Interkommunale Regionalentwicklung für den Erhalt und die Sicherstellung attraktiver Lebensverhältnisse

Im Rahmen des Förderprogramms Zukunftsregionen in Niedersachsen haben sich Landkreise und kreisfreie Städte zu Zukunftsregionen zusammengeschlossen, um ihre Zusammenarbeit in wichtigen Zukunftsfeldern kreisübergreifend zu intensivieren und gemeinsame Projekte umzusetzen. Dafür stellt das Land von 2023 bis 2027 insgesamt mehr als 95 Mio. Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) sowie des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für die „Zukunftsregionen in Niedersachsen“ zur Verfügung. Mit dem Förderprogramm legt das Land erstmals ein umfassendes Regionalentwicklungsprogramm auf, das den Regionen in den nächsten Jahren dabei helfen soll, sich resilient aufzustellen.

Die Landkreise Göttingen, Northeim, Goslar und Holzminden sowie die Stadt Göttingen bilden dafür gemeinsam die Zukunftsregion Südniedersachsen (ZRS). Die SüdniedersachsenStiftung übernimmt als Kooperationspartnerin bis Ende 2028 das Regionalmanagement, gefördert mit über insgesamt 1,2 Mio. Euro aus EU- und Landesmitteln. Durch diese Kooperation sollen Synergien bei der Bewältigung kommunaler Herausforderungen besser genutzt werden. Mit dem Instrument Zukunftsregion bekommen alle Landkreise und kreisfreien Städte sowie ggf. weitere Partnerinnen und Partner das Angebot, konkrete spezifische Herausforderungen vor Ort mit regionalen Akteurinnen und Akteuren sowie Wirtschafts- und Sozialpartner:innen gemeinsam zu begegnen.

Landkreisübergreifend werden Leit-/Modellprojekte mit regional wirksamen Entwicklungs- und Wachstumsimpulsen entstehen. Insgesamt hat Südniedersachsen aus dem EFRE- und ESF+ dafür knapp 6,17 Mio. Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Die Projektvorhaben können jeweils in den Handlungsfeldern Regionale Innovationsfähigkeit und Wandel der Arbeitswelt, Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe gestellt werden.

Hier kommen Sie zur Webseite der Zukunftsregion Südniedersachsen mit weiteren Informationen zum Förderprogramm.

Beide Handlungsfelder sind nachfolgend mit ihren Fördergegenständen beschrieben.

Handlungsfeld „Regionale Innovationsfähigkeit“

Das Handlungsfeld umfasst laut Richtlinie „Zukunftsregionen in Niedersachsen“ folgende Fördergegenstände:

Regionale Transfernetzwerke

Vernetzung von Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung zur Unterstützung von nachhaltigen Innovationsprozessen

Unterstützung des Gründungsklimas

Ausbau Südniedersachsens zu einer profilierten Startup-Region mit einem starken Gründungsökosystem

Innovative Lern- und Arbeitsorte

Aufbau und Unterstützung von regionalen Angeboten zu Co-Living/-Working und Maker Spaces sowie zukunftsfähigen Arbeitsmodellen

Digitale Kompetenzen und Prozesse

Entwicklung und Ausbau von digitalen Diensten und Anwendungen, Vermittlung von Kompetenzen im Umgang mit digitalen Produkten

Handlungsfeld „Wandel der Arbeitswelt, Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe“

Das Handlungsfeld umfasst laut Richtlinie „Zukunftsregionen in Niedersachsen“ folgende Fördergegenstände:

Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben

Schaffung von zukunftsfähigen und bedarfsgerechten attraktiven Arbeits- und Lebensbedingungen in der Region

Lernen und Arbeiten in der digitalen Welt

Entwicklung von Konzepten und digitalen Lern- und Informationsformaten zur Gestaltung der (digitalen) Arbeitswelt von morgen

Digitale Teilhabe und Grundkompetenzen

Stärkung der Grund-, Fort-, und Weiterbildung sowie Qualifikation von Beschäftigten für den Wandel in der Arbeitswelt

Teilhabe: Arbeitsmarkt, Gesellschaft und Integration

Erleichterung der Zugänge, sodass jeder Mensch am gesellschaftlichen, sozialen und beruflichen Leben teilhaben kann

Governancestruktur

Durch die Einrichtung einer Steuerungsgruppe, eines Regionalmanagements sowie zusätzlich eines Beirats und einer interkommunalen Arbeitsgruppe festigt Südniedersachsen die kreisübergreifende Zusammenarbeit.

Mit dem Beirat und der interkommunalen Arbeitsgruppe werden die regionalen Wirtschafts- und Sozialpartner:innen verstärkt eingebunden. Sie tragen in besonderem Maße dazu bei, zum einen die innerregionale Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Netzwerken, Clustern, Kammern und zivilgesellschaftlichen Vertreter:innen und zum anderen zwischen der SüdniedersachenStiftung  und den Kommunalverwaltungen zu stärken und zu festigen.

