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen sein.
Einige Organisationen nehmen Interessierte erst ab 18 Jahren auf.
Die FSJ-Plätze sind oft stark nach·gefragt.
Sie werden oft früh·zeitig vergeben.
an die Organisationen;
Dort kann man sich direkt bewerben.
Man sollte sich früh·zeitig bewerben. Das heißt: mindestens 1 Jahr vorher.
6 bis 24 Monate
Sammeln von praktischen Erfahrungen für das Berufs·leben in Organisationen und sozialen Einrichtungen
Die Organisation zahlt Taschen·geld, höchstens sind es 330 Euro im Monat. Organisationen bezahlen oft das Essen und die Wohnung.
Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Das FSJ macht man oft in der Zeit zwischen Schule und Beruf.
Das FSJ bietet die Möglichkeit, Neues zu lernen.
Außerdem kann man Fähigkeiten weiter·entwickeln.
Zum Beispiel im Kontakt mit Menschen.
Für einige Ausbildungs·berufe braucht man ein Praktikum.
Ein FSJ kann als Praktikum zählen.
Auch Schul·pflichtige können ein FSJ machen.
Dafür können sie beim Regionalen Landes·amt für Schule und Bildung einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Antrag auf Ruhen der Schul·pflicht für die berufs·bildende Schule.
Der Begriff Praktikum (Plural: „Praktika“) bezeichnet eine auf eine bestimmte Dauer ausgelegte Vertiefung erworbener oder noch zu erwerbender Kenntnisse in praktischer Anwendung oder eine Mitarbeit für das Erlernen neuer Kenntnisse und Fähigkeiten in einem Betrieb.
Für alle Interessierten.
Betriebe und Einrichtungen
nach Absprache
Kennenlernen des gewählten Berufsfelds und dessen Tätigkeitsbereiche, Einschätzen der eigenen Kompetenzen und überprüfen der eigenen beruflichen Vorstellungen.
Während einer Maßnahme der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters gibt es keine zusätzlichen Mittel. Es können eventuell Fahrtkosten oder Kosten für Arbeitskleidung übernommen werden.
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), teilweise Vergütung durch den Betrieb je nach Berufszweig und Dauer, kein Vergütungsanspruch bei Schülerpraktika.
Bei noch nicht volljährigen Praktikant*innen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Dieses regelt zum Beispiel Arbeitszeiten, Urlaub und das Arbeiten an Feiertagen.
Bei einem Praktikum geht es um die Anwendung von Kenntnissen. Zum Beispiel: Wissen und Fähigkeiten aus der Schule.
Es geht auch darum, Neues zu lernen.
Bei einem Praktikum arbeitet man meist in einem Betrieb mit.
Ein Praktikum hat eine bestimmte Dauer.
Der Plural von Praktikum heißt: Praktika.
für alle Interessierten
an Betriebe und Einrichtungen
unterschiedlich, je nach Absprache
Kennen·lernen eines Berufs,
Einschätzen des eigenen Könnens,
Überprüfen der eigenen beruflichen Pläne
Viele Praktika sind unbezahlt.
Nur manchmal gibt es eine Bezahlung. Das hängt ab vom:
- Betrieb
- Beruf
- und der Dauer
Bei Schüler·praktika gibt es keinen Anspruch auf Bezahlung.
Manche Praktika sind Maßnahmen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.
Bei diesen Maßnahmen gibt es keine zusätzlichen Förder·gelder.
Manchmal werden aber Fahrt·kosten oder Kosten für Arbeits·kleidung übernommen.
Außerdem kann man Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Wenn ein Praktikant unter 18 Jahren ist, gilt das Jugend·arbeits·schutz·gesetz (JArbSchG).
Das Gesetz regelt zum Beispiel:
- Arbeits·zeiten
- Urlaub
- das Arbeiten an Feier·tagen
Praktikumsbörse der Bundesagentur für Arbeit
Azubiyo Schülerpraktikum
Praktikumsbörse Karriere in Südniedersachsen
Bei der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen gibt es für die Teilnehmer eine intensive Begleitung und Betreuung. Sie bietet dir:
• Nachhilfe in Theorie und Praxis
• Vorbereitung auf Klassenarbeiten
• Prüfungsvorbereitung
• Nachhilfe in Deutsch
• Unterstützung bei Alltagsproblemen
• Vermittelnde Gespräche mit Ausbildern, Lehrkräften und Eltern
Benachteiligte ausbildungswillige Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erstausbildung. Du musst bei der Agentur für Arbeit Göttingen ausbildungssuchend gemeldet sein.
Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters prüfen deinen Bedarf und ob du die Fördervoraussetzungen erfüllst.
je nach Ausbildungsberuf, maximal 2 - 3,5 Jahre
Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf
Ausbildungsvergütung, Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit), Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Die Ausbildung findet in ausgewählten Berufsfeldern statt. Während der Ausbildung erfolgt eine zusätzliche sozialpädagogische Begleitung. Weitere Informationen gibt es bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit in Göttingen und/oder der zuständigen Integrationsfachkraft des Jobcenters für Jugendliche in Göttingen oder Northeim.
BaE ist die Abkürzung für: Berufs·ausbildung in außer·betrieblichen Einrichtungen.
In der BaE bekommt man eine intensive Begleitung und Betreuung.
Die BaE bietet:
- Nachhilfe in Theorie und Praxis
- Vorbereitung auf Klassen·arbeiten
- Prüfungs·vorbereitung
- Nachhilfe in Deutsch
- Unterstützung bei Alltags·problemen
- Unterstützung für Gespräche mit Ausbildern, Lehrern und Eltern
Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erst·ausbildung, die
- eine Ausbildung machen möchten,
- benachteiligt sind
- bei der Agentur für Arbeit Göttingen ausbildungs·suchend gemeldet sind
an die Berufs·beratung der Agentur für Arbeit oder das Jobcenter;
Dort wird geprüft, ob eine BaE passt.
unterschiedlich, je nach Ausbildungs·beruf, maximal 2 bis 3,5 Jahre
Erwerb eines Berufs·abschlusses in einem Ausbildungs·beruf
Man bekommt ein Ausbildungs·gehalt.
Man kann Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Außerdem kann man manchmal Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bekommen.
Die Ausbildung findet in ausgewählten Berufen statt.
Während der Ausbildung bekommt man eine zusätzliche sozial·pädagogische Begleitung.
Weitere Informationen gibt es an diesen Stellen:
- Berufs·beratung der Agentur für Arbeit in Göttingen
- Integrations·fachkraft des Jobcenters für Jugendliche in Göttingen oder Northeim
Arbeitsagentur Göttingen
Jobcenter Landkreis Göttingen
Jobcenter Landkreis Northeim
Jobcenter Stadt Göttingen
„Dual“ bedeutet eine zweigeteilte Form der Ausbildung an zwei verschiedenen Ausbildungsorten: In der Berufsschule wird das theoretische Fachwissen und im Betrieb die praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben. Während der betrieblichen Ausbildung wird ein Ausbildungslohn gezahlt.
Rein rechtlich gibt es keine bestimmten Voraussetzungen, wenn man einen Beruf nach dem dualen System erlernen möchte. Eigentlich kann laut BBiG jeder jede beliebige duale Ausbildung absolvieren, unabhängig von Alter oder Schulabschluss. In der Praxis legen viele Betriebe bestimmte Mindestanforderungen fest, die Bewerber erfüllen sollen. Z.B. wird von den Betrieben oft ein bestimmter Schulabschluss oder gute Noten in einzelnen Fächern gefordert.
Berufsberatung der Agentur für Arbeit Göttingen, Handwerkskammer Hildesheim Südniedersachsen, Industrie- und Handelskammer Hannover
Je nach Ausbildungsberuf 2 - 3,5 Jahre
Abgeschlossene Berufsausbildung
Die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet sich jeweils nach der Branche, dem Ausbildungsberuf und dem Ausbildungsbetrieb. Es kann ergänzend BAB oder AbH beantragt werden.
Es wird gesetzlich kein bestimmter Schulabschluss vorausgesetzt. Je nach Ausbildungsberuf und Ausbildungsbetrieb werden unterschiedliche schulische Voraussetzungen erwartet. Schulabgänger*innen, die einen Ausbildungsplatz finden, obwohl sie keinen Schulabschluss haben, erwerben automatisch den Hauptschulabschluss, wenn sie die Berufsschule erfolgreich beendet haben. Der Betrieb muss bei den zuständigen Kammern als Ausbildungsbetrieb anerkannt sein.
Für die Fachhochschulreife muss ein schulischer und ein berufsbezogener Teil absolviert werden. Die Berufsausbildung kann als berufsbezogener Teil anerkannt werden. Der erforderliche schulische Teil kann mit der Klasse 12 z. B. an einer FOS erfüllt werden.
„Dual“ bedeutet eine geteilte Ausbildung an 2 Ausbildungs·orten:
- In der Berufs·schule lernt man das theoretische Fach·wissen.
- Im Betrieb erwirbt man die praktischen Kenntnisse.
Während der betrieblichen Ausbildung erhält man einen Ausbildungs·lohn.
Gesetzlich gibt es keine Voraussetzungen für eine duale Berufs·ausbildung.
In der Praxis legen viele Betriebe aber bestimmte Mindest·anforderungen fest.
Diese sind zum Beispiel:
- ein bestimmter Schul·abschluss
- gute Noten in einzelnen Schul·fächern
an die Berufs·beratung der Agentur für Arbeit Göttingen,
Handwerkskammer Hildesheim Südniedersachsen,
Industrie- und Handelskammer Hannover
je nach Ausbildungs·beruf 2 bis 3,5 Jahre
abgeschlossene Berufs·ausbildung
Die Höhe des Ausbildungs·lohns richtet sich nach:
- dem Ausbildungs·beruf
- dem Ausbildungs·betrieb
Außerdem kann man Berufs·ausbildungs·beihilfe (BAB) und Ausbildungs·begleitende Hilfen (AbH) bekommen.
Die Voraussetzungen für eine duale Ausbildung sind unterschiedlich: je nach Ausbildungs·beruf und Ausbildungs·betrieb.
Wer keinen Schul·abschluss hat und eine Ausbildung erfolgreich beendet, erwirbt dadurch auch den Hauptschul·abschluss.
Dafür muss man die Berufsschule erfolgreich beenden.
Außerdem muss der Betrieb als Ausbildungs·betrieb anerkannt sein.
Für die Fachhochschul·reife muss man einen schulischen und einen berufs·bezogenen Teil absolvieren.
Die Berufs·ausbildung kann als berufs·bezogener Teil anerkannt werden.
Der schulische Teil kann mit der Klasse 12 erfüllt werden, zum Beispiel an einer Fach·oberschule.
HWK-Hildesheim
IHK-Hannover
Arbeitsagentur Göttingen
Berufswahl Regional
Bundeswehr ist die Bezeichnung für die Streitkräfte der Bundesrepubik Deutschland. Sie gliedert sich in die Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine, sowie den Sanitätsdienst und die sogenannte Streitkräftebasis. Zu den vielfältigen Aufgaben gehören Einsätze zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung und der internationale Katastrophenschutz. Außerdem wurde der Kampf gegen den internationalen Terrorismus den Zielen hinzugefügt. Es gibt die Möglichkeit, eine militärische oder eine zivile Laufbahn bei der Bundeswehr einzuschlagen: Berufsausbildung, Schulbildung oder Studium.
Z.B. bietet der Freiwillige Wehrdienst die Möglichkeit, den Arbeitgeber Bundeswehr kennenzulernen, sich beruflich zu orientieren und persönlich weiterzuentwickeln.
Als „Freiwillig Wehrdienstleistender“ – kurz „FWDL“ - erhält man eine fundierte militärische Ausbildung. Nach der dreimonatigen Grundausbildung folgt meist die einsatzvorbereitende Ausbildung.
Junge Menschen können bis zu 23 Monaten freiwilligen Dienst in den Streitkräften leisten, wenn sie das 17. Lebensjahr vollendet, das Einverständnis der Eltern und die Vollzeitschulpflicht an einer allgemeinbildenden Schule (9 Jahre) erfüllt haben sowie die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
Sie sollten zudem teamfähig, durchsetzungsstark und körperlich fit sein.
Karriereberatungsbüros der Bundeswehr
Je nach Laufbahn unterschiedlich
z. B. FWD - 7 bis 23 Monate
Ziel z. B. des Freiwilligen Wehrdienstes ist es, den Austausch zwischen Gesellschaft und Streitkräften zu stärken.
Freiwillig Wehrdienstleistende können sich sozial, kulturell oder für die Umwelt bewähren sowie die Bundeswehr mit allem, was dazu gehört, unterstützen.
Wehrsold und ein nach Tagessätzen bemessener Wehrdienstzuschlag; Verpflegung, Unterkunft, Uniform und ärztliche Versorgung werden übernommen.
Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Freiwilligendienst leisten, können Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.
Die ersten sechs Monate sind Probezeit. Hier kann man sich die Bundeswehr erst einmal anschauen und die notwendigen Grundlagen für den Soldatenberuf aneignen. In dieser Zeit können beide Seiten – also der FWDLer oder auch die Bundeswehr – kündigen. Danach wird das Dienstverhältnis auf die gewünschte Verpflichtungszeit festgesetzt und ist bindend. Wer gute Leistungen zeigt, kann auch als Soldatin oder Soldat auf Zeit übernommen werden, mit vielfältigen Entwicklungschancen in den Streitkräften.
Schulpflichtige, die einen Freiwilligendienst oder einen freiwilligen Wehrdienst ableisten, müssen beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag auf Ruhen der Schulpflicht für die berufsbildende Schule stellen.
Bundeswehr ist die Bezeichnung für das Militär der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bundeswehr besteht aus unterschiedlichen Bereichen:
- Heer
- Luft·waffe
- Marine
- Sanitäts·dienst
- und die Streitkräfte·basis.
Die Bundeswehr übernimmt viele Aufgaben.
Beispiele für diese Aufgaben sind:
- internationale Einsätze zur Konflikt·vermeidung und Krisen·bewältigung
- Kampf gegen den internationalen Terrorismus
- Katastrophen·schutz
Wenn man bei der Bundeswehr arbeitet, gibt es zwei Lauf·bahnen: die militärische und die zivile Lauf·bahn.
Für beide Lauf·bahnen gibt es Berufs·ausbildungen, schulische Bildung oder ein Studium.
Wenn man die Bundeswehr kennen·lernen möchte, gibt es den Freiwilligen Wehrdienst.
Die Abkürzung für Freiwilliger Wehrdienst heißt: FWD.
Der FWD kann bei der Berufs·wahl helfen.
Außerdem kann man sich und seine Fähigkeiten weiter·entwickeln.
Während des FWD erhält man eine militärische Ausbildung.
Die Grund·ausbildung dauert 3 Monate.
Darauf folgt die einsatz·vorbereitende Ausbildung.
Junge Menschen können bis zu 23 Monaten FWD leisten.
Die Voraussetzungen dafür sind:
- Man muss die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
- Man muss mindestens 18 Jahre alt sein.
- Wenn man unter 18 Jahren alt ist, braucht man das Einverständnis der Eltern .
Außerdem muss man mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen sein.
Außerdem sollte man team·fähig, durchsetzungs·stark und körperlich fit sein.
an die Karriere·beratungs·büros der Bundeswehr
unterschiedlich, je nach Lauf·bahn;
Der FWD dauert 7 bis 23 Monate.
stärkerer Austausch zwischen Gesellschaft und Militär;
Während des FWD unterstützt man die Bundeswehr.
Während des FDW bekommt man Wehr·sold und einen Wehrdienst·zuschlag;
Außerdem übernimmt die Bundeswehr:
- Verpflegung
- Unterkunft
- Uniform
- ärztliche Versorgung
Außerdem kann man Kinder·geld bekommen.
Wenn man unter 26 Jahren alt ist, haben die Eltern Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Die ersten 6 Monate sind Probe·zeit.
In der Probe·zeit kann man sich die Bundeswehr anschauen.
Außerdem lernt man die Grund·lagen für den Soldaten·beruf.
In der Probe·zeit können beide Seiten kündigen: man selbst oder die Bundeswehr.
Nach der Probe·zeit wird das Dienst·verhältnis fest·gesetzt. Das heißt: Man entscheidet sich, wie lange der FWD dauert.
Diese Entscheidung ist verpflichtend.
Man muss solange der FWD dauert, bei der Bundeswehr bleiben.
Wer gute Leistungen zeigt, kann nach dem FWD übernommen werden.
Dann ist man Soldatin oder Soldat auf Zeit.
Auch Schul·pflichtige können FWD leisten.
Dafür können sie beim Regionales Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Antrag auf Ruhen der Schul·pflicht für die berufs·bildende Schule.
Bundeswehr entdecken
Freiwilliger Wehrdienst
Bundeswehr
Bildungsangebot der Bundeswehr
Neben der dualen Berufsausbildung gibt es die Möglichkeit, eine schulische Ausbildung, auch „vollschulische Ausbildung“ genannt, zu absolvieren. Diese kann ausschließlich an schulischen Einrichtungen, wie Berufsfachschulen, Berufskollegs (-nicht in Niedersachsen) oder Fachakademien, erlernt werden. Hier erfolgt die Berufsausbildung im Rahmen von Vollzeitunterricht. Schulische Ausbildungen bei privaten Einrichtungen sind gebührenpflichtig.
Interessenten für eine Ausbildung im Bereich der Gesundheit, Pflege und Medizin (Gesundheits- und Krankenpfleger, Pharmazeutisch-technischer Assistent, Altenpfleger), Technik (Informationstechnischer Assistent), Soziales (Sozialassistent, Erzieher) oder Gestaltung (Gestaltungstechnischer Assistent). Oft wird der Realschulabschluss verlangt, manchmal reicht der Hauptschulabschluss.
Anmeldungen und Antragsformulare sind bei den jeweiligen Berufsbildendenen Schulen und Privaten Trägern erhältlich. Anmeldefristen beachten!
Abhängig von dem jeweiligen Ausbildungsberuf sowie den eigenen Voraussetzungen und liegt i.d.R. zwischen 1 und 3,5 Jahren
Erwerb eines Berufsabschlusses
Keine Ausbildungsvergütung, bis auf wenige Ausnahmen,
manchmal muss Schulgeld gezahlt werden,
Schüler-BAföG
Zu unterscheiden ist die Grundbildung von der Berufsausbildung. Während der ein- oder zweijährige Besuch einer Berufsschule mit der Grundbildung endet, beträgt die Dauer für die schulische Berufsausbildung zwischen zwei und dreieinhalb Jahren.
Im Bereich Gesundheit ist ein Gesundheitszeugnis erforderlich.
Die schulische Ausbildung findet nur an schulischen Einrichtungen statt.
Beispiele für schulische Einrichtungen sind:
- Berufs·fachschulen
- Berufs·kollegs (nicht in Niedersachsen)
- oder Fach·akademien
Die Berufs·ausbildung erfolgt in Vollzeit·unterricht.
Schulische Ausbildungen bei privaten Einrichtungen sind gebühren·pflichtig.
Die schulische Ausbildung nennt man auch „voll·schulische Ausbildung“.
alle, die Interesse haben an einer Ausbildung in den Bereichen:
- Gesundheit
- Pflege und Medizin (Gesundheits- und Kranken·pfleger, Pharmazeutisch-technischer Assistent, Alten·pfleger),
- Technik (Informations·technischer Assistent)
- Soziales (Sozial·assistent, Erzieher)
- oder Gestaltung (Gestaltungs·technischer Assistent)
Oft braucht man einen Realschul·abschluss.
Manchmal reicht der Hauptschul·abschluss.
an die jeweiligen berufs·bildendenen Schulen und private Anbieter;
Dort kann man sich anmelden.
Anmelde·fristen beachten!
unterschiedlich, je nach Ausbildungs·beruf und den eigenen Voraussetzungen;
Meist dauert die Ausbildung zwischen 1 und 3,5 Jahren.
Erwerb eines Berufs·abschlusses
Normalerweise gibt es keinen Ausbildungs·lohn.
Nur in Ausnahmen wird man bezahlt.
Manchmal muss man Schul·geld zahlen.
Man kann Schüler-BAföG beantragen.
Es gibt einen Unterschied zwischen Grund·bildung und Berufs·ausbildung:
- Der ein- oder zwei·jährige Besuch einer Berufs·schule endet mit der Grund·bildung.
- Die schulische Berufs·ausbildung dauert zwischen 2 und 3,5 Jahren.
Im Bereich Gesundheit braucht man ein Gesundheits·zeugnis.
Nach dem 10. Schuljahrgang kannst du den Realschulabschluss, der auch Sekundarabschluss I – Realschule heißt, erwerben.
Schriftliche Prüfung: Mathe, Deutsch, eine Fremdsprache – Zwei Fächer müssen E-Kurse sein. In einem Fach davon musst du mindestens eine 4 erreichen.
Mündliche Prüfung: die Fremdsprache von der schriftlichen Prüfung, ein weiteres Wahlpflichtfach oder eine fachpraktische Arbeit mit Präsentation
Noten: mindestens eine 4 (ausreichend), in einem Fach ist eine 5 (mangelhaft) erlaubt
Schule mit Vollzeitunterricht von mindestens einjähriger Dauer, für deren Besuch keine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit vorausgesetzt wird. Sie hat die Aufgabe, allgemeine und fachliche Inhalte zu vermitteln und den Schüler zu befähigen,
• einen höheren Schulabschluss zu erwerben
• den Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu erlangen
• einen Teil der Berufsausbildung in einem oder mehreren anerkannten Ausbildungsberufen zu ersetzen
• zu einem Berufsausbildungsabschluss zu führen, der nur in Schulen erworben werden kann.
Die einjährige Berufsfachschule ist ein Ausbildungsangebot für erfolgreiche Absolvent*innen allgemeinbildender Schulen mit einem Sekundarabschluss I. Sie kann als erstes Lehrjahr angerechnet werden.
Die zweijährige Berufsfachschule vermittelt - nach der berufsbezogenen Grundbildung in der einjährigen Berufsfachschule - in Klasse 2 einen höheren schulischen Abschluss, den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss bzw. den Erweiterten Sekundarabschluss I.
Berufsqualifizierende Berufsfachschulen führen zu einem beruflichen Abschluss. Aufnahmevoraussetzung ist der Sekundarabschluss I - Realschulabschluss.
Anmeldungen und Antragsformulare sind bei den jeweiligen Berufsbildenden Schulen oder Online erhältlich. Anmeldefristen beachten!
1 oder 2 Jahre
Ausbildungsberufe, die ausschließlich über die berufsqualifzierende BFS erlernt werden können, können bis zu 3 Jahre dauern.
Ziele sind hier je nach Ausrichtung die berufsbezogene Grundbildung, der Erwerb eines höherwertigen Schulabschlusses oder eines Berufsabschlusses.
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), Schüler-BAföG
Die Berufsfachschulen bieten verschiedene Fachrichtungen an. Informationen gibt es bei der jeweiligen Berufsbildenden Schule bzw. privaten Schule.
Die Berufs·fachschule ist eine Schule mit Vollzeit·unterricht.
Sie dauert mindestens ein Jahr.
Man braucht keine Berufs·ausbildung, um die Berufs·fachschule zu besuchen.
Man braucht auch keine berufliche Tätigkeit.
Die Berufs·fachschule vermittelt allgemeine und fachliche Inhalte.
Außerdem befähigt sie die Schüler dazu:
- einen höheren Schul·abschluss zu erlangen.
- den Abschluss in einem Ausbildungs·beruf zu erlangen.
- einen Teil der Berufs·ausbildung in einem oder mehreren Ausbildungs·berufen zu ersetzen.
- einen Berufs·ausbildungs·abschluss zuerlangen, den man nur in Schulen erwerben kann.
Die ein·jährige Berufs·fachschule ist für Schüler mit einem Sekundar·abschluss I – Hauptschul·abschluss.
Die Berufs·fachschule kann als erstes Lehr·jahr angerechnet werden.
Es geht um eine berufs·bezogene Grund·bildung.
Die zwei·jährige Berufs·fachschule vermittelt in Klasse 2 einen höheren schulischen Abschluss.
Dieser Abschluss ist der Sekundar·abschluss I – Realschul·abschluss oder der Erweiterte Sekundarabschluss I.
Berufs·qualifizierende Berufs·fachschulen führen zu einem beruflichen Abschluss. Aufnahme·voraussetzung ist der Sekundar·abschluss I – Realschul·abschluss
an die jeweiligen berufs·bildenden Schulen;
Dort kann man sich anmelden.
Man kann sich auch online anmelden.
Anmelde·fristen beachten!
1 oder 2 Jahre;
Manche Ausbildungs·berufe kann man nur über die berufs·qualifizierende Berufs·fachschule erlernen.
Die Ausbildung dauert bis zu 3 Jahre.
unterschiedlich, je nach Ausrichtung:
- die berufs·bezogene Grund·bildung
- der Erwerb eines höheren Schul·abschlusses
- der Erwerb eines Berufs·abschlusses
Man kann Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Außerdem kann man Schüler-BAföG beantragen.
Die Berufs·fachschulen bieten verschiedene Fach·richtungen an.
Informationen gibt es bei der jeweiligen Berufs·bildenden Schule oder privaten Schule.
Nds. Kultusministerium-Berufsfachschule
Berufsfachschule Dr. Muschinsky
Bundeswehr ist die Bezeichnung für die Streitkräfte der Bundesrepubik Deutschland. Sie gliedert sich in die Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine, sowie den Sanitätsdienst und die sogenannte Streitkräftebasis. Zu den vielfältigen Aufgaben gehören Einsätze zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung und der internationale Katastrophenschutz. Außerdem wurde der Kampf gegen den internationalen Terrorismus den Zielen hinzugefügt. Es gibt die Möglichkeit, eine militärische oder eine zivile Laufbahn bei der Bundeswehr einzuschlagen: Berufsausbildung, Schulbildung oder Studium.
Z.B. bietet der Freiwillige Wehrdienst die Möglichkeit, den Arbeitgeber Bundeswehr kennenzulernen, sich beruflich zu orientieren und persönlich weiterzuentwickeln.
Als „Freiwillig Wehrdienstleistender“ – kurz „FWDL“ - erhält man eine fundierte militärische Ausbildung. Nach der dreimonatigen Grundausbildung folgt meist die einsatzvorbereitende Ausbildung.
Junge Menschen können bis zu 23 Monaten freiwilligen Dienst in den Streitkräften leisten, wenn sie das 17. Lebensjahr vollendet, das Einverständnis der Eltern und die Vollzeitschulpflicht an einer allgemeinbildenden Schule (9 Jahre) erfüllt haben sowie die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
Sie sollten zudem teamfähig, durchsetzungsstark und körperlich fit sein.
Karriereberatungsbüros der Bundeswehr
Je nach Laufbahn unterschiedlich
z. B. FWD - 7 bis 23 Monate
Ziel z. B. des Freiwilligen Wehrdienstes ist es, den Austausch zwischen Gesellschaft und Streitkräften zu stärken.
Freiwillig Wehrdienstleistende können sich sozial, kulturell oder für die Umwelt bewähren sowie die Bundeswehr mit allem, was dazu gehört, unterstützen.
Wehrsold und ein nach Tagessätzen bemessener Wehrdienstzuschlag; Verpflegung, Unterkunft, Uniform und ärztliche Versorgung werden übernommen.
Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Freiwilligendienst leisten, können Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.
Die ersten sechs Monate sind Probezeit. Hier kann man sich die Bundeswehr erst einmal anschauen und die notwendigen Grundlagen für den Soldatenberuf aneignen. In dieser Zeit können beide Seiten – also der FWDLer oder auch die Bundeswehr – kündigen. Danach wird das Dienstverhältnis auf die gewünschte Verpflichtungszeit festgesetzt und ist bindend. Wer gute Leistungen zeigt, kann auch als Soldatin oder Soldat auf Zeit übernommen werden, mit vielfältigen Entwicklungschancen in den Streitkräften.
Schulpflichtige, die einen Freiwilligendienst oder einen freiwilligen Wehrdienst ableisten, müssen beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag auf Ruhen der Schulpflicht für die berufsbildende Schule stellen.
Bundeswehr ist die Bezeichnung für das Militär der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bundeswehr besteht aus unterschiedlichen Bereichen:
- Heer
- Luft·waffe
- Marine
- Sanitäts·dienst
- und die Streitkräfte·basis.
Die Bundeswehr übernimmt viele Aufgaben.
Beispiele für diese Aufgaben sind:
- internationale Einsätze zur Konflikt·vermeidung und Krisen·bewältigung
- Kampf gegen den internationalen Terrorismus
- Katastrophen·schutz
Wenn man bei der Bundeswehr arbeitet, gibt es zwei Lauf·bahnen: die militärische und die zivile Lauf·bahn.
Für beide Lauf·bahnen gibt es Berufs·ausbildungen, schulische Bildung oder ein Studium.
Wenn man die Bundeswehr kennen·lernen möchte, gibt es den Freiwilligen Wehrdienst.
Die Abkürzung für Freiwilliger Wehrdienst heißt: FWD.
Der FWD kann bei der Berufs·wahl helfen.
Außerdem kann man sich und seine Fähigkeiten weiter·entwickeln.
Während des FWD erhält man eine militärische Ausbildung.
Die Grund·ausbildung dauert 3 Monate.
Darauf folgt die einsatz·vorbereitende Ausbildung.
Junge Menschen können bis zu 23 Monaten FWD leisten.
Die Voraussetzungen dafür sind:
- Man muss die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
- Man muss mindestens 18 Jahre alt sein.
- Wenn man unter 18 Jahren alt ist, braucht man das Einverständnis der Eltern .
Außerdem muss man mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen sein.
Außerdem sollte man team·fähig, durchsetzungs·stark und körperlich fit sein.
an die Karriere·beratungs·büros der Bundeswehr
unterschiedlich, je nach Lauf·bahn;
Der FWD dauert 7 bis 23 Monate.
stärkerer Austausch zwischen Gesellschaft und Militär;
Während des FWD unterstützt man die Bundeswehr.
Während des FDW bekommt man Wehr·sold und einen Wehrdienst·zuschlag;
Außerdem übernimmt die Bundeswehr:
- Verpflegung
- Unterkunft
- Uniform
- ärztliche Versorgung
Außerdem kann man Kinder·geld bekommen.
Wenn man unter 26 Jahren alt ist, haben die Eltern Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Die ersten 6 Monate sind Probe·zeit.
In der Probe·zeit kann man sich die Bundeswehr anschauen.
Außerdem lernt man die Grund·lagen für den Soldaten·beruf.
In der Probe·zeit können beide Seiten kündigen: man selbst oder die Bundeswehr.
Nach der Probe·zeit wird das Dienst·verhältnis fest·gesetzt. Das heißt: Man entscheidet sich, wie lange der FWD dauert.
Diese Entscheidung ist verpflichtend.
Man muss solange der FWD dauert, bei der Bundeswehr bleiben.
Wer gute Leistungen zeigt, kann nach dem FWD übernommen werden.
Dann ist man Soldatin oder Soldat auf Zeit.
Auch Schul·pflichtige können FWD leisten.
Dafür können sie beim Regionales Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Antrag auf Ruhen der Schul·pflicht für die berufs·bildende Schule.
Bundeswehr entdecken
Freiwilliger Wehrdienst
Bundeswehr
Bildungsangebot der Bundeswehr
Die Gesamtschule vermittelt ihren Schülern*innen eine grundlegende, erweiterte oder breite und vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht ihnen, ihren Bildungsweg berufs- oder studienbezogen fortzusetzen. Bei der Gesamtschule müssen zwei unterschiedliche Typen unterschieden werden: Kooperative Gesamtschule (KGS) und Integrierte Gesamtschule (IGS). In der IGS werden Schüler*innen aller Schulformen in einem Klassenverband unterrichtet. In der KGS werden die verschiedenen Schulformen, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, organisatorisch zu einer Schule verbunden, jedoch getrennt unterrichtet.
Für Schüler*innen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Anmeldungen sind bei der jeweiligen Gesamtschule möglich. Teilweise müssen Fristen beachtet werden. Wenn die Anmeldezahlen die Aufnahmekapazität der Schule überschreiten, werden die Plätze durch das Losverfahren vergeben.
Klasse 5 - 13
An der Gesamtschule können die Schüler dieselben Abschlüsse erwerben wie an der Hauptschule, der Realschule, Oberschule oder dem Gymnasium. Für den Bildungsgang und die Abschlussbedingungen gelten die Vorschirften der entsprechenden Schulformen. Die Allgemeine Hochschulreife wird nach 13 Schuljahren vergeben.
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), Schüler-BAföG
Sowohl die Integrative als auch die Kooperative Gesamtschule können mit gymnasialer Oberstufe geführt werden. Nach 13 Schuljahren kann das Abitur (Allgemeine Hochschulreife) erworben werden.
Die Gesamtschule vermittelt eine grundlegende, erweiterte oder vertiefte Allgemein·bildung.
Außerdem erlernt man berufs- oder studien·bezogene Fähigkeiten.
Es gibt 2 Formen der Gesamtschule: die Integrative Gesamtschule und die Kooperative Gesamtschule.
An beiden Schul·formen kann es eine gymnasiale Ober·stufe geben.
Dort kann man nach 13 Schul·jahren das Abitur erwerben.
Das Abitur ist die allgemeine Hochschul·reife.
Außerdem kann man die Fach·hochschul·reife erwerben.
Die Fach·hochschul·reife hat einen schulischen und einen berufs·bezogenen Teil.
Den schulischen Teil kann man nach 12 Schul·jahren erwerben.
Für den berufs·bezogenen Teil gibt es 2 Möglichkeiten:
- eine Berufs·ausbildung (mindestens 2 Jahre) oder
- ein Praktikum (mindestens 960 Stunden)
für Schüler unter 26 Jahren
an die jeweiligen Gesamtschulen;
Dort kann man sich anmelden.
Anmelde·fristen beachten!
3 Jahre
Die Gesamtschule bietet dieselben Schul·abschlüsse wie die Schul·formen:
- Hauptschule
- Realschule
- Gymnasium
Es gelten die Vorschriften der entsprechenden Schul·formen.
Der höchste Schul·abschluss ist das Abitur. Das Abitur kann man nach 13 Schul·jahren erwerben.
Man kann Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Man kann auch Schüler-BAföG beantragen.
Die Gesamtschule bietet dieselben Schul·abschlüsse wie die Schul·formen:
- Hauptschule
- Realschule
- Oberschule
- Gymnasium
Es gelten die Vorschriften der entsprechenden Schul·formen.
Das gilt für die schulische Ausbildung und für die Abschluss·bedingungen.
Ein Gymnasium ist eine weiterführende Schule des sekundären Bildungsbereichs, die zur Allgemeinen Hochschulreife/Abitur führt. Es vermittelt eine breite und vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht den Erwerb der allgemeinen Studierfähigkeit. Es stärkt selbstständiges Lernen und wissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen. Entsprechend der Leistungsfähigkeit und Neigungen der Schüler*innen ist eine individuelle Schwerpunktbildung möglich. Der weitere Bildungsweg kann anschließend an einer Hochschule aber auch berufsbezogen fortgesetzt werden. Der Unterricht in den Schuljahrgängen 5 bis 10 besteht je nach Entscheidung der Schule aus Pflichtunterricht und wahlfreiem Unterricht oder aus Pflichtunterricht, Wahlpflichtunterricht und wahlfreiem Unterricht. Eine zweite Fremdsprache ist ab dem 6. Schuljahrgang Pflicht. Besondere fachbezogene Unterrichtsschwerpunkte können im 8. bis 10. Schuljahrgang angeboten werden. Der erfolgreiche Besuch des 10. Schuljahrgangs berechtigt zum Eintritt in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe.
Für alle Schüler*innen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Anmeldungen und Antragsformulare gibt es bei den jeweiligen Gymnasien. Anmeldefristen beachten!
Die Dauer ist von dem jeweiligen Schulabschluss abhängig.
Nach Klasse 9: Erwerb des
• Hauptschulabschlusses
Nach Klasse 10: Erwerb des
• Erweiterten Sekundarabschluss I sowie Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss
• Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss
• Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
• Erweiterter Sekundarabschluss I
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit), Schüler-BAföG
Die Ziele, Inhalte und Methoden für den Unterricht am Gymnasium sind durch fachbezogene Kerncurricula, Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife, einheitliche Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfung und Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife bestimmt.
Für den Eintritt in die gymnasiale Oberstufe müssen die Schüler*innen den Erweiterten Sekundarabschluss I besitzen.