Die Steuerungsgruppe

Die Steuerungsgruppe übernimmt die strategische Steuerung der ZRS sowie die Prüfung und Entscheidung der Förderwürdigkeit von Projektanträgen. Sie trifft sich quartalsweise. Die Aufgaben der Steuerungsgruppen umfassen:

  • Auswahl von Projekten zur Förderung im Rahmen der ZRS
  • Entscheidungen zu Projekten und der Beantragung von Mitteln, Prüfung der Förderwürdigkeit von Projektvorhaben
  • Steuerung des Regionalmanagements
  • Prüfung der Einhaltung des Zukunftskonzeptes durch Monitoring bzw. Evaluierung des Konzepts und seiner Umsetzungsstrukturen sowie die
  • Änderung der Zusammensetzung des Beirats.
Das Regionalmanagement

Die Stärkung der regionalen Zusammenarbeit erfolgt durch die erfolgreiche Entwicklung gemeinsamer Projekte. Aus diesem Grund ist ein Regionalmanagement eingerichtet worden, das als Anlaufstelle für Projektpartner:innen in den Zukunftsregionen die Projektentwicklungskapazitäten dauerhaft stärkt und für die erfolgreiche und nachhaltige Umsetzung des Zukunftskonzepts zuständig ist. Zu den Kernaufgaben des Regionalmanagements gehören:

  • Anbahnung, Initiierung und Entwicklung von konkreten Projekten und Projektanträgen der Zukunftsregionen unter Einbezug der EU-Querschnittsziele
  • Erfassung, Entwicklung und Nachverfolgung von Projektumsetzungen
  • Vorbereitung von Beschlussvorlagen entlang des Scoring-Modells für die Steuerungsgruppe in Zusammenarbeit mit der interkommunalen Arbeitsgruppe sowie Dokumentation der Entscheidungsfindung in der Steuerungsgruppe
  • Bildung von anlassbezogenen Ad-hoc-Projektgruppen aus dem Beirat
  • Unterstützung bei der Erstellung und Sichtung von Projektanträgen
  • Organisation der interkommunalen Zusammenarbeit in der ZRS
  • Berichterstattung in Gremien
  • Aufnahme von regionalen Entwicklungsimpulsen über Beteiligungsformate
  • Vorbereitung, Durchführung und Begleitung der Gremien in der ZRS
  • Prüfung von weiteren Fördermöglichkeiten zur Umsetzung des Zukunftskonzeptes
  • Erstellung von Evaluationen zur Umsetzung des Zukunftskonzepts unter Einbezug der Steuerungsgruppe und ggf. weiterer regionaler Partner:innen
Interkommunale Arbeitsgruppe

Die interkommunale Arbeitsgruppe (IAG) stellt das Bindeglied zwischen dem Regionalmanagement und der kommunalen Verwaltung bzw. Politik dar und trifft sich mehrmals im Jahr. Sie hat folgende Aufgaben:

  • Strukturierte interkommunale Kooperation und Informationsfluss
  • Monatlicher Austausch über Fördermittelkulisse und Entwicklungsthemen
  • Besprechung und Vorbereitung von Antragsprozessen/ Prozessbegleitung
  • Besprechung aktuell laufender Projekte und Unterstützungsmöglichkeiten

Die Arbeitsgruppe besteht aus zehn Personen mit jeweils einer Person aus der Verwaltung und einer Person aus der kommunalen Wirtschaftsförderung je Gebietskörperschaft. Sie soll vor allem die Beschlüsse zur kommunalen Kofinanzierung von Fördervorhaben in der ZRS vorbereiten und effektiv gestalten, bei gleichzeitig besserer Möglichkeit zur politischen Partizipation auf Basis einer transparenten und frühzeitigen Information.

Der Beirat

Der Beirat begleitet die Arbeit der operativen und der strategischen Steuerung u.a. durch die Einbindung von Wirtschafts- und Sozialpartner:innen. Er trifft sich halbjährlich und hat folgende Aufgaben:

  • Funktion als regionaler Multiplikator
  • Impulsgeber und Unterstützung für Projektideen und Feedback zu laufenden Projekten
  • Diskussion der strategischen Regionalentwicklung und
  • Mitarbeit in Ad-hoc Projektgruppen

Die Zusammensetzung soll eine möglichst breite Abdeckung von WiSo-Partner:innen erreichen und wurde im Rahmen mehrerer Workshops mit regionalen Akteur:innen erarbeitet. Die maximale Größe wurde zur besseren Arbeitsfähigkeit auf maximal 30 Institutionen beschränkt. Für den Beirat wurden regionale Hochschulen, Forschungszentren, Netzwerke/ Cluster, Kammern, Behörden, WiSo-Partner:innen, Vertretungen der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sowie Vertreter:innen aus der kommunalen Politik bestimmt.

Insgesamt stellt das Land von 2023 bis 2027 mehr als 95 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) sowie des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für die „Zukunftsregionen in Niedersachsen“ zur Verfügung.

Hier können Sie das Factsheet zur Zukunftsregion Südniedersachsen herunterladen

Ihre Ansprechpersonen im Regionalmanagement:

 

Das Konsortium

Ansprechpartner

Rico Krieger

T. 0551/270713-34
M. 01515/2529575
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Anfrage

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