Die Hauptschule ist eine Allgemeinbildende Schule, die die Schuljahrgänge 5 bis 9 umfasst. Der Besuch einer 10. Klasse ist an der Hauptschule freiwillig. In dieser Schulform wird besonders das handlungsbezogene Lernen gefördert. Die Hauptschule vermittelt eine grundlegende Allgemeinbildung und eine individuelle Berufsorientierung. Der Unterricht in der Hauptschule besteht aus Pflichtunterricht, Wahlpflichtunterricht und aus Angeboten im wahlfreien Unterricht. Englisch wird als 1. Fremdsprache unterrichtet. Vom 9. Schuljahrgang an gibt es in den Fächern Englisch und Mathematik Fachleistungskurse.
Für alle Schüler*innen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Anmeldungen sind bei der jeweiligen Hauptschule möglich. Teilweise müssen Fristen beachtet werden.
Klasse 5 bis 9 oder 10
Nach Klasse 9: Erwerb des Hauptschulabschlusses
Nach Klasse 10: Erwerb des Erweiterten Sekundarabschluss I sowie Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss oder des Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit), Schüler-BAföG
Für die Schüler*innen werden berufsorientierende und berufsbildende Maßnahmen an mindestens insgesamt 80 Tagen (Praxistage) durchgeführt. Die Schwerpunktsetzung erfolgt im 9. und 10. Schuljahrgang. Praxistage können in Berufsbildenden Schulen, in Betrieben, in anderen geeigneten Einrichtungen oder in der Schule durchgeführt werden.
Die Hauptschule ist eine Allgemein·bildende Schule.
Sie umfasst die Schul·klassen 5 bis 9.
Die 10. Klasse ist an der Hauptschule freiwillig.
Die Hauptschule vermittelt eine grund·legende Allgemein·bildung und eine Berufs·orientierung.
Der Unterricht in der Hauptschule besteht aus:
- Pflicht·unterricht
- Wahlpflicht·unterricht und
- wahl·freiem Unterricht
Englisch wird als 1. Fremdsprache unterrichtet.
Ab der 9. Klasse gibt es in den Fächern Englisch und Mathematik Fach·leistungs·kurse.
für alle Schüler unter 26 Jahren
an die jeweilige Hauptschule;
Dort kann man sich anmelden.
Teilweise muss man Anmelde·fristen beachten.
Klasse 5 bis 9 oder
Klasse 5 bis 10
Nach Klasse 9:
- Erwerb des Hauptschul·abschlusses
Nach Klasse 10:
- Erwerb des Hauptschul·abschlusses (Sekundar·abschluss I – Hauptschule)
- Erwerb des Realschul·abschlusses (Sekundar·abschluss I – Realschule)
- Erwerb des Erweiterten Realschul·abschlusses (Erweiterter Sekundar·abschluss I)
Man kann Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Man kann auch Schüler-BAföG beantragen.
In der Hauptschule gibt es mindestens 80 Praxis·tage.
An diesen Tagen gibt es berufs·orientierende und berufs·bildende Maßnahmen.
In der 9. und in der 10. Klasse wird ein Schwer·punkt gesetzt.
Hier können die Praxis·tage durchgeführt werden:
- in Berufsbildenden Schulen
- in Betrieben
- in der Schule
- in anderen Einrichtungen
Die Oberschule ist eine allgemeinbildende Schule und umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 10. Es gibt Oberschulen ohne gymnasiales Angebot und Oberschulen mit einem gymnasialen Angebot. An Oberschulen mit einem gymnasialen Angebot wird eine zweite Fremdsprache als Pflichtunterricht erteilt.
Die Oberschule bietet in der 9. und 10. Klasse einen berufspraktischen Schwerpunkt mit Aktionen zur Berufsorientierung und Berufsbildung, die Profile Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales an. Im gymnasialen Angebot gibt es eine Vorbereitung auf den Besuch der gymnasialen Oberstufe.
Für alle Schüler*innen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Anmeldungen sind bei der jeweiligen Oberschule möglich. Teilweise müssen Fristen beachtet werden
Klasse 5 - 9 oder 10
Am Ende des 9. Schuljahrgangs kann der Hauptschulabschluss erworben werden.
Am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:
• Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss
• Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
• Erweiterter Sekundarabschluss I
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit), Schüler-BAföG
Oberschulen können unterschiedliche Strukturen haben. Der Unterricht kann nach den Schulzweigen Hauptschule und Realschule gegliedert sein. Er kann aber auch jahrgangsbezogen sein. Hier findet der Unterricht in Mathematik, Deutsch und Englisch in Fachleistungskursen statt.
Der Unterricht an einer Oberschule besteht aus Pflichtunterricht, Wahlpflichtunterricht und Wahlunterricht. Der Wahlpflichtunterricht kann zum Beispiel eine zweite Fremdsprache sein.
Die Oberschule ist eine allgemein·bildende Schule.
Sie umfasst die Schul·jahr·gänge 5 bis 10.
Es gibt zwei Arten von Oberschulen: mit und ohne gymnasiales Angebot.
Im gymnasialen Angebot gehört eine 2. Fremd·sprache zum Pflicht·unterricht.
Die Oberschule bietet in der 9. und 10. Klasse einen berufs·praktischen Schwer·punkt.
Die Schwer·punkte können beinhalten:
- Aktionen zur Berufs·orientierung und Berufs·bildung
- Fremd·sprachen
- Wirtschaft
- Technik
- Gesundheit
- Soziales
Im gymnasialen Angebot gibt es eine Vorbereitung auf die gymnasiale Oberstufe.
für alle Schüler unter 26 Jahren
an die jeweilige Oberschule;
Dort kann man sich anmelden.
Teilweise muss man Anmelde·fristen beachten.
Klasse 5 bis 9
oder Klasse 5 bis 10
Am Ende von Klasse 9 kann man den Hauptschul·abschluss erwerben.
Am Ende von Klasse 10 kann man folgende Abschlüsse erwerben:
- Sekundar·abschluss I – Hauptschul·abschluss
- Sekundar·abschluss I – Realschul·abschluss
- Erweiterter Sekundar·abschluss I
Man kann Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Man kann auch Schüler-BAföG beantragen.
Der Unterricht an Oberschulen kann unterschiedliche Strukturen haben:
- nach den Schul·zweigen Haupt·schule und Real·schule gegliedert
- jahrgangs·bezogen
Jahrgangs·bezogen heißt hier: Der Unterricht in Mathematik, Deutsch und Englisch findet in Fach·leistungs·kursen statt.
Der Unterricht an einer Oberschule besteht aus:
- Pflicht·unterricht
- Wahlpflicht·unterricht
- Wahl·unterricht.
Der Wahlpflicht·unterricht kann zum Beispiel eine 2. Fremdsprache sein.
Die Realschule ist eine Allgemeinbildende Schule, die die Schuljahrgänge 5 bis 10 umfasst. Der Unterricht besteht aus Pflichtunterricht, Wahlpflichtunterricht und wahlfreiem Unterricht. Ab Klasse 6 wird eine zweite Fremdsprache, meistens Französisch, angeboten. Je nach Möglichkeiten der Schule kann in den Klassen 9 und 10 im Wahlpflichtbereich eines der Profile Wirtschaft, Technik oder Gesundheit und Soziales belegt werden.
Für alle Schüler*innen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Anmeldungen sind bei der jeweiligen Realschule möglich. Teilweise müssen Fristen beachtet werden.
Klasse 5 bis 10
Am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:
• Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss
• Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
• Erweiterter Sekundarabschluss I
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit), Schüler-BAföG
An mindestens insgesamt 30 Schultagen werden berufsorientierende Maßnahmen als Praxistage durchgeführt.
In Realschulen mit wenigstens zwei Zügen kann in den Fächern Mathematik und Englisch eine Differenzierung nach Fachleistungskursen durchgeführt werden.
Die Realschule ist eine Allgemein·bildende Schule.
Sie umfasst die Schul·klassen 5 bis 10.
Der Unterricht besteht aus:
- Pflicht·unterricht
- Wahlpflicht·unterricht und
- wahl·freiem Unterricht
Ab Klasse 6 kann man eine 2. Fremdsprache wählen: meistens Französisch.
In manchen Schulen kann man in den Klassen 9 und 10 einen Wahlpflicht·bereich wählen.
Es gibt die Bereiche:
- Wirtschaft
- Technik
- Gesundheit
- Soziale
für alle Schüler unter 26 Jahren
an die jeweilige Realschule;
Dort kann man sich anmelden.
Teilweise muss man Anmelde·fristen beachten.
Klasse 5 bis 10
Am Ende von Klasse 10 können folgende Abschlüsse erworben werden:
- Sekundar·abschluss I – Hauptschul·abschluss
- Sekundar·abschluss I – Realschul·abschluss
- Erweiterter Realschulabschluss – Erweiterter Sekundar·abschluss I
Man kann Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Man kann auch Schüler-BAföG beantragen.
In der Realschule gibt es mindestens 30 Praxis·tage.
An diesen Tagen bietet die Schule berufs·orientierende Maßnahmen.
An manchen Schulen gibt es in Englisch und Mathematik Fach·leistungs·kurse.
Der Zweite Bildungsweg bietet jungen Menschen und Erwachsenen in Niedersachsen die Möglichkeit, Schulabschlüsse nachzuholen. Diese sind die Basis für einen erfolgreichen Eintritt in die Arbeitswelt sowie für die weitere berufliche Entwicklung und Qualifizierung. Je nach Schulform findet der Unterricht tagsüber, am Abend oder am Wochenende statt. Die Voraussetzungen und die möglichen Bildungseinrichtungen richten sich nach dem angestrebten Schulabschluss.
Junge Menschen und Erwachsene, die nachträglich einen Schulabschluss erwerben oder ein Studium absolvieren möchten.
Bildungsträger vor Ort z. B. Volkshochschulen, Anmeldefristen beachten!
Je nach Schulabschluss 1 - 3 Jahre
Nachträglicher Erwerb eines Schulabschlusses oder Berufsabschlusses,
Verbesserung der beruflichen Möglichkeiten
Schüler-BAföG, Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen)
Die Teilnahme an vorbereitenden Kursen für die Abschlussprüfungen sind in der Regel kostenpflichtig. Informationen dazu gibt es bei dem jeweiligen Bildungsträger.
Auf dem Zweiten Bildungsweg kann man einen Schul·abschluss nachholen.
In Niedersachsen können junge Menschen und Erwachsene diese Möglichkeit nutzen.
Ein Schul·abschluss ist die Basis für einen erfolgreichen Eintritt in die Arbeits·welt.
Außerdem kann man sich beruflich weiter·entwickeln.
Der Unterricht findet tagsüber, am Abend oder am Wochenende statt.
Die Unterrichts·zeit hängt von der Schul·form ab.
Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Schul·abschluss.
Außerdem gibt es unterschiedliche Schulen und Bildungs·einrichtungen.
junge Menschen und Erwachsene, die
- nachträglich einen Schul·abschluss erwerben oder
- ein Studium absolvieren möchten.
an die Bildungs·einrichtungen vor Ort, zum Beispiel: Volkshochschulen;
Anmelde·fristen beachten!
unterschiedlich, je nach Schul·abschluss 1 bis 3 Jahre
Nachholen eines Schul·abschlusses oder Berufs·abschlusses,
Verbesserung der beruflichen Möglichkeiten
Man kann Kinder·geld bekommen.
Wenn man unter 26 Jahre alt ist, haben die Eltern Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Man kann auch Schüler-BAföG beantragen.
Oft kosten die Vorbereitungs·kurse für die Abschluss·prüfungen Geld.
Informationen dazu gibt es bei den jeweiligen Bildungs·einrichtungen.
ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen
Ländliche Erwachsenenbildung in Niedersachsen e. V.
Volkshochschule Göttingen Osterode gGmbH
Das Abendgymnasium Göttingen ist eine allgemeinbildende staatliche Schule für berufstätige Erwachsene.
Voraussetzung für die Teilnahme ist u.a. der Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder ein erfolgreich abgeschlossener Vorkurs und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit. Interessenten müssen mind. 18,5 Jahre alt sein.
Anmeldungen und Antragsformulare sind bei dem Abendgymnasium oder Online erhältlich. Anmeldefristen beachten!
2 - 4 Jahre (je nach Abschluss)
Der schulische Teil der Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife/Abitur
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), Schüler-BAföG
Weitere Informationen gibt es unter: http://www.abendgymnasium-goettingen.de/
Für die Fachhochschulreife muss ein schulischer und ein berufsbezogener Teil absolviert werden. Eine mindestens 2-jährige Berufsausbildung oder ein mindestens 960-stündiges Praktikum ist als berufsbezogener Teil erforderlich.
„Dual“ bedeutet eine zweigeteilte Form der Ausbildung an zwei verschiedenen Ausbildungsorten: In der Berufsschule wird das theoretische Fachwissen und im Betrieb die praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben. Während der betrieblichen Ausbildung wird ein Ausbildungslohn gezahlt.
Rein rechtlich gibt es keine bestimmten Voraussetzungen, wenn man einen Beruf nach dem dualen System erlernen möchte. Eigentlich kann laut BBiG jeder jede beliebige duale Ausbildung absolvieren, unabhängig von Alter oder Schulabschluss. In der Praxis legen viele Betriebe bestimmte Mindestanforderungen fest, die Bewerber erfüllen sollen. Z.B. wird von den Betrieben oft ein bestimmter Schulabschluss oder gute Noten in einzelnen Fächern gefordert.
Berufsberatung der Agentur für Arbeit Göttingen, Handwerkskammer Hildesheim Südniedersachsen, Industrie- und Handelskammer Hannover
Je nach Ausbildungsberuf 2 - 3,5 Jahre
Abgeschlossene Berufsausbildung
Die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet sich jeweils nach der Branche, dem Ausbildungsberuf und dem Ausbildungsbetrieb. Es kann ergänzend BAB oder AbH beantragt werden.
Es wird gesetzlich kein bestimmter Schulabschluss vorausgesetzt. Je nach Ausbildungsberuf und Ausbildungsbetrieb werden unterschiedliche schulische Voraussetzungen erwartet. Schulabgänger*innen, die einen Ausbildungsplatz finden, obwohl sie keinen Schulabschluss haben, erwerben automatisch den Hauptschulabschluss, wenn sie die Berufsschule erfolgreich beendet haben. Der Betrieb muss bei den zuständigen Kammern als Ausbildungsbetrieb anerkannt sein.
Für die Fachhochschulreife muss ein schulischer und ein berufsbezogener Teil absolviert werden. Die Berufsausbildung kann als berufsbezogener Teil anerkannt werden. Der erforderliche schulische Teil kann mit der Klasse 12 z. B. an einer FOS erfüllt werden.
„Dual“ bedeutet eine geteilte Ausbildung an 2 Ausbildungs·orten:
- In der Berufs·schule lernt man das theoretische Fach·wissen.
- Im Betrieb erwirbt man die praktischen Kenntnisse.
Während der betrieblichen Ausbildung erhält man einen Ausbildungs·lohn.
Gesetzlich gibt es keine Voraussetzungen für eine duale Berufs·ausbildung.
In der Praxis legen viele Betriebe aber bestimmte Mindest·anforderungen fest.
Diese sind zum Beispiel:
- ein bestimmter Schul·abschluss
- gute Noten in einzelnen Schul·fächern
an die Berufs·beratung der Agentur für Arbeit Göttingen,
Handwerkskammer Hildesheim Südniedersachsen,
Industrie- und Handelskammer Hannover
je nach Ausbildungs·beruf 2 bis 3,5 Jahre
abgeschlossene Berufs·ausbildung
Die Höhe des Ausbildungs·lohns richtet sich nach:
- dem Ausbildungs·beruf
- dem Ausbildungs·betrieb
Außerdem kann man Berufs·ausbildungs·beihilfe (BAB) und Ausbildungs·begleitende Hilfen (AbH) bekommen.
Die Voraussetzungen für eine duale Ausbildung sind unterschiedlich: je nach Ausbildungs·beruf und Ausbildungs·betrieb.
Wer keinen Schul·abschluss hat und eine Ausbildung erfolgreich beendet, erwirbt dadurch auch den Hauptschul·abschluss.
Dafür muss man die Berufsschule erfolgreich beenden.
Außerdem muss der Betrieb als Ausbildungs·betrieb anerkannt sein.
Für die Fachhochschul·reife muss man einen schulischen und einen berufs·bezogenen Teil absolvieren.
Die Berufs·ausbildung kann als berufs·bezogener Teil anerkannt werden.
Der schulische Teil kann mit der Klasse 12 erfüllt werden, zum Beispiel an einer Fach·oberschule.
HWK-Hildesheim
IHK-Hannover
Arbeitsagentur Göttingen
Berufswahl Regional
Bundeswehr ist die Bezeichnung für die Streitkräfte der Bundesrepubik Deutschland. Sie gliedert sich in die Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine, sowie den Sanitätsdienst und die sogenannte Streitkräftebasis. Zu den vielfältigen Aufgaben gehören Einsätze zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung und der internationale Katastrophenschutz. Außerdem wurde der Kampf gegen den internationalen Terrorismus den Zielen hinzugefügt. Es gibt die Möglichkeit, eine militärische oder eine zivile Laufbahn bei der Bundeswehr einzuschlagen: Berufsausbildung, Schulbildung oder Studium.
Z.B. bietet der Freiwillige Wehrdienst die Möglichkeit, den Arbeitgeber Bundeswehr kennenzulernen, sich beruflich zu orientieren und persönlich weiterzuentwickeln.
Als „Freiwillig Wehrdienstleistender“ – kurz „FWDL“ - erhält man eine fundierte militärische Ausbildung. Nach der dreimonatigen Grundausbildung folgt meist die einsatzvorbereitende Ausbildung.
Junge Menschen können bis zu 23 Monaten freiwilligen Dienst in den Streitkräften leisten, wenn sie das 17. Lebensjahr vollendet, das Einverständnis der Eltern und die Vollzeitschulpflicht an einer allgemeinbildenden Schule (9 Jahre) erfüllt haben sowie die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
Sie sollten zudem teamfähig, durchsetzungsstark und körperlich fit sein.
Karriereberatungsbüros der Bundeswehr
Je nach Laufbahn unterschiedlich
z. B. FWD - 7 bis 23 Monate
Ziel z. B. des Freiwilligen Wehrdienstes ist es, den Austausch zwischen Gesellschaft und Streitkräften zu stärken.
Freiwillig Wehrdienstleistende können sich sozial, kulturell oder für die Umwelt bewähren sowie die Bundeswehr mit allem, was dazu gehört, unterstützen.
Wehrsold und ein nach Tagessätzen bemessener Wehrdienstzuschlag; Verpflegung, Unterkunft, Uniform und ärztliche Versorgung werden übernommen.
Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Freiwilligendienst leisten, können Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.
Die ersten sechs Monate sind Probezeit. Hier kann man sich die Bundeswehr erst einmal anschauen und die notwendigen Grundlagen für den Soldatenberuf aneignen. In dieser Zeit können beide Seiten – also der FWDLer oder auch die Bundeswehr – kündigen. Danach wird das Dienstverhältnis auf die gewünschte Verpflichtungszeit festgesetzt und ist bindend. Wer gute Leistungen zeigt, kann auch als Soldatin oder Soldat auf Zeit übernommen werden, mit vielfältigen Entwicklungschancen in den Streitkräften.
Schulpflichtige, die einen Freiwilligendienst oder einen freiwilligen Wehrdienst ableisten, müssen beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag auf Ruhen der Schulpflicht für die berufsbildende Schule stellen.
Bundeswehr ist die Bezeichnung für das Militär der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bundeswehr besteht aus unterschiedlichen Bereichen:
- Heer
- Luft·waffe
- Marine
- Sanitäts·dienst
- und die Streitkräfte·basis.
Die Bundeswehr übernimmt viele Aufgaben.
Beispiele für diese Aufgaben sind:
- internationale Einsätze zur Konflikt·vermeidung und Krisen·bewältigung
- Kampf gegen den internationalen Terrorismus
- Katastrophen·schutz
Wenn man bei der Bundeswehr arbeitet, gibt es zwei Lauf·bahnen: die militärische und die zivile Lauf·bahn.
Für beide Lauf·bahnen gibt es Berufs·ausbildungen, schulische Bildung oder ein Studium.
Wenn man die Bundeswehr kennen·lernen möchte, gibt es den Freiwilligen Wehrdienst.
Die Abkürzung für Freiwilliger Wehrdienst heißt: FWD.
Der FWD kann bei der Berufs·wahl helfen.
Außerdem kann man sich und seine Fähigkeiten weiter·entwickeln.
Während des FWD erhält man eine militärische Ausbildung.
Die Grund·ausbildung dauert 3 Monate.
Darauf folgt die einsatz·vorbereitende Ausbildung.
Junge Menschen können bis zu 23 Monaten FWD leisten.
Die Voraussetzungen dafür sind:
- Man muss die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
- Man muss mindestens 18 Jahre alt sein.
- Wenn man unter 18 Jahren alt ist, braucht man das Einverständnis der Eltern .
Außerdem muss man mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen sein.
Außerdem sollte man team·fähig, durchsetzungs·stark und körperlich fit sein.
an die Karriere·beratungs·büros der Bundeswehr
unterschiedlich, je nach Lauf·bahn;
Der FWD dauert 7 bis 23 Monate.
stärkerer Austausch zwischen Gesellschaft und Militär;
Während des FWD unterstützt man die Bundeswehr.
Während des FDW bekommt man Wehr·sold und einen Wehrdienst·zuschlag;
Außerdem übernimmt die Bundeswehr:
- Verpflegung
- Unterkunft
- Uniform
- ärztliche Versorgung
Außerdem kann man Kinder·geld bekommen.
Wenn man unter 26 Jahren alt ist, haben die Eltern Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Die ersten 6 Monate sind Probe·zeit.
In der Probe·zeit kann man sich die Bundeswehr anschauen.
Außerdem lernt man die Grund·lagen für den Soldaten·beruf.
In der Probe·zeit können beide Seiten kündigen: man selbst oder die Bundeswehr.
Nach der Probe·zeit wird das Dienst·verhältnis fest·gesetzt. Das heißt: Man entscheidet sich, wie lange der FWD dauert.
Diese Entscheidung ist verpflichtend.
Man muss solange der FWD dauert, bei der Bundeswehr bleiben.
Wer gute Leistungen zeigt, kann nach dem FWD übernommen werden.
Dann ist man Soldatin oder Soldat auf Zeit.
Auch Schul·pflichtige können FWD leisten.
Dafür können sie beim Regionales Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Antrag auf Ruhen der Schul·pflicht für die berufs·bildende Schule.
Bundeswehr entdecken
Freiwilliger Wehrdienst
Bundeswehr
Bildungsangebot der Bundeswehr
Die Fachoberschule vermittelt eine erweiterte und vertiefte fachpraktische und fachtheoretische Bildung und dauert entweder 2 Jahre (Klasse 11 und 12) oder 1 Jahr (nur Klasse 12). Die zweijährige FOS führt zur Fachhochschulreife, die einjährige beinhaltet nur den theoretischen Teil.
Voraussetzung für die Teilnahme an Klasse 11:
• Sekundarabschluss I - Realschulabschluss und Praktikumsplatz (Vertrag)
Voraussetzung für die Teilnahme an Klasse 12:
• Sekundarabschluss I – Realschulabschluss und eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene dazugehörige Berufsausbildung (inkl. Berufsschulabschluss); einen anderen gleichwertigen Bildungsstand; oder eine mind. 5-jährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit
Anmeldungen und Antragsformulare sind bei den jeweiligen Berufsbildenden Schulen erhältlich. Anmeldefristen beachten!
1 oder 2 Jahre
Erwerb der Fachhochschulreife, die zum Studium an allen deutschen Fachhochschulen berechtigt. Außerdem kann man mit der Fachhochschulreife auch an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen die dem Schulabschluss entsprechenden Studiengänge studieren.
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit), Schüler-BAföG
Das Praktikum in Klasse 11 muss mindestens 960 Stunden betragen.
FOS bietet folgende Fachrichtungen an: Wirtschaft und Verwaltung, Technik, Gesundheit und Soziales, Gestaltung, Ernährung und Hauswirtschaft sowie Agrarwirtschaft.
Die Fachschule ist eine Schulform, die eine Erstausbildung und in der Regel eine entsprechende Berufserfahrung voraussetzt. Die Ausbildungsgänge und Abschlüsse sind auf den beruflichen Aufstieg ausgerichtet. In der Regel sind Privatschulen kostenpflichtig.
Voraussetzung für die Teilnahme an einer Fachschule ist der Realschulabschluss / Sekundarabschluss I - Realschule und eine abgeschlossene Berufsausbildung, z.T. wird zusätzlich mehrjährige Berufserfahrung gefordert.
Anmeldungen und Antragsformulare sind bei den jeweiligen öffentlichen Fachschulen sowie den Fachschulen in freier Trägerschaft erhältlich. Anmeldefristen beachten!
mind. 1 Jahr, max. jedoch 2 Jahre
Berufliche Weiterbildung oder Erwerb eines Ausbildungsabschlusses, ggf. Erwerb der Fachhochschulreife
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), Schüler-BAföG
Das Angebot der Fachschulen und die jeweiligen Aufnahmevoraussetzungen sind sehr differenziert und daher direkt bei den Fachschulen zu erfragen.
Unter Auslandsaufenthalt ist ein längerfristiger Aufenthalt im Ausland gemeint. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten wie den Besuch einer High School, Work & Travel, Aupair, Freiwilligenarbeit, Auslandspraktikum oder Sprachreisen. Auslandsaufenthalte können schul- oder berufsbegleitend, aber auch separat absolviert werden.
Interessierte, die z. B. eine Fremdsprache vertiefen oder erlernen oder eine andere Kultur kennenlernen möchten und neue Erfahrungen sammeln wollen.
Anbieter von Auslandsaufenthalten
individuell unterschiedlich
Förderung der Sprachkenntnisse, kennenlernen fremder Länder und neuer Kulturen. Erwerb neuer Fähigkeiten und Fertigkeiten, Inspiration und Orientierung für den weiteren Lebensweg.
Schüler-BAföG oder Studenten-BAföG, Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), Stipendium
Nach dem Berufsbildungsgesetz können Teile der dualen Ausbildung in einem anderen Land absolviert werden, bis zu einem Viertel der regulären Ausbildungszeit. Zudem besteht die Möglichkeit, internationale Zusatzqualifikationen zu der jeweiligen Ausbildung im Ausland zu erwerben. Ein Auslandsaufenthalt bringt neue Eindrücke, verändert die Sicht auf Länder, Menschen, Kulturen und Arbeitswelten und erweitert den fachlichen Horizont sowie die Fremdsprachenkenntnisse.
Ein Auslandsaufenthalt ist ein längerer Aufenthalt im Ausland.
Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten wie zum Beispiel:
- Besuch einer High School
- Work & Travel
- Aupair
- Freiwilligen·arbeit
- Auslands·praktikum
- Sprach·reisen
Auslandsaufenthalte können auch schul- oder berufs·begleitend sein.
Interessierte, die zum Beispiel
- eine Fremd·sprache verbessern oder lernen wollen.
- eine andere Kultur kennen·lernen möchten.
- neue Erfahrungen sammeln wollen
an die Anbieter von Auslands·aufenthalten
unterschiedlich
Förderung der Sprach·kenntnisse,
Kennen·lernen fremder Länder und Kulturen
Erwerb neuer Kenntnisse und Ideen für den weiteren Lebens·weg
Man kann Schüler-BAföG oder Studenten-BAföG beantragen.
Man kann Kinder·geld bekommen, wenn man unter 26 Jahre alt ist.
Dann haben die Eltern Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Man kann auch ein Stipendium bekommen.
Ein Stipendium ist eine finanzielle Förderung.
Zum Beispiel von einer Organisation.
Für ein Stipendium muss man sich bewerben.
Teile einer dualen Ausbildung kann man im Ausland machen.
Das kann bis zu ein Viertel der Ausbildungs·zeit sein.
Diese Regel steht im Berufs·bildungs·gesetz.
Außerdem kann man sich im Ausland weiter·bilden: Man kann internationale Zusatz·qualifikationen erwerben.
Eine Zusatz·qualifikation kann zum Beispiel eine Weiter·bildung für die Ausbildung sein.
Ein Auslandsaufenthalt bringt neue Eindrücke.
Er verändert die Sicht auf Länder, Menschen, Kulturen und Arbeits·welten.
Außerdem verbessert man Fremd·sprachen·kenntnisse.
Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Frauen und Männer jeden Alters, sich außerhalb von Schule und Beruf für das Allgemeinwohl zu engagieren. Einsatzbereiche gibt es im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich sowie im Bereich des Sports, der Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes.
Der Bundesfreiwilligendienst richtet sich an alle, die ihre Pflichtschulzeit an einer allgemeinbildenden Schule (9 Jahre) absolviert haben. Alter, Geschlecht, Nationalität oder die Art des Schulabschlusses spielen keine Rolle.
Bewerbung bei sozialen Verbänden, Altenheimen und sonstigen Trägern.
6 - 24 Monate, i.d.R. 1 Jahr
Sammeln von berufspraktischen Erfahrungen in Organisationen und Einrichtungen des Gemeinwesens, des Sports, der Kultur, der Ökologie oder der Integration.
Die Einsatzstelle kann ein Taschengeld bis max. 438,-€ (Stand:2023) zahlen. Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Freiwilligendienst leisten, können Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.
Einsatzstellen können zusätzlich zum Taschengeld auch Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung stellen.
Weitere Informationen unter:
www.bundesfreiwilligendienst.de
Schulpflichtige, die einen Freiwilligendienst oder einen freiwilligen Wehrdienst ableisten, können bei der Landesschulbehörde einen Antrag auf Ruhen der Schulpflicht für die berufsbildende Schule stellen.
Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Frauen und Männer jeden Alters.
Man kann sich für das Allgemein·wohl engagieren.
Einsatz·bereiche gibt es im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich.
Außerdem gibt es den Bundesfreiwilligendienst in den Bereichen Sport, Integration und Zivil- und Katastrophen·schutz.
für alle Interessierten, die mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen sind.
an soziale Verbände, Alten·heime und sonstige Organisationen
6 bis 24 Monate, meistens 1 Jahr
Sammeln von praktischen Erfahrungen für das Berufs·leben,
zum Beispiel in den Bereichen Sport, Kultur, Ökologie oder Integration
Die Einsatz·stelle kann ein Taschen·geld bis zu 438,00 Euro zahlen.
Man kann Kinder·geld bekommen, wenn man unter 26 Jahre alt ist.
Dann haben die Eltern Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Einsatz·stellen können auch Unterkunft, Verpflegung und Arbeits·kleidung bereit·stellen.
Weitere Informationen findet man unter: www.bundesfreiwilligendienst.de
Auch Schul·pflichtige können einen Bundesfreiwilligendienst machen.
Dafür können sie bei der Landes·schul·behörde einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Antrag auf Ruhen der Schul·pflicht für die berufs·bildende Schule.
Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) beinhaltet ein betriebliches Langzeitpraktikum von mindestens 6 bis maximal 12 Monaten. Eine Übernahme in Ausbildung sollte vom Unternehmen angestrebt werden.
Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr ohne Ausbildungsverhältnis, die bei der Agentur für Arbeit Göttingen ausbildungssuchend gemeldet sind und von der Berufsberatung als ausbildungsreif eingeschätzt werden.
Berufsberatung der Agentur für Arbeit Göttingen oder die Jobcenter Göttingen und Northeim
6 bis max. 12 Monate
Kennenlernen eines anerkannten Ausbildungsberufs und des Berufsalltags in einem Betrieb. Das Ziel ist die Einmündung möglichst in eine Ausbildung im Praktikumsbetrieb.
Praktikumsvergütung, Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Ausbildungsbegleitende Hilfen (AbH)
Bei Übernahme in eine anschließende Ausbildung erfolgtvielleicht die Anrechnung der EQ auf die Ausbildungszeit.
EQ ist die Abkürzung für Einstiegs·qualifizierung.
Die betriebliche EQ beinhaltet ein Langzeit·praktikum in einem Betrieb.
Dieses Praktikum dauert zwischen 6 und 12 Monaten.
Wenn alles gut läuft, dann übernimmt der Betrieb den Praktikanten.
Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Lebens·jahr, die
- keinen Ausbildungs·platz haben,
- ausbildungs·suchend gemeldet sind (bei der Agentur für Arbeit Göttingen) und
- von der Berufs·beratung als bereit für eine Ausbildung eingeschätzt werden.
an die Berufs·beratung der Agentur für Arbeit Göttingen
oder die Jobcenter Göttingen und Northeim
6 bis 12 Monate
Kennen·lernen eines Ausbildungs·berufs und des Berufs·alltags in einem Betrieb,
die Aufnahme einer Ausbildung im Praktikums·betrieb
Man kann Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Außerdem bekommt man ein Praktikums·gehalt.
Man kann Berufs·ausbildungsbeihilfe (BAB) und Ausbildungs·begleitende Hilfen (AbH) bekommen.
Bei Übernahme in eine Ausbildung wird die EQ manchmal auf die Ausbildungs·zeit angerechnet.
Arbeitsagentur Göttingen
Jobcenter Landkreis Göttingen
Jobcenter Landkreis Northeim
Jobcenter Stadt Göttingen
Mit dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) wird jungen Menschen im Alter zwischen 15-26 Jahren ein Angebot unterbreitet, für die Umwelt praktisch tätig zu sein und gleichzeitig ökologische und umweltpolitische Zusammenhänge in ihrem gesellschaftlichen Kontext besser zu verstehen.
Jugendliche und junge Erwachsene von 15 - 26 Jahren, die ihre Pflichtschulzeit an einer allgemeinbildenden Schule (9 Jahre) absolviert haben. Einige Organisationen nehmen Interessierte jedoch erst ab 18 Jahren auf. Die Teilnahmeplätze sind meist stark nachgefragt und werden frühzeitig vergeben.
Bewerbungen bei den Träger:innen sollten frühzeitig, mindestens 1 Jahr vorher, erfolgen.
6 - 24 Monate
Das Ziel ist das Sammeln von berufspraktischen Erfahrungen in Organisationen und Einrichtungen in Naturschutzprojekten.
Im Durchschnitt zahlen Einsatzstellen 150,- € Taschengeld. Maximal sind 330,- € möglich. Zahlreiche Einsatzstellen übernehmen Kosten für Verpflegung und Unterkunft. Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Freiwilligendienst leisten, können Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.
Das FÖJ kann als Wartensemster für ein Studium angerechnet werden.
Für einige Ausbildungsberufe werden FSJ und FÖJ als Praktikum anerkannt.
Es kann auch im Ausland geleistet werden.
Schulpflichtige, die einen Freiwilligendienst ableisten, können beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag auf Ruhen der Schulpflicht für die berufsbildende Schule stellen.
Das FÖJ ist ein Freiwilligen·dienst in ökologischen Bereichen.
Im FÖJ kann man zum Beispiel im Umwelt·schutz arbeiten.
Man kann besser verstehen, wie Umwelt und Gesellschaft zusammen·hängen.
Die Abkürzung FÖJ steht für: Freiwilliges Ökologisches Jahr.
Ein FÖJ ist für Jugendliche und junge Erwachsene von 15 bis 26 Jahren.
Man muss mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen sein.
Einige Organisationen nehmen Interessierte erst ab 18 Jahren auf.
Die FÖJ-Plätze sind oft stark nach·gefragt.
Sie werden früh·zeitig vergeben.
an die Organisationen;
Dort kann man sich direkt bewerben.
Man sollte sich früh·zeitig bewerben. Das heißt: mindestens 1 Jahr vorher.
6 bis 24 Monate
Sammeln von praktischen Erfahrungen für das Berufs·leben im Natur·schutz
Die Organisation zahlt Taschen·geld, höchstens sind es 330 Euro im Monat. Organisationen bezahlen oft das Essen und die Wohnung.
Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Das FÖJ kann als Warte·semester für ein Studium zählen.
Für einige Ausbildungs·berufe braucht man ein Praktikum.
Ein FÖJ kann als Praktikum zählen.
Ein FÖJ kann man auch im Ausland machen.
Auch Schul·pflichtige können ein FÖJ machen.
Dafür können sie beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Antrag auf Ruhen der Schul·pflicht für die berufs·bildende Schule.
Das FSJ ist ein Freiwilligendienst in sozialen Bereichen und wurde vor einigen Jahren um die Bereiche Sport, Denkmalpflege, Politik und Kultur erweitert. Jugendliche und junge Erwachsene, die die Vollzeitschulpflicht bereits erfüllt haben und noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben können ein FSJ absolvieren.
Jugendliche und junge Erwachsene von 15 - 26 Jahren, die ihre Pflichtschulzeit an einer allgemeinbildenden Schule (9 Jahre) absolviert haben. Einige Organisationen nehmen Interessierte jedoch erst ab 18 Jahren auf. Die Teilnahmeplätze sind meist stark nachgefragt und werden frühzeitig vergeben.
Bewerbungen bei den Träger:innen sollten frühzeitig, mindestens 1 Jahr vorher, erfolgen.
6 - 24 Monate
Das Ziel ist das Sammeln von berufspraktischen Erfahrungen in Organisationen und Einrichtungen des Sozialwesens, des Sports, der Kultur und Denkmalpflege.
Im Durchschnitt zahlen Einsatzstellen 150,- € Taschengeld. Maximal sind 330,- € möglich. Zahlreiche Einsatzstellen übernehmen Kosten für Verpflegung und Unterkunft. Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Freiwilligendienst leisten, können Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.
Das FSJ bietet für die Freiwilligen im Zeitraum zwischen Schule und Beruf eine Möglichkeit, die eigene Persönlichkeit zu stärken und soziale und interkulturelle Fähigkeiten zu entwickeln.
Für einige Ausbildungsberufe werden FSJ und FÖJ als Praktikum anerkannt.
Schulpflichtige, die einen Freiwilligendienst ableisten, müssen beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag auf Ruhen der Schulpflicht für die berufsbildende Schule stellen.
Das FSJ ist ein Freiwilligen·dienst in sozialen Bereichen.
Ein FSJ gibt es seit einigen Jahren auch in den Bereichen: Sport, Denkmal·pflege, Politik und Kultur.
Die Abkürzung FSJ steht für: Freiwilliges Soziales Jahr.
Ein FSJ ist für Jugendliche und junge Erwachsene von 15 bis 26 Jahren.
Man muss mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen sein.
Einige Organisationen nehmen Interessierte erst ab 18 Jahren auf.
Die FSJ-Plätze sind oft stark nach·gefragt.
Sie werden oft früh·zeitig vergeben.
an die Organisationen;
Dort kann man sich direkt bewerben.
Man sollte sich früh·zeitig bewerben. Das heißt: mindestens 1 Jahr vorher.
6 bis 24 Monate
Sammeln von praktischen Erfahrungen für das Berufs·leben in Organisationen und sozialen Einrichtungen
Die Organisation zahlt Taschen·geld, höchstens sind es 330 Euro im Monat. Organisationen bezahlen oft das Essen und die Wohnung.
Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Das FSJ macht man oft in der Zeit zwischen Schule und Beruf.
Das FSJ bietet die Möglichkeit, Neues zu lernen.
Außerdem kann man Fähigkeiten weiter·entwickeln.
Zum Beispiel im Kontakt mit Menschen.
Für einige Ausbildungs·berufe braucht man ein Praktikum.
Ein FSJ kann als Praktikum zählen.
Auch Schul·pflichtige können ein FSJ machen.
Dafür können sie beim Regionalen Landes·amt für Schule und Bildung einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Antrag auf Ruhen der Schul·pflicht für die berufs·bildende Schule.
Der Begriff Praktikum (Plural: „Praktika“) bezeichnet eine auf eine bestimmte Dauer ausgelegte Vertiefung erworbener oder noch zu erwerbender Kenntnisse in praktischer Anwendung oder eine Mitarbeit für das Erlernen neuer Kenntnisse und Fähigkeiten in einem Betrieb.
Für alle Interessierten.
Betriebe und Einrichtungen
nach Absprache
Kennenlernen des gewählten Berufsfelds und dessen Tätigkeitsbereiche, Einschätzen der eigenen Kompetenzen und überprüfen der eigenen beruflichen Vorstellungen.
Während einer Maßnahme der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters gibt es keine zusätzlichen Mittel. Es können eventuell Fahrtkosten oder Kosten für Arbeitskleidung übernommen werden.
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), teilweise Vergütung durch den Betrieb je nach Berufszweig und Dauer, kein Vergütungsanspruch bei Schülerpraktika.
Bei noch nicht volljährigen Praktikant*innen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Dieses regelt zum Beispiel Arbeitszeiten, Urlaub und das Arbeiten an Feiertagen.
Bei einem Praktikum geht es um die Anwendung von Kenntnissen. Zum Beispiel: Wissen und Fähigkeiten aus der Schule.
Es geht auch darum, Neues zu lernen.
Bei einem Praktikum arbeitet man meist in einem Betrieb mit.
Ein Praktikum hat eine bestimmte Dauer.
Der Plural von Praktikum heißt: Praktika.
für alle Interessierten
an Betriebe und Einrichtungen
unterschiedlich, je nach Absprache
Kennen·lernen eines Berufs,
Einschätzen des eigenen Könnens,
Überprüfen der eigenen beruflichen Pläne
Viele Praktika sind unbezahlt.
Nur manchmal gibt es eine Bezahlung. Das hängt ab vom:
- Betrieb
- Beruf
- und der Dauer
Bei Schüler·praktika gibt es keinen Anspruch auf Bezahlung.
Manche Praktika sind Maßnahmen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.
Bei diesen Maßnahmen gibt es keine zusätzlichen Förder·gelder.
Manchmal werden aber Fahrt·kosten oder Kosten für Arbeits·kleidung übernommen.
Außerdem kann man Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Wenn ein Praktikant unter 18 Jahren ist, gilt das Jugend·arbeits·schutz·gesetz (JArbSchG).
Das Gesetz regelt zum Beispiel:
- Arbeits·zeiten
- Urlaub
- das Arbeiten an Feier·tagen
Praktikumsbörse der Bundesagentur für Arbeit
Azubiyo Schülerpraktikum
Praktikumsbörse Karriere in Südniedersachsen
Schule mit Vollzeitunterricht von mindestens einjähriger Dauer, für deren Besuch keine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit vorausgesetzt wird. Sie hat die Aufgabe, allgemeine und fachliche Inhalte zu vermitteln und den Schüler zu befähigen,
• einen höheren Schulabschluss zu erwerben
• den Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu erlangen
• einen Teil der Berufsausbildung in einem oder mehreren anerkannten Ausbildungsberufen zu ersetzen
• zu einem Berufsausbildungsabschluss zu führen, der nur in Schulen erworben werden kann.
Die einjährige Berufsfachschule ist ein Ausbildungsangebot für erfolgreiche Absolvent*innen allgemeinbildender Schulen mit einem Sekundarabschluss I. Sie kann als erstes Lehrjahr angerechnet werden.
Die zweijährige Berufsfachschule vermittelt - nach der berufsbezogenen Grundbildung in der einjährigen Berufsfachschule - in Klasse 2 einen höheren schulischen Abschluss, den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss bzw. den Erweiterten Sekundarabschluss I.
Berufsqualifizierende Berufsfachschulen führen zu einem beruflichen Abschluss. Aufnahmevoraussetzung ist der Sekundarabschluss I - Realschulabschluss.
Anmeldungen und Antragsformulare sind bei den jeweiligen Berufsbildenden Schulen oder Online erhältlich. Anmeldefristen beachten!
1 oder 2 Jahre
Ausbildungsberufe, die ausschließlich über die berufsqualifzierende BFS erlernt werden können, können bis zu 3 Jahre dauern.
Ziele sind hier je nach Ausrichtung die berufsbezogene Grundbildung, der Erwerb eines höherwertigen Schulabschlusses oder eines Berufsabschlusses.
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), Schüler-BAföG
Die Berufsfachschulen bieten verschiedene Fachrichtungen an. Informationen gibt es bei der jeweiligen Berufsbildenden Schule bzw. privaten Schule.
Die Berufs·fachschule ist eine Schule mit Vollzeit·unterricht.
Sie dauert mindestens ein Jahr.
Man braucht keine Berufs·ausbildung, um die Berufs·fachschule zu besuchen.
Man braucht auch keine berufliche Tätigkeit.
Die Berufs·fachschule vermittelt allgemeine und fachliche Inhalte.
Außerdem befähigt sie die Schüler dazu:
- einen höheren Schul·abschluss zu erlangen.
- den Abschluss in einem Ausbildungs·beruf zu erlangen.
- einen Teil der Berufs·ausbildung in einem oder mehreren Ausbildungs·berufen zu ersetzen.
- einen Berufs·ausbildungs·abschluss zuerlangen, den man nur in Schulen erwerben kann.
Die ein·jährige Berufs·fachschule ist für Schüler mit einem Sekundar·abschluss I – Hauptschul·abschluss.
Die Berufs·fachschule kann als erstes Lehr·jahr angerechnet werden.
Es geht um eine berufs·bezogene Grund·bildung.
Die zwei·jährige Berufs·fachschule vermittelt in Klasse 2 einen höheren schulischen Abschluss.
Dieser Abschluss ist der Sekundar·abschluss I – Realschul·abschluss oder der Erweiterte Sekundarabschluss I.
Berufs·qualifizierende Berufs·fachschulen führen zu einem beruflichen Abschluss. Aufnahme·voraussetzung ist der Sekundar·abschluss I – Realschul·abschluss
an die jeweiligen berufs·bildenden Schulen;
Dort kann man sich anmelden.
Man kann sich auch online anmelden.
Anmelde·fristen beachten!
1 oder 2 Jahre;
Manche Ausbildungs·berufe kann man nur über die berufs·qualifizierende Berufs·fachschule erlernen.
Die Ausbildung dauert bis zu 3 Jahre.
unterschiedlich, je nach Ausrichtung:
- die berufs·bezogene Grund·bildung
- der Erwerb eines höheren Schul·abschlusses
- der Erwerb eines Berufs·abschlusses
Man kann Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Außerdem kann man Schüler-BAföG beantragen.
Die Berufs·fachschulen bieten verschiedene Fach·richtungen an.
Informationen gibt es bei der jeweiligen Berufs·bildenden Schule oder privaten Schule.
Nds. Kultusministerium-Berufsfachschule
Berufsfachschule Dr. Muschinsky
„Dual“ bedeutet eine zweigeteilte Form der Ausbildung an zwei verschiedenen Ausbildungsorten: In der Berufsschule wird das theoretische Fachwissen und im Betrieb die praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben. Während der betrieblichen Ausbildung wird ein Ausbildungslohn gezahlt.
Rein rechtlich gibt es keine bestimmten Voraussetzungen, wenn man einen Beruf nach dem dualen System erlernen möchte. Eigentlich kann laut BBiG jeder jede beliebige duale Ausbildung absolvieren, unabhängig von Alter oder Schulabschluss. In der Praxis legen viele Betriebe bestimmte Mindestanforderungen fest, die Bewerber erfüllen sollen. Z.B. wird von den Betrieben oft ein bestimmter Schulabschluss oder gute Noten in einzelnen Fächern gefordert.
Berufsberatung der Agentur für Arbeit Göttingen, Handwerkskammer Hildesheim Südniedersachsen, Industrie- und Handelskammer Hannover
Je nach Ausbildungsberuf 2 - 3,5 Jahre
Abgeschlossene Berufsausbildung
Die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet sich jeweils nach der Branche, dem Ausbildungsberuf und dem Ausbildungsbetrieb. Es kann ergänzend BAB oder AbH beantragt werden.
Es wird gesetzlich kein bestimmter Schulabschluss vorausgesetzt. Je nach Ausbildungsberuf und Ausbildungsbetrieb werden unterschiedliche schulische Voraussetzungen erwartet. Schulabgänger*innen, die einen Ausbildungsplatz finden, obwohl sie keinen Schulabschluss haben, erwerben automatisch den Hauptschulabschluss, wenn sie die Berufsschule erfolgreich beendet haben. Der Betrieb muss bei den zuständigen Kammern als Ausbildungsbetrieb anerkannt sein.
Für die Fachhochschulreife muss ein schulischer und ein berufsbezogener Teil absolviert werden. Die Berufsausbildung kann als berufsbezogener Teil anerkannt werden. Der erforderliche schulische Teil kann mit der Klasse 12 z. B. an einer FOS erfüllt werden.
„Dual“ bedeutet eine geteilte Ausbildung an 2 Ausbildungs·orten:
- In der Berufs·schule lernt man das theoretische Fach·wissen.
- Im Betrieb erwirbt man die praktischen Kenntnisse.
Während der betrieblichen Ausbildung erhält man einen Ausbildungs·lohn.
Gesetzlich gibt es keine Voraussetzungen für eine duale Berufs·ausbildung.
In der Praxis legen viele Betriebe aber bestimmte Mindest·anforderungen fest.
Diese sind zum Beispiel:
- ein bestimmter Schul·abschluss
- gute Noten in einzelnen Schul·fächern
an die Berufs·beratung der Agentur für Arbeit Göttingen,
Handwerkskammer Hildesheim Südniedersachsen,
Industrie- und Handelskammer Hannover
je nach Ausbildungs·beruf 2 bis 3,5 Jahre
abgeschlossene Berufs·ausbildung
Die Höhe des Ausbildungs·lohns richtet sich nach:
- dem Ausbildungs·beruf
- dem Ausbildungs·betrieb
Außerdem kann man Berufs·ausbildungs·beihilfe (BAB) und Ausbildungs·begleitende Hilfen (AbH) bekommen.
Die Voraussetzungen für eine duale Ausbildung sind unterschiedlich: je nach Ausbildungs·beruf und Ausbildungs·betrieb.
Wer keinen Schul·abschluss hat und eine Ausbildung erfolgreich beendet, erwirbt dadurch auch den Hauptschul·abschluss.
Dafür muss man die Berufsschule erfolgreich beenden.
Außerdem muss der Betrieb als Ausbildungs·betrieb anerkannt sein.
Für die Fachhochschul·reife muss man einen schulischen und einen berufs·bezogenen Teil absolvieren.
Die Berufs·ausbildung kann als berufs·bezogener Teil anerkannt werden.
Der schulische Teil kann mit der Klasse 12 erfüllt werden, zum Beispiel an einer Fach·oberschule.
HWK-Hildesheim
IHK-Hannover
Arbeitsagentur Göttingen
Berufswahl Regional
Bundeswehr ist die Bezeichnung für die Streitkräfte der Bundesrepubik Deutschland. Sie gliedert sich in die Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine, sowie den Sanitätsdienst und die sogenannte Streitkräftebasis. Zu den vielfältigen Aufgaben gehören Einsätze zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung und der internationale Katastrophenschutz. Außerdem wurde der Kampf gegen den internationalen Terrorismus den Zielen hinzugefügt. Es gibt die Möglichkeit, eine militärische oder eine zivile Laufbahn bei der Bundeswehr einzuschlagen: Berufsausbildung, Schulbildung oder Studium.
Z.B. bietet der Freiwillige Wehrdienst die Möglichkeit, den Arbeitgeber Bundeswehr kennenzulernen, sich beruflich zu orientieren und persönlich weiterzuentwickeln.
Als „Freiwillig Wehrdienstleistender“ – kurz „FWDL“ - erhält man eine fundierte militärische Ausbildung. Nach der dreimonatigen Grundausbildung folgt meist die einsatzvorbereitende Ausbildung.
Junge Menschen können bis zu 23 Monaten freiwilligen Dienst in den Streitkräften leisten, wenn sie das 17. Lebensjahr vollendet, das Einverständnis der Eltern und die Vollzeitschulpflicht an einer allgemeinbildenden Schule (9 Jahre) erfüllt haben sowie die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
Sie sollten zudem teamfähig, durchsetzungsstark und körperlich fit sein.
Karriereberatungsbüros der Bundeswehr
Je nach Laufbahn unterschiedlich
z. B. FWD - 7 bis 23 Monate
Ziel z. B. des Freiwilligen Wehrdienstes ist es, den Austausch zwischen Gesellschaft und Streitkräften zu stärken.
Freiwillig Wehrdienstleistende können sich sozial, kulturell oder für die Umwelt bewähren sowie die Bundeswehr mit allem, was dazu gehört, unterstützen.
Wehrsold und ein nach Tagessätzen bemessener Wehrdienstzuschlag; Verpflegung, Unterkunft, Uniform und ärztliche Versorgung werden übernommen.
Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Freiwilligendienst leisten, können Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.
Die ersten sechs Monate sind Probezeit. Hier kann man sich die Bundeswehr erst einmal anschauen und die notwendigen Grundlagen für den Soldatenberuf aneignen. In dieser Zeit können beide Seiten – also der FWDLer oder auch die Bundeswehr – kündigen. Danach wird das Dienstverhältnis auf die gewünschte Verpflichtungszeit festgesetzt und ist bindend. Wer gute Leistungen zeigt, kann auch als Soldatin oder Soldat auf Zeit übernommen werden, mit vielfältigen Entwicklungschancen in den Streitkräften.
Schulpflichtige, die einen Freiwilligendienst oder einen freiwilligen Wehrdienst ableisten, müssen beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag auf Ruhen der Schulpflicht für die berufsbildende Schule stellen.
Bundeswehr ist die Bezeichnung für das Militär der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bundeswehr besteht aus unterschiedlichen Bereichen:
- Heer
- Luft·waffe
- Marine
- Sanitäts·dienst
- und die Streitkräfte·basis.
Die Bundeswehr übernimmt viele Aufgaben.
Beispiele für diese Aufgaben sind:
- internationale Einsätze zur Konflikt·vermeidung und Krisen·bewältigung
- Kampf gegen den internationalen Terrorismus
- Katastrophen·schutz
Wenn man bei der Bundeswehr arbeitet, gibt es zwei Lauf·bahnen: die militärische und die zivile Lauf·bahn.
Für beide Lauf·bahnen gibt es Berufs·ausbildungen, schulische Bildung oder ein Studium.
Wenn man die Bundeswehr kennen·lernen möchte, gibt es den Freiwilligen Wehrdienst.
Die Abkürzung für Freiwilliger Wehrdienst heißt: FWD.
Der FWD kann bei der Berufs·wahl helfen.
Außerdem kann man sich und seine Fähigkeiten weiter·entwickeln.
Während des FWD erhält man eine militärische Ausbildung.
Die Grund·ausbildung dauert 3 Monate.
Darauf folgt die einsatz·vorbereitende Ausbildung.
Junge Menschen können bis zu 23 Monaten FWD leisten.
Die Voraussetzungen dafür sind:
- Man muss die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
- Man muss mindestens 18 Jahre alt sein.
- Wenn man unter 18 Jahren alt ist, braucht man das Einverständnis der Eltern .
Außerdem muss man mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen sein.
Außerdem sollte man team·fähig, durchsetzungs·stark und körperlich fit sein.
an die Karriere·beratungs·büros der Bundeswehr
unterschiedlich, je nach Lauf·bahn;
Der FWD dauert 7 bis 23 Monate.
stärkerer Austausch zwischen Gesellschaft und Militär;
Während des FWD unterstützt man die Bundeswehr.
Während des FDW bekommt man Wehr·sold und einen Wehrdienst·zuschlag;
Außerdem übernimmt die Bundeswehr:
- Verpflegung
- Unterkunft
- Uniform
- ärztliche Versorgung
Außerdem kann man Kinder·geld bekommen.
Wenn man unter 26 Jahren alt ist, haben die Eltern Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Die ersten 6 Monate sind Probe·zeit.
In der Probe·zeit kann man sich die Bundeswehr anschauen.
Außerdem lernt man die Grund·lagen für den Soldaten·beruf.
In der Probe·zeit können beide Seiten kündigen: man selbst oder die Bundeswehr.
Nach der Probe·zeit wird das Dienst·verhältnis fest·gesetzt. Das heißt: Man entscheidet sich, wie lange der FWD dauert.
Diese Entscheidung ist verpflichtend.
Man muss solange der FWD dauert, bei der Bundeswehr bleiben.
Wer gute Leistungen zeigt, kann nach dem FWD übernommen werden.
Dann ist man Soldatin oder Soldat auf Zeit.
Auch Schul·pflichtige können FWD leisten.
Dafür können sie beim Regionales Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Antrag auf Ruhen der Schul·pflicht für die berufs·bildende Schule.
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Freiwilliger Wehrdienst
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Bildungsangebot der Bundeswehr
Neben der dualen Berufsausbildung gibt es die Möglichkeit, eine schulische Ausbildung, auch „vollschulische Ausbildung“ genannt, zu absolvieren. Diese kann ausschließlich an schulischen Einrichtungen, wie Berufsfachschulen, Berufskollegs (-nicht in Niedersachsen) oder Fachakademien, erlernt werden. Hier erfolgt die Berufsausbildung im Rahmen von Vollzeitunterricht. Schulische Ausbildungen bei privaten Einrichtungen sind gebührenpflichtig.
Interessenten für eine Ausbildung im Bereich der Gesundheit, Pflege und Medizin (Gesundheits- und Krankenpfleger, Pharmazeutisch-technischer Assistent, Altenpfleger), Technik (Informationstechnischer Assistent), Soziales (Sozialassistent, Erzieher) oder Gestaltung (Gestaltungstechnischer Assistent). Oft wird der Realschulabschluss verlangt, manchmal reicht der Hauptschulabschluss.
Anmeldungen und Antragsformulare sind bei den jeweiligen Berufsbildendenen Schulen und Privaten Trägern erhältlich. Anmeldefristen beachten!
Abhängig von dem jeweiligen Ausbildungsberuf sowie den eigenen Voraussetzungen und liegt i.d.R. zwischen 1 und 3,5 Jahren
Erwerb eines Berufsabschlusses
Keine Ausbildungsvergütung, bis auf wenige Ausnahmen,
manchmal muss Schulgeld gezahlt werden,
Schüler-BAföG
Zu unterscheiden ist die Grundbildung von der Berufsausbildung. Während der ein- oder zweijährige Besuch einer Berufsschule mit der Grundbildung endet, beträgt die Dauer für die schulische Berufsausbildung zwischen zwei und dreieinhalb Jahren.
Im Bereich Gesundheit ist ein Gesundheitszeugnis erforderlich.
Die schulische Ausbildung findet nur an schulischen Einrichtungen statt.
Beispiele für schulische Einrichtungen sind:
- Berufs·fachschulen
- Berufs·kollegs (nicht in Niedersachsen)
- oder Fach·akademien
Die Berufs·ausbildung erfolgt in Vollzeit·unterricht.
Schulische Ausbildungen bei privaten Einrichtungen sind gebühren·pflichtig.
Die schulische Ausbildung nennt man auch „voll·schulische Ausbildung“.
alle, die Interesse haben an einer Ausbildung in den Bereichen:
- Gesundheit
- Pflege und Medizin (Gesundheits- und Kranken·pfleger, Pharmazeutisch-technischer Assistent, Alten·pfleger),
- Technik (Informations·technischer Assistent)
- Soziales (Sozial·assistent, Erzieher)
- oder Gestaltung (Gestaltungs·technischer Assistent)
Oft braucht man einen Realschul·abschluss.
Manchmal reicht der Hauptschul·abschluss.
an die jeweiligen berufs·bildendenen Schulen und private Anbieter;
Dort kann man sich anmelden.
Anmelde·fristen beachten!
unterschiedlich, je nach Ausbildungs·beruf und den eigenen Voraussetzungen;
Meist dauert die Ausbildung zwischen 1 und 3,5 Jahren.
Erwerb eines Berufs·abschlusses
Normalerweise gibt es keinen Ausbildungs·lohn.
Nur in Ausnahmen wird man bezahlt.
Manchmal muss man Schul·geld zahlen.
Man kann Schüler-BAföG beantragen.
Es gibt einen Unterschied zwischen Grund·bildung und Berufs·ausbildung:
- Der ein- oder zwei·jährige Besuch einer Berufs·schule endet mit der Grund·bildung.
- Die schulische Berufs·ausbildung dauert zwischen 2 und 3,5 Jahren.
Im Bereich Gesundheit braucht man ein Gesundheits·zeugnis.
Nach dem 10. Schuljahrgang kannst du den Erweiterten Sekundarabschluss I – Realschule erwerben.
Schriftliche Prüfung: Mathe, Deutsch, eine Fremdsprache
Mündliche Prüfung: die Fremdsprache von der schriftlichen Prüfung, ein weiteres Wahlpflichtfach oder eine fachpraktische Arbeit mit Präsentation
Weiterhin müssen deine Noten aus den Prüfungsfächern Mathe, Deutsch und Fremdsprache mindestens eine 3,0 haben. Zusätzlich musst du im Gesamtdurchschnitt mindestens eine 3,0 erreichen.
Das Abendgymnasium Göttingen ist eine allgemeinbildende staatliche Schule für berufstätige Erwachsene.
Voraussetzung für die Teilnahme ist u.a. der Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder ein erfolgreich abgeschlossener Vorkurs und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit. Interessenten müssen mind. 18,5 Jahre alt sein.
Anmeldungen und Antragsformulare sind bei dem Abendgymnasium oder Online erhältlich. Anmeldefristen beachten!
2 - 4 Jahre (je nach Abschluss)
Der schulische Teil der Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife/Abitur
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), Schüler-BAföG
Weitere Informationen gibt es unter: http://www.abendgymnasium-goettingen.de/
Für die Fachhochschulreife muss ein schulischer und ein berufsbezogener Teil absolviert werden. Eine mindestens 2-jährige Berufsausbildung oder ein mindestens 960-stündiges Praktikum ist als berufsbezogener Teil erforderlich.
Berufliche Gymnasien sind dreijährige vollzeitschulische Bildungsgänge (Schuljahrgänge 11 - 13), die zur Allgemeinen Hochschulreife führen. Durch die Festlegung von mindestens zwei der fünf Prüfungsfächer auf berufsbezogene Profilfächer je nach Fachrichtung wird eine deutliche berufliche Orientierung erreicht. Das Berufliche Gymnasium bereitet die Schüler*innen auf das Studium an einer Hochschule oder auf anspruchsvolle Berufsausbildungen vor.
Bewerber müssen den Erweiterten Realschulabschluss/Sekundarabschluss I - Realschule, der zum Eintritt in die gymnasiale Oberstufe berechtigt, besitzen.
Anmeldungen und Antragsformulare gibt es bei den jeweiligen Berufsbildenden Schulen. Anmeldefristen beachten!
3 Jahre
Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife/Abitur (3 Jahre). Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann nach Klasse 12 bei entsprechenden Leistungen erlangt werden.
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), ggf. Schüler-BAföG
Berufliche Gymnasien gibt es in Südniedersachsen in verschiedenen Fachrichtungen.
Für die Fachhochschulreife muss ein schulischer und ein berufsbezogener Teil absolviert werden. Eine mindestens 2-jährige einschlägige Berufsausbildung oder ein mindestens 960-stündiges entsprechendes Praktikum ist als berufsbezogener Teil erforderlich.
„Dual“ bedeutet eine zweigeteilte Form der Ausbildung an zwei verschiedenen Ausbildungsorten: In der Berufsschule wird das theoretische Fachwissen und im Betrieb die praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben. Während der betrieblichen Ausbildung wird ein Ausbildungslohn gezahlt.
Rein rechtlich gibt es keine bestimmten Voraussetzungen, wenn man einen Beruf nach dem dualen System erlernen möchte. Eigentlich kann laut BBiG jeder jede beliebige duale Ausbildung absolvieren, unabhängig von Alter oder Schulabschluss. In der Praxis legen viele Betriebe bestimmte Mindestanforderungen fest, die Bewerber erfüllen sollen. Z.B. wird von den Betrieben oft ein bestimmter Schulabschluss oder gute Noten in einzelnen Fächern gefordert.
Berufsberatung der Agentur für Arbeit Göttingen, Handwerkskammer Hildesheim Südniedersachsen, Industrie- und Handelskammer Hannover
Je nach Ausbildungsberuf 2 - 3,5 Jahre
Abgeschlossene Berufsausbildung
Die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet sich jeweils nach der Branche, dem Ausbildungsberuf und dem Ausbildungsbetrieb. Es kann ergänzend BAB oder AbH beantragt werden.
Es wird gesetzlich kein bestimmter Schulabschluss vorausgesetzt. Je nach Ausbildungsberuf und Ausbildungsbetrieb werden unterschiedliche schulische Voraussetzungen erwartet. Schulabgänger*innen, die einen Ausbildungsplatz finden, obwohl sie keinen Schulabschluss haben, erwerben automatisch den Hauptschulabschluss, wenn sie die Berufsschule erfolgreich beendet haben. Der Betrieb muss bei den zuständigen Kammern als Ausbildungsbetrieb anerkannt sein.
Für die Fachhochschulreife muss ein schulischer und ein berufsbezogener Teil absolviert werden. Die Berufsausbildung kann als berufsbezogener Teil anerkannt werden. Der erforderliche schulische Teil kann mit der Klasse 12 z. B. an einer FOS erfüllt werden.
„Dual“ bedeutet eine geteilte Ausbildung an 2 Ausbildungs·orten:
- In der Berufs·schule lernt man das theoretische Fach·wissen.
- Im Betrieb erwirbt man die praktischen Kenntnisse.
Während der betrieblichen Ausbildung erhält man einen Ausbildungs·lohn.
Gesetzlich gibt es keine Voraussetzungen für eine duale Berufs·ausbildung.
In der Praxis legen viele Betriebe aber bestimmte Mindest·anforderungen fest.
Diese sind zum Beispiel:
- ein bestimmter Schul·abschluss
- gute Noten in einzelnen Schul·fächern
an die Berufs·beratung der Agentur für Arbeit Göttingen,
Handwerkskammer Hildesheim Südniedersachsen,
Industrie- und Handelskammer Hannover
je nach Ausbildungs·beruf 2 bis 3,5 Jahre
abgeschlossene Berufs·ausbildung
Die Höhe des Ausbildungs·lohns richtet sich nach:
- dem Ausbildungs·beruf
- dem Ausbildungs·betrieb
Außerdem kann man Berufs·ausbildungs·beihilfe (BAB) und Ausbildungs·begleitende Hilfen (AbH) bekommen.
Die Voraussetzungen für eine duale Ausbildung sind unterschiedlich: je nach Ausbildungs·beruf und Ausbildungs·betrieb.
Wer keinen Schul·abschluss hat und eine Ausbildung erfolgreich beendet, erwirbt dadurch auch den Hauptschul·abschluss.
Dafür muss man die Berufsschule erfolgreich beenden.
Außerdem muss der Betrieb als Ausbildungs·betrieb anerkannt sein.
Für die Fachhochschul·reife muss man einen schulischen und einen berufs·bezogenen Teil absolvieren.
Die Berufs·ausbildung kann als berufs·bezogener Teil anerkannt werden.
Der schulische Teil kann mit der Klasse 12 erfüllt werden, zum Beispiel an einer Fach·oberschule.
HWK-Hildesheim
IHK-Hannover
Arbeitsagentur Göttingen
Berufswahl Regional
Bundeswehr ist die Bezeichnung für die Streitkräfte der Bundesrepubik Deutschland. Sie gliedert sich in die Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine, sowie den Sanitätsdienst und die sogenannte Streitkräftebasis. Zu den vielfältigen Aufgaben gehören Einsätze zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung und der internationale Katastrophenschutz. Außerdem wurde der Kampf gegen den internationalen Terrorismus den Zielen hinzugefügt. Es gibt die Möglichkeit, eine militärische oder eine zivile Laufbahn bei der Bundeswehr einzuschlagen: Berufsausbildung, Schulbildung oder Studium.
Z.B. bietet der Freiwillige Wehrdienst die Möglichkeit, den Arbeitgeber Bundeswehr kennenzulernen, sich beruflich zu orientieren und persönlich weiterzuentwickeln.
Als „Freiwillig Wehrdienstleistender“ – kurz „FWDL“ - erhält man eine fundierte militärische Ausbildung. Nach der dreimonatigen Grundausbildung folgt meist die einsatzvorbereitende Ausbildung.
Junge Menschen können bis zu 23 Monaten freiwilligen Dienst in den Streitkräften leisten, wenn sie das 17. Lebensjahr vollendet, das Einverständnis der Eltern und die Vollzeitschulpflicht an einer allgemeinbildenden Schule (9 Jahre) erfüllt haben sowie die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
Sie sollten zudem teamfähig, durchsetzungsstark und körperlich fit sein.
Karriereberatungsbüros der Bundeswehr
Je nach Laufbahn unterschiedlich
z. B. FWD - 7 bis 23 Monate
Ziel z. B. des Freiwilligen Wehrdienstes ist es, den Austausch zwischen Gesellschaft und Streitkräften zu stärken.
Freiwillig Wehrdienstleistende können sich sozial, kulturell oder für die Umwelt bewähren sowie die Bundeswehr mit allem, was dazu gehört, unterstützen.
Wehrsold und ein nach Tagessätzen bemessener Wehrdienstzuschlag; Verpflegung, Unterkunft, Uniform und ärztliche Versorgung werden übernommen.
Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Freiwilligendienst leisten, können Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.
Die ersten sechs Monate sind Probezeit. Hier kann man sich die Bundeswehr erst einmal anschauen und die notwendigen Grundlagen für den Soldatenberuf aneignen. In dieser Zeit können beide Seiten – also der FWDLer oder auch die Bundeswehr – kündigen. Danach wird das Dienstverhältnis auf die gewünschte Verpflichtungszeit festgesetzt und ist bindend. Wer gute Leistungen zeigt, kann auch als Soldatin oder Soldat auf Zeit übernommen werden, mit vielfältigen Entwicklungschancen in den Streitkräften.
Schulpflichtige, die einen Freiwilligendienst oder einen freiwilligen Wehrdienst ableisten, müssen beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag auf Ruhen der Schulpflicht für die berufsbildende Schule stellen.
Bundeswehr ist die Bezeichnung für das Militär der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bundeswehr besteht aus unterschiedlichen Bereichen:
- Heer
- Luft·waffe
- Marine
- Sanitäts·dienst
- und die Streitkräfte·basis.
Die Bundeswehr übernimmt viele Aufgaben.
Beispiele für diese Aufgaben sind:
- internationale Einsätze zur Konflikt·vermeidung und Krisen·bewältigung
- Kampf gegen den internationalen Terrorismus
- Katastrophen·schutz
Wenn man bei der Bundeswehr arbeitet, gibt es zwei Lauf·bahnen: die militärische und die zivile Lauf·bahn.
Für beide Lauf·bahnen gibt es Berufs·ausbildungen, schulische Bildung oder ein Studium.
Wenn man die Bundeswehr kennen·lernen möchte, gibt es den Freiwilligen Wehrdienst.
Die Abkürzung für Freiwilliger Wehrdienst heißt: FWD.
Der FWD kann bei der Berufs·wahl helfen.
Außerdem kann man sich und seine Fähigkeiten weiter·entwickeln.
Während des FWD erhält man eine militärische Ausbildung.
Die Grund·ausbildung dauert 3 Monate.
Darauf folgt die einsatz·vorbereitende Ausbildung.
Junge Menschen können bis zu 23 Monaten FWD leisten.
Die Voraussetzungen dafür sind:
- Man muss die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
- Man muss mindestens 18 Jahre alt sein.
- Wenn man unter 18 Jahren alt ist, braucht man das Einverständnis der Eltern .
Außerdem muss man mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen sein.
Außerdem sollte man team·fähig, durchsetzungs·stark und körperlich fit sein.
an die Karriere·beratungs·büros der Bundeswehr
unterschiedlich, je nach Lauf·bahn;
Der FWD dauert 7 bis 23 Monate.
stärkerer Austausch zwischen Gesellschaft und Militär;
Während des FWD unterstützt man die Bundeswehr.
Während des FDW bekommt man Wehr·sold und einen Wehrdienst·zuschlag;
Außerdem übernimmt die Bundeswehr:
- Verpflegung
- Unterkunft
- Uniform
- ärztliche Versorgung
Außerdem kann man Kinder·geld bekommen.
Wenn man unter 26 Jahren alt ist, haben die Eltern Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Die ersten 6 Monate sind Probe·zeit.
In der Probe·zeit kann man sich die Bundeswehr anschauen.
Außerdem lernt man die Grund·lagen für den Soldaten·beruf.
In der Probe·zeit können beide Seiten kündigen: man selbst oder die Bundeswehr.
Nach der Probe·zeit wird das Dienst·verhältnis fest·gesetzt. Das heißt: Man entscheidet sich, wie lange der FWD dauert.
Diese Entscheidung ist verpflichtend.
Man muss solange der FWD dauert, bei der Bundeswehr bleiben.
Wer gute Leistungen zeigt, kann nach dem FWD übernommen werden.
Dann ist man Soldatin oder Soldat auf Zeit.
Auch Schul·pflichtige können FWD leisten.
Dafür können sie beim Regionales Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Antrag auf Ruhen der Schul·pflicht für die berufs·bildende Schule.
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Bildungsangebot der Bundeswehr
Die Fachoberschule vermittelt eine erweiterte und vertiefte fachpraktische und fachtheoretische Bildung und dauert entweder 2 Jahre (Klasse 11 und 12) oder 1 Jahr (nur Klasse 12). Die zweijährige FOS führt zur Fachhochschulreife, die einjährige beinhaltet nur den theoretischen Teil.
Voraussetzung für die Teilnahme an Klasse 11:
• Sekundarabschluss I - Realschulabschluss und Praktikumsplatz (Vertrag)
Voraussetzung für die Teilnahme an Klasse 12:
• Sekundarabschluss I – Realschulabschluss und eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene dazugehörige Berufsausbildung (inkl. Berufsschulabschluss); einen anderen gleichwertigen Bildungsstand; oder eine mind. 5-jährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit
Anmeldungen und Antragsformulare sind bei den jeweiligen Berufsbildenden Schulen erhältlich. Anmeldefristen beachten!
1 oder 2 Jahre
Erwerb der Fachhochschulreife, die zum Studium an allen deutschen Fachhochschulen berechtigt. Außerdem kann man mit der Fachhochschulreife auch an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen die dem Schulabschluss entsprechenden Studiengänge studieren.
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit), Schüler-BAföG
Das Praktikum in Klasse 11 muss mindestens 960 Stunden betragen.
FOS bietet folgende Fachrichtungen an: Wirtschaft und Verwaltung, Technik, Gesundheit und Soziales, Gestaltung, Ernährung und Hauswirtschaft sowie Agrarwirtschaft.
Die Fachschule ist eine Schulform, die eine Erstausbildung und in der Regel eine entsprechende Berufserfahrung voraussetzt. Die Ausbildungsgänge und Abschlüsse sind auf den beruflichen Aufstieg ausgerichtet. In der Regel sind Privatschulen kostenpflichtig.
Voraussetzung für die Teilnahme an einer Fachschule ist der Realschulabschluss / Sekundarabschluss I - Realschule und eine abgeschlossene Berufsausbildung, z.T. wird zusätzlich mehrjährige Berufserfahrung gefordert.
Anmeldungen und Antragsformulare sind bei den jeweiligen öffentlichen Fachschulen sowie den Fachschulen in freier Trägerschaft erhältlich. Anmeldefristen beachten!
mind. 1 Jahr, max. jedoch 2 Jahre
Berufliche Weiterbildung oder Erwerb eines Ausbildungsabschlusses, ggf. Erwerb der Fachhochschulreife
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), Schüler-BAföG
Das Angebot der Fachschulen und die jeweiligen Aufnahmevoraussetzungen sind sehr differenziert und daher direkt bei den Fachschulen zu erfragen.
Die Gesamtschule vermittelt ihren Schüler*innen eine grundlegende, erweiterte oder breite und vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht ihnen, ihren Bildungsweg berufs- oder studienbezogen fortzusetzen. Sowohl die Integrative als auch die Kooperative Gesamtschule können mit gymnasialer Oberstufe geführt werden. Nach 13 Schuljahren kann das Abitur (allgemeine Hochschulreife) und nach Klasse 12 der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden.
Bewerber müssen den Erweiterten Realschulabschluss/Sekundarabschluss I - Realschule, der zum Eintritt in die gymnasiale Oberstufe berechtigt, besitzen.
Anmeldungen und Antragsformulare gibt es bei den jeweiligen Gesamtschulen. Anmeldefristen beachten!
3 Jahre
Ziel des Oberstufenunterrichts ist der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife/Abitur, die berechtigt, den Bildungsweg studienbezogen, aber auch berufsbezogen fortzusetzen.
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), Schüler-BAföG
An der Gesamtschule können die Schüler dieselben Abschlüsse erwerben wie an der Hauptschule, der Realschule oder dem Gymnasium. Für den Bildungsgang und die Abschlussbedingungen gelten die Vorschriften der entsprechenden Schulformen. Die Allgemeine Hochschulreife wird nach 13 Schuljahren vergeben. Für die Fachhochschulreife muss ein schulischer und ein berufsbezogener Teil absolviert werden. Eine mindestens 2-jährige Berufsausbildung oder ein mindestens 960-stündiges Praktikum ist als berufsbezogener Teil erforderlich.
Die gymnasiale Oberstufe (GOSt / GOS) des Bildungssystems Deutschland umfasst die der Sekundarstufe II zugerechneten oberen Jahrgangsstufen des Gymnasiums, des beruflichen Gymnasiums und führt vom Realschulabschluss (Mittlere Reife) zum Abitur (Allgemeine Hochschulreife). Auch der schulische Anteil zum Erwerbder Fachhochschulreife kann in der GOS absolviert werden.
Bewerber müssen den Erweiterten Realschulabschluss/Sekundarabschluss I - Realschule, der zum Eintritt in die gymnasiale Oberstufe berechtigt, besitzen.
Anmeldungen und Antragsformulare gibt es bei den jeweiligen Gymnasien. Anmeldefristen beachten!
3 Jahre
Ziel des Oberstufenunterrichts ist der Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife, die berechtigt, den Bildungsweg studienbezogen, aber auch berufsbezogen fortzusetzen.
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), Schüler-BAföG
Die Abiturprüfung findet in fünf Prüfungsfächern statt: im ersten bis vierten Prüfungsfach schriftlich und je nach Ergebnis auch mündlich, im fünften Prüfungsfach nur mündlich. Um das Gesamtergebnis noch zu verbessern, können auch freiwillig zusätzliche mündliche Prüfungen in den schriftlich geprüften Fächern abgelegt werden; die Ergebnisse aus der schriftlichen und der mündlichen Fachprüfung werden besonders gewichtet. Wer die Abiturprüfung nicht bestanden hat, kann sie grundsätzlich einmal wiederholen. Für die Fachhochschulreife muss ein schulischer und ein berufsbezogener Teil absolviert werden. Eine mindestens 2-jährige Berufsausbildung oder ein mindestens 960-stündiges Praktikum ist als berufsbezogener Teil erforderlich.
Privatschulen bzw. Schulen in freier Trägerschaft sind Ersatzschulen, die das gleiche Bildungsangebot wie öffentliche Schulen anbieten. Sie entsprechen in ihren Lern- und Erziehungszielen denen der öffentlichen Schulen, die im Land Niedersachsen vorhanden oder grundsätzlich vorgesehen sind. Abweichungen in den Lehr- und Erziehungsmethoden und in den Lehrstoffen sind zulässig.
Bewerber müssen den Erweiterten Realschulabschluss/Sekundarabschluss I - Realschule, der zum Eintritt in die gymnasiale Oberstufe berechtigt, besitzen.
Anmeldungen und Antragsformulare gibt es bei den jeweiligen Privatschulen. Anmeldefristen beachten!
3 Jahre
Ziel des Oberstufenunterrichts ist der Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife/Abitur, die berechtigt, den Bildungsweg studienbezogen, aber auch berufsbezogen fortzusetzen. Nach Klasse 12 kann der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden.
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), Schüler-BAföG
Privatschulen sind in der Regel schulgeldpflichtig.
Für die Fachhochschulreife muss ein schulischer und ein berufsbezogener Teil absolviert werden. Eine mindestens 2-jährige Berufsausbildung oder ein mindestens 960-stündiges Praktikum ist als berufsbezogener Teil erforderlich.
Das Abendgymnasium Göttingen ist eine allgemeinbildende staatliche Schule für berufstätige Erwachsene.
Voraussetzung für die Teilnahme ist u.a. der Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder ein erfolgreich abgeschlossener Vorkurs und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit. Interessenten müssen mind. 18,5 Jahre alt sein.
Anmeldungen und Antragsformulare sind bei dem Abendgymnasium oder Online erhältlich. Anmeldefristen beachten!
2 - 4 Jahre (je nach Abschluss)
Der schulische Teil der Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife/Abitur
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), Schüler-BAföG
Weitere Informationen gibt es unter: http://www.abendgymnasium-goettingen.de/
Für die Fachhochschulreife muss ein schulischer und ein berufsbezogener Teil absolviert werden. Eine mindestens 2-jährige Berufsausbildung oder ein mindestens 960-stündiges Praktikum ist als berufsbezogener Teil erforderlich.
Berufsoberschulen sind zweijährige vollzeitschulische Bildungsgänge (Klasse 12 + 13)
Die fachgebundene Hochschulreife erwirbt, wer die BOS erfolgreich besucht hat. Im Zeugnis werden die Studienfächer aufgeführt, die bundesweit möglich sind. Durch eine Zusatzprüfung in einer zweiten Fremdsprache kann die Allgemeine Hochschulreife erworben werden. In Niedersachsen wird die Berufsoberschule als Aufbauschulform geführt. Die Klasse 12 BOS wird durch den erfolgreichen Abschluss der Klasse 12 FOS ersetzt.
Die Aufnahmevoraussetzungen für die Klasse 12 sind entweder
• der Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss und
• eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene dazugehörige Berufsausbildung oder eine mindestens fünfjährige dazugehörige hauptberufliche Tätigkeit und
• ein Berufsschulabschluss oder ein anderer gleichwertiger Bildungsstand.
Voraussetzungen für die Klasse 13 sind die Aufnahmevoraussetzungen der Klasse 12 und zusätzlich die Fachhochschulreife oder ein gleichwertiger Abschluss.
Anmeldungen und Antragsforumlare gibt es bei jeweiligen Berufsbildenden Schulen. Anmeldefristen beachten! Allerdings wird dieser Abschluss aktuell in Südniedersachsen nicht angeboten.
zweijähriger vollzeitschulischer Bildungsgang
Fachgebundene Hochschulreife oder mit zweiter Fremdsprache die Allgemeine Hochschulreife.
Kindergeld (Anspruch der Eltern), Schüler-BAföG
BOS bietet folgende Fachrichtungen an: Wirtschaft und Verwaltung, Technik, Gesundheit und Soziales, Gestaltung, Ernährung und Hauswirtschaft sowie Agrarwirtschaft.
Berufliche Gymnasien sind dreijährige vollzeitschulische Bildungsgänge (Schuljahrgänge 11 - 13), die zur Allgemeinen Hochschulreife führen. Durch die Festlegung von mindestens zwei der fünf Prüfungsfächer auf berufsbezogene Profilfächer je nach Fachrichtung wird eine deutliche berufliche Orientierung erreicht. Das Berufliche Gymnasium bereitet die Schüler*innen auf das Studium an einer Hochschule oder auf anspruchsvolle Berufsausbildungen vor.
Bewerber müssen den Erweiterten Realschulabschluss/Sekundarabschluss I - Realschule, der zum Eintritt in die gymnasiale Oberstufe berechtigt, besitzen.
Anmeldungen und Antragsformulare gibt es bei den jeweiligen Berufsbildenden Schulen. Anmeldefristen beachten!
3 Jahre
Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife/Abitur (3 Jahre). Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann nach Klasse 12 bei entsprechenden Leistungen erlangt werden.
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), ggf. Schüler-BAföG
Berufliche Gymnasien gibt es in Südniedersachsen in verschiedenen Fachrichtungen.
Für die Fachhochschulreife muss ein schulischer und ein berufsbezogener Teil absolviert werden. Eine mindestens 2-jährige einschlägige Berufsausbildung oder ein mindestens 960-stündiges entsprechendes Praktikum ist als berufsbezogener Teil erforderlich.
Ein Gymnasium ist eine weiterführende Schule des sekundären Bildungsbereichs, die zur Allgemeinen Hochschulreife/Abitur führt. Es vermittelt eine breite und vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht den Erwerb der allgemeinen Studierfähigkeit. Es stärkt selbstständiges Lernen und wissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen. Entsprechend der Leistungsfähigkeit und Neigungen der Schüler*innen ist eine individuelle Schwerpunktbildung möglich. Der weitere Bildungsweg kann anschließend an einer Hochschule aber auch berufsbezogen fortgesetzt werden. Der Unterricht in den Schuljahrgängen 5 bis 10 besteht je nach Entscheidung der Schule aus Pflichtunterricht und wahlfreiem Unterricht oder aus Pflichtunterricht, Wahlpflichtunterricht und wahlfreiem Unterricht. Eine zweite Fremdsprache ist ab dem 6. Schuljahrgang Pflicht. Besondere fachbezogene Unterrichtsschwerpunkte können im 8. bis 10. Schuljahrgang angeboten werden. Der erfolgreiche Besuch des 10. Schuljahrgangs berechtigt zum Eintritt in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe.
Für alle Schüler*innen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Anmeldungen und Antragsformulare gibt es bei den jeweiligen Gymnasien. Anmeldefristen beachten!
Die Dauer ist von dem jeweiligen Schulabschluss abhängig.
Nach Klasse 9: Erwerb des
• Hauptschulabschlusses
Nach Klasse 10: Erwerb des
• Erweiterten Sekundarabschluss I sowie Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss
• Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss
• Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
• Erweiterter Sekundarabschluss I
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit), Schüler-BAföG
Die Ziele, Inhalte und Methoden für den Unterricht am Gymnasium sind durch fachbezogene Kerncurricula, Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife, einheitliche Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfung und Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife bestimmt.
Für den Eintritt in die gymnasiale Oberstufe müssen die Schüler*innen den Erweiterten Sekundarabschluss I besitzen.
Der Zweite Bildungsweg bietet jungen Menschen und Erwachsenen in Niedersachsen die Möglichkeit, Schulabschlüsse nachzuholen. Diese sind die Basis für einen erfolgreichen Eintritt in die Arbeitswelt sowie für die weitere berufliche Entwicklung und Qualifizierung. Je nach Schulform findet der Unterricht tagsüber, am Abend oder am Wochenende statt. Die Voraussetzungen und die möglichen Bildungseinrichtungen richten sich nach dem angestrebten Schulabschluss.
Junge Menschen und Erwachsene, die nachträglich einen Schulabschluss erwerben oder ein Studium absolvieren möchten.
Bildungsträger vor Ort z. B. Volkshochschulen, Anmeldefristen beachten!
Je nach Schulabschluss 1 - 3 Jahre
Nachträglicher Erwerb eines Schulabschlusses oder Berufsabschlusses,
Verbesserung der beruflichen Möglichkeiten
Schüler-BAföG, Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen)
Die Teilnahme an vorbereitenden Kursen für die Abschlussprüfungen sind in der Regel kostenpflichtig. Informationen dazu gibt es bei dem jeweiligen Bildungsträger.
Auf dem Zweiten Bildungsweg kann man einen Schul·abschluss nachholen.
In Niedersachsen können junge Menschen und Erwachsene diese Möglichkeit nutzen.
Ein Schul·abschluss ist die Basis für einen erfolgreichen Eintritt in die Arbeits·welt.
Außerdem kann man sich beruflich weiter·entwickeln.
Der Unterricht findet tagsüber, am Abend oder am Wochenende statt.
Die Unterrichts·zeit hängt von der Schul·form ab.
Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Schul·abschluss.
Außerdem gibt es unterschiedliche Schulen und Bildungs·einrichtungen.
junge Menschen und Erwachsene, die
- nachträglich einen Schul·abschluss erwerben oder
- ein Studium absolvieren möchten.
an die Bildungs·einrichtungen vor Ort, zum Beispiel: Volkshochschulen;
Anmelde·fristen beachten!
unterschiedlich, je nach Schul·abschluss 1 bis 3 Jahre
Nachholen eines Schul·abschlusses oder Berufs·abschlusses,
Verbesserung der beruflichen Möglichkeiten
Man kann Kinder·geld bekommen.
Wenn man unter 26 Jahre alt ist, haben die Eltern Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Man kann auch Schüler-BAföG beantragen.
Oft kosten die Vorbereitungs·kurse für die Abschluss·prüfungen Geld.
Informationen dazu gibt es bei den jeweiligen Bildungs·einrichtungen.
ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen
Ländliche Erwachsenenbildung in Niedersachsen e. V.
Volkshochschule Göttingen Osterode gGmbH
Unter Auslandsaufenthalt ist ein längerfristiger Aufenthalt im Ausland gemeint. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten wie den Besuch einer High School, Work & Travel, Aupair, Freiwilligenarbeit, Auslandspraktikum oder Sprachreisen. Auslandsaufenthalte können schul- oder berufsbegleitend, aber auch separat absolviert werden.
Interessierte, die z. B. eine Fremdsprache vertiefen oder erlernen oder eine andere Kultur kennenlernen möchten und neue Erfahrungen sammeln wollen.
Anbieter von Auslandsaufenthalten
individuell unterschiedlich
Förderung der Sprachkenntnisse, kennenlernen fremder Länder und neuer Kulturen. Erwerb neuer Fähigkeiten und Fertigkeiten, Inspiration und Orientierung für den weiteren Lebensweg.
Schüler-BAföG oder Studenten-BAföG, Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), Stipendium
Nach dem Berufsbildungsgesetz können Teile der dualen Ausbildung in einem anderen Land absolviert werden, bis zu einem Viertel der regulären Ausbildungszeit. Zudem besteht die Möglichkeit, internationale Zusatzqualifikationen zu der jeweiligen Ausbildung im Ausland zu erwerben. Ein Auslandsaufenthalt bringt neue Eindrücke, verändert die Sicht auf Länder, Menschen, Kulturen und Arbeitswelten und erweitert den fachlichen Horizont sowie die Fremdsprachenkenntnisse.
Ein Auslandsaufenthalt ist ein längerer Aufenthalt im Ausland.
Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten wie zum Beispiel:
- Besuch einer High School
- Work & Travel
- Aupair
- Freiwilligen·arbeit
- Auslands·praktikum
- Sprach·reisen
Auslandsaufenthalte können auch schul- oder berufs·begleitend sein.
Interessierte, die zum Beispiel
- eine Fremd·sprache verbessern oder lernen wollen.
- eine andere Kultur kennen·lernen möchten.
- neue Erfahrungen sammeln wollen
an die Anbieter von Auslands·aufenthalten
unterschiedlich
Förderung der Sprach·kenntnisse,
Kennen·lernen fremder Länder und Kulturen
Erwerb neuer Kenntnisse und Ideen für den weiteren Lebens·weg
Man kann Schüler-BAföG oder Studenten-BAföG beantragen.
Man kann Kinder·geld bekommen, wenn man unter 26 Jahre alt ist.
Dann haben die Eltern Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Man kann auch ein Stipendium bekommen.
Ein Stipendium ist eine finanzielle Förderung.
Zum Beispiel von einer Organisation.
Für ein Stipendium muss man sich bewerben.
Teile einer dualen Ausbildung kann man im Ausland machen.
Das kann bis zu ein Viertel der Ausbildungs·zeit sein.
Diese Regel steht im Berufs·bildungs·gesetz.
Außerdem kann man sich im Ausland weiter·bilden: Man kann internationale Zusatz·qualifikationen erwerben.
Eine Zusatz·qualifikation kann zum Beispiel eine Weiter·bildung für die Ausbildung sein.
Ein Auslandsaufenthalt bringt neue Eindrücke.
Er verändert die Sicht auf Länder, Menschen, Kulturen und Arbeits·welten.
Außerdem verbessert man Fremd·sprachen·kenntnisse.
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sollen junge Leute auf das Berufsleben vorbereiten. Hierunter fallen alle beruflichen Bildungsmaßnahmen ab dem 17. Lebensjahr, die auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vorbereiten.
Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt und in der Regel das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Berufsberatung der Agentur für Arbeit Göttingen weist nach Prüfung des Bedarfs zu.
10 Monate
Vorbereitung auf die Aufnahme einer Ausbildung, Praktikum in mehreren Berufsfeldern, Erwerb des Hauptschulabschlusses möglich.
Kindergeld (Anspruch der Eltern), Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Jugendliche müssen bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Göttingen gemeldet sein.
BvB ist die Abkürzung für: Berufs·vorbereitende Bildungs·maßnahmen.
BvB sollen junge Leute auf das Berufs·leben vorbereiten.
Dazu zählen: alle beruflichen Bildungs·maßnahmen ab 17 Jahren, die auf eine Berufs·ausbildung vorbereiten.
BvB sind für Jugendliche und junge Erwachsene, die
- keine berufliche Erst·ausbildung haben,
- die allgemeine Schul·pflicht erfüllt haben und
- unter 26 Jahren alt sind.
Bei der Alters·grenze gibt es manchmal Ausnahmen.
an die Berufs·beratung der Agentur für Arbeit Göttingen;
Die Agentur für Arbeit entscheidet, ob eine BvB sinnvoll ist.
10 Monate
Vorbereitung auf die Aufnahme einer Ausbildung,
Praktikum in mehreren Berufen,
Erwerb des Hauptschul·abschlusses ist möglich.
Man kann Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Außerdem kann man Berufs·ausbildungs·beihilfe (BAB) bekommen.
Jugendliche müssen bei der Berufs·beratung der Agentur für Arbeit Göttingen gemeldet sein.
Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Frauen und Männer jeden Alters, sich außerhalb von Schule und Beruf für das Allgemeinwohl zu engagieren. Einsatzbereiche gibt es im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich sowie im Bereich des Sports, der Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes.
Der Bundesfreiwilligendienst richtet sich an alle, die ihre Pflichtschulzeit an einer allgemeinbildenden Schule (9 Jahre) absolviert haben. Alter, Geschlecht, Nationalität oder die Art des Schulabschlusses spielen keine Rolle.
Bewerbung bei sozialen Verbänden, Altenheimen und sonstigen Trägern.
6 - 24 Monate, i.d.R. 1 Jahr
Sammeln von berufspraktischen Erfahrungen in Organisationen und Einrichtungen des Gemeinwesens, des Sports, der Kultur, der Ökologie oder der Integration.
Die Einsatzstelle kann ein Taschengeld bis max. 438,-€ (Stand:2023) zahlen. Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Freiwilligendienst leisten, können Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.
Einsatzstellen können zusätzlich zum Taschengeld auch Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung stellen.
Weitere Informationen unter:
www.bundesfreiwilligendienst.de
Schulpflichtige, die einen Freiwilligendienst oder einen freiwilligen Wehrdienst ableisten, können bei der Landesschulbehörde einen Antrag auf Ruhen der Schulpflicht für die berufsbildende Schule stellen.
Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Frauen und Männer jeden Alters.
Man kann sich für das Allgemein·wohl engagieren.
Einsatz·bereiche gibt es im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich.
Außerdem gibt es den Bundesfreiwilligendienst in den Bereichen Sport, Integration und Zivil- und Katastrophen·schutz.
für alle Interessierten, die mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen sind.
an soziale Verbände, Alten·heime und sonstige Organisationen
6 bis 24 Monate, meistens 1 Jahr
Sammeln von praktischen Erfahrungen für das Berufs·leben,
zum Beispiel in den Bereichen Sport, Kultur, Ökologie oder Integration
Die Einsatz·stelle kann ein Taschen·geld bis zu 438,00 Euro zahlen.
Man kann Kinder·geld bekommen, wenn man unter 26 Jahre alt ist.
Dann haben die Eltern Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Einsatz·stellen können auch Unterkunft, Verpflegung und Arbeits·kleidung bereit·stellen.
Weitere Informationen findet man unter: www.bundesfreiwilligendienst.de
Auch Schul·pflichtige können einen Bundesfreiwilligendienst machen.
Dafür können sie bei der Landes·schul·behörde einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Antrag auf Ruhen der Schul·pflicht für die berufs·bildende Schule.
Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) beinhaltet ein betriebliches Langzeitpraktikum von mindestens 6 bis maximal 12 Monaten. Eine Übernahme in Ausbildung sollte vom Unternehmen angestrebt werden.
Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr ohne Ausbildungsverhältnis, die bei der Agentur für Arbeit Göttingen ausbildungssuchend gemeldet sind und von der Berufsberatung als ausbildungsreif eingeschätzt werden.
Berufsberatung der Agentur für Arbeit Göttingen oder die Jobcenter Göttingen und Northeim
6 bis max. 12 Monate
Kennenlernen eines anerkannten Ausbildungsberufs und des Berufsalltags in einem Betrieb. Das Ziel ist die Einmündung möglichst in eine Ausbildung im Praktikumsbetrieb.
Praktikumsvergütung, Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Ausbildungsbegleitende Hilfen (AbH)
Bei Übernahme in eine anschließende Ausbildung erfolgtvielleicht die Anrechnung der EQ auf die Ausbildungszeit.
EQ ist die Abkürzung für Einstiegs·qualifizierung.
Die betriebliche EQ beinhaltet ein Langzeit·praktikum in einem Betrieb.
Dieses Praktikum dauert zwischen 6 und 12 Monaten.
Wenn alles gut läuft, dann übernimmt der Betrieb den Praktikanten.
Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Lebens·jahr, die
- keinen Ausbildungs·platz haben,
- ausbildungs·suchend gemeldet sind (bei der Agentur für Arbeit Göttingen) und
- von der Berufs·beratung als bereit für eine Ausbildung eingeschätzt werden.
an die Berufs·beratung der Agentur für Arbeit Göttingen
oder die Jobcenter Göttingen und Northeim
6 bis 12 Monate
Kennen·lernen eines Ausbildungs·berufs und des Berufs·alltags in einem Betrieb,
die Aufnahme einer Ausbildung im Praktikums·betrieb
Man kann Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Außerdem bekommt man ein Praktikums·gehalt.
Man kann Berufs·ausbildungsbeihilfe (BAB) und Ausbildungs·begleitende Hilfen (AbH) bekommen.
Bei Übernahme in eine Ausbildung wird die EQ manchmal auf die Ausbildungs·zeit angerechnet.
Arbeitsagentur Göttingen
Jobcenter Landkreis Göttingen
Jobcenter Landkreis Northeim
Jobcenter Stadt Göttingen
Mit dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) wird jungen Menschen im Alter zwischen 15-26 Jahren ein Angebot unterbreitet, für die Umwelt praktisch tätig zu sein und gleichzeitig ökologische und umweltpolitische Zusammenhänge in ihrem gesellschaftlichen Kontext besser zu verstehen.
Jugendliche und junge Erwachsene von 15 - 26 Jahren, die ihre Pflichtschulzeit an einer allgemeinbildenden Schule (9 Jahre) absolviert haben. Einige Organisationen nehmen Interessierte jedoch erst ab 18 Jahren auf. Die Teilnahmeplätze sind meist stark nachgefragt und werden frühzeitig vergeben.
Bewerbungen bei den Träger:innen sollten frühzeitig, mindestens 1 Jahr vorher, erfolgen.
6 - 24 Monate
Das Ziel ist das Sammeln von berufspraktischen Erfahrungen in Organisationen und Einrichtungen in Naturschutzprojekten.
Im Durchschnitt zahlen Einsatzstellen 150,- € Taschengeld. Maximal sind 330,- € möglich. Zahlreiche Einsatzstellen übernehmen Kosten für Verpflegung und Unterkunft. Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Freiwilligendienst leisten, können Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.
Das FÖJ kann als Wartensemster für ein Studium angerechnet werden.
Für einige Ausbildungsberufe werden FSJ und FÖJ als Praktikum anerkannt.
Es kann auch im Ausland geleistet werden.
Schulpflichtige, die einen Freiwilligendienst ableisten, können beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag auf Ruhen der Schulpflicht für die berufsbildende Schule stellen.
Das FÖJ ist ein Freiwilligen·dienst in ökologischen Bereichen.
Im FÖJ kann man zum Beispiel im Umwelt·schutz arbeiten.
Man kann besser verstehen, wie Umwelt und Gesellschaft zusammen·hängen.
Die Abkürzung FÖJ steht für: Freiwilliges Ökologisches Jahr.
Ein FÖJ ist für Jugendliche und junge Erwachsene von 15 bis 26 Jahren.
Man muss mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen sein.
Einige Organisationen nehmen Interessierte erst ab 18 Jahren auf.
Die FÖJ-Plätze sind oft stark nach·gefragt.
Sie werden früh·zeitig vergeben.
an die Organisationen;
Dort kann man sich direkt bewerben.
Man sollte sich früh·zeitig bewerben. Das heißt: mindestens 1 Jahr vorher.
6 bis 24 Monate
Sammeln von praktischen Erfahrungen für das Berufs·leben im Natur·schutz
Die Organisation zahlt Taschen·geld, höchstens sind es 330 Euro im Monat. Organisationen bezahlen oft das Essen und die Wohnung.
Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Das FÖJ kann als Warte·semester für ein Studium zählen.
Für einige Ausbildungs·berufe braucht man ein Praktikum.
Ein FÖJ kann als Praktikum zählen.
Ein FÖJ kann man auch im Ausland machen.
Auch Schul·pflichtige können ein FÖJ machen.
Dafür können sie beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Antrag auf Ruhen der Schul·pflicht für die berufs·bildende Schule.
Das FSJ ist ein Freiwilligendienst in sozialen Bereichen und wurde vor einigen Jahren um die Bereiche Sport, Denkmalpflege, Politik und Kultur erweitert. Jugendliche und junge Erwachsene, die die Vollzeitschulpflicht bereits erfüllt haben und noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben können ein FSJ absolvieren.
Jugendliche und junge Erwachsene von 15 - 26 Jahren, die ihre Pflichtschulzeit an einer allgemeinbildenden Schule (9 Jahre) absolviert haben. Einige Organisationen nehmen Interessierte jedoch erst ab 18 Jahren auf. Die Teilnahmeplätze sind meist stark nachgefragt und werden frühzeitig vergeben.
Bewerbungen bei den Träger:innen sollten frühzeitig, mindestens 1 Jahr vorher, erfolgen.
6 - 24 Monate
Das Ziel ist das Sammeln von berufspraktischen Erfahrungen in Organisationen und Einrichtungen des Sozialwesens, des Sports, der Kultur und Denkmalpflege.
Im Durchschnitt zahlen Einsatzstellen 150,- € Taschengeld. Maximal sind 330,- € möglich. Zahlreiche Einsatzstellen übernehmen Kosten für Verpflegung und Unterkunft. Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Freiwilligendienst leisten, können Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.
Das FSJ bietet für die Freiwilligen im Zeitraum zwischen Schule und Beruf eine Möglichkeit, die eigene Persönlichkeit zu stärken und soziale und interkulturelle Fähigkeiten zu entwickeln.
Für einige Ausbildungsberufe werden FSJ und FÖJ als Praktikum anerkannt.
Schulpflichtige, die einen Freiwilligendienst ableisten, müssen beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag auf Ruhen der Schulpflicht für die berufsbildende Schule stellen.
Das FSJ ist ein Freiwilligen·dienst in sozialen Bereichen.
Ein FSJ gibt es seit einigen Jahren auch in den Bereichen: Sport, Denkmal·pflege, Politik und Kultur.
Die Abkürzung FSJ steht für: Freiwilliges Soziales Jahr.
Ein FSJ ist für Jugendliche und junge Erwachsene von 15 bis 26 Jahren.
Man muss mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen sein.
Einige Organisationen nehmen Interessierte erst ab 18 Jahren auf.
Die FSJ-Plätze sind oft stark nach·gefragt.
Sie werden oft früh·zeitig vergeben.
an die Organisationen;
Dort kann man sich direkt bewerben.
Man sollte sich früh·zeitig bewerben. Das heißt: mindestens 1 Jahr vorher.
6 bis 24 Monate
Sammeln von praktischen Erfahrungen für das Berufs·leben in Organisationen und sozialen Einrichtungen
Die Organisation zahlt Taschen·geld, höchstens sind es 330 Euro im Monat. Organisationen bezahlen oft das Essen und die Wohnung.
Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Das FSJ macht man oft in der Zeit zwischen Schule und Beruf.
Das FSJ bietet die Möglichkeit, Neues zu lernen.
Außerdem kann man Fähigkeiten weiter·entwickeln.
Zum Beispiel im Kontakt mit Menschen.
Für einige Ausbildungs·berufe braucht man ein Praktikum.
Ein FSJ kann als Praktikum zählen.
Auch Schul·pflichtige können ein FSJ machen.
Dafür können sie beim Regionalen Landes·amt für Schule und Bildung einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Antrag auf Ruhen der Schul·pflicht für die berufs·bildende Schule.
Der Begriff Praktikum (Plural: „Praktika“) bezeichnet eine auf eine bestimmte Dauer ausgelegte Vertiefung erworbener oder noch zu erwerbender Kenntnisse in praktischer Anwendung oder eine Mitarbeit für das Erlernen neuer Kenntnisse und Fähigkeiten in einem Betrieb.
Für alle Interessierten.
Betriebe und Einrichtungen
nach Absprache
Kennenlernen des gewählten Berufsfelds und dessen Tätigkeitsbereiche, Einschätzen der eigenen Kompetenzen und überprüfen der eigenen beruflichen Vorstellungen.
Während einer Maßnahme der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters gibt es keine zusätzlichen Mittel. Es können eventuell Fahrtkosten oder Kosten für Arbeitskleidung übernommen werden.
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), teilweise Vergütung durch den Betrieb je nach Berufszweig und Dauer, kein Vergütungsanspruch bei Schülerpraktika.
Bei noch nicht volljährigen Praktikant*innen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Dieses regelt zum Beispiel Arbeitszeiten, Urlaub und das Arbeiten an Feiertagen.
Bei einem Praktikum geht es um die Anwendung von Kenntnissen. Zum Beispiel: Wissen und Fähigkeiten aus der Schule.
Es geht auch darum, Neues zu lernen.
Bei einem Praktikum arbeitet man meist in einem Betrieb mit.
Ein Praktikum hat eine bestimmte Dauer.
Der Plural von Praktikum heißt: Praktika.
für alle Interessierten
an Betriebe und Einrichtungen
unterschiedlich, je nach Absprache
Kennen·lernen eines Berufs,
Einschätzen des eigenen Könnens,
Überprüfen der eigenen beruflichen Pläne
Viele Praktika sind unbezahlt.
Nur manchmal gibt es eine Bezahlung. Das hängt ab vom:
- Betrieb
- Beruf
- und der Dauer
Bei Schüler·praktika gibt es keinen Anspruch auf Bezahlung.
Manche Praktika sind Maßnahmen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.
Bei diesen Maßnahmen gibt es keine zusätzlichen Förder·gelder.
Manchmal werden aber Fahrt·kosten oder Kosten für Arbeits·kleidung übernommen.
Außerdem kann man Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Wenn ein Praktikant unter 18 Jahren ist, gilt das Jugend·arbeits·schutz·gesetz (JArbSchG).
Das Gesetz regelt zum Beispiel:
- Arbeits·zeiten
- Urlaub
- das Arbeiten an Feier·tagen
Praktikumsbörse der Bundesagentur für Arbeit
Azubiyo Schülerpraktikum
Praktikumsbörse Karriere in Südniedersachsen
Schule mit Vollzeitunterricht von mindestens einjähriger Dauer, für deren Besuch keine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit vorausgesetzt wird. Sie hat die Aufgabe, allgemeine und fachliche Inhalte zu vermitteln und den Schüler zu befähigen,
• einen höheren Schulabschluss zu erwerben
• den Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu erlangen
• einen Teil der Berufsausbildung in einem oder mehreren anerkannten Ausbildungsberufen zu ersetzen
• zu einem Berufsausbildungsabschluss zu führen, der nur in Schulen erworben werden kann.
Die einjährige Berufsfachschule ist ein Ausbildungsangebot für erfolgreiche Absolvent*innen allgemeinbildender Schulen mit einem Sekundarabschluss I. Sie kann als erstes Lehrjahr angerechnet werden.
Die zweijährige Berufsfachschule vermittelt - nach der berufsbezogenen Grundbildung in der einjährigen Berufsfachschule - in Klasse 2 einen höheren schulischen Abschluss, den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss bzw. den Erweiterten Sekundarabschluss I.
Berufsqualifizierende Berufsfachschulen führen zu einem beruflichen Abschluss. Aufnahmevoraussetzung ist der Sekundarabschluss I - Realschulabschluss.
Anmeldungen und Antragsformulare sind bei den jeweiligen Berufsbildenden Schulen oder Online erhältlich. Anmeldefristen beachten!
1 oder 2 Jahre
Ausbildungsberufe, die ausschließlich über die berufsqualifzierende BFS erlernt werden können, können bis zu 3 Jahre dauern.
Ziele sind hier je nach Ausrichtung die berufsbezogene Grundbildung, der Erwerb eines höherwertigen Schulabschlusses oder eines Berufsabschlusses.
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), Schüler-BAföG
Die Berufsfachschulen bieten verschiedene Fachrichtungen an. Informationen gibt es bei der jeweiligen Berufsbildenden Schule bzw. privaten Schule.
Die Berufs·fachschule ist eine Schule mit Vollzeit·unterricht.
Sie dauert mindestens ein Jahr.
Man braucht keine Berufs·ausbildung, um die Berufs·fachschule zu besuchen.
Man braucht auch keine berufliche Tätigkeit.
Die Berufs·fachschule vermittelt allgemeine und fachliche Inhalte.
Außerdem befähigt sie die Schüler dazu:
- einen höheren Schul·abschluss zu erlangen.
- den Abschluss in einem Ausbildungs·beruf zu erlangen.
- einen Teil der Berufs·ausbildung in einem oder mehreren Ausbildungs·berufen zu ersetzen.
- einen Berufs·ausbildungs·abschluss zuerlangen, den man nur in Schulen erwerben kann.
Die ein·jährige Berufs·fachschule ist für Schüler mit einem Sekundar·abschluss I – Hauptschul·abschluss.
Die Berufs·fachschule kann als erstes Lehr·jahr angerechnet werden.
Es geht um eine berufs·bezogene Grund·bildung.
Die zwei·jährige Berufs·fachschule vermittelt in Klasse 2 einen höheren schulischen Abschluss.
Dieser Abschluss ist der Sekundar·abschluss I – Realschul·abschluss oder der Erweiterte Sekundarabschluss I.
Berufs·qualifizierende Berufs·fachschulen führen zu einem beruflichen Abschluss. Aufnahme·voraussetzung ist der Sekundar·abschluss I – Realschul·abschluss
an die jeweiligen berufs·bildenden Schulen;
Dort kann man sich anmelden.
Man kann sich auch online anmelden.
Anmelde·fristen beachten!
1 oder 2 Jahre;
Manche Ausbildungs·berufe kann man nur über die berufs·qualifizierende Berufs·fachschule erlernen.
Die Ausbildung dauert bis zu 3 Jahre.
unterschiedlich, je nach Ausrichtung:
- die berufs·bezogene Grund·bildung
- der Erwerb eines höheren Schul·abschlusses
- der Erwerb eines Berufs·abschlusses
Man kann Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Außerdem kann man Schüler-BAföG beantragen.
Die Berufs·fachschulen bieten verschiedene Fach·richtungen an.
Informationen gibt es bei der jeweiligen Berufs·bildenden Schule oder privaten Schule.
Nds. Kultusministerium-Berufsfachschule
Berufsfachschule Dr. Muschinsky
„Dual“ bedeutet eine zweigeteilte Form der Ausbildung an zwei verschiedenen Ausbildungsorten: In der Berufsschule wird das theoretische Fachwissen und im Betrieb die praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben. Während der betrieblichen Ausbildung wird ein Ausbildungslohn gezahlt.
Rein rechtlich gibt es keine bestimmten Voraussetzungen, wenn man einen Beruf nach dem dualen System erlernen möchte. Eigentlich kann laut BBiG jeder jede beliebige duale Ausbildung absolvieren, unabhängig von Alter oder Schulabschluss. In der Praxis legen viele Betriebe bestimmte Mindestanforderungen fest, die Bewerber erfüllen sollen. Z.B. wird von den Betrieben oft ein bestimmter Schulabschluss oder gute Noten in einzelnen Fächern gefordert.
Berufsberatung der Agentur für Arbeit Göttingen, Handwerkskammer Hildesheim Südniedersachsen, Industrie- und Handelskammer Hannover
Je nach Ausbildungsberuf 2 - 3,5 Jahre
Abgeschlossene Berufsausbildung
Die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet sich jeweils nach der Branche, dem Ausbildungsberuf und dem Ausbildungsbetrieb. Es kann ergänzend BAB oder AbH beantragt werden.
Es wird gesetzlich kein bestimmter Schulabschluss vorausgesetzt. Je nach Ausbildungsberuf und Ausbildungsbetrieb werden unterschiedliche schulische Voraussetzungen erwartet. Schulabgänger*innen, die einen Ausbildungsplatz finden, obwohl sie keinen Schulabschluss haben, erwerben automatisch den Hauptschulabschluss, wenn sie die Berufsschule erfolgreich beendet haben. Der Betrieb muss bei den zuständigen Kammern als Ausbildungsbetrieb anerkannt sein.
Für die Fachhochschulreife muss ein schulischer und ein berufsbezogener Teil absolviert werden. Die Berufsausbildung kann als berufsbezogener Teil anerkannt werden. Der erforderliche schulische Teil kann mit der Klasse 12 z. B. an einer FOS erfüllt werden.
„Dual“ bedeutet eine geteilte Ausbildung an 2 Ausbildungs·orten:
- In der Berufs·schule lernt man das theoretische Fach·wissen.
- Im Betrieb erwirbt man die praktischen Kenntnisse.
Während der betrieblichen Ausbildung erhält man einen Ausbildungs·lohn.
Gesetzlich gibt es keine Voraussetzungen für eine duale Berufs·ausbildung.
In der Praxis legen viele Betriebe aber bestimmte Mindest·anforderungen fest.
Diese sind zum Beispiel:
- ein bestimmter Schul·abschluss
- gute Noten in einzelnen Schul·fächern
an die Berufs·beratung der Agentur für Arbeit Göttingen,
Handwerkskammer Hildesheim Südniedersachsen,
Industrie- und Handelskammer Hannover
je nach Ausbildungs·beruf 2 bis 3,5 Jahre
abgeschlossene Berufs·ausbildung
Die Höhe des Ausbildungs·lohns richtet sich nach:
- dem Ausbildungs·beruf
- dem Ausbildungs·betrieb
Außerdem kann man Berufs·ausbildungs·beihilfe (BAB) und Ausbildungs·begleitende Hilfen (AbH) bekommen.
Die Voraussetzungen für eine duale Ausbildung sind unterschiedlich: je nach Ausbildungs·beruf und Ausbildungs·betrieb.
Wer keinen Schul·abschluss hat und eine Ausbildung erfolgreich beendet, erwirbt dadurch auch den Hauptschul·abschluss.
Dafür muss man die Berufsschule erfolgreich beenden.
Außerdem muss der Betrieb als Ausbildungs·betrieb anerkannt sein.
Für die Fachhochschul·reife muss man einen schulischen und einen berufs·bezogenen Teil absolvieren.
Die Berufs·ausbildung kann als berufs·bezogener Teil anerkannt werden.
Der schulische Teil kann mit der Klasse 12 erfüllt werden, zum Beispiel an einer Fach·oberschule.
HWK-Hildesheim
IHK-Hannover
Arbeitsagentur Göttingen
Berufswahl Regional
Bundeswehr ist die Bezeichnung für die Streitkräfte der Bundesrepubik Deutschland. Sie gliedert sich in die Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine, sowie den Sanitätsdienst und die sogenannte Streitkräftebasis. Zu den vielfältigen Aufgaben gehören Einsätze zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung und der internationale Katastrophenschutz. Außerdem wurde der Kampf gegen den internationalen Terrorismus den Zielen hinzugefügt. Es gibt die Möglichkeit, eine militärische oder eine zivile Laufbahn bei der Bundeswehr einzuschlagen: Berufsausbildung, Schulbildung oder Studium.
Z.B. bietet der Freiwillige Wehrdienst die Möglichkeit, den Arbeitgeber Bundeswehr kennenzulernen, sich beruflich zu orientieren und persönlich weiterzuentwickeln.
Als „Freiwillig Wehrdienstleistender“ – kurz „FWDL“ - erhält man eine fundierte militärische Ausbildung. Nach der dreimonatigen Grundausbildung folgt meist die einsatzvorbereitende Ausbildung.
Junge Menschen können bis zu 23 Monaten freiwilligen Dienst in den Streitkräften leisten, wenn sie das 17. Lebensjahr vollendet, das Einverständnis der Eltern und die Vollzeitschulpflicht an einer allgemeinbildenden Schule (9 Jahre) erfüllt haben sowie die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
Sie sollten zudem teamfähig, durchsetzungsstark und körperlich fit sein.
Karriereberatungsbüros der Bundeswehr
Je nach Laufbahn unterschiedlich
z. B. FWD - 7 bis 23 Monate
Ziel z. B. des Freiwilligen Wehrdienstes ist es, den Austausch zwischen Gesellschaft und Streitkräften zu stärken.
Freiwillig Wehrdienstleistende können sich sozial, kulturell oder für die Umwelt bewähren sowie die Bundeswehr mit allem, was dazu gehört, unterstützen.
Wehrsold und ein nach Tagessätzen bemessener Wehrdienstzuschlag; Verpflegung, Unterkunft, Uniform und ärztliche Versorgung werden übernommen.
Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Freiwilligendienst leisten, können Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.
Die ersten sechs Monate sind Probezeit. Hier kann man sich die Bundeswehr erst einmal anschauen und die notwendigen Grundlagen für den Soldatenberuf aneignen. In dieser Zeit können beide Seiten – also der FWDLer oder auch die Bundeswehr – kündigen. Danach wird das Dienstverhältnis auf die gewünschte Verpflichtungszeit festgesetzt und ist bindend. Wer gute Leistungen zeigt, kann auch als Soldatin oder Soldat auf Zeit übernommen werden, mit vielfältigen Entwicklungschancen in den Streitkräften.
Schulpflichtige, die einen Freiwilligendienst oder einen freiwilligen Wehrdienst ableisten, müssen beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag auf Ruhen der Schulpflicht für die berufsbildende Schule stellen.
Bundeswehr ist die Bezeichnung für das Militär der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bundeswehr besteht aus unterschiedlichen Bereichen:
- Heer
- Luft·waffe
- Marine
- Sanitäts·dienst
- und die Streitkräfte·basis.
Die Bundeswehr übernimmt viele Aufgaben.
Beispiele für diese Aufgaben sind:
- internationale Einsätze zur Konflikt·vermeidung und Krisen·bewältigung
- Kampf gegen den internationalen Terrorismus
- Katastrophen·schutz
Wenn man bei der Bundeswehr arbeitet, gibt es zwei Lauf·bahnen: die militärische und die zivile Lauf·bahn.
Für beide Lauf·bahnen gibt es Berufs·ausbildungen, schulische Bildung oder ein Studium.
Wenn man die Bundeswehr kennen·lernen möchte, gibt es den Freiwilligen Wehrdienst.
Die Abkürzung für Freiwilliger Wehrdienst heißt: FWD.
Der FWD kann bei der Berufs·wahl helfen.
Außerdem kann man sich und seine Fähigkeiten weiter·entwickeln.
Während des FWD erhält man eine militärische Ausbildung.
Die Grund·ausbildung dauert 3 Monate.
Darauf folgt die einsatz·vorbereitende Ausbildung.
Junge Menschen können bis zu 23 Monaten FWD leisten.
Die Voraussetzungen dafür sind:
- Man muss die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
- Man muss mindestens 18 Jahre alt sein.
- Wenn man unter 18 Jahren alt ist, braucht man das Einverständnis der Eltern .
Außerdem muss man mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen sein.
Außerdem sollte man team·fähig, durchsetzungs·stark und körperlich fit sein.
an die Karriere·beratungs·büros der Bundeswehr
unterschiedlich, je nach Lauf·bahn;
Der FWD dauert 7 bis 23 Monate.
stärkerer Austausch zwischen Gesellschaft und Militär;
Während des FWD unterstützt man die Bundeswehr.
Während des FDW bekommt man Wehr·sold und einen Wehrdienst·zuschlag;
Außerdem übernimmt die Bundeswehr:
- Verpflegung
- Unterkunft
- Uniform
- ärztliche Versorgung
Außerdem kann man Kinder·geld bekommen.
Wenn man unter 26 Jahren alt ist, haben die Eltern Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Die ersten 6 Monate sind Probe·zeit.
In der Probe·zeit kann man sich die Bundeswehr anschauen.
Außerdem lernt man die Grund·lagen für den Soldaten·beruf.
In der Probe·zeit können beide Seiten kündigen: man selbst oder die Bundeswehr.
Nach der Probe·zeit wird das Dienst·verhältnis fest·gesetzt. Das heißt: Man entscheidet sich, wie lange der FWD dauert.
Diese Entscheidung ist verpflichtend.
Man muss solange der FWD dauert, bei der Bundeswehr bleiben.
Wer gute Leistungen zeigt, kann nach dem FWD übernommen werden.
Dann ist man Soldatin oder Soldat auf Zeit.
Auch Schul·pflichtige können FWD leisten.
Dafür können sie beim Regionales Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Antrag auf Ruhen der Schul·pflicht für die berufs·bildende Schule.
Bundeswehr entdecken
Freiwilliger Wehrdienst
Bundeswehr
Bildungsangebot der Bundeswehr
Neben der dualen Berufsausbildung gibt es die Möglichkeit, eine schulische Ausbildung, auch „vollschulische Ausbildung“ genannt, zu absolvieren. Diese kann ausschließlich an schulischen Einrichtungen, wie Berufsfachschulen, Berufskollegs (-nicht in Niedersachsen) oder Fachakademien, erlernt werden. Hier erfolgt die Berufsausbildung im Rahmen von Vollzeitunterricht. Schulische Ausbildungen bei privaten Einrichtungen sind gebührenpflichtig.
Interessenten für eine Ausbildung im Bereich der Gesundheit, Pflege und Medizin (Gesundheits- und Krankenpfleger, Pharmazeutisch-technischer Assistent, Altenpfleger), Technik (Informationstechnischer Assistent), Soziales (Sozialassistent, Erzieher) oder Gestaltung (Gestaltungstechnischer Assistent). Oft wird der Realschulabschluss verlangt, manchmal reicht der Hauptschulabschluss.
Anmeldungen und Antragsformulare sind bei den jeweiligen Berufsbildendenen Schulen und Privaten Trägern erhältlich. Anmeldefristen beachten!
Abhängig von dem jeweiligen Ausbildungsberuf sowie den eigenen Voraussetzungen und liegt i.d.R. zwischen 1 und 3,5 Jahren
Erwerb eines Berufsabschlusses
Keine Ausbildungsvergütung, bis auf wenige Ausnahmen,
manchmal muss Schulgeld gezahlt werden,
Schüler-BAföG
Zu unterscheiden ist die Grundbildung von der Berufsausbildung. Während der ein- oder zweijährige Besuch einer Berufsschule mit der Grundbildung endet, beträgt die Dauer für die schulische Berufsausbildung zwischen zwei und dreieinhalb Jahren.
Im Bereich Gesundheit ist ein Gesundheitszeugnis erforderlich.
Die schulische Ausbildung findet nur an schulischen Einrichtungen statt.
Beispiele für schulische Einrichtungen sind:
- Berufs·fachschulen
- Berufs·kollegs (nicht in Niedersachsen)
- oder Fach·akademien
Die Berufs·ausbildung erfolgt in Vollzeit·unterricht.
Schulische Ausbildungen bei privaten Einrichtungen sind gebühren·pflichtig.
Die schulische Ausbildung nennt man auch „voll·schulische Ausbildung“.
alle, die Interesse haben an einer Ausbildung in den Bereichen:
- Gesundheit
- Pflege und Medizin (Gesundheits- und Kranken·pfleger, Pharmazeutisch-technischer Assistent, Alten·pfleger),
- Technik (Informations·technischer Assistent)
- Soziales (Sozial·assistent, Erzieher)
- oder Gestaltung (Gestaltungs·technischer Assistent)
Oft braucht man einen Realschul·abschluss.
Manchmal reicht der Hauptschul·abschluss.
an die jeweiligen berufs·bildendenen Schulen und private Anbieter;
Dort kann man sich anmelden.
Anmelde·fristen beachten!
unterschiedlich, je nach Ausbildungs·beruf und den eigenen Voraussetzungen;
Meist dauert die Ausbildung zwischen 1 und 3,5 Jahren.
Erwerb eines Berufs·abschlusses
Normalerweise gibt es keinen Ausbildungs·lohn.
Nur in Ausnahmen wird man bezahlt.
Manchmal muss man Schul·geld zahlen.
Man kann Schüler-BAföG beantragen.
Es gibt einen Unterschied zwischen Grund·bildung und Berufs·ausbildung:
- Der ein- oder zwei·jährige Besuch einer Berufs·schule endet mit der Grund·bildung.
- Die schulische Berufs·ausbildung dauert zwischen 2 und 3,5 Jahren.
Im Bereich Gesundheit braucht man ein Gesundheits·zeugnis.
Für den Erwerb der Fachhochschulreife ist ein schulischer Teil und ein beruflicher Teil erforderlich. Der schulische Teil kann an einer Schule mit einem Oberstufenzweig (Sekundarbereich II) erworben werden. Der berufliche Teil kann eine abgeschlossene Berufsausbildung, ein einjähriges geleitetes berufsbezogenes Praktikum oder ein FSJ, FÖJ, BFD oder Wehr- oder Zivildienst sein.
Das Abendgymnasium Göttingen ist eine allgemeinbildende staatliche Schule für berufstätige Erwachsene.
Voraussetzung für die Teilnahme ist u.a. der Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder ein erfolgreich abgeschlossener Vorkurs und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit. Interessenten müssen mind. 18,5 Jahre alt sein.
Anmeldungen und Antragsformulare sind bei dem Abendgymnasium oder Online erhältlich. Anmeldefristen beachten!
2 - 4 Jahre (je nach Abschluss)
Der schulische Teil der Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife/Abitur
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), Schüler-BAföG
Weitere Informationen gibt es unter: http://www.abendgymnasium-goettingen.de/
Für die Fachhochschulreife muss ein schulischer und ein berufsbezogener Teil absolviert werden. Eine mindestens 2-jährige Berufsausbildung oder ein mindestens 960-stündiges Praktikum ist als berufsbezogener Teil erforderlich.
Berufsoberschulen sind zweijährige vollzeitschulische Bildungsgänge (Klasse 12 + 13)
Die fachgebundene Hochschulreife erwirbt, wer die BOS erfolgreich besucht hat. Im Zeugnis werden die Studienfächer aufgeführt, die bundesweit möglich sind. Durch eine Zusatzprüfung in einer zweiten Fremdsprache kann die Allgemeine Hochschulreife erworben werden. In Niedersachsen wird die Berufsoberschule als Aufbauschulform geführt. Die Klasse 12 BOS wird durch den erfolgreichen Abschluss der Klasse 12 FOS ersetzt.
Die Aufnahmevoraussetzungen für die Klasse 12 sind entweder
• der Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss und
• eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene dazugehörige Berufsausbildung oder eine mindestens fünfjährige dazugehörige hauptberufliche Tätigkeit und
• ein Berufsschulabschluss oder ein anderer gleichwertiger Bildungsstand.
Voraussetzungen für die Klasse 13 sind die Aufnahmevoraussetzungen der Klasse 12 und zusätzlich die Fachhochschulreife oder ein gleichwertiger Abschluss.
Anmeldungen und Antragsforumlare gibt es bei jeweiligen Berufsbildenden Schulen. Anmeldefristen beachten! Allerdings wird dieser Abschluss aktuell in Südniedersachsen nicht angeboten.
zweijähriger vollzeitschulischer Bildungsgang
Fachgebundene Hochschulreife oder mit zweiter Fremdsprache die Allgemeine Hochschulreife.
Kindergeld (Anspruch der Eltern), Schüler-BAföG
BOS bietet folgende Fachrichtungen an: Wirtschaft und Verwaltung, Technik, Gesundheit und Soziales, Gestaltung, Ernährung und Hauswirtschaft sowie Agrarwirtschaft.
Berufliche Gymnasien sind dreijährige vollzeitschulische Bildungsgänge (Schuljahrgänge 11 - 13), die zur Allgemeinen Hochschulreife führen. Durch die Festlegung von mindestens zwei der fünf Prüfungsfächer auf berufsbezogene Profilfächer je nach Fachrichtung wird eine deutliche berufliche Orientierung erreicht. Das Berufliche Gymnasium bereitet die Schüler*innen auf das Studium an einer Hochschule oder auf anspruchsvolle Berufsausbildungen vor.
Bewerber müssen den Erweiterten Realschulabschluss/Sekundarabschluss I - Realschule, der zum Eintritt in die gymnasiale Oberstufe berechtigt, besitzen.
Anmeldungen und Antragsformulare gibt es bei den jeweiligen Berufsbildenden Schulen. Anmeldefristen beachten!
3 Jahre
Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife/Abitur (3 Jahre). Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann nach Klasse 12 bei entsprechenden Leistungen erlangt werden.
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), ggf. Schüler-BAföG
Berufliche Gymnasien gibt es in Südniedersachsen in verschiedenen Fachrichtungen.
Für die Fachhochschulreife muss ein schulischer und ein berufsbezogener Teil absolviert werden. Eine mindestens 2-jährige einschlägige Berufsausbildung oder ein mindestens 960-stündiges entsprechendes Praktikum ist als berufsbezogener Teil erforderlich.
Die Gesamtschule vermittelt ihren Schüler*innen eine grundlegende, erweiterte oder breite und vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht ihnen, ihren Bildungsweg berufs- oder studienbezogen fortzusetzen. Sowohl die Integrative als auch die Kooperative Gesamtschule können mit gymnasialer Oberstufe geführt werden. Nach 13 Schuljahren kann das Abitur (allgemeine Hochschulreife) und nach Klasse 12 der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden.
Bewerber müssen den Erweiterten Realschulabschluss/Sekundarabschluss I - Realschule, der zum Eintritt in die gymnasiale Oberstufe berechtigt, besitzen.
Anmeldungen und Antragsformulare gibt es bei den jeweiligen Gesamtschulen. Anmeldefristen beachten!
3 Jahre
Ziel des Oberstufenunterrichts ist der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife/Abitur, die berechtigt, den Bildungsweg studienbezogen, aber auch berufsbezogen fortzusetzen.
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), Schüler-BAföG
An der Gesamtschule können die Schüler dieselben Abschlüsse erwerben wie an der Hauptschule, der Realschule oder dem Gymnasium. Für den Bildungsgang und die Abschlussbedingungen gelten die Vorschriften der entsprechenden Schulformen. Die Allgemeine Hochschulreife wird nach 13 Schuljahren vergeben. Für die Fachhochschulreife muss ein schulischer und ein berufsbezogener Teil absolviert werden. Eine mindestens 2-jährige Berufsausbildung oder ein mindestens 960-stündiges Praktikum ist als berufsbezogener Teil erforderlich.
Die gymnasiale Oberstufe (GOSt / GOS) des Bildungssystems Deutschland umfasst die der Sekundarstufe II zugerechneten oberen Jahrgangsstufen des Gymnasiums, des beruflichen Gymnasiums und führt vom Realschulabschluss (Mittlere Reife) zum Abitur (Allgemeine Hochschulreife). Auch der schulische Anteil zum Erwerbder Fachhochschulreife kann in der GOS absolviert werden.
Bewerber müssen den Erweiterten Realschulabschluss/Sekundarabschluss I - Realschule, der zum Eintritt in die gymnasiale Oberstufe berechtigt, besitzen.
Anmeldungen und Antragsformulare gibt es bei den jeweiligen Gymnasien. Anmeldefristen beachten!
3 Jahre
Ziel des Oberstufenunterrichts ist der Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife, die berechtigt, den Bildungsweg studienbezogen, aber auch berufsbezogen fortzusetzen.
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), Schüler-BAföG
Die Abiturprüfung findet in fünf Prüfungsfächern statt: im ersten bis vierten Prüfungsfach schriftlich und je nach Ergebnis auch mündlich, im fünften Prüfungsfach nur mündlich. Um das Gesamtergebnis noch zu verbessern, können auch freiwillig zusätzliche mündliche Prüfungen in den schriftlich geprüften Fächern abgelegt werden; die Ergebnisse aus der schriftlichen und der mündlichen Fachprüfung werden besonders gewichtet. Wer die Abiturprüfung nicht bestanden hat, kann sie grundsätzlich einmal wiederholen. Für die Fachhochschulreife muss ein schulischer und ein berufsbezogener Teil absolviert werden. Eine mindestens 2-jährige Berufsausbildung oder ein mindestens 960-stündiges Praktikum ist als berufsbezogener Teil erforderlich.
Privatschulen bzw. Schulen in freier Trägerschaft sind Ersatzschulen, die das gleiche Bildungsangebot wie öffentliche Schulen anbieten. Sie entsprechen in ihren Lern- und Erziehungszielen denen der öffentlichen Schulen, die im Land Niedersachsen vorhanden oder grundsätzlich vorgesehen sind. Abweichungen in den Lehr- und Erziehungsmethoden und in den Lehrstoffen sind zulässig.
Bewerber müssen den Erweiterten Realschulabschluss/Sekundarabschluss I - Realschule, der zum Eintritt in die gymnasiale Oberstufe berechtigt, besitzen.
Anmeldungen und Antragsformulare gibt es bei den jeweiligen Privatschulen. Anmeldefristen beachten!
3 Jahre
Ziel des Oberstufenunterrichts ist der Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife/Abitur, die berechtigt, den Bildungsweg studienbezogen, aber auch berufsbezogen fortzusetzen. Nach Klasse 12 kann der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden.
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), Schüler-BAföG
Privatschulen sind in der Regel schulgeldpflichtig.
Für die Fachhochschulreife muss ein schulischer und ein berufsbezogener Teil absolviert werden. Eine mindestens 2-jährige Berufsausbildung oder ein mindestens 960-stündiges Praktikum ist als berufsbezogener Teil erforderlich.
Der Zweite Bildungsweg bietet jungen Menschen und Erwachsenen in Niedersachsen die Möglichkeit, Schulabschlüsse nachzuholen. Diese sind die Basis für einen erfolgreichen Eintritt in die Arbeitswelt sowie für die weitere berufliche Entwicklung und Qualifizierung. Je nach Schulform findet der Unterricht tagsüber, am Abend oder am Wochenende statt. Die Voraussetzungen und die möglichen Bildungseinrichtungen richten sich nach dem angestrebten Schulabschluss.
Junge Menschen und Erwachsene, die nachträglich einen Schulabschluss erwerben oder ein Studium absolvieren möchten.
Bildungsträger vor Ort z. B. Volkshochschulen, Anmeldefristen beachten!
Je nach Schulabschluss 1 - 3 Jahre
Nachträglicher Erwerb eines Schulabschlusses oder Berufsabschlusses,
Verbesserung der beruflichen Möglichkeiten
Schüler-BAföG, Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen)
Die Teilnahme an vorbereitenden Kursen für die Abschlussprüfungen sind in der Regel kostenpflichtig. Informationen dazu gibt es bei dem jeweiligen Bildungsträger.
Auf dem Zweiten Bildungsweg kann man einen Schul·abschluss nachholen.
In Niedersachsen können junge Menschen und Erwachsene diese Möglichkeit nutzen.
Ein Schul·abschluss ist die Basis für einen erfolgreichen Eintritt in die Arbeits·welt.
Außerdem kann man sich beruflich weiter·entwickeln.
Der Unterricht findet tagsüber, am Abend oder am Wochenende statt.
Die Unterrichts·zeit hängt von der Schul·form ab.
Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Schul·abschluss.
Außerdem gibt es unterschiedliche Schulen und Bildungs·einrichtungen.
junge Menschen und Erwachsene, die
- nachträglich einen Schul·abschluss erwerben oder
- ein Studium absolvieren möchten.
an die Bildungs·einrichtungen vor Ort, zum Beispiel: Volkshochschulen;
Anmelde·fristen beachten!
unterschiedlich, je nach Schul·abschluss 1 bis 3 Jahre
Nachholen eines Schul·abschlusses oder Berufs·abschlusses,
Verbesserung der beruflichen Möglichkeiten
Man kann Kinder·geld bekommen.
Wenn man unter 26 Jahre alt ist, haben die Eltern Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Man kann auch Schüler-BAföG beantragen.
Oft kosten die Vorbereitungs·kurse für die Abschluss·prüfungen Geld.
Informationen dazu gibt es bei den jeweiligen Bildungs·einrichtungen.
ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen
Ländliche Erwachsenenbildung in Niedersachsen e. V.
Volkshochschule Göttingen Osterode gGmbH
Unter Auslandsaufenthalt ist ein längerfristiger Aufenthalt im Ausland gemeint. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten wie den Besuch einer High School, Work & Travel, Aupair, Freiwilligenarbeit, Auslandspraktikum oder Sprachreisen. Auslandsaufenthalte können schul- oder berufsbegleitend, aber auch separat absolviert werden.
Interessierte, die z. B. eine Fremdsprache vertiefen oder erlernen oder eine andere Kultur kennenlernen möchten und neue Erfahrungen sammeln wollen.
Anbieter von Auslandsaufenthalten
individuell unterschiedlich
Förderung der Sprachkenntnisse, kennenlernen fremder Länder und neuer Kulturen. Erwerb neuer Fähigkeiten und Fertigkeiten, Inspiration und Orientierung für den weiteren Lebensweg.
Schüler-BAföG oder Studenten-BAföG, Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), Stipendium
Nach dem Berufsbildungsgesetz können Teile der dualen Ausbildung in einem anderen Land absolviert werden, bis zu einem Viertel der regulären Ausbildungszeit. Zudem besteht die Möglichkeit, internationale Zusatzqualifikationen zu der jeweiligen Ausbildung im Ausland zu erwerben. Ein Auslandsaufenthalt bringt neue Eindrücke, verändert die Sicht auf Länder, Menschen, Kulturen und Arbeitswelten und erweitert den fachlichen Horizont sowie die Fremdsprachenkenntnisse.
Ein Auslandsaufenthalt ist ein längerer Aufenthalt im Ausland.
Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten wie zum Beispiel:
- Besuch einer High School
- Work & Travel
- Aupair
- Freiwilligen·arbeit
- Auslands·praktikum
- Sprach·reisen
Auslandsaufenthalte können auch schul- oder berufs·begleitend sein.
Interessierte, die zum Beispiel
- eine Fremd·sprache verbessern oder lernen wollen.
- eine andere Kultur kennen·lernen möchten.
- neue Erfahrungen sammeln wollen
an die Anbieter von Auslands·aufenthalten
unterschiedlich
Förderung der Sprach·kenntnisse,
Kennen·lernen fremder Länder und Kulturen
Erwerb neuer Kenntnisse und Ideen für den weiteren Lebens·weg
Man kann Schüler-BAföG oder Studenten-BAföG beantragen.
Man kann Kinder·geld bekommen, wenn man unter 26 Jahre alt ist.
Dann haben die Eltern Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Man kann auch ein Stipendium bekommen.
Ein Stipendium ist eine finanzielle Förderung.
Zum Beispiel von einer Organisation.
Für ein Stipendium muss man sich bewerben.
Teile einer dualen Ausbildung kann man im Ausland machen.
Das kann bis zu ein Viertel der Ausbildungs·zeit sein.
Diese Regel steht im Berufs·bildungs·gesetz.
Außerdem kann man sich im Ausland weiter·bilden: Man kann internationale Zusatz·qualifikationen erwerben.
Eine Zusatz·qualifikation kann zum Beispiel eine Weiter·bildung für die Ausbildung sein.
Ein Auslandsaufenthalt bringt neue Eindrücke.
Er verändert die Sicht auf Länder, Menschen, Kulturen und Arbeits·welten.
Außerdem verbessert man Fremd·sprachen·kenntnisse.
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sollen junge Leute auf das Berufsleben vorbereiten. Hierunter fallen alle beruflichen Bildungsmaßnahmen ab dem 17. Lebensjahr, die auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vorbereiten.
Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt und in der Regel das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Berufsberatung der Agentur für Arbeit Göttingen weist nach Prüfung des Bedarfs zu.
10 Monate
Vorbereitung auf die Aufnahme einer Ausbildung, Praktikum in mehreren Berufsfeldern, Erwerb des Hauptschulabschlusses möglich.
Kindergeld (Anspruch der Eltern), Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Jugendliche müssen bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Göttingen gemeldet sein.
BvB ist die Abkürzung für: Berufs·vorbereitende Bildungs·maßnahmen.
BvB sollen junge Leute auf das Berufs·leben vorbereiten.
Dazu zählen: alle beruflichen Bildungs·maßnahmen ab 17 Jahren, die auf eine Berufs·ausbildung vorbereiten.
BvB sind für Jugendliche und junge Erwachsene, die
- keine berufliche Erst·ausbildung haben,
- die allgemeine Schul·pflicht erfüllt haben und
- unter 26 Jahren alt sind.
Bei der Alters·grenze gibt es manchmal Ausnahmen.
an die Berufs·beratung der Agentur für Arbeit Göttingen;
Die Agentur für Arbeit entscheidet, ob eine BvB sinnvoll ist.
10 Monate
Vorbereitung auf die Aufnahme einer Ausbildung,
Praktikum in mehreren Berufen,
Erwerb des Hauptschul·abschlusses ist möglich.
Man kann Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Außerdem kann man Berufs·ausbildungs·beihilfe (BAB) bekommen.
Jugendliche müssen bei der Berufs·beratung der Agentur für Arbeit Göttingen gemeldet sein.
Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Frauen und Männer jeden Alters, sich außerhalb von Schule und Beruf für das Allgemeinwohl zu engagieren. Einsatzbereiche gibt es im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich sowie im Bereich des Sports, der Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes.
Der Bundesfreiwilligendienst richtet sich an alle, die ihre Pflichtschulzeit an einer allgemeinbildenden Schule (9 Jahre) absolviert haben. Alter, Geschlecht, Nationalität oder die Art des Schulabschlusses spielen keine Rolle.
Bewerbung bei sozialen Verbänden, Altenheimen und sonstigen Trägern.
6 - 24 Monate, i.d.R. 1 Jahr
Sammeln von berufspraktischen Erfahrungen in Organisationen und Einrichtungen des Gemeinwesens, des Sports, der Kultur, der Ökologie oder der Integration.
Die Einsatzstelle kann ein Taschengeld bis max. 438,-€ (Stand:2023) zahlen. Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Freiwilligendienst leisten, können Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.
Einsatzstellen können zusätzlich zum Taschengeld auch Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung stellen.
Weitere Informationen unter:
www.bundesfreiwilligendienst.de
Schulpflichtige, die einen Freiwilligendienst oder einen freiwilligen Wehrdienst ableisten, können bei der Landesschulbehörde einen Antrag auf Ruhen der Schulpflicht für die berufsbildende Schule stellen.
Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Frauen und Männer jeden Alters.
Man kann sich für das Allgemein·wohl engagieren.
Einsatz·bereiche gibt es im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich.
Außerdem gibt es den Bundesfreiwilligendienst in den Bereichen Sport, Integration und Zivil- und Katastrophen·schutz.
für alle Interessierten, die mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen sind.
an soziale Verbände, Alten·heime und sonstige Organisationen
6 bis 24 Monate, meistens 1 Jahr
Sammeln von praktischen Erfahrungen für das Berufs·leben,
zum Beispiel in den Bereichen Sport, Kultur, Ökologie oder Integration
Die Einsatz·stelle kann ein Taschen·geld bis zu 438,00 Euro zahlen.
Man kann Kinder·geld bekommen, wenn man unter 26 Jahre alt ist.
Dann haben die Eltern Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Einsatz·stellen können auch Unterkunft, Verpflegung und Arbeits·kleidung bereit·stellen.
Weitere Informationen findet man unter: www.bundesfreiwilligendienst.de
Auch Schul·pflichtige können einen Bundesfreiwilligendienst machen.
Dafür können sie bei der Landes·schul·behörde einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Antrag auf Ruhen der Schul·pflicht für die berufs·bildende Schule.
Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) beinhaltet ein betriebliches Langzeitpraktikum von mindestens 6 bis maximal 12 Monaten. Eine Übernahme in Ausbildung sollte vom Unternehmen angestrebt werden.
Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr ohne Ausbildungsverhältnis, die bei der Agentur für Arbeit Göttingen ausbildungssuchend gemeldet sind und von der Berufsberatung als ausbildungsreif eingeschätzt werden.
Berufsberatung der Agentur für Arbeit Göttingen oder die Jobcenter Göttingen und Northeim
6 bis max. 12 Monate
Kennenlernen eines anerkannten Ausbildungsberufs und des Berufsalltags in einem Betrieb. Das Ziel ist die Einmündung möglichst in eine Ausbildung im Praktikumsbetrieb.
Praktikumsvergütung, Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Ausbildungsbegleitende Hilfen (AbH)
Bei Übernahme in eine anschließende Ausbildung erfolgtvielleicht die Anrechnung der EQ auf die Ausbildungszeit.
EQ ist die Abkürzung für Einstiegs·qualifizierung.
Die betriebliche EQ beinhaltet ein Langzeit·praktikum in einem Betrieb.
Dieses Praktikum dauert zwischen 6 und 12 Monaten.
Wenn alles gut läuft, dann übernimmt der Betrieb den Praktikanten.
Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Lebens·jahr, die
- keinen Ausbildungs·platz haben,
- ausbildungs·suchend gemeldet sind (bei der Agentur für Arbeit Göttingen) und
- von der Berufs·beratung als bereit für eine Ausbildung eingeschätzt werden.
an die Berufs·beratung der Agentur für Arbeit Göttingen
oder die Jobcenter Göttingen und Northeim
6 bis 12 Monate
Kennen·lernen eines Ausbildungs·berufs und des Berufs·alltags in einem Betrieb,
die Aufnahme einer Ausbildung im Praktikums·betrieb
Man kann Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Außerdem bekommt man ein Praktikums·gehalt.
Man kann Berufs·ausbildungsbeihilfe (BAB) und Ausbildungs·begleitende Hilfen (AbH) bekommen.
Bei Übernahme in eine Ausbildung wird die EQ manchmal auf die Ausbildungs·zeit angerechnet.
Arbeitsagentur Göttingen
Jobcenter Landkreis Göttingen
Jobcenter Landkreis Northeim
Jobcenter Stadt Göttingen
Mit dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) wird jungen Menschen im Alter zwischen 15-26 Jahren ein Angebot unterbreitet, für die Umwelt praktisch tätig zu sein und gleichzeitig ökologische und umweltpolitische Zusammenhänge in ihrem gesellschaftlichen Kontext besser zu verstehen.
Jugendliche und junge Erwachsene von 15 - 26 Jahren, die ihre Pflichtschulzeit an einer allgemeinbildenden Schule (9 Jahre) absolviert haben. Einige Organisationen nehmen Interessierte jedoch erst ab 18 Jahren auf. Die Teilnahmeplätze sind meist stark nachgefragt und werden frühzeitig vergeben.
Bewerbungen bei den Träger:innen sollten frühzeitig, mindestens 1 Jahr vorher, erfolgen.
6 - 24 Monate
Das Ziel ist das Sammeln von berufspraktischen Erfahrungen in Organisationen und Einrichtungen in Naturschutzprojekten.
Im Durchschnitt zahlen Einsatzstellen 150,- € Taschengeld. Maximal sind 330,- € möglich. Zahlreiche Einsatzstellen übernehmen Kosten für Verpflegung und Unterkunft. Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Freiwilligendienst leisten, können Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.
Das FÖJ kann als Wartensemster für ein Studium angerechnet werden.
Für einige Ausbildungsberufe werden FSJ und FÖJ als Praktikum anerkannt.
Es kann auch im Ausland geleistet werden.
Schulpflichtige, die einen Freiwilligendienst ableisten, können beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag auf Ruhen der Schulpflicht für die berufsbildende Schule stellen.
Das FÖJ ist ein Freiwilligen·dienst in ökologischen Bereichen.
Im FÖJ kann man zum Beispiel im Umwelt·schutz arbeiten.
Man kann besser verstehen, wie Umwelt und Gesellschaft zusammen·hängen.
Die Abkürzung FÖJ steht für: Freiwilliges Ökologisches Jahr.
Ein FÖJ ist für Jugendliche und junge Erwachsene von 15 bis 26 Jahren.
Man muss mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen sein.
Einige Organisationen nehmen Interessierte erst ab 18 Jahren auf.
Die FÖJ-Plätze sind oft stark nach·gefragt.
Sie werden früh·zeitig vergeben.
an die Organisationen;
Dort kann man sich direkt bewerben.
Man sollte sich früh·zeitig bewerben. Das heißt: mindestens 1 Jahr vorher.
6 bis 24 Monate
Sammeln von praktischen Erfahrungen für das Berufs·leben im Natur·schutz
Die Organisation zahlt Taschen·geld, höchstens sind es 330 Euro im Monat. Organisationen bezahlen oft das Essen und die Wohnung.
Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Das FÖJ kann als Warte·semester für ein Studium zählen.
Für einige Ausbildungs·berufe braucht man ein Praktikum.
Ein FÖJ kann als Praktikum zählen.
Ein FÖJ kann man auch im Ausland machen.
Auch Schul·pflichtige können ein FÖJ machen.
Dafür können sie beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Antrag auf Ruhen der Schul·pflicht für die berufs·bildende Schule.
Das FSJ ist ein Freiwilligendienst in sozialen Bereichen und wurde vor einigen Jahren um die Bereiche Sport, Denkmalpflege, Politik und Kultur erweitert. Jugendliche und junge Erwachsene, die die Vollzeitschulpflicht bereits erfüllt haben und noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben können ein FSJ absolvieren.
Jugendliche und junge Erwachsene von 15 - 26 Jahren, die ihre Pflichtschulzeit an einer allgemeinbildenden Schule (9 Jahre) absolviert haben. Einige Organisationen nehmen Interessierte jedoch erst ab 18 Jahren auf. Die Teilnahmeplätze sind meist stark nachgefragt und werden frühzeitig vergeben.
Bewerbungen bei den Träger:innen sollten frühzeitig, mindestens 1 Jahr vorher, erfolgen.
6 - 24 Monate
Das Ziel ist das Sammeln von berufspraktischen Erfahrungen in Organisationen und Einrichtungen des Sozialwesens, des Sports, der Kultur und Denkmalpflege.
Im Durchschnitt zahlen Einsatzstellen 150,- € Taschengeld. Maximal sind 330,- € möglich. Zahlreiche Einsatzstellen übernehmen Kosten für Verpflegung und Unterkunft. Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Freiwilligendienst leisten, können Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.
Das FSJ bietet für die Freiwilligen im Zeitraum zwischen Schule und Beruf eine Möglichkeit, die eigene Persönlichkeit zu stärken und soziale und interkulturelle Fähigkeiten zu entwickeln.
Für einige Ausbildungsberufe werden FSJ und FÖJ als Praktikum anerkannt.
Schulpflichtige, die einen Freiwilligendienst ableisten, müssen beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag auf Ruhen der Schulpflicht für die berufsbildende Schule stellen.
Das FSJ ist ein Freiwilligen·dienst in sozialen Bereichen.
Ein FSJ gibt es seit einigen Jahren auch in den Bereichen: Sport, Denkmal·pflege, Politik und Kultur.
Die Abkürzung FSJ steht für: Freiwilliges Soziales Jahr.
Ein FSJ ist für Jugendliche und junge Erwachsene von 15 bis 26 Jahren.
Man muss mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen sein.
Einige Organisationen nehmen Interessierte erst ab 18 Jahren auf.
Die FSJ-Plätze sind oft stark nach·gefragt.
Sie werden oft früh·zeitig vergeben.
an die Organisationen;
Dort kann man sich direkt bewerben.
Man sollte sich früh·zeitig bewerben. Das heißt: mindestens 1 Jahr vorher.
6 bis 24 Monate
Sammeln von praktischen Erfahrungen für das Berufs·leben in Organisationen und sozialen Einrichtungen
Die Organisation zahlt Taschen·geld, höchstens sind es 330 Euro im Monat. Organisationen bezahlen oft das Essen und die Wohnung.
Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Das FSJ macht man oft in der Zeit zwischen Schule und Beruf.
Das FSJ bietet die Möglichkeit, Neues zu lernen.
Außerdem kann man Fähigkeiten weiter·entwickeln.
Zum Beispiel im Kontakt mit Menschen.
Für einige Ausbildungs·berufe braucht man ein Praktikum.
Ein FSJ kann als Praktikum zählen.
Auch Schul·pflichtige können ein FSJ machen.
Dafür können sie beim Regionalen Landes·amt für Schule und Bildung einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Antrag auf Ruhen der Schul·pflicht für die berufs·bildende Schule.
Der Begriff Praktikum (Plural: „Praktika“) bezeichnet eine auf eine bestimmte Dauer ausgelegte Vertiefung erworbener oder noch zu erwerbender Kenntnisse in praktischer Anwendung oder eine Mitarbeit für das Erlernen neuer Kenntnisse und Fähigkeiten in einem Betrieb.
Für alle Interessierten.
Betriebe und Einrichtungen
nach Absprache
Kennenlernen des gewählten Berufsfelds und dessen Tätigkeitsbereiche, Einschätzen der eigenen Kompetenzen und überprüfen der eigenen beruflichen Vorstellungen.
Während einer Maßnahme der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters gibt es keine zusätzlichen Mittel. Es können eventuell Fahrtkosten oder Kosten für Arbeitskleidung übernommen werden.
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), teilweise Vergütung durch den Betrieb je nach Berufszweig und Dauer, kein Vergütungsanspruch bei Schülerpraktika.
Bei noch nicht volljährigen Praktikant*innen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Dieses regelt zum Beispiel Arbeitszeiten, Urlaub und das Arbeiten an Feiertagen.
Bei einem Praktikum geht es um die Anwendung von Kenntnissen. Zum Beispiel: Wissen und Fähigkeiten aus der Schule.
Es geht auch darum, Neues zu lernen.
Bei einem Praktikum arbeitet man meist in einem Betrieb mit.
Ein Praktikum hat eine bestimmte Dauer.
Der Plural von Praktikum heißt: Praktika.
für alle Interessierten
an Betriebe und Einrichtungen
unterschiedlich, je nach Absprache
Kennen·lernen eines Berufs,
Einschätzen des eigenen Könnens,
Überprüfen der eigenen beruflichen Pläne
Viele Praktika sind unbezahlt.
Nur manchmal gibt es eine Bezahlung. Das hängt ab vom:
- Betrieb
- Beruf
- und der Dauer
Bei Schüler·praktika gibt es keinen Anspruch auf Bezahlung.
Manche Praktika sind Maßnahmen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.
Bei diesen Maßnahmen gibt es keine zusätzlichen Förder·gelder.
Manchmal werden aber Fahrt·kosten oder Kosten für Arbeits·kleidung übernommen.
Außerdem kann man Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Wenn ein Praktikant unter 18 Jahren ist, gilt das Jugend·arbeits·schutz·gesetz (JArbSchG).
Das Gesetz regelt zum Beispiel:
- Arbeits·zeiten
- Urlaub
- das Arbeiten an Feier·tagen
Praktikumsbörse der Bundesagentur für Arbeit
Azubiyo Schülerpraktikum
Praktikumsbörse Karriere in Südniedersachsen
Schule mit Vollzeitunterricht von mindestens einjähriger Dauer, für deren Besuch keine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit vorausgesetzt wird. Sie hat die Aufgabe, allgemeine und fachliche Inhalte zu vermitteln und den Schüler zu befähigen,
• einen höheren Schulabschluss zu erwerben
• den Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu erlangen
• einen Teil der Berufsausbildung in einem oder mehreren anerkannten Ausbildungsberufen zu ersetzen
• zu einem Berufsausbildungsabschluss zu führen, der nur in Schulen erworben werden kann.
Die einjährige Berufsfachschule ist ein Ausbildungsangebot für erfolgreiche Absolvent*innen allgemeinbildender Schulen mit einem Sekundarabschluss I. Sie kann als erstes Lehrjahr angerechnet werden.
Die zweijährige Berufsfachschule vermittelt - nach der berufsbezogenen Grundbildung in der einjährigen Berufsfachschule - in Klasse 2 einen höheren schulischen Abschluss, den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss bzw. den Erweiterten Sekundarabschluss I.
Berufsqualifizierende Berufsfachschulen führen zu einem beruflichen Abschluss. Aufnahmevoraussetzung ist der Sekundarabschluss I - Realschulabschluss.
Anmeldungen und Antragsformulare sind bei den jeweiligen Berufsbildenden Schulen oder Online erhältlich. Anmeldefristen beachten!
1 oder 2 Jahre
Ausbildungsberufe, die ausschließlich über die berufsqualifzierende BFS erlernt werden können, können bis zu 3 Jahre dauern.
Ziele sind hier je nach Ausrichtung die berufsbezogene Grundbildung, der Erwerb eines höherwertigen Schulabschlusses oder eines Berufsabschlusses.
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), Schüler-BAföG
Die Berufsfachschulen bieten verschiedene Fachrichtungen an. Informationen gibt es bei der jeweiligen Berufsbildenden Schule bzw. privaten Schule.
Die Berufs·fachschule ist eine Schule mit Vollzeit·unterricht.
Sie dauert mindestens ein Jahr.
Man braucht keine Berufs·ausbildung, um die Berufs·fachschule zu besuchen.
Man braucht auch keine berufliche Tätigkeit.
Die Berufs·fachschule vermittelt allgemeine und fachliche Inhalte.
Außerdem befähigt sie die Schüler dazu:
- einen höheren Schul·abschluss zu erlangen.
- den Abschluss in einem Ausbildungs·beruf zu erlangen.
- einen Teil der Berufs·ausbildung in einem oder mehreren Ausbildungs·berufen zu ersetzen.
- einen Berufs·ausbildungs·abschluss zuerlangen, den man nur in Schulen erwerben kann.
Die ein·jährige Berufs·fachschule ist für Schüler mit einem Sekundar·abschluss I – Hauptschul·abschluss.
Die Berufs·fachschule kann als erstes Lehr·jahr angerechnet werden.
Es geht um eine berufs·bezogene Grund·bildung.
Die zwei·jährige Berufs·fachschule vermittelt in Klasse 2 einen höheren schulischen Abschluss.
Dieser Abschluss ist der Sekundar·abschluss I – Realschul·abschluss oder der Erweiterte Sekundarabschluss I.
Berufs·qualifizierende Berufs·fachschulen führen zu einem beruflichen Abschluss. Aufnahme·voraussetzung ist der Sekundar·abschluss I – Realschul·abschluss
an die jeweiligen berufs·bildenden Schulen;
Dort kann man sich anmelden.
Man kann sich auch online anmelden.
Anmelde·fristen beachten!
1 oder 2 Jahre;
Manche Ausbildungs·berufe kann man nur über die berufs·qualifizierende Berufs·fachschule erlernen.
Die Ausbildung dauert bis zu 3 Jahre.
unterschiedlich, je nach Ausrichtung:
- die berufs·bezogene Grund·bildung
- der Erwerb eines höheren Schul·abschlusses
- der Erwerb eines Berufs·abschlusses
Man kann Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Außerdem kann man Schüler-BAföG beantragen.
Die Berufs·fachschulen bieten verschiedene Fach·richtungen an.
Informationen gibt es bei der jeweiligen Berufs·bildenden Schule oder privaten Schule.
Nds. Kultusministerium-Berufsfachschule
Berufsfachschule Dr. Muschinsky
„Dual“ bedeutet eine zweigeteilte Form der Ausbildung an zwei verschiedenen Ausbildungsorten: In der Berufsschule wird das theoretische Fachwissen und im Betrieb die praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben. Während der betrieblichen Ausbildung wird ein Ausbildungslohn gezahlt.
Rein rechtlich gibt es keine bestimmten Voraussetzungen, wenn man einen Beruf nach dem dualen System erlernen möchte. Eigentlich kann laut BBiG jeder jede beliebige duale Ausbildung absolvieren, unabhängig von Alter oder Schulabschluss. In der Praxis legen viele Betriebe bestimmte Mindestanforderungen fest, die Bewerber erfüllen sollen. Z.B. wird von den Betrieben oft ein bestimmter Schulabschluss oder gute Noten in einzelnen Fächern gefordert.
Berufsberatung der Agentur für Arbeit Göttingen, Handwerkskammer Hildesheim Südniedersachsen, Industrie- und Handelskammer Hannover
Je nach Ausbildungsberuf 2 - 3,5 Jahre
Abgeschlossene Berufsausbildung
Die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet sich jeweils nach der Branche, dem Ausbildungsberuf und dem Ausbildungsbetrieb. Es kann ergänzend BAB oder AbH beantragt werden.
Es wird gesetzlich kein bestimmter Schulabschluss vorausgesetzt. Je nach Ausbildungsberuf und Ausbildungsbetrieb werden unterschiedliche schulische Voraussetzungen erwartet. Schulabgänger*innen, die einen Ausbildungsplatz finden, obwohl sie keinen Schulabschluss haben, erwerben automatisch den Hauptschulabschluss, wenn sie die Berufsschule erfolgreich beendet haben. Der Betrieb muss bei den zuständigen Kammern als Ausbildungsbetrieb anerkannt sein.
Für die Fachhochschulreife muss ein schulischer und ein berufsbezogener Teil absolviert werden. Die Berufsausbildung kann als berufsbezogener Teil anerkannt werden. Der erforderliche schulische Teil kann mit der Klasse 12 z. B. an einer FOS erfüllt werden.
„Dual“ bedeutet eine geteilte Ausbildung an 2 Ausbildungs·orten:
- In der Berufs·schule lernt man das theoretische Fach·wissen.
- Im Betrieb erwirbt man die praktischen Kenntnisse.
Während der betrieblichen Ausbildung erhält man einen Ausbildungs·lohn.
Gesetzlich gibt es keine Voraussetzungen für eine duale Berufs·ausbildung.
In der Praxis legen viele Betriebe aber bestimmte Mindest·anforderungen fest.
Diese sind zum Beispiel:
- ein bestimmter Schul·abschluss
- gute Noten in einzelnen Schul·fächern
an die Berufs·beratung der Agentur für Arbeit Göttingen,
Handwerkskammer Hildesheim Südniedersachsen,
Industrie- und Handelskammer Hannover
je nach Ausbildungs·beruf 2 bis 3,5 Jahre
abgeschlossene Berufs·ausbildung
Die Höhe des Ausbildungs·lohns richtet sich nach:
- dem Ausbildungs·beruf
- dem Ausbildungs·betrieb
Außerdem kann man Berufs·ausbildungs·beihilfe (BAB) und Ausbildungs·begleitende Hilfen (AbH) bekommen.
Die Voraussetzungen für eine duale Ausbildung sind unterschiedlich: je nach Ausbildungs·beruf und Ausbildungs·betrieb.
Wer keinen Schul·abschluss hat und eine Ausbildung erfolgreich beendet, erwirbt dadurch auch den Hauptschul·abschluss.
Dafür muss man die Berufsschule erfolgreich beenden.
Außerdem muss der Betrieb als Ausbildungs·betrieb anerkannt sein.
Für die Fachhochschul·reife muss man einen schulischen und einen berufs·bezogenen Teil absolvieren.
Die Berufs·ausbildung kann als berufs·bezogener Teil anerkannt werden.
Der schulische Teil kann mit der Klasse 12 erfüllt werden, zum Beispiel an einer Fach·oberschule.
HWK-Hildesheim
IHK-Hannover
Arbeitsagentur Göttingen
Berufswahl Regional
Bundeswehr ist die Bezeichnung für die Streitkräfte der Bundesrepubik Deutschland. Sie gliedert sich in die Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine, sowie den Sanitätsdienst und die sogenannte Streitkräftebasis. Zu den vielfältigen Aufgaben gehören Einsätze zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung und der internationale Katastrophenschutz. Außerdem wurde der Kampf gegen den internationalen Terrorismus den Zielen hinzugefügt. Es gibt die Möglichkeit, eine militärische oder eine zivile Laufbahn bei der Bundeswehr einzuschlagen: Berufsausbildung, Schulbildung oder Studium.
Z.B. bietet der Freiwillige Wehrdienst die Möglichkeit, den Arbeitgeber Bundeswehr kennenzulernen, sich beruflich zu orientieren und persönlich weiterzuentwickeln.
Als „Freiwillig Wehrdienstleistender“ – kurz „FWDL“ - erhält man eine fundierte militärische Ausbildung. Nach der dreimonatigen Grundausbildung folgt meist die einsatzvorbereitende Ausbildung.
Junge Menschen können bis zu 23 Monaten freiwilligen Dienst in den Streitkräften leisten, wenn sie das 17. Lebensjahr vollendet, das Einverständnis der Eltern und die Vollzeitschulpflicht an einer allgemeinbildenden Schule (9 Jahre) erfüllt haben sowie die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
Sie sollten zudem teamfähig, durchsetzungsstark und körperlich fit sein.
Karriereberatungsbüros der Bundeswehr
Je nach Laufbahn unterschiedlich
z. B. FWD - 7 bis 23 Monate
Ziel z. B. des Freiwilligen Wehrdienstes ist es, den Austausch zwischen Gesellschaft und Streitkräften zu stärken.
Freiwillig Wehrdienstleistende können sich sozial, kulturell oder für die Umwelt bewähren sowie die Bundeswehr mit allem, was dazu gehört, unterstützen.
Wehrsold und ein nach Tagessätzen bemessener Wehrdienstzuschlag; Verpflegung, Unterkunft, Uniform und ärztliche Versorgung werden übernommen.
Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Freiwilligendienst leisten, können Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.
Die ersten sechs Monate sind Probezeit. Hier kann man sich die Bundeswehr erst einmal anschauen und die notwendigen Grundlagen für den Soldatenberuf aneignen. In dieser Zeit können beide Seiten – also der FWDLer oder auch die Bundeswehr – kündigen. Danach wird das Dienstverhältnis auf die gewünschte Verpflichtungszeit festgesetzt und ist bindend. Wer gute Leistungen zeigt, kann auch als Soldatin oder Soldat auf Zeit übernommen werden, mit vielfältigen Entwicklungschancen in den Streitkräften.
Schulpflichtige, die einen Freiwilligendienst oder einen freiwilligen Wehrdienst ableisten, müssen beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag auf Ruhen der Schulpflicht für die berufsbildende Schule stellen.
Bundeswehr ist die Bezeichnung für das Militär der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bundeswehr besteht aus unterschiedlichen Bereichen:
- Heer
- Luft·waffe
- Marine
- Sanitäts·dienst
- und die Streitkräfte·basis.
Die Bundeswehr übernimmt viele Aufgaben.
Beispiele für diese Aufgaben sind:
- internationale Einsätze zur Konflikt·vermeidung und Krisen·bewältigung
- Kampf gegen den internationalen Terrorismus
- Katastrophen·schutz
Wenn man bei der Bundeswehr arbeitet, gibt es zwei Lauf·bahnen: die militärische und die zivile Lauf·bahn.
Für beide Lauf·bahnen gibt es Berufs·ausbildungen, schulische Bildung oder ein Studium.
Wenn man die Bundeswehr kennen·lernen möchte, gibt es den Freiwilligen Wehrdienst.
Die Abkürzung für Freiwilliger Wehrdienst heißt: FWD.
Der FWD kann bei der Berufs·wahl helfen.
Außerdem kann man sich und seine Fähigkeiten weiter·entwickeln.
Während des FWD erhält man eine militärische Ausbildung.
Die Grund·ausbildung dauert 3 Monate.
Darauf folgt die einsatz·vorbereitende Ausbildung.
Junge Menschen können bis zu 23 Monaten FWD leisten.
Die Voraussetzungen dafür sind:
- Man muss die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
- Man muss mindestens 18 Jahre alt sein.
- Wenn man unter 18 Jahren alt ist, braucht man das Einverständnis der Eltern .
Außerdem muss man mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen sein.
Außerdem sollte man team·fähig, durchsetzungs·stark und körperlich fit sein.
an die Karriere·beratungs·büros der Bundeswehr
unterschiedlich, je nach Lauf·bahn;
Der FWD dauert 7 bis 23 Monate.
stärkerer Austausch zwischen Gesellschaft und Militär;
Während des FWD unterstützt man die Bundeswehr.
Während des FDW bekommt man Wehr·sold und einen Wehrdienst·zuschlag;
Außerdem übernimmt die Bundeswehr:
- Verpflegung
- Unterkunft
- Uniform
- ärztliche Versorgung
Außerdem kann man Kinder·geld bekommen.
Wenn man unter 26 Jahren alt ist, haben die Eltern Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Die ersten 6 Monate sind Probe·zeit.
In der Probe·zeit kann man sich die Bundeswehr anschauen.
Außerdem lernt man die Grund·lagen für den Soldaten·beruf.
In der Probe·zeit können beide Seiten kündigen: man selbst oder die Bundeswehr.
Nach der Probe·zeit wird das Dienst·verhältnis fest·gesetzt. Das heißt: Man entscheidet sich, wie lange der FWD dauert.
Diese Entscheidung ist verpflichtend.
Man muss solange der FWD dauert, bei der Bundeswehr bleiben.
Wer gute Leistungen zeigt, kann nach dem FWD übernommen werden.
Dann ist man Soldatin oder Soldat auf Zeit.
Auch Schul·pflichtige können FWD leisten.
Dafür können sie beim Regionales Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Antrag auf Ruhen der Schul·pflicht für die berufs·bildende Schule.
Bundeswehr entdecken
Freiwilliger Wehrdienst
Bundeswehr
Bildungsangebot der Bundeswehr
Neben der dualen Berufsausbildung gibt es die Möglichkeit, eine schulische Ausbildung, auch „vollschulische Ausbildung“ genannt, zu absolvieren. Diese kann ausschließlich an schulischen Einrichtungen, wie Berufsfachschulen, Berufskollegs (-nicht in Niedersachsen) oder Fachakademien, erlernt werden. Hier erfolgt die Berufsausbildung im Rahmen von Vollzeitunterricht. Schulische Ausbildungen bei privaten Einrichtungen sind gebührenpflichtig.
Interessenten für eine Ausbildung im Bereich der Gesundheit, Pflege und Medizin (Gesundheits- und Krankenpfleger, Pharmazeutisch-technischer Assistent, Altenpfleger), Technik (Informationstechnischer Assistent), Soziales (Sozialassistent, Erzieher) oder Gestaltung (Gestaltungstechnischer Assistent). Oft wird der Realschulabschluss verlangt, manchmal reicht der Hauptschulabschluss.
Anmeldungen und Antragsformulare sind bei den jeweiligen Berufsbildendenen Schulen und Privaten Trägern erhältlich. Anmeldefristen beachten!
Abhängig von dem jeweiligen Ausbildungsberuf sowie den eigenen Voraussetzungen und liegt i.d.R. zwischen 1 und 3,5 Jahren
Erwerb eines Berufsabschlusses
Keine Ausbildungsvergütung, bis auf wenige Ausnahmen,
manchmal muss Schulgeld gezahlt werden,
Schüler-BAföG
Zu unterscheiden ist die Grundbildung von der Berufsausbildung. Während der ein- oder zweijährige Besuch einer Berufsschule mit der Grundbildung endet, beträgt die Dauer für die schulische Berufsausbildung zwischen zwei und dreieinhalb Jahren.
Im Bereich Gesundheit ist ein Gesundheitszeugnis erforderlich.
Die schulische Ausbildung findet nur an schulischen Einrichtungen statt.
Beispiele für schulische Einrichtungen sind:
- Berufs·fachschulen
- Berufs·kollegs (nicht in Niedersachsen)
- oder Fach·akademien
Die Berufs·ausbildung erfolgt in Vollzeit·unterricht.
Schulische Ausbildungen bei privaten Einrichtungen sind gebühren·pflichtig.
Die schulische Ausbildung nennt man auch „voll·schulische Ausbildung“.
alle, die Interesse haben an einer Ausbildung in den Bereichen:
- Gesundheit
- Pflege und Medizin (Gesundheits- und Kranken·pfleger, Pharmazeutisch-technischer Assistent, Alten·pfleger),
- Technik (Informations·technischer Assistent)
- Soziales (Sozial·assistent, Erzieher)
- oder Gestaltung (Gestaltungs·technischer Assistent)
Oft braucht man einen Realschul·abschluss.
Manchmal reicht der Hauptschul·abschluss.
an die jeweiligen berufs·bildendenen Schulen und private Anbieter;
Dort kann man sich anmelden.
Anmelde·fristen beachten!
unterschiedlich, je nach Ausbildungs·beruf und den eigenen Voraussetzungen;
Meist dauert die Ausbildung zwischen 1 und 3,5 Jahren.
Erwerb eines Berufs·abschlusses
Normalerweise gibt es keinen Ausbildungs·lohn.
Nur in Ausnahmen wird man bezahlt.
Manchmal muss man Schul·geld zahlen.
Man kann Schüler-BAföG beantragen.
Es gibt einen Unterschied zwischen Grund·bildung und Berufs·ausbildung:
- Der ein- oder zwei·jährige Besuch einer Berufs·schule endet mit der Grund·bildung.
- Die schulische Berufs·ausbildung dauert zwischen 2 und 3,5 Jahren.
Im Bereich Gesundheit braucht man ein Gesundheits·zeugnis.
Bundeswehr ist die Bezeichnung für die Streitkräfte der Bundesrepubik Deutschland. Sie gliedert sich in die Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine, sowie den Sanitätsdienst und die sogenannte Streitkräftebasis. Zu den vielfältigen Aufgaben gehören Einsätze zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung und der internationale Katastrophenschutz. Außerdem wurde der Kampf gegen den internationalen Terrorismus den Zielen hinzugefügt. Es gibt die Möglichkeit, eine militärische oder eine zivile Laufbahn bei der Bundeswehr einzuschlagen: Berufsausbildung, Schulbildung oder Studium.
Z.B. bietet der Freiwillige Wehrdienst die Möglichkeit, den Arbeitgeber Bundeswehr kennenzulernen, sich beruflich zu orientieren und persönlich weiterzuentwickeln.
Als „Freiwillig Wehrdienstleistender“ – kurz „FWDL“ - erhält man eine fundierte militärische Ausbildung. Nach der dreimonatigen Grundausbildung folgt meist die einsatzvorbereitende Ausbildung.
Junge Menschen können bis zu 23 Monaten freiwilligen Dienst in den Streitkräften leisten, wenn sie das 17. Lebensjahr vollendet, das Einverständnis der Eltern und die Vollzeitschulpflicht an einer allgemeinbildenden Schule (9 Jahre) erfüllt haben sowie die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
Sie sollten zudem teamfähig, durchsetzungsstark und körperlich fit sein.
Karriereberatungsbüros der Bundeswehr
Je nach Laufbahn unterschiedlich
z. B. FWD - 7 bis 23 Monate
Ziel z. B. des Freiwilligen Wehrdienstes ist es, den Austausch zwischen Gesellschaft und Streitkräften zu stärken.
Freiwillig Wehrdienstleistende können sich sozial, kulturell oder für die Umwelt bewähren sowie die Bundeswehr mit allem, was dazu gehört, unterstützen.
Wehrsold und ein nach Tagessätzen bemessener Wehrdienstzuschlag; Verpflegung, Unterkunft, Uniform und ärztliche Versorgung werden übernommen.
Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Freiwilligendienst leisten, können Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.
Die ersten sechs Monate sind Probezeit. Hier kann man sich die Bundeswehr erst einmal anschauen und die notwendigen Grundlagen für den Soldatenberuf aneignen. In dieser Zeit können beide Seiten – also der FWDLer oder auch die Bundeswehr – kündigen. Danach wird das Dienstverhältnis auf die gewünschte Verpflichtungszeit festgesetzt und ist bindend. Wer gute Leistungen zeigt, kann auch als Soldatin oder Soldat auf Zeit übernommen werden, mit vielfältigen Entwicklungschancen in den Streitkräften.
Schulpflichtige, die einen Freiwilligendienst oder einen freiwilligen Wehrdienst ableisten, müssen beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag auf Ruhen der Schulpflicht für die berufsbildende Schule stellen.
Bundeswehr ist die Bezeichnung für das Militär der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bundeswehr besteht aus unterschiedlichen Bereichen:
- Heer
- Luft·waffe
- Marine
- Sanitäts·dienst
- und die Streitkräfte·basis.
Die Bundeswehr übernimmt viele Aufgaben.
Beispiele für diese Aufgaben sind:
- internationale Einsätze zur Konflikt·vermeidung und Krisen·bewältigung
- Kampf gegen den internationalen Terrorismus
- Katastrophen·schutz
Wenn man bei der Bundeswehr arbeitet, gibt es zwei Lauf·bahnen: die militärische und die zivile Lauf·bahn.
Für beide Lauf·bahnen gibt es Berufs·ausbildungen, schulische Bildung oder ein Studium.
Wenn man die Bundeswehr kennen·lernen möchte, gibt es den Freiwilligen Wehrdienst.
Die Abkürzung für Freiwilliger Wehrdienst heißt: FWD.
Der FWD kann bei der Berufs·wahl helfen.
Außerdem kann man sich und seine Fähigkeiten weiter·entwickeln.
Während des FWD erhält man eine militärische Ausbildung.
Die Grund·ausbildung dauert 3 Monate.
Darauf folgt die einsatz·vorbereitende Ausbildung.
Junge Menschen können bis zu 23 Monaten FWD leisten.
Die Voraussetzungen dafür sind:
- Man muss die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
- Man muss mindestens 18 Jahre alt sein.
- Wenn man unter 18 Jahren alt ist, braucht man das Einverständnis der Eltern .
Außerdem muss man mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen sein.
Außerdem sollte man team·fähig, durchsetzungs·stark und körperlich fit sein.
an die Karriere·beratungs·büros der Bundeswehr
unterschiedlich, je nach Lauf·bahn;
Der FWD dauert 7 bis 23 Monate.
stärkerer Austausch zwischen Gesellschaft und Militär;
Während des FWD unterstützt man die Bundeswehr.
Während des FDW bekommt man Wehr·sold und einen Wehrdienst·zuschlag;
Außerdem übernimmt die Bundeswehr:
- Verpflegung
- Unterkunft
- Uniform
- ärztliche Versorgung
Außerdem kann man Kinder·geld bekommen.
Wenn man unter 26 Jahren alt ist, haben die Eltern Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Die ersten 6 Monate sind Probe·zeit.
In der Probe·zeit kann man sich die Bundeswehr anschauen.
Außerdem lernt man die Grund·lagen für den Soldaten·beruf.
In der Probe·zeit können beide Seiten kündigen: man selbst oder die Bundeswehr.
Nach der Probe·zeit wird das Dienst·verhältnis fest·gesetzt. Das heißt: Man entscheidet sich, wie lange der FWD dauert.
Diese Entscheidung ist verpflichtend.
Man muss solange der FWD dauert, bei der Bundeswehr bleiben.
Wer gute Leistungen zeigt, kann nach dem FWD übernommen werden.
Dann ist man Soldatin oder Soldat auf Zeit.
Auch Schul·pflichtige können FWD leisten.
Dafür können sie beim Regionales Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Antrag auf Ruhen der Schul·pflicht für die berufs·bildende Schule.
Bundeswehr entdecken
Freiwilliger Wehrdienst
Bundeswehr
Bildungsangebot der Bundeswehr
Der Grundbestandteil eines dualen Studiums ist die Verknüpfung von praktischer Arbeit in einem Unternehmen und theoretischen Vorlesungen an einer Hochschule oder Berufsakademie. Diese beiden Einsatzgebiete (Praxis und Theorie) wechseln sich in einem meist regelmäßigen Rhythmus miteinander ab.
Voraussetzung für ein duales Studium, ist die Allgemeine Hochschulreife/Abitur oder Fachabitur. Sie eignet sich für Schulabgänger ohne viel Praxiserfahrung, die zwei Abschlüsse machen möchten und sehr belastbar sind.
Bewerbungen sind direkt an die Unternehmen oder an die jeweilige Hochschule zu richten.
Regelstudienzeit: 3 Jahre
Ziel des dualen Studiums ist der Erwerb des Bachelorabschlusses und Erwerb zusätzlicher praktischer Arbeitserfahrung.
Ausbildungsvergütung, evtl. Studenten-BAföG
Einige duale Studiengänge integrieren sogar eine anerkannte Berufsausbildung in die Praxisphase. So gut wie jedes Studienfach kann dual studiert werden. Es gibt verschiedene Arten des duales Studiums: Ausbildungsintegrierendes duales Studium, Praxisintegrierendes duales Studium, Berufsintegrierendes duales Studium oder Berufsbegleitendes duales Studium.
Studium ist die Bezeichnung für die Ausbildung an einer Universität oder Hochschule nach wissenschaftlichen Maßstäben. Hierzu ist die Immatrikulation an der entsprechenden Einrichtung vorzunehmen. Das Studium beinhaltet, je nach Studiengang, verschiedene Seminare, Vorlesungen, Praktika und (mündliche sowie schriftliche) Prüfungen. Viele Studiengänge können als Bachelor- und als Master-Studiengang belegt werden. Andere Studienabschlüsse beinhalten das Diplom, den Magister Artium (M.A.) oder das Staatsexamen.
Für ein Studium an einer Universität ist die Allgemeine (z.B. Abitur) oder Fachgebundene Hochschulreife, für ein Studium an einer Fachhochschule mindestens die Fachhochschulreife Voraussetzung. Des Weiteren können in Deutschland auch Personen ohne Hochschulzugangsberechtigung zum Hochschulstudium zu einigen Studiengängen zugelassen werden, wenn sie beruflich qualifiziert sind und die Mittlere Reife vorweisen; ferner sind je nach Bildungseinrichtung und Studiengang besondere Prüfungen und ein Probestudium erforderlich.
Studienberatung der jeweiligen Universität, Fachhochschule oder der Agentur für Arbeit Göttingen. Die Zulassung für das Studium hängt von dem jeweiligen Verfahren für die Zulassung ab. Wichtig ist es, sich rechtzeitig über die für eine Bewerbung, Anmeldung und Einschreibung geltenden Fristen und Termine bei der Hochschule zu erkundigen. In Studiengängen aus dem künstlerischen, musischen, gestalterischen oder sportlichen Bereich muss in der Regel ein gesondertes Aufnahmeverfahren durchlaufen werden.
Bachelor 6 Semester Vollzeit, Master 4 Semester Vollzeit
Erlangung eines Berufsabschlusses an einer Universität oder Hochschule; Erwerb von Wissen und Kenntnissen auf einem bestimmten Fachgebiet
Studenten-BAföG, Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen)
Den monatlichen Betrag des BaföGs für Studierende gibt es zur Hälfte als zinsloses Darlehen, das später zurückgezahlt werden muss, und zur Hälfte als Zuschuss. Zuständig für den Antrag ist das Amt für Ausbildungsförderung beim Studentenwerk der Hochschule.
Studentenwerk Göttingen
Studieren in Südniedersachsen
Berufswahl Regional
Für den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife/das Abitur müssen 5 Prüfungsfächer gewählt werden. Fächer 1.-4. schriftlich (je nach Ergebnis auch mündlich), 5. mündlich. Aus den folgenden Feldern kann gewählt werden:
Feld A: sprachlichliterarisch-künstlerisch
Feld B: gesellschaftswissenschaftlich
Feld C: mathematisch-naturwissenschaftlichtechnisch
Weiterhin ist zu beachten:
1. aus allen 3 Feldern müssen 5 Prüfungsfächer belegt werden
2. 2 der Fächer müssen Deutsch, Fremdsprache oder Mathe sein
3. darunter müssen 3 Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau sein (auch die 2 Schwerpunktfächer)
Unter Auslandsaufenthalt ist ein längerfristiger Aufenthalt im Ausland gemeint. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten wie den Besuch einer High School, Work & Travel, Aupair, Freiwilligenarbeit, Auslandspraktikum oder Sprachreisen. Auslandsaufenthalte können schul- oder berufsbegleitend, aber auch separat absolviert werden.
Interessierte, die z. B. eine Fremdsprache vertiefen oder erlernen oder eine andere Kultur kennenlernen möchten und neue Erfahrungen sammeln wollen.
Anbieter von Auslandsaufenthalten
individuell unterschiedlich
Förderung der Sprachkenntnisse, kennenlernen fremder Länder und neuer Kulturen. Erwerb neuer Fähigkeiten und Fertigkeiten, Inspiration und Orientierung für den weiteren Lebensweg.
Schüler-BAföG oder Studenten-BAföG, Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), Stipendium
Nach dem Berufsbildungsgesetz können Teile der dualen Ausbildung in einem anderen Land absolviert werden, bis zu einem Viertel der regulären Ausbildungszeit. Zudem besteht die Möglichkeit, internationale Zusatzqualifikationen zu der jeweiligen Ausbildung im Ausland zu erwerben. Ein Auslandsaufenthalt bringt neue Eindrücke, verändert die Sicht auf Länder, Menschen, Kulturen und Arbeitswelten und erweitert den fachlichen Horizont sowie die Fremdsprachenkenntnisse.
Ein Auslandsaufenthalt ist ein längerer Aufenthalt im Ausland.
Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten wie zum Beispiel:
- Besuch einer High School
- Work & Travel
- Aupair
- Freiwilligen·arbeit
- Auslands·praktikum
- Sprach·reisen
Auslandsaufenthalte können auch schul- oder berufs·begleitend sein.
Interessierte, die zum Beispiel
- eine Fremd·sprache verbessern oder lernen wollen.
- eine andere Kultur kennen·lernen möchten.
- neue Erfahrungen sammeln wollen
an die Anbieter von Auslands·aufenthalten
unterschiedlich
Förderung der Sprach·kenntnisse,
Kennen·lernen fremder Länder und Kulturen
Erwerb neuer Kenntnisse und Ideen für den weiteren Lebens·weg
Man kann Schüler-BAföG oder Studenten-BAföG beantragen.
Man kann Kinder·geld bekommen, wenn man unter 26 Jahre alt ist.
Dann haben die Eltern Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Man kann auch ein Stipendium bekommen.
Ein Stipendium ist eine finanzielle Förderung.
Zum Beispiel von einer Organisation.
Für ein Stipendium muss man sich bewerben.
Teile einer dualen Ausbildung kann man im Ausland machen.
Das kann bis zu ein Viertel der Ausbildungs·zeit sein.
Diese Regel steht im Berufs·bildungs·gesetz.
Außerdem kann man sich im Ausland weiter·bilden: Man kann internationale Zusatz·qualifikationen erwerben.
Eine Zusatz·qualifikation kann zum Beispiel eine Weiter·bildung für die Ausbildung sein.
Ein Auslandsaufenthalt bringt neue Eindrücke.
Er verändert die Sicht auf Länder, Menschen, Kulturen und Arbeits·welten.
Außerdem verbessert man Fremd·sprachen·kenntnisse.
Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Frauen und Männer jeden Alters, sich außerhalb von Schule und Beruf für das Allgemeinwohl zu engagieren. Einsatzbereiche gibt es im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich sowie im Bereich des Sports, der Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes.
Der Bundesfreiwilligendienst richtet sich an alle, die ihre Pflichtschulzeit an einer allgemeinbildenden Schule (9 Jahre) absolviert haben. Alter, Geschlecht, Nationalität oder die Art des Schulabschlusses spielen keine Rolle.
Bewerbung bei sozialen Verbänden, Altenheimen und sonstigen Trägern.
6 - 24 Monate, i.d.R. 1 Jahr
Sammeln von berufspraktischen Erfahrungen in Organisationen und Einrichtungen des Gemeinwesens, des Sports, der Kultur, der Ökologie oder der Integration.
Die Einsatzstelle kann ein Taschengeld bis max. 438,-€ (Stand:2023) zahlen. Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Freiwilligendienst leisten, können Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.
Einsatzstellen können zusätzlich zum Taschengeld auch Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung stellen.
Weitere Informationen unter:
www.bundesfreiwilligendienst.de
Schulpflichtige, die einen Freiwilligendienst oder einen freiwilligen Wehrdienst ableisten, können bei der Landesschulbehörde einen Antrag auf Ruhen der Schulpflicht für die berufsbildende Schule stellen.
Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Frauen und Männer jeden Alters.
Man kann sich für das Allgemein·wohl engagieren.
Einsatz·bereiche gibt es im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich.
Außerdem gibt es den Bundesfreiwilligendienst in den Bereichen Sport, Integration und Zivil- und Katastrophen·schutz.
für alle Interessierten, die mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen sind.
an soziale Verbände, Alten·heime und sonstige Organisationen
6 bis 24 Monate, meistens 1 Jahr
Sammeln von praktischen Erfahrungen für das Berufs·leben,
zum Beispiel in den Bereichen Sport, Kultur, Ökologie oder Integration
Die Einsatz·stelle kann ein Taschen·geld bis zu 438,00 Euro zahlen.
Man kann Kinder·geld bekommen, wenn man unter 26 Jahre alt ist.
Dann haben die Eltern Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Einsatz·stellen können auch Unterkunft, Verpflegung und Arbeits·kleidung bereit·stellen.
Weitere Informationen findet man unter: www.bundesfreiwilligendienst.de
Auch Schul·pflichtige können einen Bundesfreiwilligendienst machen.
Dafür können sie bei der Landes·schul·behörde einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Antrag auf Ruhen der Schul·pflicht für die berufs·bildende Schule.
Mit dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) wird jungen Menschen im Alter zwischen 15-26 Jahren ein Angebot unterbreitet, für die Umwelt praktisch tätig zu sein und gleichzeitig ökologische und umweltpolitische Zusammenhänge in ihrem gesellschaftlichen Kontext besser zu verstehen.
Jugendliche und junge Erwachsene von 15 - 26 Jahren, die ihre Pflichtschulzeit an einer allgemeinbildenden Schule (9 Jahre) absolviert haben. Einige Organisationen nehmen Interessierte jedoch erst ab 18 Jahren auf. Die Teilnahmeplätze sind meist stark nachgefragt und werden frühzeitig vergeben.
Bewerbungen bei den Träger:innen sollten frühzeitig, mindestens 1 Jahr vorher, erfolgen.
6 - 24 Monate
Das Ziel ist das Sammeln von berufspraktischen Erfahrungen in Organisationen und Einrichtungen in Naturschutzprojekten.
Im Durchschnitt zahlen Einsatzstellen 150,- € Taschengeld. Maximal sind 330,- € möglich. Zahlreiche Einsatzstellen übernehmen Kosten für Verpflegung und Unterkunft. Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Freiwilligendienst leisten, können Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.
Das FÖJ kann als Wartensemster für ein Studium angerechnet werden.
Für einige Ausbildungsberufe werden FSJ und FÖJ als Praktikum anerkannt.
Es kann auch im Ausland geleistet werden.
Schulpflichtige, die einen Freiwilligendienst ableisten, können beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag auf Ruhen der Schulpflicht für die berufsbildende Schule stellen.
Das FÖJ ist ein Freiwilligen·dienst in ökologischen Bereichen.
Im FÖJ kann man zum Beispiel im Umwelt·schutz arbeiten.
Man kann besser verstehen, wie Umwelt und Gesellschaft zusammen·hängen.
Die Abkürzung FÖJ steht für: Freiwilliges Ökologisches Jahr.
Ein FÖJ ist für Jugendliche und junge Erwachsene von 15 bis 26 Jahren.
Man muss mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen sein.
Einige Organisationen nehmen Interessierte erst ab 18 Jahren auf.
Die FÖJ-Plätze sind oft stark nach·gefragt.
Sie werden früh·zeitig vergeben.
an die Organisationen;
Dort kann man sich direkt bewerben.
Man sollte sich früh·zeitig bewerben. Das heißt: mindestens 1 Jahr vorher.
6 bis 24 Monate
Sammeln von praktischen Erfahrungen für das Berufs·leben im Natur·schutz
Die Organisation zahlt Taschen·geld, höchstens sind es 330 Euro im Monat. Organisationen bezahlen oft das Essen und die Wohnung.
Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Das FÖJ kann als Warte·semester für ein Studium zählen.
Für einige Ausbildungs·berufe braucht man ein Praktikum.
Ein FÖJ kann als Praktikum zählen.
Ein FÖJ kann man auch im Ausland machen.
Auch Schul·pflichtige können ein FÖJ machen.
Dafür können sie beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Antrag auf Ruhen der Schul·pflicht für die berufs·bildende Schule.
Das FSJ ist ein Freiwilligendienst in sozialen Bereichen und wurde vor einigen Jahren um die Bereiche Sport, Denkmalpflege, Politik und Kultur erweitert. Jugendliche und junge Erwachsene, die die Vollzeitschulpflicht bereits erfüllt haben und noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben können ein FSJ absolvieren.
Jugendliche und junge Erwachsene von 15 - 26 Jahren, die ihre Pflichtschulzeit an einer allgemeinbildenden Schule (9 Jahre) absolviert haben. Einige Organisationen nehmen Interessierte jedoch erst ab 18 Jahren auf. Die Teilnahmeplätze sind meist stark nachgefragt und werden frühzeitig vergeben.
Bewerbungen bei den Träger:innen sollten frühzeitig, mindestens 1 Jahr vorher, erfolgen.
6 - 24 Monate
Das Ziel ist das Sammeln von berufspraktischen Erfahrungen in Organisationen und Einrichtungen des Sozialwesens, des Sports, der Kultur und Denkmalpflege.
Im Durchschnitt zahlen Einsatzstellen 150,- € Taschengeld. Maximal sind 330,- € möglich. Zahlreiche Einsatzstellen übernehmen Kosten für Verpflegung und Unterkunft. Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Freiwilligendienst leisten, können Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.
Das FSJ bietet für die Freiwilligen im Zeitraum zwischen Schule und Beruf eine Möglichkeit, die eigene Persönlichkeit zu stärken und soziale und interkulturelle Fähigkeiten zu entwickeln.
Für einige Ausbildungsberufe werden FSJ und FÖJ als Praktikum anerkannt.
Schulpflichtige, die einen Freiwilligendienst ableisten, müssen beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag auf Ruhen der Schulpflicht für die berufsbildende Schule stellen.
Das FSJ ist ein Freiwilligen·dienst in sozialen Bereichen.
Ein FSJ gibt es seit einigen Jahren auch in den Bereichen: Sport, Denkmal·pflege, Politik und Kultur.
Die Abkürzung FSJ steht für: Freiwilliges Soziales Jahr.
Ein FSJ ist für Jugendliche und junge Erwachsene von 15 bis 26 Jahren.
Man muss mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen sein.
Einige Organisationen nehmen Interessierte erst ab 18 Jahren auf.
Die FSJ-Plätze sind oft stark nach·gefragt.
Sie werden oft früh·zeitig vergeben.
an die Organisationen;
Dort kann man sich direkt bewerben.
Man sollte sich früh·zeitig bewerben. Das heißt: mindestens 1 Jahr vorher.
6 bis 24 Monate
Sammeln von praktischen Erfahrungen für das Berufs·leben in Organisationen und sozialen Einrichtungen
Die Organisation zahlt Taschen·geld, höchstens sind es 330 Euro im Monat. Organisationen bezahlen oft das Essen und die Wohnung.
Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Das FSJ macht man oft in der Zeit zwischen Schule und Beruf.
Das FSJ bietet die Möglichkeit, Neues zu lernen.
Außerdem kann man Fähigkeiten weiter·entwickeln.
Zum Beispiel im Kontakt mit Menschen.
Für einige Ausbildungs·berufe braucht man ein Praktikum.
Ein FSJ kann als Praktikum zählen.
Auch Schul·pflichtige können ein FSJ machen.
Dafür können sie beim Regionalen Landes·amt für Schule und Bildung einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Antrag auf Ruhen der Schul·pflicht für die berufs·bildende Schule.
Der Begriff Praktikum (Plural: „Praktika“) bezeichnet eine auf eine bestimmte Dauer ausgelegte Vertiefung erworbener oder noch zu erwerbender Kenntnisse in praktischer Anwendung oder eine Mitarbeit für das Erlernen neuer Kenntnisse und Fähigkeiten in einem Betrieb.
Für alle Interessierten.
Betriebe und Einrichtungen
nach Absprache
Kennenlernen des gewählten Berufsfelds und dessen Tätigkeitsbereiche, Einschätzen der eigenen Kompetenzen und überprüfen der eigenen beruflichen Vorstellungen.
Während einer Maßnahme der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters gibt es keine zusätzlichen Mittel. Es können eventuell Fahrtkosten oder Kosten für Arbeitskleidung übernommen werden.
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), teilweise Vergütung durch den Betrieb je nach Berufszweig und Dauer, kein Vergütungsanspruch bei Schülerpraktika.
Bei noch nicht volljährigen Praktikant*innen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Dieses regelt zum Beispiel Arbeitszeiten, Urlaub und das Arbeiten an Feiertagen.
Bei einem Praktikum geht es um die Anwendung von Kenntnissen. Zum Beispiel: Wissen und Fähigkeiten aus der Schule.
Es geht auch darum, Neues zu lernen.
Bei einem Praktikum arbeitet man meist in einem Betrieb mit.
Ein Praktikum hat eine bestimmte Dauer.
Der Plural von Praktikum heißt: Praktika.
für alle Interessierten
an Betriebe und Einrichtungen
unterschiedlich, je nach Absprache
Kennen·lernen eines Berufs,
Einschätzen des eigenen Könnens,
Überprüfen der eigenen beruflichen Pläne
Viele Praktika sind unbezahlt.
Nur manchmal gibt es eine Bezahlung. Das hängt ab vom:
- Betrieb
- Beruf
- und der Dauer
Bei Schüler·praktika gibt es keinen Anspruch auf Bezahlung.
Manche Praktika sind Maßnahmen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.
Bei diesen Maßnahmen gibt es keine zusätzlichen Förder·gelder.
Manchmal werden aber Fahrt·kosten oder Kosten für Arbeits·kleidung übernommen.
Außerdem kann man Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Wenn ein Praktikant unter 18 Jahren ist, gilt das Jugend·arbeits·schutz·gesetz (JArbSchG).
Das Gesetz regelt zum Beispiel:
- Arbeits·zeiten
- Urlaub
- das Arbeiten an Feier·tagen
Praktikumsbörse der Bundesagentur für Arbeit
Azubiyo Schülerpraktikum
Praktikumsbörse Karriere in Südniedersachsen
Schule mit Vollzeitunterricht von mindestens einjähriger Dauer, für deren Besuch keine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit vorausgesetzt wird. Sie hat die Aufgabe, allgemeine und fachliche Inhalte zu vermitteln und den Schüler zu befähigen,
• einen höheren Schulabschluss zu erwerben
• den Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu erlangen
• einen Teil der Berufsausbildung in einem oder mehreren anerkannten Ausbildungsberufen zu ersetzen
• zu einem Berufsausbildungsabschluss zu führen, der nur in Schulen erworben werden kann.
Die einjährige Berufsfachschule ist ein Ausbildungsangebot für erfolgreiche Absolvent*innen allgemeinbildender Schulen mit einem Sekundarabschluss I. Sie kann als erstes Lehrjahr angerechnet werden.
Die zweijährige Berufsfachschule vermittelt - nach der berufsbezogenen Grundbildung in der einjährigen Berufsfachschule - in Klasse 2 einen höheren schulischen Abschluss, den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss bzw. den Erweiterten Sekundarabschluss I.
Berufsqualifizierende Berufsfachschulen führen zu einem beruflichen Abschluss. Aufnahmevoraussetzung ist der Sekundarabschluss I - Realschulabschluss.
Anmeldungen und Antragsformulare sind bei den jeweiligen Berufsbildenden Schulen oder Online erhältlich. Anmeldefristen beachten!
1 oder 2 Jahre
Ausbildungsberufe, die ausschließlich über die berufsqualifzierende BFS erlernt werden können, können bis zu 3 Jahre dauern.
Ziele sind hier je nach Ausrichtung die berufsbezogene Grundbildung, der Erwerb eines höherwertigen Schulabschlusses oder eines Berufsabschlusses.
Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen), Schüler-BAföG
Die Berufsfachschulen bieten verschiedene Fachrichtungen an. Informationen gibt es bei der jeweiligen Berufsbildenden Schule bzw. privaten Schule.
Die Berufs·fachschule ist eine Schule mit Vollzeit·unterricht.
Sie dauert mindestens ein Jahr.
Man braucht keine Berufs·ausbildung, um die Berufs·fachschule zu besuchen.
Man braucht auch keine berufliche Tätigkeit.
Die Berufs·fachschule vermittelt allgemeine und fachliche Inhalte.
Außerdem befähigt sie die Schüler dazu:
- einen höheren Schul·abschluss zu erlangen.
- den Abschluss in einem Ausbildungs·beruf zu erlangen.
- einen Teil der Berufs·ausbildung in einem oder mehreren Ausbildungs·berufen zu ersetzen.
- einen Berufs·ausbildungs·abschluss zuerlangen, den man nur in Schulen erwerben kann.
Die ein·jährige Berufs·fachschule ist für Schüler mit einem Sekundar·abschluss I – Hauptschul·abschluss.
Die Berufs·fachschule kann als erstes Lehr·jahr angerechnet werden.
Es geht um eine berufs·bezogene Grund·bildung.
Die zwei·jährige Berufs·fachschule vermittelt in Klasse 2 einen höheren schulischen Abschluss.
Dieser Abschluss ist der Sekundar·abschluss I – Realschul·abschluss oder der Erweiterte Sekundarabschluss I.
Berufs·qualifizierende Berufs·fachschulen führen zu einem beruflichen Abschluss. Aufnahme·voraussetzung ist der Sekundar·abschluss I – Realschul·abschluss
an die jeweiligen berufs·bildenden Schulen;
Dort kann man sich anmelden.
Man kann sich auch online anmelden.
Anmelde·fristen beachten!
1 oder 2 Jahre;
Manche Ausbildungs·berufe kann man nur über die berufs·qualifizierende Berufs·fachschule erlernen.
Die Ausbildung dauert bis zu 3 Jahre.
unterschiedlich, je nach Ausrichtung:
- die berufs·bezogene Grund·bildung
- der Erwerb eines höheren Schul·abschlusses
- der Erwerb eines Berufs·abschlusses
Man kann Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Außerdem kann man Schüler-BAföG beantragen.
Die Berufs·fachschulen bieten verschiedene Fach·richtungen an.
Informationen gibt es bei der jeweiligen Berufs·bildenden Schule oder privaten Schule.
Nds. Kultusministerium-Berufsfachschule
Berufsfachschule Dr. Muschinsky
„Dual“ bedeutet eine zweigeteilte Form der Ausbildung an zwei verschiedenen Ausbildungsorten: In der Berufsschule wird das theoretische Fachwissen und im Betrieb die praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben. Während der betrieblichen Ausbildung wird ein Ausbildungslohn gezahlt.
Rein rechtlich gibt es keine bestimmten Voraussetzungen, wenn man einen Beruf nach dem dualen System erlernen möchte. Eigentlich kann laut BBiG jeder jede beliebige duale Ausbildung absolvieren, unabhängig von Alter oder Schulabschluss. In der Praxis legen viele Betriebe bestimmte Mindestanforderungen fest, die Bewerber erfüllen sollen. Z.B. wird von den Betrieben oft ein bestimmter Schulabschluss oder gute Noten in einzelnen Fächern gefordert.
Berufsberatung der Agentur für Arbeit Göttingen, Handwerkskammer Hildesheim Südniedersachsen, Industrie- und Handelskammer Hannover
Je nach Ausbildungsberuf 2 - 3,5 Jahre
Abgeschlossene Berufsausbildung
Die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet sich jeweils nach der Branche, dem Ausbildungsberuf und dem Ausbildungsbetrieb. Es kann ergänzend BAB oder AbH beantragt werden.
Es wird gesetzlich kein bestimmter Schulabschluss vorausgesetzt. Je nach Ausbildungsberuf und Ausbildungsbetrieb werden unterschiedliche schulische Voraussetzungen erwartet. Schulabgänger*innen, die einen Ausbildungsplatz finden, obwohl sie keinen Schulabschluss haben, erwerben automatisch den Hauptschulabschluss, wenn sie die Berufsschule erfolgreich beendet haben. Der Betrieb muss bei den zuständigen Kammern als Ausbildungsbetrieb anerkannt sein.
Für die Fachhochschulreife muss ein schulischer und ein berufsbezogener Teil absolviert werden. Die Berufsausbildung kann als berufsbezogener Teil anerkannt werden. Der erforderliche schulische Teil kann mit der Klasse 12 z. B. an einer FOS erfüllt werden.
„Dual“ bedeutet eine geteilte Ausbildung an 2 Ausbildungs·orten:
- In der Berufs·schule lernt man das theoretische Fach·wissen.
- Im Betrieb erwirbt man die praktischen Kenntnisse.
Während der betrieblichen Ausbildung erhält man einen Ausbildungs·lohn.
Gesetzlich gibt es keine Voraussetzungen für eine duale Berufs·ausbildung.
In der Praxis legen viele Betriebe aber bestimmte Mindest·anforderungen fest.
Diese sind zum Beispiel:
- ein bestimmter Schul·abschluss
- gute Noten in einzelnen Schul·fächern
an die Berufs·beratung der Agentur für Arbeit Göttingen,
Handwerkskammer Hildesheim Südniedersachsen,
Industrie- und Handelskammer Hannover
je nach Ausbildungs·beruf 2 bis 3,5 Jahre
abgeschlossene Berufs·ausbildung
Die Höhe des Ausbildungs·lohns richtet sich nach:
- dem Ausbildungs·beruf
- dem Ausbildungs·betrieb
Außerdem kann man Berufs·ausbildungs·beihilfe (BAB) und Ausbildungs·begleitende Hilfen (AbH) bekommen.
Die Voraussetzungen für eine duale Ausbildung sind unterschiedlich: je nach Ausbildungs·beruf und Ausbildungs·betrieb.
Wer keinen Schul·abschluss hat und eine Ausbildung erfolgreich beendet, erwirbt dadurch auch den Hauptschul·abschluss.
Dafür muss man die Berufsschule erfolgreich beenden.
Außerdem muss der Betrieb als Ausbildungs·betrieb anerkannt sein.
Für die Fachhochschul·reife muss man einen schulischen und einen berufs·bezogenen Teil absolvieren.
Die Berufs·ausbildung kann als berufs·bezogener Teil anerkannt werden.
Der schulische Teil kann mit der Klasse 12 erfüllt werden, zum Beispiel an einer Fach·oberschule.
HWK-Hildesheim
IHK-Hannover
Arbeitsagentur Göttingen
Berufswahl Regional
Bundeswehr ist die Bezeichnung für die Streitkräfte der Bundesrepubik Deutschland. Sie gliedert sich in die Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine, sowie den Sanitätsdienst und die sogenannte Streitkräftebasis. Zu den vielfältigen Aufgaben gehören Einsätze zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung und der internationale Katastrophenschutz. Außerdem wurde der Kampf gegen den internationalen Terrorismus den Zielen hinzugefügt. Es gibt die Möglichkeit, eine militärische oder eine zivile Laufbahn bei der Bundeswehr einzuschlagen: Berufsausbildung, Schulbildung oder Studium.
Z.B. bietet der Freiwillige Wehrdienst die Möglichkeit, den Arbeitgeber Bundeswehr kennenzulernen, sich beruflich zu orientieren und persönlich weiterzuentwickeln.
Als „Freiwillig Wehrdienstleistender“ – kurz „FWDL“ - erhält man eine fundierte militärische Ausbildung. Nach der dreimonatigen Grundausbildung folgt meist die einsatzvorbereitende Ausbildung.
Junge Menschen können bis zu 23 Monaten freiwilligen Dienst in den Streitkräften leisten, wenn sie das 17. Lebensjahr vollendet, das Einverständnis der Eltern und die Vollzeitschulpflicht an einer allgemeinbildenden Schule (9 Jahre) erfüllt haben sowie die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
Sie sollten zudem teamfähig, durchsetzungsstark und körperlich fit sein.
Karriereberatungsbüros der Bundeswehr
Je nach Laufbahn unterschiedlich
z. B. FWD - 7 bis 23 Monate
Ziel z. B. des Freiwilligen Wehrdienstes ist es, den Austausch zwischen Gesellschaft und Streitkräften zu stärken.
Freiwillig Wehrdienstleistende können sich sozial, kulturell oder für die Umwelt bewähren sowie die Bundeswehr mit allem, was dazu gehört, unterstützen.
Wehrsold und ein nach Tagessätzen bemessener Wehrdienstzuschlag; Verpflegung, Unterkunft, Uniform und ärztliche Versorgung werden übernommen.
Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Freiwilligendienst leisten, können Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.
Die ersten sechs Monate sind Probezeit. Hier kann man sich die Bundeswehr erst einmal anschauen und die notwendigen Grundlagen für den Soldatenberuf aneignen. In dieser Zeit können beide Seiten – also der FWDLer oder auch die Bundeswehr – kündigen. Danach wird das Dienstverhältnis auf die gewünschte Verpflichtungszeit festgesetzt und ist bindend. Wer gute Leistungen zeigt, kann auch als Soldatin oder Soldat auf Zeit übernommen werden, mit vielfältigen Entwicklungschancen in den Streitkräften.
Schulpflichtige, die einen Freiwilligendienst oder einen freiwilligen Wehrdienst ableisten, müssen beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag auf Ruhen der Schulpflicht für die berufsbildende Schule stellen.
Bundeswehr ist die Bezeichnung für das Militär der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bundeswehr besteht aus unterschiedlichen Bereichen:
- Heer
- Luft·waffe
- Marine
- Sanitäts·dienst
- und die Streitkräfte·basis.
Die Bundeswehr übernimmt viele Aufgaben.
Beispiele für diese Aufgaben sind:
- internationale Einsätze zur Konflikt·vermeidung und Krisen·bewältigung
- Kampf gegen den internationalen Terrorismus
- Katastrophen·schutz
Wenn man bei der Bundeswehr arbeitet, gibt es zwei Lauf·bahnen: die militärische und die zivile Lauf·bahn.
Für beide Lauf·bahnen gibt es Berufs·ausbildungen, schulische Bildung oder ein Studium.
Wenn man die Bundeswehr kennen·lernen möchte, gibt es den Freiwilligen Wehrdienst.
Die Abkürzung für Freiwilliger Wehrdienst heißt: FWD.
Der FWD kann bei der Berufs·wahl helfen.
Außerdem kann man sich und seine Fähigkeiten weiter·entwickeln.
Während des FWD erhält man eine militärische Ausbildung.
Die Grund·ausbildung dauert 3 Monate.
Darauf folgt die einsatz·vorbereitende Ausbildung.
Junge Menschen können bis zu 23 Monaten FWD leisten.
Die Voraussetzungen dafür sind:
- Man muss die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
- Man muss mindestens 18 Jahre alt sein.
- Wenn man unter 18 Jahren alt ist, braucht man das Einverständnis der Eltern .
Außerdem muss man mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen sein.
Außerdem sollte man team·fähig, durchsetzungs·stark und körperlich fit sein.
an die Karriere·beratungs·büros der Bundeswehr
unterschiedlich, je nach Lauf·bahn;
Der FWD dauert 7 bis 23 Monate.
stärkerer Austausch zwischen Gesellschaft und Militär;
Während des FWD unterstützt man die Bundeswehr.
Während des FDW bekommt man Wehr·sold und einen Wehrdienst·zuschlag;
Außerdem übernimmt die Bundeswehr:
- Verpflegung
- Unterkunft
- Uniform
- ärztliche Versorgung
Außerdem kann man Kinder·geld bekommen.
Wenn man unter 26 Jahren alt ist, haben die Eltern Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Die ersten 6 Monate sind Probe·zeit.
In der Probe·zeit kann man sich die Bundeswehr anschauen.
Außerdem lernt man die Grund·lagen für den Soldaten·beruf.
In der Probe·zeit können beide Seiten kündigen: man selbst oder die Bundeswehr.
Nach der Probe·zeit wird das Dienst·verhältnis fest·gesetzt. Das heißt: Man entscheidet sich, wie lange der FWD dauert.
Diese Entscheidung ist verpflichtend.
Man muss solange der FWD dauert, bei der Bundeswehr bleiben.
Wer gute Leistungen zeigt, kann nach dem FWD übernommen werden.
Dann ist man Soldatin oder Soldat auf Zeit.
Auch Schul·pflichtige können FWD leisten.
Dafür können sie beim Regionales Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Antrag auf Ruhen der Schul·pflicht für die berufs·bildende Schule.
Bundeswehr entdecken
Freiwilliger Wehrdienst
Bundeswehr
Bildungsangebot der Bundeswehr
Neben der dualen Berufsausbildung gibt es die Möglichkeit, eine schulische Ausbildung, auch „vollschulische Ausbildung“ genannt, zu absolvieren. Diese kann ausschließlich an schulischen Einrichtungen, wie Berufsfachschulen, Berufskollegs (-nicht in Niedersachsen) oder Fachakademien, erlernt werden. Hier erfolgt die Berufsausbildung im Rahmen von Vollzeitunterricht. Schulische Ausbildungen bei privaten Einrichtungen sind gebührenpflichtig.
Interessenten für eine Ausbildung im Bereich der Gesundheit, Pflege und Medizin (Gesundheits- und Krankenpfleger, Pharmazeutisch-technischer Assistent, Altenpfleger), Technik (Informationstechnischer Assistent), Soziales (Sozialassistent, Erzieher) oder Gestaltung (Gestaltungstechnischer Assistent). Oft wird der Realschulabschluss verlangt, manchmal reicht der Hauptschulabschluss.
Anmeldungen und Antragsformulare sind bei den jeweiligen Berufsbildendenen Schulen und Privaten Trägern erhältlich. Anmeldefristen beachten!
Abhängig von dem jeweiligen Ausbildungsberuf sowie den eigenen Voraussetzungen und liegt i.d.R. zwischen 1 und 3,5 Jahren
Erwerb eines Berufsabschlusses
Keine Ausbildungsvergütung, bis auf wenige Ausnahmen,
manchmal muss Schulgeld gezahlt werden,
Schüler-BAföG
Zu unterscheiden ist die Grundbildung von der Berufsausbildung. Während der ein- oder zweijährige Besuch einer Berufsschule mit der Grundbildung endet, beträgt die Dauer für die schulische Berufsausbildung zwischen zwei und dreieinhalb Jahren.
Im Bereich Gesundheit ist ein Gesundheitszeugnis erforderlich.
Die schulische Ausbildung findet nur an schulischen Einrichtungen statt.
Beispiele für schulische Einrichtungen sind:
- Berufs·fachschulen
- Berufs·kollegs (nicht in Niedersachsen)
- oder Fach·akademien
Die Berufs·ausbildung erfolgt in Vollzeit·unterricht.
Schulische Ausbildungen bei privaten Einrichtungen sind gebühren·pflichtig.
Die schulische Ausbildung nennt man auch „voll·schulische Ausbildung“.
alle, die Interesse haben an einer Ausbildung in den Bereichen:
- Gesundheit
- Pflege und Medizin (Gesundheits- und Kranken·pfleger, Pharmazeutisch-technischer Assistent, Alten·pfleger),
- Technik (Informations·technischer Assistent)
- Soziales (Sozial·assistent, Erzieher)
- oder Gestaltung (Gestaltungs·technischer Assistent)
Oft braucht man einen Realschul·abschluss.
Manchmal reicht der Hauptschul·abschluss.
an die jeweiligen berufs·bildendenen Schulen und private Anbieter;
Dort kann man sich anmelden.
Anmelde·fristen beachten!
unterschiedlich, je nach Ausbildungs·beruf und den eigenen Voraussetzungen;
Meist dauert die Ausbildung zwischen 1 und 3,5 Jahren.
Erwerb eines Berufs·abschlusses
Normalerweise gibt es keinen Ausbildungs·lohn.
Nur in Ausnahmen wird man bezahlt.
Manchmal muss man Schul·geld zahlen.
Man kann Schüler-BAföG beantragen.
Es gibt einen Unterschied zwischen Grund·bildung und Berufs·ausbildung:
- Der ein- oder zwei·jährige Besuch einer Berufs·schule endet mit der Grund·bildung.
- Die schulische Berufs·ausbildung dauert zwischen 2 und 3,5 Jahren.
Im Bereich Gesundheit braucht man ein Gesundheits·zeugnis.
Bundeswehr ist die Bezeichnung für die Streitkräfte der Bundesrepubik Deutschland. Sie gliedert sich in die Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine, sowie den Sanitätsdienst und die sogenannte Streitkräftebasis. Zu den vielfältigen Aufgaben gehören Einsätze zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung und der internationale Katastrophenschutz. Außerdem wurde der Kampf gegen den internationalen Terrorismus den Zielen hinzugefügt. Es gibt die Möglichkeit, eine militärische oder eine zivile Laufbahn bei der Bundeswehr einzuschlagen: Berufsausbildung, Schulbildung oder Studium.
Z.B. bietet der Freiwillige Wehrdienst die Möglichkeit, den Arbeitgeber Bundeswehr kennenzulernen, sich beruflich zu orientieren und persönlich weiterzuentwickeln.
Als „Freiwillig Wehrdienstleistender“ – kurz „FWDL“ - erhält man eine fundierte militärische Ausbildung. Nach der dreimonatigen Grundausbildung folgt meist die einsatzvorbereitende Ausbildung.
Junge Menschen können bis zu 23 Monaten freiwilligen Dienst in den Streitkräften leisten, wenn sie das 17. Lebensjahr vollendet, das Einverständnis der Eltern und die Vollzeitschulpflicht an einer allgemeinbildenden Schule (9 Jahre) erfüllt haben sowie die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
Sie sollten zudem teamfähig, durchsetzungsstark und körperlich fit sein.
Karriereberatungsbüros der Bundeswehr
Je nach Laufbahn unterschiedlich
z. B. FWD - 7 bis 23 Monate
Ziel z. B. des Freiwilligen Wehrdienstes ist es, den Austausch zwischen Gesellschaft und Streitkräften zu stärken.
Freiwillig Wehrdienstleistende können sich sozial, kulturell oder für die Umwelt bewähren sowie die Bundeswehr mit allem, was dazu gehört, unterstützen.
Wehrsold und ein nach Tagessätzen bemessener Wehrdienstzuschlag; Verpflegung, Unterkunft, Uniform und ärztliche Versorgung werden übernommen.
Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Freiwilligendienst leisten, können Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.
Die ersten sechs Monate sind Probezeit. Hier kann man sich die Bundeswehr erst einmal anschauen und die notwendigen Grundlagen für den Soldatenberuf aneignen. In dieser Zeit können beide Seiten – also der FWDLer oder auch die Bundeswehr – kündigen. Danach wird das Dienstverhältnis auf die gewünschte Verpflichtungszeit festgesetzt und ist bindend. Wer gute Leistungen zeigt, kann auch als Soldatin oder Soldat auf Zeit übernommen werden, mit vielfältigen Entwicklungschancen in den Streitkräften.
Schulpflichtige, die einen Freiwilligendienst oder einen freiwilligen Wehrdienst ableisten, müssen beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag auf Ruhen der Schulpflicht für die berufsbildende Schule stellen.
Bundeswehr ist die Bezeichnung für das Militär der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bundeswehr besteht aus unterschiedlichen Bereichen:
- Heer
- Luft·waffe
- Marine
- Sanitäts·dienst
- und die Streitkräfte·basis.
Die Bundeswehr übernimmt viele Aufgaben.
Beispiele für diese Aufgaben sind:
- internationale Einsätze zur Konflikt·vermeidung und Krisen·bewältigung
- Kampf gegen den internationalen Terrorismus
- Katastrophen·schutz
Wenn man bei der Bundeswehr arbeitet, gibt es zwei Lauf·bahnen: die militärische und die zivile Lauf·bahn.
Für beide Lauf·bahnen gibt es Berufs·ausbildungen, schulische Bildung oder ein Studium.
Wenn man die Bundeswehr kennen·lernen möchte, gibt es den Freiwilligen Wehrdienst.
Die Abkürzung für Freiwilliger Wehrdienst heißt: FWD.
Der FWD kann bei der Berufs·wahl helfen.
Außerdem kann man sich und seine Fähigkeiten weiter·entwickeln.
Während des FWD erhält man eine militärische Ausbildung.
Die Grund·ausbildung dauert 3 Monate.
Darauf folgt die einsatz·vorbereitende Ausbildung.
Junge Menschen können bis zu 23 Monaten FWD leisten.
Die Voraussetzungen dafür sind:
- Man muss die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
- Man muss mindestens 18 Jahre alt sein.
- Wenn man unter 18 Jahren alt ist, braucht man das Einverständnis der Eltern .
Außerdem muss man mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen sein.
Außerdem sollte man team·fähig, durchsetzungs·stark und körperlich fit sein.
an die Karriere·beratungs·büros der Bundeswehr
unterschiedlich, je nach Lauf·bahn;
Der FWD dauert 7 bis 23 Monate.
stärkerer Austausch zwischen Gesellschaft und Militär;
Während des FWD unterstützt man die Bundeswehr.
Während des FDW bekommt man Wehr·sold und einen Wehrdienst·zuschlag;
Außerdem übernimmt die Bundeswehr:
- Verpflegung
- Unterkunft
- Uniform
- ärztliche Versorgung
Außerdem kann man Kinder·geld bekommen.
Wenn man unter 26 Jahren alt ist, haben die Eltern Anspruch auf Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Die ersten 6 Monate sind Probe·zeit.
In der Probe·zeit kann man sich die Bundeswehr anschauen.
Außerdem lernt man die Grund·lagen für den Soldaten·beruf.
In der Probe·zeit können beide Seiten kündigen: man selbst oder die Bundeswehr.
Nach der Probe·zeit wird das Dienst·verhältnis fest·gesetzt. Das heißt: Man entscheidet sich, wie lange der FWD dauert.
Diese Entscheidung ist verpflichtend.
Man muss solange der FWD dauert, bei der Bundeswehr bleiben.
Wer gute Leistungen zeigt, kann nach dem FWD übernommen werden.
Dann ist man Soldatin oder Soldat auf Zeit.
Auch Schul·pflichtige können FWD leisten.
Dafür können sie beim Regionales Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Antrag auf Ruhen der Schul·pflicht für die berufs·bildende Schule.
Bundeswehr entdecken
Freiwilliger Wehrdienst
Bundeswehr
Bildungsangebot der Bundeswehr
Der Grundbestandteil eines dualen Studiums ist die Verknüpfung von praktischer Arbeit in einem Unternehmen und theoretischen Vorlesungen an einer Hochschule oder Berufsakademie. Diese beiden Einsatzgebiete (Praxis und Theorie) wechseln sich in einem meist regelmäßigen Rhythmus miteinander ab.
Voraussetzung für ein duales Studium, ist die Allgemeine Hochschulreife/Abitur oder Fachabitur. Sie eignet sich für Schulabgänger ohne viel Praxiserfahrung, die zwei Abschlüsse machen möchten und sehr belastbar sind.
Bewerbungen sind direkt an die Unternehmen oder an die jeweilige Hochschule zu richten.
Regelstudienzeit: 3 Jahre
Ziel des dualen Studiums ist der Erwerb des Bachelorabschlusses und Erwerb zusätzlicher praktischer Arbeitserfahrung.
Ausbildungsvergütung, evtl. Studenten-BAföG
Einige duale Studiengänge integrieren sogar eine anerkannte Berufsausbildung in die Praxisphase. So gut wie jedes Studienfach kann dual studiert werden. Es gibt verschiedene Arten des duales Studiums: Ausbildungsintegrierendes duales Studium, Praxisintegrierendes duales Studium, Berufsintegrierendes duales Studium oder Berufsbegleitendes duales Studium.
Studium ist die Bezeichnung für die Ausbildung an einer Universität oder Hochschule nach wissenschaftlichen Maßstäben. Hierzu ist die Immatrikulation an der entsprechenden Einrichtung vorzunehmen. Das Studium beinhaltet, je nach Studiengang, verschiedene Seminare, Vorlesungen, Praktika und (mündliche sowie schriftliche) Prüfungen. Viele Studiengänge können als Bachelor- und als Master-Studiengang belegt werden. Andere Studienabschlüsse beinhalten das Diplom, den Magister Artium (M.A.) oder das Staatsexamen.
Für ein Studium an einer Universität ist die Allgemeine (z.B. Abitur) oder Fachgebundene Hochschulreife, für ein Studium an einer Fachhochschule mindestens die Fachhochschulreife Voraussetzung. Des Weiteren können in Deutschland auch Personen ohne Hochschulzugangsberechtigung zum Hochschulstudium zu einigen Studiengängen zugelassen werden, wenn sie beruflich qualifiziert sind und die Mittlere Reife vorweisen; ferner sind je nach Bildungseinrichtung und Studiengang besondere Prüfungen und ein Probestudium erforderlich.
Studienberatung der jeweiligen Universität, Fachhochschule oder der Agentur für Arbeit Göttingen. Die Zulassung für das Studium hängt von dem jeweiligen Verfahren für die Zulassung ab. Wichtig ist es, sich rechtzeitig über die für eine Bewerbung, Anmeldung und Einschreibung geltenden Fristen und Termine bei der Hochschule zu erkundigen. In Studiengängen aus dem künstlerischen, musischen, gestalterischen oder sportlichen Bereich muss in der Regel ein gesondertes Aufnahmeverfahren durchlaufen werden.
Bachelor 6 Semester Vollzeit, Master 4 Semester Vollzeit
Erlangung eines Berufsabschlusses an einer Universität oder Hochschule; Erwerb von Wissen und Kenntnissen auf einem bestimmten Fachgebiet
Studenten-BAföG, Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen)
Den monatlichen Betrag des BaföGs für Studierende gibt es zur Hälfte als zinsloses Darlehen, das später zurückgezahlt werden muss, und zur Hälfte als Zuschuss. Zuständig für den Antrag ist das Amt für Ausbildungsförderung beim Studentenwerk der Hochschule.
Studentenwerk Göttingen
Studieren in Südniedersachsen
Berufswahl Regional
Die duale Berufsausbildung ist eine Kombination von betrieblicher Praxis und Berufsschule. Die Schulische Ausbildung als Vollzeitschulische Ausbildung findet an einer Berufsfachschule statt.
Eine Ausbildung bietet Jugendlichen gute Voraussetzungen für den Start ins Arbeitsleben und hält viele Karrierewege bereit.
Eine Kammer ist eine Vertretung von Berufsgruppen auf gesetzlicher Grundlage. Z. B. werden die Ausbildungsverträge über die Kammern geregelt. Dazu gehören die Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer, Wirtschaftsprüferkammer (WPK), Steuerkammer.
Eine Innung ist eine Interessenvertretung einer Berufsgruppe des Handwerks, z.B. Tischler. Sie ist auf lokaler bzw. regionaler Ebene organisiert. In ihr schließen sich selbstständige Handwerker des gleichen oder ähnlichen Handwerks zusammen, um gemeinsame geschäftliche Interessen zu fördern. Sie nehmen z.B. die Gesellenprüfungen ab.
Alle Auszubildenden, die Fragen und Probleme rund um ihre Ausbildung haben, können sich bei der jeweiligen Kammer oder Innung informieren und beraten lassen.
Zuständig sind die jeweiligen Kammern oder Innungen vor Ort.
Die Dauer der Beratung ist je nach Beratungsthema und -termin individuell unterschiedlich.
Ziel ist es, die Auszubildenden bei Fragen rund um die Ausbildung kompetent zu unterstützen und eventuellen Problemen entgegenzuwirken.
Bundesagentur für Arbeit ist eine öffentliche, staatliche Einrichtung, die für die Verwaltung, Vermeidung und Beseitigung von Arbeitslosigkeit zuständig ist. Dazu gehört auch die Förderung der Berufsausbildung durch Angebote wie z.B. Berufsberatung, Vermittlung von Ausbildungsplätzen, AbH, BaE, EQ, BAB.
Alle Schüler*innen und Auszubildende, die Fragen und Probleme rund um die Berufswahl oder ihre Ausbildung haben, können sich bei der Agentur für Arbeit Göttingen informieren und kostenlos beraten lassen.
Agentur für Arbeit Göttingen.
Die Dauer der Beratung ist je nach Beratungsthema und -termin individuell unterschiedlich.
Ziel ist es, die Schüler*innen bei ihrer Berufswahl durch die Berufsberatung zu unterstützen und die Auszubildenden bei Fragen rund um die Ausbildung kompetent zu beraten und eventuellen Problemen entgegenzuwirken.
Ein Beratungstermin kann unter https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/erster-beratungstermin vereinbart werden.
Ein Jobcenter ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und eines kommunalen Trägers oder die Einrichtung eines zugelassenen Kreises oder einer zugelassenen kreisfreien Stadt. Es ist zuständig für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) nach dem SGB II.
Jugendliche und junge Erwachsene im Leistungsbezug können sich beim Jobcenter kostenlos beraten lassen.
Beratungstermine gibt es bei dem jeweiligen Jobcenter des Landkreises Göttingen, des Landkreises Northeim oder der Stadt Göttingen.
Individuell unterschiedlich.
Ziel ist es, die Auszubildenden bei Fragen rund um die Ausbildung durch die U25 berufsbezogene Beratung zu unterstützen und eventuellen Problemen entgegenzuwirken.
Das Sozialgesetzbuch II (SGB II) schließt Auszubildende in der Regel als Leistungsempfänger von Hartz 4 aus. Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen, die auch während der Ausbildung den Bezug vom Jobcenter ermöglichen. Entscheidend ist mitunter, ob Auszubildende bereits Leistungen im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder der Bundesausbildungsbeihilfe (BAB) beziehen.
Jobcenter Landkreis Göttingen
Jobcenter Landkreis Northeim
Jobcenter Stadt Göttingen
AbH (Ausbildungsbegleitende Hilfen) bieten Unterstützung für den erfolgreichen Abschluss der betrieblichen Ausbildung oder in der Einstiegsqualifizierung (EQ), wenn z. B. schlechte Noten oder andere Hindernisse im Weg stehen. Es kann Nachhilfe in Fachtheorie und Deutsch sein. Aber auch Hilfen bei den Vorbereitungen auf Klassenarbeiten und Prüfungen sind möglich. Ebenfalls gibt es Unterstützung bei Alltagsproblemen oder für vermittelnde Gespräche mit Ausbildern, Lehrkräften und Eltern.
AbH sind für Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre, die sich in einer betrieblichen Erstausbildung oder in einer EQ befinden. Die allgemeine Schulpflicht muss erfüllt sein.
Berufsberatung: Agentur für Arbeit Göttingen oder Jobcenter.
Ein Antrag kann während der Ausbildung oder dem Praktikum in der Einstiegsqualifizierung gestellt werden.
Diese Unterlagen sind für die Anmeldung erforderlich:
• der Ausbildungs- bzw. EQ-Vertrag
• das aktuelle Berufsschulzeugnis
• das Abschluss-Zeugnis der letzten Schule
• ein aktueller Lebenslauf
Nach Bedarf
Erfolgreicher Berufsabschluss
Auf Antrag können Fahrtkosten übernommen werden. Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen)
Der Unterricht findet zusätzlich zur Ausbildung im Betrieb sowie zum Besuch der Berufsschule nach Absprache statt. Es sind mindestens 3 Stunden pro Woche. Weitere Informationen gibt es unter: www.arbeitsagentur.de
AbH steht für: Ausbildungs·begleitende Hilfen.
Bei Problemen in der Ausbildung können AbH helfen.
Probleme in der Ausbildung sind zum Beispiel: schlechte Noten.
Beispiele für AbH sind:
- Nachhilfe in Fach·theorie oder in Deutsch
- Hilfen bei den Vorbereitungen auf Klassen·arbeiten und Prüfungen
- Unterstützung bei Alltags·problemen
- Unterstützung für Gespräche mit Ausbildern, Lehrern und Eltern
AbH können auch in der Einstiegs·qualifizierung helfen.
Die Abkürzung für Einstiegs·qualifizierung heißt: EQ.
AbH sind für Jugendliche und junge Erwachsene.
Man muss im Alter bis 25 Jahre sein.
Außerdem muss man:
- sich in einer betrieblichen Erst·ausbildung oder in einer EQ befinden.
- die allgemeine Schul·pflicht erfüllt haben
an die Berufs·beratung bei der Agentur für Arbeit Göttingen oder beim Jobcenter;
Dort kann man einen Antrag stellen.
Wenn der Antrag Erfolg hat, bekommt man AbH.
Den Antrag kann man während der Ausbildung stellen. Oder während des Praktikums in der EQ.
Für den Antrag braucht man diese Unterlagen:
- Ausbildungs- bzw. EQ-Vertrag
- aktuelles Berufs·schul·zeugnis
- Abschluss·zeugnis der letzten Schule
- aktueller Lebens·lauf
unterschiedlich
erfolgreicher Berufs·abschluss
Man kann einen Antrag auf Fahrt·kosten stellen.
Man kann Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf das Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Die Unterstützung durch die AbH ist zusätzlich. Das heißt: AbH sind zusätzlicher Unterricht.
Man hat die Ausbildung im Betrieb.
Man besucht die Berufs·schule.
Und man hat den AbH-Unterricht.
Der AbH-Unterricht findet nach Absprache statt.
Es sind mindestens 3 Stunden pro Woche.
Weitere Informationen gibt es unter: www.arbeitsagentur.de
Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine monatliche Arbeitsförderungsmaßnahme der Agentur für Arbeit und dient der Sicherung des Lebensunterhaltes während der beruflichen Ausbildung.
Auszubildende,
- die nicht mehr im Elternhaus wohnen, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit weg ist und ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.
- die älter als 18 Jahre oder verheiratet bzw. in einer Lebenspartnerschaft sind oder mindestens ein Kind haben (auch wenn sie in der Nähe der Eltern wohnen)
- die eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) besuchen.
Berufsberatung der Agentur für Arbeit Göttingen.
Je nach Ausbildungsberuf, maximal 3 Jahre.
Sicherung des Lebensunterhaltes während der Berufsausbildung.
Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk die/der Auszubildende ihren/seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
BAB steht für: Berufs·ausbildungs·beihilfe.
Die BAB ist eine monatliche Maßnahme zur Arbeits·förderung.
Das heißt: Man bekommt jeden Monat Geld.
Die Agentur für Arbeit zahlt die BAB.
Das Ziel ist: Die BAB soll den Lebens·unterhalt während der beruflichen Ausbildung sichern.
BAB ist für Auszubildende, die
- nicht mehr bei ihren Eltern wohnen.
Sie mussten ausziehen, weil der Ausbildungs·betrieb zu weit weg ist.
Sie können ihren Lebens·unterhalt nicht allein bestreiten. Denn: Sie haben zu wenig Geld.
- älter als 18 Jahre sind.
- verheiratet sind oder in einer Lebens·partnerschaft leben.
- mindestens ein Kind haben (auch wenn sie in der Nähe der Eltern wohnen).
- eine berufs·vorbereitende Bildungs·maßnahme besuchen. Die Abkürzung heißt: BvB.
an die Berufs·beratung bei der Agentur für Arbeit Göttingen
unterschiedlich, je nach Ausbildungs·beruf, maximal 3 Jahre
Sicherung des Lebens·unterhaltes während der Berufs·ausbildung
Man muss einen Antrag auf BAB stellen.
Diesen Antrag stellt man bei der Agentur für Arbeit, die nah am Wohn·ort ist.
Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - Um BAföG zu beantragen, müssen sich Schüler:innen an das Ausbildungsförderungsamt des Wohnortes ihrer Eltern wenden (Landkreis Göttingen, Landkreis Northeim).
Schüler:innen, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, können BAföG beziehen. Für Schüler:innen an Allgemeinbildenden Schulen gilt das ab Klasse 10. Die Unterbringung außerhalb des Elternhauses muss ausbildungsbedingt notwendig sein. Antragstellerinnen und -steller dürfen bei Ausbildungsbeginn maximal 45 Jahre alt sein.
Auszubildende wenden sich an die Berufsbildenden Schulen, Abendgymnasien, Fachschulen und Akademien sowie Schüler:innen an das Kommunale Amt für Ausbildungsförderung.
Alle anderen Schüler:innen: Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- bzw. Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern.
Die Förderung durch das BAföG hängt von der Art der Ausbildung ab. Schüler:innen erhalten so lange die Förderung, wie sie die Ausbildungsstätte aufsuchen. Dabei spielt eine evtl. unterrichtsfreie Zeit sowie das Wiederholen einer Klasse keine Rolle.
Ziel des BAföG ist es, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Schüler:innen und Auszubildende erhalten BAföG als Vollzuschuss. Sie müssen also nichts zurückzahlen. Es muss rechtzeitig beantragt werden, weil es rückwirkend vor dem Antragsmonat nicht geleistet wird.
BAföG ist eine Abkürzung.
Sie steht für: Ausbildungs·förderung nach dem Bundes·ausbildungs·förderungs·gesetz.
BAföG muss man beantragen.
Schüler:innen müssen sich an das Ausbildungs·förderungs·amt des Eltern·Wohn·ortes wenden
Schüler-BAföG ist für Schüler, die
- bei Ausbildungs·beginn bis 45 Jahre alt sind.
- einen berufs·qualifizierenden Abschluss erreichen wollen (zum Beispiel: durch eine Berufs·ausbildung).
- einen weiterführenden Schul·abschluss erreichen wollen (zum Beispiel: Abitur).
Schüler an allgemein·bildenden Schulen müssen mindestens in der Klasse 10 sein.
Außerdem müssen sie in einem anderen Haushalt als die Eltern wohnen. Der Grund dafür muss mit der Schule zusammen·hängen.
Auszubildende wenden sich an:
- die berufsbildenden Schulen
- Abend·gymnasien
- Fach·schulen
- Akademien
Schüler wenden sich an:
- das Kommunale Amt für Ausbildungs·förderung der Stadt- oder Kreis·verwaltung am Eltern·wohn·ort
unterschiedlich, je nach Ausbildung:
Schüler:innen bekommen so lange Schüler-BAföG, wie sie die Schule besuchen.
Unterrichts·freie Zeit oder Wiederholen einer Klasse haben keinen Einfluss.
Alle jungen Menschen sollen die Möglichkeit haben, eine Ausbildung zu machen.
Die Ausbildung soll zu ihren Fähigkeiten und Interessen passen.
Die Situation und das Geld der Eltern sollen keinen Einfluss haben.
Das Schüler-BAföG ist ein Voll·zuschuss. Das heißt: Schüler:innen und Auszubildende müssen kein Geld zurück·zahlen.
Man muss das Schüler-BAföG rechtzeitig beantragen. Denn: Man bekommt es nicht rück·wirkend.
Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine monatliche Arbeitsförderungsmaßnahme der Agentur für Arbeit und dient der Sicherung des Lebensunterhaltes während der beruflichen Ausbildung.
Auszubildende,
- die nicht mehr im Elternhaus wohnen, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit weg ist und ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.
- die älter als 18 Jahre oder verheiratet bzw. in einer Lebenspartnerschaft sind oder mindestens ein Kind haben (auch wenn sie in der Nähe der Eltern wohnen)
- die eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) besuchen.
Berufsberatung der Agentur für Arbeit Göttingen.
Je nach Ausbildungsberuf, maximal 3 Jahre.
Sicherung des Lebensunterhaltes während der Berufsausbildung.
Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk die/der Auszubildende ihren/seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
AbH (Ausbildungsbegleitende Hilfen) bieten Unterstützung für den erfolgreichen Abschluss der betrieblichen Ausbildung oder in der Einstiegsqualifizierung (EQ), wenn z. B. schlechte Noten oder andere Hindernisse im Weg stehen. Es kann Nachhilfe in Fachtheorie und Deutsch sein. Aber auch Hilfen bei den Vorbereitungen auf Klassenarbeiten und Prüfungen sind möglich. Ebenfalls gibt es Unterstützung bei Alltagsproblemen oder für vermittelnde Gespräche mit Ausbildern, Lehrkräften und Eltern.
AbH sind für Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre, die sich in einer betrieblichen Erstausbildung oder in einer EQ befinden. Die allgemeine Schulpflicht muss erfüllt sein.
Berufsberatung: Agentur für Arbeit Göttingen oder Jobcenter.
Ein Antrag kann während der Ausbildung oder dem Praktikum in der Einstiegsqualifizierung gestellt werden.
Diese Unterlagen sind für die Anmeldung erforderlich:
• der Ausbildungs- bzw. EQ-Vertrag
• das aktuelle Berufsschulzeugnis
• das Abschluss-Zeugnis der letzten Schule
• ein aktueller Lebenslauf
Nach Bedarf
Erfolgreicher Berufsabschluss
Auf Antrag können Fahrtkosten übernommen werden. Kindergeld (Anspruch der Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Göttingen)
Der Unterricht findet zusätzlich zur Ausbildung im Betrieb sowie zum Besuch der Berufsschule nach Absprache statt. Es sind mindestens 3 Stunden pro Woche. Weitere Informationen gibt es unter: www.arbeitsagentur.de
Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - Um BAföG zu beantragen, müssen sich Schüler:innen an das Ausbildungsförderungsamt des Wohnortes ihrer Eltern wenden (Landkreis Göttingen, Landkreis Northeim).
Schüler:innen, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, können BAföG beziehen. Für Schüler:innen an Allgemeinbildenden Schulen gilt das ab Klasse 10. Die Unterbringung außerhalb des Elternhauses muss ausbildungsbedingt notwendig sein. Antragstellerinnen und -steller dürfen bei Ausbildungsbeginn maximal 45 Jahre alt sein.
Auszubildende wenden sich an die Berufsbildenden Schulen, Abendgymnasien, Fachschulen und Akademien sowie Schüler:innen an das Kommunale Amt für Ausbildungsförderung.
Alle anderen Schüler:innen: Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- bzw. Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern.
Die Förderung durch das BAföG hängt von der Art der Ausbildung ab. Schüler:innen erhalten so lange die Förderung, wie sie die Ausbildungsstätte aufsuchen. Dabei spielt eine evtl. unterrichtsfreie Zeit sowie das Wiederholen einer Klasse keine Rolle.
Ziel des BAföG ist es, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Schüler:innen und Auszubildende erhalten BAföG als Vollzuschuss. Sie müssen also nichts zurückzahlen. Es muss rechtzeitig beantragt werden, weil es rückwirkend vor dem Antragsmonat nicht geleistet wird.
Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Es soll jedem unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation die Möglichkeit eröffnen, sein Wunschstudium zu absolvieren.
Der Antrag auf Studenten-BAföG ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie z.B. Art der Hochschule, Einkommen, Vermögen, Alter, Vollzeitstudium.
Ein BAföG-Antrag kann beim zuständigen Studentenwerk oder beim Amt für Ausbildungsförderung der eigenen Hochschule gestellt werden. Da die Bearbeitung des Antrags mehrere Wochen dauern kann, sollte er rechtzeitig gestellt werden, mindestens 2 Monate vor dem Start.
Die Förderungshöchstdauer bei Studierenden ergibt sich aus der Regelstudienzeit der jeweiligen Fachrichtung.
Ziel des BAföG ist es, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Studierende erhalten in der Regel eine Hälfte der Förderung als Zuschuss und eine Hälfte als zinsloses Darlehen. Während der Förderung kann eine GEZ-Befreiung beantragt werden.
BAföG ist eine Abkürzung.
Sie steht für: Ausbildungs·förderung nach dem Bundes·ausbildungs·förderungs·gesetz.
BAföG muss man beantragen.
Schüler:innen müssen sich an das Ausbildungs·förderungs·amt des Eltern·Wohn·ortes wenden
Schüler-BAföG ist für Schüler, die
- bei Ausbildungs·beginn bis 45 Jahre alt sind.
- einen berufs·qualifizierenden Abschluss erreichen wollen (zum Beispiel: durch eine Berufs·ausbildung).
- einen weiterführenden Schul·abschluss erreichen wollen (zum Beispiel: Abitur).
Schüler an allgemein·bildenden Schulen müssen mindestens in der Klasse 10 sein.
Außerdem müssen sie in einem anderen Haushalt als die Eltern wohnen. Der Grund dafür muss mit der Schule zusammen·hängen.
Auszubildende wenden sich an:
- die berufsbildenden Schulen
- Abend·gymnasien
- Fach·schulen
- Akademien
Schüler wenden sich an:
- das Kommunale Amt für Ausbildungs·förderung der Stadt- oder Kreis·verwaltung am Eltern·wohn·ort
unterschiedlich, je nach Ausbildung:
Schüler:innen bekommen so lange Schüler-BAföG, wie sie die Schule besuchen.
Unterrichts·freie Zeit oder Wiederholen einer Klasse haben keinen Einfluss.
Alle jungen Menschen sollen die Möglichkeit haben, eine Ausbildung zu machen.
Die Ausbildung soll zu ihren Fähigkeiten und Interessen passen.
Die Situation und das Geld der Eltern sollen keinen Einfluss haben.
Das Schüler-BAföG ist ein Voll·zuschuss. Das heißt: Schüler:innen und Auszubildende müssen kein Geld zurück·zahlen.
Man muss das Schüler-BAföG rechtzeitig beantragen. Denn: Man bekommt es nicht rück·wirkend.
Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Es soll jedem unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation die Möglichkeit eröffnen, sein Wunschstudium zu absolvieren.
Der Antrag auf Studenten-BAföG ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie z.B. Art der Hochschule, Einkommen, Vermögen, Alter, Vollzeitstudium.
Ein BAföG-Antrag kann beim zuständigen Studentenwerk oder beim Amt für Ausbildungsförderung der eigenen Hochschule gestellt werden. Da die Bearbeitung des Antrags mehrere Wochen dauern kann, sollte er rechtzeitig gestellt werden, mindestens 2 Monate vor dem Start.
Die Förderungshöchstdauer bei Studierenden ergibt sich aus der Regelstudienzeit der jeweiligen Fachrichtung.
Ziel des BAföG ist es, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Studierende erhalten in der Regel eine Hälfte der Förderung als Zuschuss und eine Hälfte als zinsloses Darlehen. Während der Förderung kann eine GEZ-Befreiung beantragt werden.
BAB steht für: Berufs·ausbildungs·beihilfe.
Die BAB ist eine monatliche Maßnahme zur Arbeits·förderung.
Das heißt: Man bekommt jeden Monat Geld.
Die Agentur für Arbeit zahlt die BAB.
Das Ziel ist: Die BAB soll den Lebens·unterhalt während der beruflichen Ausbildung sichern.
BAB ist für Auszubildende, die
- nicht mehr bei ihren Eltern wohnen.
Sie mussten ausziehen, weil der Ausbildungs·betrieb zu weit weg ist.
Sie können ihren Lebens·unterhalt nicht allein bestreiten. Denn: Sie haben zu wenig Geld.
- älter als 18 Jahre sind.
- verheiratet sind oder in einer Lebens·partnerschaft leben.
- mindestens ein Kind haben (auch wenn sie in der Nähe der Eltern wohnen).
- eine berufs·vorbereitende Bildungs·maßnahme besuchen. Die Abkürzung heißt: BvB.
an die Berufs·beratung bei der Agentur für Arbeit Göttingen
unterschiedlich, je nach Ausbildungs·beruf, maximal 3 Jahre
Sicherung des Lebens·unterhaltes während der Berufs·ausbildung
Man muss einen Antrag auf BAB stellen.
Diesen Antrag stellt man bei der Agentur für Arbeit, die nah am Wohn·ort ist.
AbH steht für: Ausbildungs·begleitende Hilfen.
Bei Problemen in der Ausbildung können AbH helfen.
Probleme in der Ausbildung sind zum Beispiel: schlechte Noten.
Beispiele für AbH sind:
- Nachhilfe in Fach·theorie oder in Deutsch
- Hilfen bei den Vorbereitungen auf Klassen·arbeiten und Prüfungen
- Unterstützung bei Alltags·problemen
- Unterstützung für Gespräche mit Ausbildern, Lehrern und Eltern
AbH können auch in der Einstiegs·qualifizierung helfen.
Die Abkürzung für Einstiegs·qualifizierung heißt: EQ.
AbH sind für Jugendliche und junge Erwachsene.
Man muss im Alter bis 25 Jahre sein.
Außerdem muss man:
- sich in einer betrieblichen Erst·ausbildung oder in einer EQ befinden.
- die allgemeine Schul·pflicht erfüllt haben
an die Berufs·beratung bei der Agentur für Arbeit Göttingen oder beim Jobcenter;
Dort kann man einen Antrag stellen.
Wenn der Antrag Erfolg hat, bekommt man AbH.
Den Antrag kann man während der Ausbildung stellen. Oder während des Praktikums in der EQ.
Für den Antrag braucht man diese Unterlagen:
- Ausbildungs- bzw. EQ-Vertrag
- aktuelles Berufs·schul·zeugnis
- Abschluss·zeugnis der letzten Schule
- aktueller Lebens·lauf
unterschiedlich
erfolgreicher Berufs·abschluss
Man kann einen Antrag auf Fahrt·kosten stellen.
Man kann Kinder·geld bekommen: Die Eltern haben Anspruch auf das Kinder·geld.
Wer ist für das Kinder·geld zuständig: die Familien·kasse bei der Agentur für Arbeit Göttingen.
Die Unterstützung durch die AbH ist zusätzlich. Das heißt: AbH sind zusätzlicher Unterricht.
Man hat die Ausbildung im Betrieb.
Man besucht die Berufs·schule.
Und man hat den AbH-Unterricht.
Der AbH-Unterricht findet nach Absprache statt.
Es sind mindestens 3 Stunden pro Woche.
Weitere Informationen gibt es unter: www.arbeitsagentur.de
Die Sekundarstufe I beginnt nach der Grundschule und umfasst die Klassen 5 - 10. Es können der Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss, der Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder der Erweiterte Sekundarabschluss I erworben werden.
Die Sekundarstufe II beginnt nach der Sekundarstufe I und umfasst die Klassen 11 - 13. Bei verkürztem Abitur (G8) beginnt die Sekundarstufe II ab Klasse 10. Dies ist aber auslaufend.
Es können die Allgemeine Hochschulreife/Abitur oder der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden.
Eine duale Berufsausbildung kann man grundsätzlich auch ohne Schulabschluss beginnen. Wenn du ohne Hauptschulabschluss deine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgreich abschließt, wird dir mit dem Berufsabschluss auch der Hauptschulabschluss oder ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss zuerkannt.
Wenn du schon einen Hauptschulabschluss hast, kann dir nach einem erfolgreichen Abschluss einer dreijahrigen dualen Berufsausbildung ein dem mittleren Abschluss gleichwertiger Abschluss zuerkannt werden. Hierfür gibt es jedoch Bedingungen wie ein erforderlicher Notendurchschnitt und der Nachweis von Englischkenntnissen.
Weitere Auskünfte erteilen dir z. B. die Berufsbildenden Schulen (BBS). Bei dualen Ausbildungsberufen kannst du dich auch an die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) vor Ort wenden.
Wenn du das Gymnasium am Ende des 10. Schuljahrgangs verlässt und die Mindestanforderungen in allen Pflicht- und Wahlpflichtfächern bei Berücksichtigung nur einer Pflichtfremdsprache erfüllt hast, erhältst du den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss. Der Abschluss wird durch einen Gleichstellungsvermerk in deinem Abgangszeugnis bescheinigt.
Wenn du das Gymnasium am Ende des 10. Schuljahrgangs verlässt, die Mindestanforderungen in allen Pflicht- und Wahlpflichtfächern erfüllt hast und in die Einführungsphase versetzt worden bist, erhältst du den Erweiterten Sekundarabschluss I. Der Abschluss wird durch einen Gleichstellungsvermerk in deinem Abgangszeugnis bescheinigt.
Zurzeit gibt es in Deutschland 326 anerkannte Ausbildungsberufe. Auf der Internetseite planet-beruf.de von der Bundesagentur für Arbeit bekommst du viele nützliche Informationen über die Ausbildungsberufe mit ihren Berufsbildern. Außerdem kannst du dich z.B. über Ausbildungsinhalte, Ausbildungsvergütung und Voraussetzungen informieren.
Viele Betriebe veröffentlichen ihre Ausbildungsstellen z.B. in den regionalen Tageszeitungen und/oder auf ihrer Homepage. Auf der Seite der Agentur für Arbeit kannst du speziell nach deinem Wunschberuf suchen. Außerdem gibt es viele andere Stellenbörsen für Ausbildungsplätze im Internet. Teilweise sind die Stellenbörsen auf eine Branche spezialisiert.
Die Ausbildungsvergütung ist je nach Ausbildungsberuf unterschiedlich. Informiere dich dazu auf der Seite BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit.
Mit einer dualen Berufsausbildung hast du viele Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten. Nach der Ausbildung kannst du dich z. B. zum Meister oder Techniker fortbilden und deine beruflichen Aufstiegschancen deutlich erhöhen. Außerdem kannst du eine abgeschlossene Ausbildung sehr gut als Grundlage für ein entsprechendes Studium nutzen. Informiere dich dazu auch bei der Agentur für Arbeit Götttingen oder bei den Kammern.
Um die Zeit zwischen Schule und Ausbildung nicht zu verplempern, könnt ihr zum Beispiel Qualifikationen sammeln und somit eure Chancen für die nächste Bewerbungsphase steigern.
Hier findet ihr ein paar Beispiele, was ihr in der Zeit tun könnt:
• Ihr könnt das Nachvermittlungsangebot der Agentur für Arbeit nutzen. Dazu wendet euch an die Vermittler*innen der Agentur für Arbeit Göttingen.
• Ihr könnt eine weiterführende Schule besuchen.
• Freiwilligen Dienste wie der Bundesfreiwilligendienst oder ein Freiwilliges Jahr sind eine interessante Möglichkeit, um euch zu orientieren.
Welche Schule die richtige für den Schüler/die Schülerin ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen davon, was das Kind für seine schulische Entwicklung benötigt. Sicherlich können die Eltern dies am besten beurteilen, weil sie ihr Kind am besten kennen. Zum anderen hängt es von den Rahmenbedingungen der jeweiligen Schule ab, die für das Kind in Frage kommen.
In dem unten aufgeführten Förderschulflyer finden Sie einige Förderschulen mit ihren Ausrichtungen.
Bildung ist die wichtigste Investition in die Zukunft einer Region. In der Bildungsregion Südniedersachsen gestaltet die SüdniedersachsenStiftung in den Landkreisen Göttingen und Northeim sowie der Stadt Göttingen gemeinsam mit allen Akteuren von der frühkindlichen Bildung bis in den Beruf Wege zu einer gelingenden Bildungsbiographie von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen.
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